Themen in diesem Artikel:
- Anspruch auf Homeoffice?: Gibt es ein Recht auf Homeoffice und was regeln Tarif- & Betriebsvereinbarungen?
- Arbeitsvertrag anpassen: Betriebliche Übung vs. schriftliche Vereinbarung, was gehört hinein?
- Juristische Einordnung: „Homeoffice“ im Recht: Telearbeitsplatz, Pflichten und Definition.
- Inhalte der Homeoffice-Vereinbarung: Arbeits(zeit)/Kernzeiten & Erreichbarkeit, Arbeitsort, Ausstattung, Kostenübernahme.
- Arbeitszeit & Zeiterfassung: Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.

Welche Kreditkarte passt zu dir?
Mach jetzt den Test mit unserem Matchfinder und finde
die perfekte Kreditkarte für dich!
Homeoffice ist für viele Arbeitnehmende heute selbstverständlich – doch wie sieht es rechtlich aus? Die Arbeit von zu Hause bietet dir mehr Flexibilität, erfordert aber klare Vereinbarungen mit deinem Arbeitgeber. In den vergangenen Jahren ist der Anteil der Menschen, die wenigstens teilweise im Homeoffice arbeiten, stark gestiegen. Sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmende profitieren von dieser größeren Flexibilität der Arbeitswelt. Damit die Tätigkeit im Homeoffice reibungslos funktioniert, ist es wichtig, dass sie in Form einer Vereinbarung juristisch geregelt wird. In diesem Artikel erfährst du, worauf du bei deinem Arbeitsvertrag rund ums Homeoffice achten musst und welche Aspekte unbedingt geklärt werden sollten.
Gibt es einen Anspruch auf Homeoffice?
Viele Unternehmen sehen das Angebot, zumindest teilweise die gestellten Aufgaben im Homeoffice zu erledigen, inzwischen als wichtiges Merkmal, um sich von anderen Firmen auf dem Arbeitsmarkt abzuheben. Die Möglichkeit, von zu Hause zu arbeiten, wird zunehmend zum entscheidenden Faktor bei der Arbeitgeberwahl.
Einen rechtlichen Anspruch auf die Arbeit im Homeoffice gibt es allerdings nicht. Bietet die Firma nicht ohnehin an, dass du die Arbeit auch von zu Hause aus erledigen darfst, musst du dich mit dem Unternehmen selbst einigen. Die Entscheidung liegt letztlich beim Arbeitgeber, auch wenn viele Unternehmen heute flexibel auf entsprechende Wünsche reagieren.
📌 Gut zu wissen
Auch wenn es keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt, haben viele Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen mittlerweile entsprechende Regelungen. Prüfe daher zunächst, ob in deinem Unternehmen bereits solche Vereinbarungen existieren, bevor du individuelle Verhandlungen beginnst.
Muss der Arbeitsvertrag fürs Homeoffice angepasst werden?
Einen bestehenden Arbeitsvertrag musst du nicht zwangsläufig anpassen lassen. Wenn es in deiner Firma allgemein üblich ist, dass die Mitarbeitenden regelmäßig von zu Hause arbeiten können und sich nur mit Kolleg:innen oder Vorgesetzten abstimmen müssen, ist eine Änderung des Arbeitsvertrags nicht unbedingt erforderlich.
Die Arbeit im Homeoffice gilt dann als betriebliche Übung, sozusagen ein Gewohnheitsrecht. Möglicherweise steht auch bereits in deinem Arbeitsvertrag ein entsprechender Passus. Dennoch kann es sinnvoll sein, den Arbeitsvertrag mit einer individuellen Vereinbarung zu ergänzen, die deine Tätigkeit im Homeoffice klar regelt. Dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite und vermeidest spätere Missverständnisse oder Konflikte.
💡 Tipp
Bestehe auf eine schriftliche Vereinbarung, auch wenn Homeoffice bereits gelebte Praxis ist. Dokumentiere darin konkrete Details wie Arbeitszeiten, technische Ausstattung und Kostenübernahme. Eine E-Mail-Bestätigung deines Vorgesetzten kann im Zweifelsfall schon ausreichen, um erste Klarheit zu schaffen.
Homeoffice gibt es juristisch nicht
Der Begriff „Homeoffice“ hat sich zwar eingebürgert und jeder weiß, was damit gemeint ist. Juristisch gibt es das Homeoffice aber nicht. Das Arbeitsrecht bezeichnet das Homeoffice mit dem Begriff „Telearbeitsplatz“. Darunter verstehen Juristen „vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat“.
Diese juristische Definition ist wichtig, weil sie bestimmte Rechte und Pflichten für beide Seiten mit sich bringt. Wenn du also eine Vereinbarung triffst, solltest du wissen, dass rechtlich von einem Telearbeitsplatz die Rede ist.
Was sollte eine Vereinbarung zum Homeoffice abdecken?
Die Regelung zum Homeoffice sollte die Aspekte der Arbeit umfassen, über die es zum Streit kommen könnte. Eine klare Vereinbarung schützt dich und deinen Arbeitgeber vor Missverständnissen. Dazu gehören die nachfolgenden Punkte, die du unbedingt schriftlich festhalten solltest.
Wann du im Homeoffice arbeiten darfst und wie die Arbeitszeit geregelt ist
Hier kommt es tatsächlich leicht zum Streit. Am besten verständigst du dich mit der Firma auf eine bestimmte Anzahl von Tagen in der Woche, an denen du zu Hause arbeitest. Die Regelung sollte dann auch festhalten, dass du bei der Wahl der Tage flexibel bist respektive dich mit dem Team absprechen musst. Noch weniger Missverständnisse treten auf, wenn die Wochentage klar benannt sind. Vielleicht legt die Firma darauf besonderen Wert, weil es feste Besprechungstermine gibt.
Zum Streit kann auch die Arbeitszeit führen: Wenn du eine typische „Nachteule“ bist, also eigentlich erst am späten Abend richtig produktiv wirst, ist dagegen eigentlich nichts zu sagen. Schlecht ist es allerdings, wenn dich Kund:innen oder Kolleg:innen tagsüber nicht erreichen. Mit einer Vereinbarung über die Kernarbeitszeit und die Erreichbarkeit kommt es nicht zu Auseinandersetzungen. In dem Zusammenhang kannst du auch gleich klären, wie der Nachweis über die Arbeitszeit und Arbeitsleistung erbracht werden soll.
💡 Tipp
Vereinbare konkrete Kernarbeitszeiten (z.B. 9-15 Uhr), in denen du definitiv erreichbar sein musst. Die restlichen Stunden kannst du dann flexibel einteilen. Nutze Tools wie Slack oder Teams, um deinen Status (verfügbar/beschäftigt) transparent zu kommunizieren und dokumentiere deine Arbeitszeiten digital für beide Seiten nachvollziehbar.
Wo du arbeiten darfst
Das klingt vielleicht merkwürdig, denn mit einem Notebook kannst du technisch natürlich auch in einem Café arbeiten. Wenn es dir wichtig ist, den Ort selbst zu bestimmen, solltest du in der Vereinbarung festhalten lassen, dass du das auch darfst.
In Unternehmen, in denen es besonders strenge Regelungen im Umgang mit Kundendaten gibt, wird das mobile Arbeiten außerhalb vom Firmensitz und deinem Zuhause vielleicht nicht gern gesehen. Datenschutz und Vertraulichkeit spielen hier eine wichtige Rolle, weshalb manche Arbeitgeber den Arbeitsort auf die eigenen vier Wände beschränken möchten.
📌 Gut zu wissen
Bei der Arbeit im EU-Ausland gelten besondere Regelungen: Ab 183 Tagen im Jahr können steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen entstehen. Auch kurzzeitige Auslandsaufenthalte solltest du vorab mit deinem Arbeitgeber klären, da eventuell eine A1-Bescheinigung benötigt wird.
Wie die technische Ausstattung ist
Klar geregelt sollte sein, welche technische Ausstattung du für die Arbeit im Homeoffice bekommst. Unternehmen, in denen flexibles Arbeiten ohnehin etabliert ist, geben an die Mitarbeitenden meist nur Notebooks aus. Aber das ist eben nicht selbstverständlich.
Denke bei der Vereinbarung auch daran, über einen Drucker zu sprechen, oder wie ein Internetanschluss ausgestattet sein muss, damit du unterbrechungsfrei auch im Homeoffice produktiv sein kannst. Manche Arbeitgeber stellen auch ergonomische Büromöbel zur Verfügung oder beteiligen sich an den Kosten dafür.
Wer die Kosten übernimmt
Was viele Menschen schlicht unterschätzen: Die Arbeit daheim verursacht mehr Kosten. Du verbrauchst mehr Strom durch die Geräte, mehr Wasser, weil du statt in der Firma eben zu Hause auf die Toilette gehst. Auch die Heizkosten steigen, wenn du den ganzen Tag zu Hause bist.
Umgekehrt spart die Firma diese Kosten ein. Hier solltet ihr eine Regelung finden, zumindest wenn du in größerem Umfang Homeoffice machst. Manche Unternehmen zahlen eine Pauschale, andere beteiligen sich an konkreten Kosten wie dem Internetanschluss.
💡 Tipp
Fordere eine monatliche Homeoffice-Pauschale von 30-50 Euro für Nebenkosten. Alternativ kannst du in deiner Steuererklärung die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag (max. 1.260 Euro jährlich) geltend machen. Dokumentiere alle Ausgaben für Arbeitsmittel – diese sind oft zusätzlich absetzbar.
Wie ist das mit der Arbeitszeit?
Jetzt wird es etwas komplizierter: Grundsätzlich gelten auch im Homeoffice für dich die gleichen Regelungen zur Wochenarbeitszeit, wie sie gesetzlich und in Tarifverträgen definiert sind.
So darfst du regelmäßig nicht mehr als acht Stunden täglich arbeiten. Allerdings müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten der Beschäftigten dokumentieren. Sofern es in deiner Firma nicht schon ein System gibt, an dem du dich anmeldest und deine Zeiten erfasst, sollte die Homeoffice-Vereinbarung regeln, wie diese Dokumentation erfolgt. Das schützt sowohl dich als auch deinen Arbeitgeber vor rechtlichen Problemen und stellt sicher, dass Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden.
📌 Gut zu wissen
Seit dem EuGH-Urteil von 2019 besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Dies gilt auch im Homeoffice. Die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden und die Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen Arbeitsende und -beginn müssen eingehalten werden – auch wenn die Versuchung groß ist, „nur noch schnell“ etwas fertigzustellen.
❔ Häufig gestellte Fragen
Kann mein Arbeitgeber das Homeoffice jederzeit widerrufen?
Das hängt von der getroffenen Vereinbarung ab. Bei einer befristeten Homeoffice-Regelung endet diese automatisch. Bei unbefristeten Vereinbarungen sollte eine Kündigungsfrist vereinbart sein. Ohne explizite Regelung kann der Arbeitgeber unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist das Homeoffice beenden.
Bin ich im Homeoffice unfallversichert?
Ja, du bist auch im Homeoffice gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz gilt für alle Tätigkeiten, die in direktem Zusammenhang mit deiner Arbeit stehen. Private Tätigkeiten wie der Gang zur Küche sind jedoch nicht versichert, es sei denn, es handelt sich um den direkten Weg zum erstmaligen Arbeitsplatz.
Muss ich für Meetings ins Büro kommen?
Grundsätzlich ja, wenn der Arbeitgeber dies anordnet und es betrieblich erforderlich ist. Die Homeoffice-Vereinbarung sollte regeln, mit welcher Vorlaufzeit du ins Büro gebeten werden kannst. Üblich sind 24-48 Stunden Vorlauf für reguläre Meetings.
Kann ich Homeoffice auch aus dem Ausland machen?
Kurzzeitige Auslandsaufenthalte sind oft möglich, müssen aber mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Bei längeren Aufenthalten (über 183 Tage) entstehen steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten im Ausland. Innerhalb der EU ist eine A1-Bescheinigung erforderlich.
Darf der Arbeitgeber meine Arbeitsleistung im Homeoffice überwachen?
Eine permanente Überwachung ist datenschutzrechtlich nicht zulässig. Der Arbeitgeber darf jedoch Arbeitsergebnisse kontrollieren und Arbeitszeiten erfassen lassen. Software zur Aktivitätsüberwachung bedarf der Zustimmung des Betriebsrats und muss transparent kommuniziert werden.







