Themen in diesem Artikel:
- Beihilfe-System für Richter:innen: Der Dienstherr übernimmt 50-80% der Krankheitskosten je nach Familienstand, wodurch nur ein Teil selbst versichert werden muss.
- Vorteile der privaten Krankenversicherung: Individuelle Leistungsgestaltung, bessere Beihilfe-Nutzung und höhere Erstattungen bei Zahnbehandlungen im Vergleich zur GKV.
- Beitragsberechnung mit Beihilfe: Durch die staatliche Beihilfe reduzieren sich die PKV-Beiträge erheblich, bei Alleinstehenden um 50%, bei Kindern sogar um 80%.
- Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung: Keine Beihilfe-Beteiligung in vielen Bundesländern und eingeschränkter Leistungskatalog mit 14,6% vom Bruttogehalt als Beitrag.
- Besondere Vorteile bei Zahnbehandlungen: Die PKV ermöglicht höhere Erstattungen und bessere Behandlungsmethoden, die über den GKV-Katalog hinausgehen.

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Private Krankenversicherung für Richter:innen und Staatsanwält:innen
Als Richter:in oder Staatsanwält:in profitierst du von einem besonderen Versorgungssystem: Die Beihilfe übernimmt einen Großteil deiner Krankheitskosten, wodurch die private Krankenversicherung zur optimalen Ergänzung wird. Das Dienstverhältnis bringt einige Besonderheiten in der Krankenversicherung mit sich, die du kennen solltest, um die beste Entscheidung für deine Gesundheitsvorsorge zu treffen.
Beihilfe übernimmt großen Teil der Krankheitskosten
Das Beamtenrecht sieht zwei unterschiedliche Unterstützungsleistungen für die Gesundheitsvorsorge vor. Während einige Berufsgruppen unter die freie Heilfürsorge fallen, bei der Bund oder Länder die kompletten Kosten tragen, gilt für Richter:innen ein anderes System. Die freie Heilfürsorge ist Beamt:innen vorbehalten, die im Rahmen ihres Berufes besonderen Gefahren ausgesetzt sind – etwa Feuerwehrleute, Polizist:innen oder Beamt:innen im Justizvollzug.
Für dich als Richter:in greift stattdessen die sogenannte Beihilfe. Dein Dienstherr trägt dabei einen erheblichen Teil der anfallenden Krankheitskosten. Die Höhe orientiert sich an der Zahl der versicherten Personen in deinem Haushalt. Als alleinstehende:r Richter:in erhältst du 50 Prozent der Kosten in Form der Beihilfe erstattet. Bei den Gesundheitskosten für eigene Kinder übernimmt die Beihilfe sogar einen weitaus größeren Anteil von bis zu 80 Prozent.
📌 Gut zu wissen
Da die Beihilfe nur einen Teil der Kosten abdeckt, bist du als Richter:in verpflichtet, zur Deckung der restlichen Kosten eine eigene Krankenversicherung abzuschließen. Diese Restkostenversicherung kannst du entweder in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung abschließen – die Wahl hat erhebliche finanzielle Auswirkungen.
Wieso ist die PKV für Richter:innen vorteilhaft?
Wenn du als Richter:in, Richter:in auf Probe oder Referendar:in auf der Suche nach einer Krankenversicherung bist, stehst du vor der Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Einer der wesentlichen Unterschiede zeigt sich bereits bei der Nutzung der Beihilfe, die in beiden Systemen unterschiedlich funktioniert.
Im Falle der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt sich dein Dienstherr in vielen Bundesländern nicht wie sonst üblich mit 50 Prozent an den Monatsbeiträgen. Diese betragen 14,6 Prozent deines Bruttoverdiensts – ein erheblicher Anteil, den du komplett selbst tragen musst. Zudem bist du auf den Leistungskatalog der jeweiligen Krankenkasse festgelegt: Die Versicherung übernimmt nur die Behandlungen, die sie in diesem Katalog definiert hat. Zwar können geringverdienende Familienmitglieder und Kinder kostenlos im Rahmen der Familienversicherung mit abgesichert werden, doch dieser Vorteil relativiert sich schnell, weil die Beihilfe für Angehörige einen höheren Anteil der Kosten in der PKV trägt.
Die private Krankenversicherung ist für Richter:innen durch den Einsatz der Beihilfe deutlich vorteilhafter, weil du nur einen Teil der Monatsbeiträge selbst schultern musst. Darüber hinaus bietet die PKV weitere überzeugende Vorteile: Bei der Zusammenstellung deines Tarifs hast du wesentlich mehr Möglichkeiten, die Leistungen an deine individuellen Wünsche anzupassen. Du kannst beispielsweise höhere Erstattungen bei Zahnersatz oder Sehhilfen wählen, die Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus vereinbaren oder die Erstattung von alternativen Heilmethoden einschließen.
💡 Tipp
Als Richter:in stellst du dir in der PKV dein persönliches Leistungspaket zusammen. Vergleiche unbedingt verschiedene Anbieter bevor du dich entscheidest – die Unterschiede bei Preis und Leistung sind erheblich. Nutze spezialisierte Vergleichsportale für Beamte oder lass dich von einem unabhängigen Versicherungsberater mit Beamten-Expertise beraten.
Wie die Beihilfe die Beiträge in der PKV für Richter:innen beeinflusst
Die Beihilfeversorgung übernimmt einen erheblichen Anteil deiner Krankheitskosten. Die Restkosten verbleiben bei dir als versicherte Person. Als Alleinstehende:r erhältst du 50 Prozent Beihilfe. Läge dein monatlicher Beitrag in der PKV also bei 480 Euro, übernimmt der Staat 240 Euro davon. Für die verbleibenden 240 Euro genießt du alle Vorteile, die sich aus der Mitgliedschaft in der PKV ergeben – ein unschlagbares Preis-Leistungs-Verhältnis.
Durch die Anpassung von Leistungen oder die Vereinbarung eines höheren Selbstbehalts könntest du die Kosten noch weiter senken. Die Beihilfe zahlt auch für weitere Familienmitglieder, wobei dieser prozentuale Anteil auf deren Monatsbeiträge in der PKV entsprechend umgerechnet wird.
📌 Gut zu wissen
Zur Orientierung kannst du grob mit folgenden Zahlen rechnen: Beihilfeberechtigte erhalten zwischen 50 und 70 Prozent der anfallenden Krankheitskosten als Beihilfe. Ehe- und eingetragene Lebenspartner:innen erhalten 70 Prozent, während Kinder mit 80 Prozent der anfallenden Kosten von der Beihilfe versorgt werden. Diese gestaffelten Sätze machen die PKV besonders für Familien attraktiv.
Vorteile bei Zahnbehandlungen besonders deutlich
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen orientiert sich an Leistungen, die medizinisch notwendig sind, was jedoch Behandlungsformen ausschließen kann, die eigentlich besser wären. Das lässt sich am besten bei Zahnbehandlungen zeigen, denn Zahnarztbesuche spielen in deinem Leben in der Regel häufiger eine Rolle als ein Aufenthalt im Krankenhaus.
In der gesetzlichen Krankenversicherung erhältst du bei Zahnersatz nur eine Regelversorgung, die sich auf einfache und kostengünstige Materialien beschränkt. Möchtest du hochwertigeren Zahnersatz wie Keramikfüllungen oder Implantate, musst du einen erheblichen Eigenanteil zahlen.
💡 Tipp
Die PKV ermöglicht dir durch individuell wählbare Tarife deutlich höhere Erstattungen bei Zahnbehandlungen. Achte beim Tarifvergleich besonders auf die Zahnstaffel – sie zeigt dir, wie viel die Versicherung in den ersten Jahren maximal für Zahnbehandlungen erstattet. Wähle Leistungspakete, die bis zu 90 Prozent oder sogar 100 Prozent der Kosten für hochwertigen Zahnersatz abdecken.
❔ Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Beihilfe für alleinstehende Richter:innen?
Alleinstehende Richter:innen erhalten 50 Prozent ihrer Krankheitskosten als Beihilfe vom Dienstherren erstattet. Die restlichen 50 Prozent müssen über eine private oder gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt werden.
Kann ich als Richter:in zwischen PKV und GKV wechseln?
Als Richter:in hast du grundsätzlich die freie Wahl zwischen PKV und GKV. Ein späterer Wechsel von der PKV zurück in die GKV ist jedoch nur unter bestimmten Bedingungen möglich und wird mit zunehmendem Alter schwieriger. Überlege dir die Entscheidung daher gut.
Welche Beihilfe erhalten Kinder von Richter:innen?
Kinder von Richter:innen erhalten 80 Prozent ihrer Krankheitskosten als Beihilfe erstattet. Dadurch müssen nur 20 Prozent über die private Krankenversicherung abgedeckt werden, was die Beiträge für Kinder erheblich senkt und die PKV besonders familienfreundlich macht.
Was passiert mit meiner PKV im Ruhestand?
Im Ruhestand erhöht sich dein Beihilfesatz in der Regel auf 70 Prozent. Das bedeutet, dass deine PKV-Beiträge im Alter sinken, da du nur noch 30 Prozent selbst versichern musst. Zusätzlich hast du während deiner aktiven Zeit Altersrückstellungen aufgebaut, die deine Beiträge im Alter stabilisieren.
Muss ich als Referendar:in bereits eine PKV abschließen?
Auch als Referendar:in erhältst du bereits Beihilfe und musst eine Restkostenversicherung abschließen. Viele PKV-Anbieter haben spezielle, günstige Tarife für Referendar:innen. Der frühe Eintritt sichert dir zudem günstige Konditionen und vermeidet Gesundheitsprüfungen bei späterem Wechsel.
Welche Leistungen sollte meine PKV als Richter:in mindestens enthalten?
Deine PKV sollte mindestens freie Arztwahl, Erstattung über Höchstsätze der Gebührenordnung, hochwertigen Zahnersatz (mindestens 70%), Einbettzimmer im Krankenhaus und Chefarztbehandlung abdecken. Prüfe auch Leistungen für Sehhilfen, alternative Heilmethoden und Auslandsschutz.







