Homeoffice Arbeitsvertrag: Rechte, Pflichten & wichtige Regelungen

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Das wichtigste in Kürze:

Die moderne Arbeitswelt wird flexibler – und damit auch komplexer. Etwa 25% der Beschäftigten in Deutschland arbeiten regelmäßig im Homeoffice, doch die wenigsten kennen ihre rechtlichen Rahmenbedingungen. Ob Arbeitsvertrag, Kostenübernahme oder Arbeitszeiten: Dieser umfassende Ratgeber zeigt dir, welche Regelungen du kennen musst und wie du deine Homeoffice-Vereinbarung rechtssicher gestaltest.

Themen in diesem Artikel:

  • Rechtlicher Anspruch auf Homeoffice: Kein gesetzlicher Anspruch besteht, aber viele Unternehmen bieten es als Vorteil an, um sich auf dem Arbeitsmarkt zu positionieren.
  • Anpassung des Arbeitsvertrags: Nicht zwingend erforderlich bei betrieblicher Übung, aber eine schriftliche Vereinbarung schafft Rechtssicherheit für beide Seiten.
  • Juristische Bezeichnung Telearbeitsplatz: Der Begriff Homeoffice existiert rechtlich nicht, stattdessen wird von Telearbeitsplatz gesprochen mit klaren Definitionen.
  • Wichtige Regelungsinhalte: Arbeitszeit, Erreichbarkeit, Arbeitsort, technische Ausstattung und Kostenübernahme sollten klar definiert werden, um Konflikte zu vermeiden.
  • Arbeitszeitregelungen im Homeoffice: Gesetzliche Höchstarbeitszeiten gelten auch zu Hause, Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten dokumentieren und nachweisen können.

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Homeoffice: Das musst du wissen

Die Flexibilität der modernen Arbeitswelt bringt Vorteile für Unternehmen und Arbeitnehmende gleichermaßen. Der Anteil der Menschen, die zumindest teilweise im Homeoffice arbeiten, ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Damit diese Arbeitsform reibungslos funktioniert, braucht es klare juristische Regelungen in Form einer Vereinbarung. Dieser Artikel zeigt dir, worauf du bei deinem Arbeitsvertrag rund ums Homeoffice achten musst und welche Aspekte unbedingt geregelt sein sollten.

Gibt es einen Anspruch auf Homeoffice?

Viele Unternehmen sehen das Angebot, zumindest teilweise die gestellten Aufgaben im Homeoffice zu erledigen, inzwischen als wichtiges Merkmal, um sich von anderen Firmen auf dem Arbeitsmarkt abzuheben. Einen rechtlichen Anspruch auf die Arbeit im Homeoffice gibt es allerdings nicht. Bietet die Firma nicht ohnehin an, dass du die Arbeit auch von zu Hause aus erledigen darfst, musst du dich mit dem Unternehmen selbst einigen. Die Entscheidung liegt also beim Arbeitgeber, auch wenn der Trend eindeutig in Richtung mehr Flexibilität geht.

📌 Gut zu wissen

Auch wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht: In vielen Branchen ist Homeoffice mittlerweile Standard geworden. Etwa 25% der Beschäftigten in Deutschland arbeiten regelmäßig von zu Hause. Bei Bewerbungen kannst du durchaus nach Homeoffice-Möglichkeiten fragen – viele Arbeitgeber sind hier verhandlungsbereit.

Muss der Arbeitsvertrag fürs Homeoffice angepasst werden?

Einen bestehenden Arbeitsvertrag musst du nicht zwangsläufig anpassen lassen. Wenn es in deiner Firma allgemein üblich ist, dass die Mitarbeitenden regelmäßig von zu Hause arbeiten können und sich nur mit Kolleg:innen oder Vorgesetzten abstimmen müssen, ist eine Änderung des Arbeitsvertrags nicht unbedingt erforderlich. Die Arbeit im Homeoffice gilt dann als betriebliche Übung, sozusagen ein Gewohnheitsrecht.

Möglicherweise steht auch bereits in deinem Arbeitsvertrag ein entsprechender Passus. Dennoch kann es sinnvoll sein, den Arbeitsvertrag mit einer individuellen Vereinbarung zu ergänzen, die deine Tätigkeit im Homeoffice klar regelt. Dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite und vermeidest spätere Missverständnisse oder Konflikte.

💡 Tipp

Lass dir Homeoffice-Regelungen immer schriftlich bestätigen, auch wenn es nur eine E-Mail ist. Dokumentiere genau, an welchen Tagen du von zu Hause arbeitest und bewahre diese Nachweise auf. So bist du bei späteren Diskussionen oder einem Führungswechsel abgesichert.

Homeoffice gibt es juristisch nicht

Der Begriff „Homeoffice“ hat sich zwar eingebürgert und jeder weiß, was damit gemeint ist. Juristisch gibt es das Homeoffice aber nicht. Das Arbeitsrecht bezeichnet das Homeoffice mit dem Begriff „Telearbeitsplatz“. Darunter verstehen Juristen „vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat“. Diese präzise Definition zeigt, dass es sich um eine klar geregelte Arbeitsform handelt, nicht um informelles Arbeiten von zu Hause.

📌 Gut zu wissen

Der Unterschied zwischen Telearbeit und mobilem Arbeiten ist rechtlich wichtig: Bei Telearbeit muss der Arbeitgeber einen festen Arbeitsplatz bei dir zu Hause einrichten. Beim mobilen Arbeiten bist du flexibler, hast aber weniger rechtliche Ansprüche auf Ausstattung.

Was sollte eine Vereinbarung zum Homeoffice abdecken?

Die Regelung zum Homeoffice sollte die Aspekte der Arbeit umfassen, über die es zum Streit kommen könnte. Eine durchdachte Vereinbarung schützt beide Seiten und schafft Klarheit im Arbeitsalltag. Die nachfolgenden Punkte sollten unbedingt berücksichtigt werden.

Wann du im Homeoffice arbeiten darfst und wie die Arbeitszeit geregelt ist

Hier kommt es tatsächlich leicht zum Streit. Am besten verständigst du dich mit der Firma auf eine bestimmte Anzahl von Tagen in der Woche, an denen du zu Hause arbeitest. Die Regelung sollte dann auch festhalten, dass du bei der Wahl der Tage flexibel bist respektive dich mit dem Team absprechen musst. Noch weniger Missverständnisse treten auf, wenn die Wochentage klar benannt sind. Vielleicht legt die Firma darauf besonderen Wert, weil es feste Besprechungstermine gibt.

Zum Streit kann auch die Arbeitszeit führen: Wenn du eine typische „Nachteule“ bist, also eigentlich erst am späten Abend richtig produktiv wirst, ist dagegen eigentlich nichts zu sagen. Schlecht ist es allerdings, wenn dich Kund:innen oder Kolleg:innen tagsüber nicht erreichen. Mit einer Vereinbarung über die Kernarbeitszeit und die Erreichbarkeit kommt es nicht zu Auseinandersetzungen. In dem Zusammenhang kannst du auch gleich klären, wie der Nachweis über die Arbeitszeit und Arbeitsleistung erbracht werden soll.

Wo du arbeiten darfst

Das klingt vielleicht merkwürdig, denn mit einem Notebook kannst du technisch natürlich auch in einem Café arbeiten. Wenn es dir wichtig ist, den Ort selbst zu bestimmen, solltest du in der Vereinbarung festhalten lassen, dass du das auch darfst. In Unternehmen, in denen es besonders strenge Regelungen im Umgang mit Kundendaten gibt, wird das mobile Arbeiten außerhalb vom Firmensitz und deinem Zuhause vielleicht nicht gern gesehen. Datenschutz und Vertraulichkeit spielen hier eine wichtige Rolle.

💡 Tipp

Formuliere die Vereinbarung so, dass du „primär von zu Hause“ arbeitest, aber „gelegentlich auch von anderen geeigneten Orten“. So bleibst du flexibel für Reisen oder Arbeiten bei Verwandten, ohne jedes Mal nachfragen zu müssen.

Wie die technische Ausstattung ist

Klar geregelt sollte sein, welche technische Ausstattung du für die Arbeit im Homeoffice bekommst. Unternehmen, in denen flexibles Arbeiten ohnehin etabliert ist, geben an die Mitarbeitenden meist nur Notebooks aus. Aber das ist eben nicht selbstverständlich. Denke bei der Vereinbarung auch daran, über einen Drucker zu sprechen oder wie ein Internetanschluss ausgestattet sein muss, damit du unterbrechungsfrei auch im Homeoffice produktiv sein kannst. Die Qualität deiner Arbeitsmittel beeinflusst direkt deine Produktivität.

Wer die Kosten übernimmt

Was viele Menschen schlicht unterschätzen: Die Arbeit daheim verursacht mehr Kosten. Du verbrauchst mehr Strom durch die Geräte, mehr Wasser, weil du statt in der Firma eben zu Hause auf die Toilette gehst. Umgekehrt spart die Firma diese Kosten ein. Hier solltet ihr eine Regelung finden, zumindest wenn du in größerem Umfang Homeoffice machst. Eine pauschale Kostenerstattung oder ein Zuschuss können hier faire Lösungen sein.

📌 Gut zu wissen

Das Finanzamt erkennt eine Homeoffice-Pauschale von bis zu 1.260 Euro pro Jahr an (6 Euro pro Tag, maximal 210 Tage). Diese kannst du steuerlich geltend machen, auch ohne separates Arbeitszimmer. Sammle unbedingt alle Belege für zusätzliche Anschaffungen!

Wie ist das mit der Arbeitszeit?

Jetzt wird es etwas komplizierter: Grundsätzlich gelten auch im Homeoffice für dich die gleichen Regelungen zur Wochenarbeitszeit, wie sie gesetzlich und in Tarifverträgen definiert sind. So darfst du regelmäßig nicht mehr als acht Stunden täglich arbeiten. Allerdings müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten der Beschäftigten dokumentieren. Sofern es in deiner Firma nicht schon ein System gibt, an dem du dich anmelden kannst, sollte die Vereinbarung klären, wie diese Dokumentation erfolgt und welche Nachweispflichten bestehen.

💡 Tipp

Führe ein digitales Arbeitszeittagebuch mit Tools wie Toggl oder Clockify. Diese dokumentieren automatisch deine Arbeitszeiten und Pausen. Verschicke monatlich eine Kopie an deinen Vorgesetzten – so bist du rechtlich abgesichert und zeigst gleichzeitig Transparenz.

❔ Häufig gestellte Fragen

Q

Kann mein Arbeitgeber Homeoffice einfach wieder streichen?

Das hängt von der Vereinbarung ab. Ist Homeoffice vertraglich festgelegt, kann es nicht einseitig gestrichen werden. Bei betrieblicher Übung oder informellen Absprachen hat der Arbeitgeber mehr Spielraum, muss aber angemessene Übergangsfristen einhalten.

Q

Wer haftet bei einem Arbeitsunfall im Homeoffice?

Grundsätzlich bist du auch im Homeoffice gesetzlich unfallversichert. Allerdings nur bei Tätigkeiten, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Der Gang zur Küche ist versichert, private Erledigungen zwischendurch nicht.

Q

Muss ich im Homeoffice ständig erreichbar sein?

Nein, du musst nur während der vereinbarten Arbeitszeiten erreichbar sein. Nach Feierabend gilt auch im Homeoffice das Recht auf Nichterreichbarkeit. Kernarbeitszeiten sollten aber klar definiert und eingehalten werden.

Q

Kann ich Homeoffice-Kosten von der Steuer absetzen?

Ja, du kannst die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag (max. 1.260 Euro/Jahr) geltend machen. Bei einem separaten Arbeitszimmer sind sogar höhere Beträge möglich. Zusätzliche Arbeitsmittel können ebenfalls abgesetzt werden.

Q

Darf der Arbeitgeber mein Homeoffice kontrollieren?

Nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung und nach Ankündigung. Die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch gegenüber dem Arbeitgeber. Digitale Überwachung der Arbeitsleistung ist in Grenzen möglich, muss aber transparent kommuniziert werden.

Q

Was passiert mit der Büroausstattung bei Kündigung?

Alle vom Arbeitgeber gestellten Arbeitsmittel müssen zurückgegeben werden. Das gilt für Laptop, Monitor, Drucker und sonstige Büroausstattung. Eigene Anschaffungen darfst du natürlich behalten, solltest aber Kaufbelege aufbewahren.


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