Themen in diesem Artikel:
- Kapitalauszahlung für Immobilien: Erfahre, wie du dein Riester-Kapital für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie verwenden kannst.
- Wohn-Riester einfach erklärt: Informationen zur Eigenheimrente und wie sie dir beim schuldenfreien Wohnen im Alter hilft.
- Förderfähige Immobilienvorhaben: Lies, welche Bau- und Kaufprojekte mit der Riester-Rente unterstützt werden.
- Weitere Verwendungsmöglichkeiten: Möglichkeiten zur Ablösung bestehender Kredite oder für Sondertilgungen mit Riester-Guthaben.
- Voraussetzungen für die Auszahlung: Alle Bedingungen, Fristen und Mindestbeträge für eine förderunschädliche Entnahme.
- Antragstellung bei der ZfA: Hinweise, wie du die Auszahlung für dein Eigenheim rechtzeitig beantragst.
- FAQ zur Riester-Auszahlung: Antworten auf häufige Fragen zur Verwendung, Förderung und Antragstellung.

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Riester-Rente: Auszahlung für das Eigenheim möglich
Die Riester-Rente erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen eine vorzeitige Kapitalauszahlung für dein Eigenheim, ohne dass du die staatlichen Zulagen verlierst. Normalerweise würde eine vorzeitige Verfügung dich die erhaltenen Zulagen kosten, doch für den Bau oder Kauf einer selbst bewohnten Immobilie gilt eine wichtige Ausnahme.
Die staatliche Förderung bleibt dir erhalten, wenn du das Riester-Kapital in eine eigene Immobilie investierst. Eine Umwandlung deines bestehenden Vertrags in einen Wohn-Riester ist dafür nicht notwendig. Das mietfreie Wohnen im Alter gilt als gleichwertige Form der Altersvorsorge zur monatlichen Rente.
Kapitalauszahlung für Immobilien ist möglich
Die klassische Riester-Rente wird erst mit dem Renteneintrittsalter als lebenslange monatliche Leibrente ausgezahlt. Bei einer vorzeitigen Auszahlung oder Kapitalauszahlung musst du normalerweise die komplette staatliche Förderung zurückzahlen und die erwirtschafteten Erträge versteuern.
Für ein Eigenheim gelten jedoch andere Regeln. Die Riester-Förderung unterstützt dich dabei, für die Zeit nach dem Erwerbsleben vorzusorgen. Ein eigenes Heim sichert dir das mietfreie Wohnen im Alter und gilt deshalb als unschädliche Verwendung für die staatlichen Zulagen. Die Auszahlung als monatliche Rente und die Verwendung für eine eigene Immobilie werden steuerlich gleichbehandelt.
Dein bestehender Riester-Vertrag muss nicht in einen Wohn-Riester umgewandelt werden. Erfüllt die Kapitalauszahlung die Wohn-Riester-Voraussetzungen, bleibt die Verfügung unschädlich. Du profitierst weiterhin von der staatlichen Förderung und den Steuervorteilen.
Kurz erklärt: Wohn-Riester
Die Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt, entstand 2008 als spezielle Form der Riester-Rente. Sie ersetzte die abgeschaffte Eigenheimzulage und fördert das mietfreie Wohnen im Alter. Im Gegensatz zur klassischen Riester-Rente baust du kein Vermögen auf, sondern tilgst ein Immobiliendarlehen oder einen Bausparvertrag.
Die staatlichen Zulagen helfen dir, deine Schulden schneller abzuzahlen. Bei planmäßigem Verlauf wohnst du später mietfrei in deinen eigenen vier Wänden. Diese Form der Altersvorsorge kombiniert den Vermögensaufbau mit dem Erwerb von Wohneigentum.
Diese Immobilienvorhaben kannst du mit Riester finanzieren
Das Riester-Kapital darfst du für den Kauf oder Bau einer Immobilie verwenden, die du selbst zu Wohnzwecken nutzt. Die Immobilie muss sich in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum befinden. Die Größe spielt keine Rolle – vom Einzimmerappartement bis zum ganzen Haus ist alles möglich.
Bei teilweiser Vermietung oder beruflicher Nutzung kannst du nur die anteiligen Kosten für die selbst genutzte Wohnfläche aus dem Riester-Vertrag bezahlen. Der Anteil muss genau berechnet und nachgewiesen werden.
Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen an einer eingetragenen Wohnungsgenossenschaft wird ebenfalls gefördert. Als Genossenschaftsmitglied sicherst du dir ein lebenslanges Wohnrecht in einer günstigen Genossenschaftswohnung. Investitionen über den Pflichtanteil hinaus sind jedoch nicht zulässig.
Altersgerechte Umbauten der Immobilie gelten als förderfähig, normale Sanierungen oder Renovierungen dagegen nicht. Dabei musst du bestimmte Mindestsummen einhalten: Bei einem Eigenheim-Besitz von mehr als drei Jahren betragen die Mindestkosten 20.000 Euro. Ist der Besitzzeitraum kürzer, reduziert sich die Summe auf 6.000 Euro.
Weitere Optionen für die Verwendung
Das Riester-Kapital muss nicht direkt für die Bezahlung der genannten Vorhaben eingesetzt werden. Du kannst damit auch ein bestehendes Immobilien- oder Bauspardarlehen ablösen. Jährliche Sondertilgungen sind ebenfalls möglich, sofern der ursprüngliche Kredit einem entsprechenden Zweck diente.
Diese Flexibilität ermöglicht es dir, deine Finanzierung optimal zu gestalten. Du kannst bestehende Schulden schneller tilgen und dadurch Zinskosten sparen. Die staatliche Förderung bleibt in all diesen Fällen erhalten.
Voraussetzungen für die Auszahlung
Der Gesetzgeber erlaubt grundsätzlich die Entnahme des kompletten Kapitals für die genannten Zwecke aus dem Riester-Vertrag. Bei Teilentnahmen gelten jedoch bestimmte Regeln: Du musst mindestens 3.000 Euro entnehmen und gleichzeitig einen Restbetrag von mindestens 3.000 Euro im Vertrag belassen.
Die Entnahme muss spätestens zehn Monate vor Rentenbeginn erfolgen. Diese Frist solltest du unbedingt einhalten, um die Förderung nicht zu gefährden. Eine rechtzeitige Planung ist daher essentiell für die erfolgreiche Nutzung dieser Option.
Auszahlung fürs Eigenheim rechtzeitig beantragen
Vor der Auszahlung musst du einen Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen. Diese Unterabteilung der Deutschen Rentenversicherung ist für die staatliche Förderung von Altersvorsorgeverträgen verantwortlich. Der Antrag erfolgt schriftlich, entweder formlos oder auf einem Antragsformular der ZfA.
Die rechtzeitige Antragstellung ist entscheidend für eine reibungslose Abwicklung. Plane ausreichend Zeit für die Bearbeitung ein, besonders wenn du das Geld für einen konkreten Immobilienkauf benötigst.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich meine Riester-Rente für den Hauskauf verwenden?
Ja, du kannst dein Riester-Kapital für den Kauf oder Bau einer selbst bewohnten Immobilie verwenden, ohne die staatlichen Zulagen zu verlieren.
Muss ich meinen Riester-Vertrag in einen Wohn-Riester umwandeln?
Nein, eine Umwandlung ist nicht notwendig, solange die Kapitalauszahlung den Wohn-Riester-Voraussetzungen entspricht und du die Immobilie selbst bewohnst.
Welche Mindestbeträge gelten bei einer Teilentnahme?
Bei Teilentnahmen musst du mindestens 3.000 Euro entnehmen und gleichzeitig einen Restbetrag von mindestens 3.000 Euro im Vertrag belassen.
Kann ich Riester-Geld für Renovierungen verwenden?
Normale Renovierungen sind nicht förderfähig, aber altersgerechte Umbauten ab 6.000 Euro bei Besitz unter drei Jahren oder ab 20.000 Euro bei längerem Besitz.
Wo muss sich die geförderte Immobilie befinden?
Die Immobilie muss sich in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum befinden und von dir selbst zu Wohnzwecken genutzt werden.
Kann ich mit Riester ein bestehendes Darlehen ablösen?
Ja, du kannst das Riester-Kapital zur Ablösung eines bestehenden Immobiliendarlehens oder für Sondertilgungen verwenden, wenn der Kredit dem Immobilienerwerb diente.
Wann muss die Entnahme spätestens erfolgen?
Die Entnahme des Riester-Kapitals muss spätestens zehn Monate vor dem geplanten Rentenbeginn erfolgen, um die Förderung nicht zu gefährden.
Wo beantrage ich die Auszahlung für mein Eigenheim?
Den Antrag stellst du schriftlich bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), einer Unterabteilung der Deutschen Rentenversicherung.







