Themen in diesem Artikel:
- Was ist Geldwäsche: Illegales Geld wird in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf eingeschleust und durch verschiedene Konten gewaschen, um die Herkunft zu verschleiern.
- Das Geldwäschegesetz: Seit 1991 gilt Geldwäsche als Straftat und wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet.
- Geldwäschegesetz für Privatpersonen: Bei Barzahlungen oder Einzahlungen über 10.000 Euro musst du die Herkunft des Geldes nachweisen können.
- Erforderliche Nachweise: Rechnungsbelege, Quittungen, Kontoauszüge, Erbscheine oder Schenkungsurkunden dienen als Herkunftsnachweis für größere Geldbeträge.
- Meldepflichten und Kontrollen: Banken müssen verdächtige Transaktionen melden und bei Überweisungen über 10.000 Euro ein Identifizierungsformular ausfüllen lassen.

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Wenn du Waren oder Dienstleistungen in bar bezahlst, die mehr als 10.000 Euro kosten, oder einen Barbetrag über dieser Grenze auf dein Konto überweist, musst du nachweisen können, woher genau das Geld stammt. Banken sind verpflichtet sicherzustellen, dass nur auf legalem Wege erlangtes Geld bei ihnen eingezahlt wird und kein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz vorliegt. Diese Regelung betrifft dich als Privatperson direkt und kann bei fehlenden Nachweisen zu unangenehmen Nachfragen führen.
Das Geldwäschegesetz gilt nicht nur für meldepflichtige Unternehmen wie Banken oder Juweliere, sondern ebenso für dich als Privatperson. Bereits beim Autokauf mit Bargeld oder bei größeren Einzahlungen auf dein Girokonto kannst du ungewollt in Erklärungsnot geraten. Deshalb ist es wichtig zu verstehen, welche Nachweispflichten bestehen und wie du dich darauf vorbereiten kannst.
Was ist Geldwäsche?
Geldwäsche bezeichnet das Einschleusen illegal erwirtschafteten Geldes in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Dieses Verfahren ist strafbar und wird in Deutschland gemäß Paragraf 261 Absatz 1 Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.
Organisierte Kriminalität nutzt Geldwäsche in der Regel zur Gewinnmaximierung. Die Einnahmen stammen häufig aus Drogenhandel, Waffenhandel, illegalem Glücksspiel, Prostitution oder Korruption. Das auf diesem Weg eingenommene, illegale Geld wird durch verschiedene Konten und Firmen geschleust und dadurch „gewaschen“. Das bedeutet, dass das Geld in den normalen Finanz- und Wirtschaftsverkehr gelangt und seine ursprüngliche Herkunft am Ende nicht mehr nachvollziehbar ist.
📌 Gut zu wissen
International tätige, betrügerische Netzwerke betreiben Geldwäsche in der Regel grenzüberschreitend. Im Zuge der Globalisierung ist dieses Problem noch größer geworden, was die Verfolgung und Eindämmung entsprechend schwierig gestaltet. Moderne Ermittlungsbehörden arbeiten deshalb eng mit internationalen Partnern zusammen.
Wer jedoch als Privatperson glaubt, vom Vorwurf der Geldwäsche nicht betroffen sein zu können, liegt falsch. Das Geldwäschegesetz gilt nicht nur für meldepflichtige Unternehmen, sondern ebenso für Privatpersonen.
Kurz erklärt: Das Geldwäschegesetz
Seit 1991 gilt Geldwäsche als Straftat. Um diese zu verfolgen und einzudämmen, gibt es auf europäischer Ebene die EU-Geldwäscherichtlinie, die vorgibt, wie die europäischen Länder ihre Geldwäschegesetze ausgestalten sollen. In Deutschland wird Geldwäsche durch das deutsche Geldwäschegesetz (kurz: GwG) zum behördlich verfolgten Straftatbestand und gemäß Strafgesetzbuch Paragraf 261 Absatz 1 mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.
Im Zuge der letzten, 2015 verabschiedeten EU-Geldwäscherichtlinie wurde 2017 das neue, verschärfte deutsche Geldwäschegesetz beschlossen. Es soll insbesondere bei Barausgaben für mehr Transparenz bei Finanztransaktionen sorgen. Betroffen sind vom Geldwäschegesetz Institutionen und Personen wie:
- Banken und Versicherungen
- Spielbanken
- Anwält:innen und Notar:innen
- Steuerberater:innen
- Autohändler:innen
- Juwelier:innen
- Immobilienmakler:innen
Sie müssen als sogenannte „Verpflichtete“ vermutete Geldwäsche an die Behörden melden.
Verschiedene Auffälligkeiten können auf Geldwäsche hindeuten. Dazu gehört eine Vielzahl unterschiedlicher Konten bei der gleichen oder anderen Banken. Sehr hohe Bargeldeinzahlungen über der Einzahlungsgrenze von 10.000 Euro fallen ebenso auf wie der Transport großer Geldmengen oder die Lagerung hoher Bargeldbeträge. Auch die sofortige Annahme schlechter Konditionen bei einer Geldanlage kann verdächtig wirken.
📌 Gut zu wissen
Das neue Geldwäschegesetz umfasst ein Transparenzregister, in dem neben den genannten Personen und Unternehmen alle meldepflichtigen Unternehmen erfasst sind. Dieses Register dient der besseren Nachverfolgung von Geldströmen und der Identifikation wirtschaftlich Berechtigter.
Das Geldwäschegesetz für Privatpersonen
Speziell im Hinblick auf Barausgaben oder -einzahlungen können nicht nur meldepflichtige Unternehmen, sondern auch Privatpersonen ungewollt gegen das Geldwäschegesetz verstoßen. Das ist etwa der Fall, wenn du Waren oder Dienstleistungen in bar bezahlst, die mehr als 10.000 Euro kosten – zum Beispiel beim Kauf eines Autos bei einem Autohändler. Ebenso kritisch sind Bareinzahlungen über 10.000 Euro auf dein Girokonto, wenn du jeweils nicht nachweisen kannst, woher das Geld stammt.
Wer als Privatperson eine Summe auf sein oder ihr Konto überweist oder sich überweisen lässt, die den Freibetrag von 10.000 Euro übersteigt, muss zur Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz bei der kontoführenden Bank ein entsprechendes Formular mit persönlichen Daten und Angaben zur Transaktion ausfüllen.
💡 Tipp
Informiere deine Bank am besten vorab über größere Bareinzahlungen oder Überweisungen. So vermeidest du Verzögerungen und kannst notwendige Nachweise direkt mitbringen. Die Bank kann dir auch genau sagen, welche Dokumente sie konkret benötigt.
Wer Geld aus unbekannter Quelle auf sein Konto einzahlt, muss außerdem damit rechnen, dass das Finanzamt nachfragt.
Erforderliche Nachweise für die Herkunft des Geldes
Für den Nachweis der Herkunft des Geldes empfiehlt es sich, einen oder mehrere der folgenden Belege parat zu haben:
Rechnungs- oder Verkaufsbelege dokumentieren den Verkauf von Gegenständen oder Immobilien und belegen die Herkunft größerer Bargeldbeträge.
Quittungen über Barauszahlungen einer anderen Bank zeigen, dass das Geld von einem bestehenden Konto stammt und bereits im legalen Finanzkreislauf war.
Ein aktueller Kontoauszug über Barauszahlungen der eigenen oder einer anderen Bank dient als direkter Nachweis für die Herkunft des Bargeldes.
Bei Erbschaften helfen Testament, Erbschein oder ähnliche Nachweise, um die legale Herkunft größerer Geldbeträge zu belegen.
Schenkungsurkunden oder -verträge dokumentieren Geldgeschenke von Familienangehörigen oder anderen Personen und erfüllen die Nachweispflicht gegenüber der Bank.
💡 Tipp
Bewahre alle Belege über größere Geldtransaktionen mindestens sechs Jahre auf – nicht nur sechs Monate. Das Finanzamt kann im Rahmen einer Steuerprüfung auch rückwirkend Nachweise verlangen. Eine ordentliche Dokumentation schützt dich vor späteren Problemen.
Meldepflichten und Kontrollen
Banken tragen eine besondere Verantwortung bei der Bekämpfung von Geldwäsche. Sie müssen sicherstellen, dass nur auf legalem Wege erlangtes Geld bei ihnen eingezahlt wird. Deshalb prüfen sie bei größeren Transaktionen die Herkunft des Geldes besonders sorgfältig. Diese Kontrollen dienen dem Schutz des Finanzsystems und der Gesellschaft vor kriminellen Machenschaften.
📌 Gut zu wissen
Unter „Know Your Customer“ (kurz: KYC) verstehen Banken das Prinzip, ihre Kund:innen genau zu kennen und deren Transaktionen nachvollziehen zu können. Diese Identifizierungspflicht ist ein zentraler Bestandteil des Geldwäschegesetzes und schützt sowohl die Bank als auch dich als Kund:in vor illegalen Aktivitäten.
Als Privatperson solltest du bei größeren Bargeldtransaktionen immer die entsprechenden Nachweise bereithalten. Das erspart dir unangenehme Nachfragen und mögliche Verzögerungen bei Bankgeschäften. Die Zusammenarbeit mit deiner Bank und die transparente Offenlegung der Geldherkunft schützen dich vor dem Verdacht der Geldwäsche und möglichen rechtlichen Konsequenzen.
❔ Häufig gestellte Fragen
Ab welchem Betrag muss ich die Herkunft meines Geldes nachweisen?
Bei Barzahlungen oder Bareinzahlungen über 10.000 Euro musst du nachweisen können, woher das Geld stammt. Diese Grenze gilt für Privatpersonen bei Banktransaktionen und Barkäufen.
Welche Belege dienen als Herkunftsnachweis für größere Geldbeträge?
Als Herkunftsnachweis eignen sich Rechnungs- oder Verkaufsbelege, Quittungen über Barauszahlungen, aktuelle Kontoauszüge, Testament oder Erbschein sowie Schenkungsurkunden oder -verträge.
Welche Strafe droht bei Geldwäsche in Deutschland?
Geldwäsche wird in Deutschland gemäß Paragraf 261 Absatz 1 Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.
Muss ich bei jeder Überweisung über 10.000 Euro ein Formular ausfüllen?
Ja, bei Überweisungen über 10.000 Euro musst du zur Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz bei deiner Bank ein Formular mit persönlichen Daten und Angaben zur Transaktion ausfüllen. Dies gilt sowohl für eingehende als auch ausgehende Überweisungen.
Was passiert, wenn ich keinen Herkunftsnachweis für mein Bargeld habe?
Ohne Herkunftsnachweis kann die Bank die Einzahlung verweigern oder verzögern. Sie ist gesetzlich verpflichtet, verdächtige Transaktionen zu melden. Im schlimmsten Fall kann das Finanzamt eine Prüfung einleiten oder die Staatsanwaltschaft ermitteln.
Gilt die 10.000 Euro Grenze auch für mehrere kleine Einzahlungen?
Banken sind verpflichtet, auch gestückelte Einzahlungen zu überwachen. Mehrere kleinere Einzahlungen kurz hintereinander, die zusammen 10.000 Euro überschreiten, können ebenfalls meldepflichtig sein. Dies nennt man „Smurfing“ und gilt als verdächtig.







