Themen in diesem Artikel:
- Grundlagen zum Weihnachtsgeld: Erfahre, was sich hinter der Sonderzahlung verbirgt und wie die Auszahlung üblicherweise erfolgt.
- Wer erhält Weihnachtsgeld: Statistiken zeigen deutliche Unterschiede zwischen Tarifbeschäftigten, Regionen und Geschlechtern bei der Auszahlung.
- Anspruch auf die Sonderzahlung: Verstehe, wann und wie ein rechtlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld entsteht und welche Regelungen gelten.
- Kürzung und Streichung: Lerne die Unterschiede zwischen Entgelt- und Gratifikationscharakter kennen und wann Arbeitgeber kürzen dürfen.

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Weihnachtsgeld – So hast du Anspruch auf die Sonderzahlung
Etwa die Hälfte der Arbeitnehmer:innen in Deutschland kann sich jährlich über eine Sonderzahlung in Form von Weihnachtsgeld freuen. Die gute Nachricht vorweg: Unter bestimmten Voraussetzungen hast du einen rechtlichen Anspruch auf diese Zahlung. Aber es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch, der für alle gilt. Entscheidend sind vielmehr dein Arbeitsvertrag, Tarifvereinbarungen oder die sogenannte betriebliche Übung. In diesem Artikel erfährst du, wie Arbeitgeber sich zur Zahlung verpflichten, welche Faktoren die Höhe beeinflussen und unter welchen Bedingungen das Weihnachtsgeld gekürzt werden kann.
Weihnachtsgeld: Das verbirgt sich hinter der Sonderzahlung
Das Weihnachtsgeld landet üblicherweise Ende November zusammen mit deinem regulären Gehalt auf dem Konto. Eine allgemeine gesetzliche Regelung existiert nicht, weshalb auch kein automatischer Anspruch besteht. Die Höhe der Summe variiert stark und richtet sich nach den Regelungen in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag.
Wenn dein Arbeitgeber Weihnachtsgeld gewährt, entspricht dies meist einem vollen oder halben Monatsgehalt. Fehlen jedoch genaue Angaben zur Auszahlung im Vertrag, können Arbeitgeber jährlich frei über die Höhe entscheiden. Auch Pauschalbeträge sind möglich. Die Länge deiner Betriebszugehörigkeit kann ebenfalls die Summe beeinflussen und zu einer höheren Auszahlung führen.
📌 Gut zu wissen
Das Weihnachtsgeld wird oft als 13. Monatsgehalt bezeichnet und unterliegt Steuer- und Sozialabgaben, da es zu den sonstigen Bezügen zählt. Das bedeutet: Der ausgezahlte Betrag fällt niedriger aus als die ursprünglich angegebene Summe. Diese steuerliche Behandlung gilt einheitlich für alle Formen der Sonderzahlung.
Statistik: Wer erhält das Weihnachtsgeld?
Rund die Hälfte der Arbeitnehmer:innen in Deutschland bekommt jährlich Weihnachtsgeld ausgezahlt. Doch die Verteilung zeigt deutliche Ungleichheiten. Der Großteil der Sonderzahlungen geht an Angestellte mit Tarifvertrag, während andere beim Weihnachtsgeld oftmals leer ausgehen. Diese Diskrepanz verdeutlicht die Bedeutung tarifvertraglicher Regelungen für die finanzielle Absicherung von Beschäftigten.
Regionale Unterschiede prägen das Bild zusätzlich: In Ostdeutschland erhalten durchschnittlich weniger Menschen die Sonderzahlung als in Westdeutschland. Diese Differenz spiegelt teilweise die unterschiedliche Tarifbindung und Wirtschaftsstruktur wider. Der Zuschuss ist oftmals auch eine Frage des Geschlechts. Im Schnitt können sich weniger Frauen als Männer über das Weihnachtsgeld freuen, was mit der unterschiedlichen Verteilung auf Branchen und Beschäftigungsformen zusammenhängt.
Wie ein Anspruch auf Weihnachtsgeld entsteht
Generell gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf das Weihnachtsgeld. Das bedeutet konkret: Arbeitgeber sind nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, die jährliche Sonderzahlung zu tätigen. Nicht alle Arbeitnehmer:innen können sich im November über das aufgepolsterte Gehalt freuen. Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld kann sich allerdings auf verschiedenen Wegen ergeben.
In diesen Fällen hast du Anspruch auf das Weihnachtsgeld
Dein Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag festlegen, ob dir das Weihnachtsgeld zusteht. Dabei reicht bereits eine allgemeine Formulierung aus, denn die konkrete Summe muss nicht zwingend angegeben werden. So können Arbeitgeber sich vorbehalten, die Zahlung Jahr für Jahr anzupassen und an die wirtschaftliche Situation anzupassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du Voll- oder Teilzeit arbeitest – die Höhe der Summe wird anteilig berechnet und entspricht deinem Beschäftigungsumfang.
💡 Tipp
Prüfe deinen Arbeitsvertrag genau auf Formulierungen zum Weihnachtsgeld. Auch wenn nur eine vage Formulierung vorhanden ist, kann daraus ein rechtlicher Anspruch entstehen. Dokumentiere außerdem alle erhaltenen Sonderzahlungen der letzten Jahre – diese Unterlagen können bei einer möglichen betrieblichen Übung wichtig werden.
Selbst wenn das Weihnachtsgeld nicht im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist, kann ein Anspruch entstehen. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber die Zahlung regelmäßig – mindestens drei Jahre in Folge ohne Vorbehalt – geleistet hat. In diesem Fall greift die sogenannte betriebliche Übung, die rechtlich bindend wirkt.
📌 Gut zu wissen
Anspruch durch betriebliche Übung hast du nur dann, wenn der Arbeitgeber bei den vorangegangenen Zahlungen keine zukünftigen Zahlungen ausgeschlossen hat. Ein einfacher schriftlicher Hinweis auf die Freiwilligkeit kann diese betriebliche Übung verhindern. Achte daher genau auf die Formulierungen in Begleitschreiben zur Gehaltsabrechnung.
Das Weihnachtsgeld kann auch Teil von Tarifverträgen sein, in denen es als Jahressonderzahlung bezeichnet wird. Diese tarifvertraglichen Regelungen bieten oft die größte Sicherheit für Arbeitnehmer:innen. Eine Betriebsvereinbarung kann ebenfalls als Grundlage dienen. Darin enthalten sind verbindliche Richtlinien, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen vertreten durch einen Betriebsrat für das Unternehmen festlegen. Eine solche Vereinbarung unterliegt allerdings auch möglichen Änderungen, die gemeinsam beschlossen werden müssen.
Darüber hinaus gilt bei der Auszahlung des Weihnachtsgeldes der arbeitsrechtlich geregelte Grundsatz der Gleichbehandlung. Ohne sachlichen Grund darf der Arbeitgeber also nicht entscheiden, die Sonderzahlung nur an ausgewählte Angestellte auszuzahlen. Unterschiedliche Behandlung ist nur bei objektiven Kriterien wie Betriebszugehörigkeit oder Leistung zulässig.
Kürzung oder Streichung durch den Arbeitgeber
Arbeits- oder Tarifverträge können Formulierungen enthalten, die die Freiwilligkeit der Sonderzahlung seitens des Arbeitgebers ausdrücken. Unter diesem sogenannten Freiwilligkeitsvorbehalt kann der Arbeitgeber also jährlich entscheiden, ob das Weihnachtsgeld ausgezahlt wird. Diese Klauseln müssen jedoch transparent formuliert sein und dürfen nicht zu einseitig zugunsten des Arbeitgebers ausfallen. Auch ein Widerrufsvorbehalt kann im Vertrag enthalten sein. Dabei muss aber immer die Richtung angegeben werden, aus der der Widerruf möglich ist, und unter welchen konkreten Bedingungen dies geschehen kann.
Das Weihnachtsgeld kann vom Arbeitgeber in bestimmten Fällen auch gekürzt werden. Entscheidend dafür ist, welchen Charakter die Zahlung einnimmt. Diese Unterscheidung hat weitreichende Konsequenzen für deine Rechte als Arbeitnehmer:in. Unterschieden wird dabei zwischen zwei grundlegenden Kategorien:
Der Entgeltcharakter beschreibt eine Art der Sonderzahlung, die vom Arbeitgeber getätigt wird, um die Arbeitnehmer:innen zusätzlich zum bestehenden Gehalt zu vergüten. Diese Form der Zahlung ist eng an die geleistete Arbeit gekoppelt und kann bei Fehlzeiten anteilig gekürzt werden. Sie dient als zusätzliche Vergütung für die erbrachte Arbeitsleistung im vergangenen Jahr.
Der Gratifikationscharakter umfasst Sonderzahlungen, bei denen die Betriebstreue der Angestellten belohnt werden soll. Diese Form zielt darauf ab, die Bindung zum Unternehmen zu stärken und kann an die zukünftige Betriebszugehörigkeit gekoppelt sein. Bei dieser Variante sind Kürzungen aufgrund von Fehlzeiten oft nicht zulässig, da sie die Loyalität und nicht die konkrete Arbeitsleistung honoriert.
💡 Tipp
Lass dich bei Unklarheiten über den Charakter deines Weihnachtsgeldes beraten. Die Unterscheidung zwischen Entgelt- und Gratifikationscharakter ist oft nicht eindeutig und kann im Streitfall entscheidend sein. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deine Gewerkschaft können dir bei der Einordnung helfen.
❔ Häufig gestellte Fragen
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Nein, es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Ein Anspruch entsteht nur durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betriebliche Übung nach mindestens drei Jahren regelmäßiger Zahlung ohne Vorbehalt.
Wie hoch fällt das Weihnachtsgeld üblicherweise aus?
Das Weihnachtsgeld entspricht meist einem vollen oder halben Monatsgehalt. Die genaue Höhe variiert je nach Arbeits- oder Tarifvertrag. Auch Pauschalbeträge sind möglich, und die Betriebszugehörigkeit kann die Summe beeinflussen.
Was ist die betriebliche Übung beim Weihnachtsgeld?
Die betriebliche Übung entsteht, wenn der Arbeitgeber mindestens drei Jahre in Folge ohne Vorbehalt Weihnachtsgeld zahlt. Dadurch entsteht ein rechtlicher Anspruch, auch wenn keine schriftliche Vereinbarung existiert. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, die Zahlung fortzusetzen.
Kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld kürzen oder streichen?
Ja, bei einem Freiwilligkeits- oder Widerrufsvorbehalt im Vertrag kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld kürzen oder streichen. Entscheidend ist auch, ob die Zahlung Entgelt- oder Gratifikationscharakter hat. Bei Gratifikationen sind Kürzungen wegen Fehlzeiten meist nicht zulässig.
Muss ich auf Weihnachtsgeld Steuern zahlen?
Ja, das Weihnachtsgeld unterliegt vollständig Steuer- und Sozialabgaben, da es zu den sonstigen Bezügen zählt. Der ausgezahlte Nettobetrag fällt daher niedriger aus als die ursprünglich angegebene Bruttosumme. Die Besteuerung erfolgt zusammen mit dem regulären Gehalt.
Erhalten Teilzeitbeschäftigte auch Weihnachtsgeld?
Ja, Teilzeitbeschäftigte haben grundsätzlich den gleichen Anspruch auf Weihnachtsgeld wie Vollzeitbeschäftigte, sofern ein genereller Anspruch besteht. Die Höhe wird jedoch anteilig entsprechend dem Beschäftigungsumfang berechnet. Bei 50% Teilzeit erhält man also auch 50% des Weihnachtsgeldes.







