Themen in diesem Artikel:
- Grundlagen des Arbeitgeberzuschusses: Wie sich der Zuschuss zusammensetzt und welche Voraussetzungen gelten müssen (7,3 Prozent plus halber Zusatzbeitrag)
- Höhe und Berechnung: Maximaler monatlicher Zuschuss von 384,58 Euro basierend auf Beitragsbemessungsgrenze und Zusatzbeitragssatz
- Steuerliche Behandlung: Arbeitgeberanteil ist steuerfrei, freiwillige Selbstbeteiligungszuschüsse gelten als geldwerter Vorteil
- Freiwillige Unterstützung bei Selbstbeteiligung: Arbeitgeber können bis zu 600 Euro jährlich steuerfrei zur Selbstbeteiligung beisteuern
- Besonderheiten für Teilzeit und Familie: Teilzeitbeschäftigte erhalten anteiligen Zuschuss, für Familienangehörige gibt es keinen separaten Zuschuss

Welche Kreditkarte passt zu dir?
Mach jetzt den Test mit unserem Matchfinder und finde
die perfekte Kreditkarte für dich!
Als privat krankenversicherte:r Arbeitnehmer:in erhältst du von deinem Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zur PKV. Dieser beträgt aktuell maximal 384,58 Euro monatlich und setzt sich aus 7,3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze plus der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags zusammen. Dein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, diesen Zuschuss zu leisten, übernimmt dabei aber nie mehr als die Hälfte deines tatsächlichen PKV-Beitrags.
Der Zuschuss vom Arbeitgeber zur privaten Krankenversicherung
Wenn du privat krankenversichert bist, unterstützt dich dein Arbeitgeber finanziell bei deinen Versicherungsbeiträgen. Diese Unterstützung ist keine freiwillige Leistung, sondern eine gesetzliche Pflicht. Der Zuschuss berechnet sich aus zwei Komponenten: 7,3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Versicherung und die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. Dabei gilt eine wichtige Obergrenze – dein Arbeitgeber übernimmt maximal die Hälfte deines tatsächlichen PKV-Beitrags, auch wenn die Berechnung einen höheren Betrag ergeben würde.
Damit du Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss hast, muss deine Versicherung bestimmte Kriterien erfüllen. Du benötigst eine private Krankenvollversicherung, deren Leistungsumfang mindestens dem einer gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Das bedeutet konkret: Dein PKV-Vertrag muss Leistungen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung sowie zum Krankentagegeld beinhalten. Außerdem muss dein PKV-Anbieter auf ein ordentliches Kündigungsrecht verzichten, und der vereinbarte Tarif muss Rückstellungen für das Alter beinhalten. Diese Voraussetzungen sind in der Praxis reine Formsache, da sie von allen seriösen PKV-Anbietern standardmäßig erfüllt werden.
📌 Gut zu wissen
Die Voraussetzungen für den Arbeitgeberzuschuss werden von allen etablierten PKV-Anbietern automatisch erfüllt. Du musst dir keine Sorgen machen, dass deine Versicherung die Kriterien nicht erfüllt – achte lediglich darauf, dass es sich um eine Krankenvollversicherung und nicht nur um eine Zusatzversicherung handelt.
Höhe des Arbeitgeberanteils zur PKV
Die konkrete Berechnung deines Arbeitgeberzuschusses basiert auf mehreren Faktoren. Dein Arbeitgeber zahlt maximal 50 Prozent des Basisbeitrags einer privaten Krankenversicherung, was im Jahr 2022 7,3 Prozent deines monatlichen Bruttogehalts entspricht. Hinzu kommt der halbe Zusatzbeitragssatz von 0,65 Prozent – die Hälfte von derzeit 1,3 Prozent. Mit diesem Zusatzbeitragssatz decken private Versicherer und gesetzliche Kassen ihren weiteren Finanzbedarf ab. In Summe ergibt das einen Arbeitgeberanteil von 7,95 Prozent an deiner PKV.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Beitragsbemessungsgrenze. Diese Grenze begrenzt den maximalen Zuschuss, den dein Arbeitgeber leisten muss. Mit den 7,3 Prozent Arbeitgeberanteil dieser Beitragsgrenze und den 0,65 Prozent Zusatzbeitragssatz beträgt der monatliche Arbeitgeberanteil an der PKV derzeit maximal 384,58 Euro. Selbst wenn deine PKV-Beiträge höher liegen, zahlt dein Arbeitgeber nicht mehr als diesen Maximalbetrag.
💡 Tipp
Berechne vor dem Wechsel in die PKV genau, wie viel du nach Abzug des Arbeitgeberzuschusses selbst zahlen musst. Bei einem PKV-Beitrag von 600 Euro monatlich erhältst du maximal 300 Euro Zuschuss (50%), nicht die vollen 384,58 Euro. Plane auch zukünftige Beitragssteigerungen mit ein und lege frühzeitig Rücklagen an.
Ist der Arbeitgeberanteil zur PKV steuerpflichtig?
Für dich als privat Krankenversicherte:r gibt es gute Nachrichten in Sachen Steuern. Arbeitgeberleistungen zur Sozialversicherung – und damit auch zur Krankenversicherung – sind sowohl für gesetzlich als auch für privat Krankenversicherte steuerfrei. Du kannst den Arbeitgeberanteil komplett in deiner Einkommenssteuererklärung anrechnen lassen, ohne dass dieser als zu versteuerndes Einkommen gilt.
Eine Ausnahme gibt es allerdings: Wenn sich dein Arbeitgeber freiwillig am Selbstbehalt deiner privaten Krankenversicherung beteiligt, sieht die Sache anders aus. In diesem Fall gilt der Zuschuss als geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Diese Regelung betrifft ausschließlich freiwillige Zusatzleistungen deines Arbeitgebers, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuss hinausgehen.
Freiwillige Unterstützung vom Arbeitgeber
Viele privat Krankenversicherte wählen Policen mit Selbstbeteiligung, um ihre monatlichen Beiträge zu senken. Bei dieser Variante zahlst du im Krankheitsfall die Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung selbst. Alle Aufwände, die darüber hinausgehen, begleicht deine PKV. Diese Strategie kann deine monatliche finanzielle Belastung deutlich reduzieren.
Dein Arbeitgeber hat die Möglichkeit, sich an diesen Kosten für deine private Krankenversicherung zu beteiligen. Laut Lohnsteuer-Richtlinien sind Unterstützungen, die von privaten Arbeitgebern an einzelne Arbeitnehmer:innen gezahlt werden, steuerfrei, wenn die Unterstützungen dem Anlass nach gerechtfertigt sind – zum Beispiel in Krankheits- und Unglücksfällen. Diese Regelung bietet dir zusätzlichen finanziellen Spielraum.
Wichtig zu wissen: Die Erstattung der Selbstbeteiligung ist eine freiwillige Leistung deines Arbeitgebers, auf die du keinen gesetzlichen Anspruch hast. Falls du diese Unterstützung in Anspruch nehmen möchtest, musst du das vorab mit deinem Arbeitgeber klären und vereinbaren. Maximal 600 Euro pro Jahr kannst du als steuerfreien Zuschuss beziehungsweise als Erstattung bei deiner Selbstbeteiligung geltend machen. Diese Obergrenze ist gesetzlich festgelegt und kann nicht überschritten werden.
💡 Tipp
Sprich proaktiv mit deinem Arbeitgeber über die Möglichkeit einer Selbstbeteiligungserstattung. Viele Arbeitgeber sind bereit, diese freiwillige Leistung zu gewähren, wissen aber oft nicht, dass diese Option besteht. Bereite konkrete Zahlen vor und zeige auf, dass die Unterstützung bis 600 Euro jährlich für beide Seiten steuerfrei bleibt.
Arbeitnehmerzuschuss für Teilzeitbeschäftigte
Auch wenn du in Teilzeit arbeitest und privat krankenversichert bist, erhältst du von deinem Arbeitgeber einen Zuschuss. Allerdings gibt es hier eine wichtige Einschränkung: Dein Zuschuss ist auf den Arbeitgeberanteil in der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Das bedeutet konkret, dass sich die Höhe deines Zuschusses nach deinem tatsächlichen Einkommen richtet. Je geringer dein Einkommen, desto geringer ist der Arbeitgeberanteil, der dir zusteht.
Der monatliche Arbeitgeberzuschuss liegt bei 7,95 Prozent deines Bruttoverdienstes. Ein praktisches Beispiel verdeutlicht die Berechnung: Wenn du als Teilzeitbeschäftigte:r 1.800 Euro brutto pro Monat verdienst, erhältst du einen Arbeitgeberanteil von 143,10 Euro zu deiner privaten Krankenversicherung. Diese Berechnung erfolgt unabhängig davon, wie hoch deine tatsächlichen PKV-Beiträge sind.
Zuschuss für Familienangehörige
Einen zusätzlichen, separaten Zuschuss für mitversicherte Familienangehörige gibt es nicht. Der Arbeitgeber übernimmt generell bis zu 50 Prozent deines eigenen PKV-Beitrags, unabhängig davon, ob du allein versichert bist oder Familienmitglieder mitversicherst. Die Beiträge für Ehepartner:innen oder Kinder werden bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses nicht gesondert berücksichtigt. Dies unterscheidet die PKV von der gesetzlichen Krankenversicherung, wo Familienangehörige unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei mitversichert werden können.
📌 Gut zu wissen
Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV bezieht sich ausschließlich auf deinen eigenen Versicherungsbeitrag. Wenn du Familienangehörige mitversicherst, musst du deren Beitragsanteile vollständig selbst tragen. Bei zwei Kindern können das schnell zusätzliche 200-400 Euro monatlich sein – plane diese Kosten unbedingt in deine Haushaltsrechnung ein.
❔ Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2024?
Der maximale monatliche Arbeitgeberzuschuss beträgt aktuell 384,58 Euro. Dieser setzt sich aus 7,3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze plus 0,65 Prozent Zusatzbeitragssatz zusammen und entspricht maximal 50 Prozent deines tatsächlichen PKV-Beitrags.
Muss ich den Arbeitgeberzuschuss zur PKV versteuern?
Nein, der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss zur PKV ist komplett steuerfrei und in deiner Einkommenssteuererklärung anrechenbar. Nur freiwillige Zuschüsse zur Selbstbeteiligung gelten als geldwerter Vorteil und müssen versteuert werden.
Kann mein Arbeitgeber die volle Selbstbeteiligung meiner PKV übernehmen?
Dein Arbeitgeber kann sich freiwillig an deiner Selbstbeteiligung beteiligen, allerdings nur bis maximal 600 Euro pro Jahr steuerfrei. Diese Leistung ist freiwillig und muss vorab vereinbart werden. Beträge über 600 Euro gelten als geldwerter Vorteil und müssen versteuert werden.
Wie wird der Arbeitgeberzuschuss bei Teilzeit berechnet?
Teilzeitbeschäftigte erhalten einen anteiligen Zuschuss von 7,95 Prozent ihres Bruttogehalts. Bei einem Bruttogehalt von 1.800 Euro monatlich beträgt der Zuschuss beispielsweise 143,10 Euro. Der Zuschuss orientiert sich am tatsächlichen Einkommen, nicht an der vollen Stelle.
Erhalte ich einen zusätzlichen Zuschuss für meine mitversicherten Kinder?
Nein, es gibt keinen separaten Arbeitgeberzuschuss für mitversicherte Familienangehörige. Der Arbeitgeber übernimmt nur bis zu 50 Prozent deines eigenen PKV-Beitrags. Die Beiträge für Kinder oder Ehepartner:innen musst du vollständig selbst tragen.
Was passiert mit dem Arbeitgeberzuschuss bei einem Jobwechsel?
Bei einem Jobwechsel hast du beim neuen Arbeitgeber sofort wieder Anspruch auf den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss zur PKV. Die Höhe richtet sich nach deinem neuen Gehalt, maximal aber 384,58 Euro monatlich. Der Zuschuss ist eine gesetzliche Pflicht für alle Arbeitgeber.







