Erwerbsminderungsrente und BU: Doppelte Absicherung möglich

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Das wichtigste in Kürze:

Wer krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann, steht vor existenziellen Fragen: Reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zum Leben? Mit durchschnittlich 917 Euro monatlich liegt sie deutlich unter der Armutsgrenze. Die gute Nachricht: Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schließt diese gefährliche Versorgungslücke – und beide Renten lassen sich ohne Abzüge kombinieren.

Themen in diesem Artikel:

Welche Kreditkarte passt zu dir?

Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeitsversicherung: So geht’s

Wenn du aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr dauerhaft arbeiten kannst, sichern dich zwei Systeme finanziell ab: die gesetzliche Erwerbsminderungsrente und die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Die EM-Rente ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft und reicht in ihrer Höhe meist nicht aus, um deinen gewohnten Lebensstandard zu halten. Deshalb empfiehlt sich der ergänzende Abschluss einer BU. In diesem Artikel erfährst du, wie hoch die Erwerbsminderungsrente aktuell ausfällt, nach welchen Kriterien sie berechnet wird und warum die Kombination beider Absicherungen sinnvoll ist.

Der entscheidende Unterschied zwischen Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig wird, hat eventuell Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Doch selbst wenn die EM-Rente bewilligt wird, reicht sie kaum aus, um den Lebensstandard zu halten. Deshalb schließen viele Arbeitende ergänzend eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ab.

Auf den ersten Blick verfolgen beide Systeme das gleiche Ziel: Sie zahlen Menschen eine Rente, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr dauerhaft arbeiten können. Der entscheidende Unterschied liegt jedoch in der Definition. Berufsunfähigkeit bedeutet, dass du wegen Krankheit oder Behinderung deinen konkreten Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kannst. Erwerbsminderung hingegen liegt vor, wenn du wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht nur deinem Beruf, sondern gar keiner Arbeit für mehr als drei Stunden täglich nachgehen kannst.

📌 Gut zu wissen

Die Hürden für eine Erwerbsminderungsrente sind deutlich höher als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Etwa jeder zweite Antrag auf EM-Rente wird abgelehnt, weil die Antragsteller:innen noch mehr als drei Stunden täglich arbeiten könnten – auch wenn sie ihren eigentlichen Beruf nicht mehr ausüben können.

Diese unterschiedlichen Definitionen führen zu verschiedenen Leistungsvoraussetzungen. Die volle BU-Rente erhältst du bereits, wenn du deinen Beruf nur noch zu maximal 50 Prozent ausüben kannst. Die volle EM-Rente bekommst du dagegen erst, wenn du weniger als drei Stunden pro Tag arbeitsfähig bist. Diese Hürde ist deutlich höher und erklärt, warum viele Anträge auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt werden.

Die vier Arten der Erwerbsminderungsrente im Überblick

Die Deutsche Rentenversicherung unterscheidet insgesamt vier verschiedene Arten der Erwerbsminderungsrente, die sich nach dem Grad deiner Arbeitsfähigkeit richten.

Volle Erwerbsfähigkeit liegt vor, wenn du trotz Krankheit oder Behinderung weiterhin mehr als sechs Stunden täglich arbeiten kannst. In diesem Fall hast du keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Die teilweise Erwerbsminderung greift, wenn du mehr als drei Stunden, jedoch weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kannst. Dann zahlt dir die gesetzliche Rentenversicherung eine teilweise Erwerbsminderungsrente aus.

Die volle Erwerbsminderung tritt ein, wenn du wegen Krankheit oder Behinderung mindestens sechs Monate nicht in der Lage bist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Eine Sonderform stellt die teilweise Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit dar, die ausschließlich für Berufstätige gilt, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Für diese Gruppe muss die Deutsche Rentenversicherung einen ähnlichen zumutbaren Beruf finden, wenn sie in ihrem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten können. Ist eine solche Verweisung nicht machbar, erhalten Betroffene eine teilweise Erwerbsminderungsrente.

💡 Tipp

Dokumentiere deine gesundheitlichen Einschränkungen lückenlos mit ärztlichen Attesten. Führe ein Schmerztagebuch und lasse dir von verschiedenen Fachärzten bestätigen, wie sich deine Erkrankung auf deine Arbeitsfähigkeit auswirkt. Diese Unterlagen sind entscheidend für einen erfolgreichen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.

Wie hoch fällt die Erwerbsminderungsrente aktuell aus?

Die durchschnittlich ausgezahlte Erwerbsminderungsrente betrug 2021 bei Neurentner:innen 917 Euro pro Monat. Bestandsrentner:innen erhielten mit durchschnittlich 877 Euro monatlich etwas weniger. Diese Beträge verdeutlichen, warum die EM-Rente allein nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Die gute Nachricht: Ab dem Jahr 2024 soll die Erwerbsminderungsrente um bis zu 7,5 Prozent steigen.

📌 Gut zu wissen

Die durchschnittliche EM-Rente von 917 Euro liegt deutlich unter der Armutsgrenze in Deutschland. Zum Vergleich: Die Armutsgefährdungsschwelle liegt für Alleinstehende bei etwa 1.250 Euro netto im Monat. Ohne zusätzliche private Absicherung droht vielen Erwerbsgeminderten ein finanzieller Abstieg.

Die Höhe der Erhöhung hängt davon ab, wann du in EM-Rente gegangen bist. Bezieher:innen von Erwerbsminderungsrente, die bis Juni 2014 in EM-Rente gegangen sind, erhalten ein Plus von 7,5 Prozent. Für diejenigen, die zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 in EM-Rente gegangen sind, gibt es ein EM-Rentenplus von 4,5 Prozent. Diese gestaffelte Erhöhung soll Ungerechtigkeiten aus der Vergangenheit ausgleichen und die finanzielle Situation von Erwerbsgeminderten verbessern.

Nach welchen Kriterien wird die Erwerbsminderungsrente berechnet?

Die Berechnung der Erwerbsminderungsrente erfolgt nach dem gleichen Prinzip wie die gesetzliche Altersrente. Je mehr Jahre du Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast, desto höher fällt deine Erwerbsminderungsrente am Ende aus. Vier Komponenten sind für die Berechnung maßgeblich.

Die Entgeltpunkte bilden die Grundlage. Das sind die Punkte, die du über deinen Lohn und deine Zurechnungszeiten auf deinem Rentenkonto erworben hast. Der Rentenwert gibt an, welcher Betrag einer ungeminderten Monatsrente aus deinen Rentenbeiträgen für ein volles Jahr entspricht. Der Zugangsfaktor berücksichtigt, ob du bei Rentenbeginn das gesetzlich festgelegte Rentenalter erreicht hast. Der Rentenfaktor schließlich legt fest, wie viel private Rente eine Versicherungsgesellschaft für die eingezahlten Beiträge mit Beginn des Renteneintritts auszahlt.

💡 Tipp

Lass dir von der Deutschen Rentenversicherung eine kostenlose Rentenauskunft zusenden. Diese zeigt dir, mit welcher EM-Rente du aktuell rechnen könntest. So erkennst du frühzeitig deine Versorgungslücke und kannst mit einer passenden BU-Versicherung gegensteuern. Die Auskunft kannst du online unter www.deutsche-rentenversicherung.de beantragen.

Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente kombinieren

Eine wichtige Information für alle, die sowohl eine private Berufsunfähigkeitsversicherung als auch Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben: Die beiden Renten werden nicht miteinander verrechnet. Du kannst also beide Leistungen parallel beziehen, ohne dass die eine die andere mindert. Zwar gelten für den Bezug einer EM-Rente strenge Einkommensgrenzen, die BU-Rente zählt jedoch nicht als anzurechnendes Einkommen.

Diese Regelung macht die Kombination aus gesetzlicher Erwerbsminderungsrente und privater Berufsunfähigkeitsversicherung besonders attraktiv. Während die EM-Rente eine Grundabsicherung bietet, schließt die BU-Rente die Lücke zu deinem bisherigen Einkommen. So kannst du deinen Lebensstandard auch bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung weitgehend aufrechterhalten.

💡 Tipp

Achte beim Abschluss einer BU-Versicherung auf die Verzichtsklausel auf abstrakte Verweisung. Damit stellst du sicher, dass der Versicherer dich nicht auf einen anderen Beruf verweisen kann. So erhältst du die BU-Rente bereits, wenn du deinen aktuellen Beruf nicht mehr ausüben kannst – unabhängig davon, ob die Deutsche Rentenversicherung dir eine EM-Rente bewilligt.

❔ Häufig gestellte Fragen

Q

Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung?

Berufsunfähigkeit bedeutet, dass du deinen konkreten Beruf nicht mehr ausüben kannst. Erwerbsminderung liegt vor, wenn du weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Arbeit nachgehen kannst. Die Hürden für eine EM-Rente sind damit deutlich höher.

Q

Wie hoch ist die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente?

Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente betrug 2021 bei Neurentner:innen 917 Euro monatlich. Bestandsrentner:innen erhielten durchschnittlich 877 Euro. Ab 2024 sind Erhöhungen um bis zu 7,5 Prozent geplant, je nach Rentenbeginn.

Q

Wann bekomme ich die volle Erwerbsminderungsrente?

Die volle Erwerbsminderungsrente erhältst du, wenn du wegen Krankheit oder Behinderung mindestens sechs Monate lang weniger als drei Stunden täglich arbeiten kannst. Zusätzlich musst du die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Q

Wird die BU-Rente auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet?

Nein, die Berufsunfähigkeitsrente und die Erwerbsminderungsrente werden nicht miteinander verrechnet. Du kannst beide Leistungen parallel beziehen, ohne dass eine die andere mindert. Die BU-Rente gilt nicht als anzurechnendes Einkommen bei der EM-Rente.

Q

Wie wird die Höhe der Erwerbsminderungsrente berechnet?

Die Berechnung erfolgt wie bei der Altersrente über Entgeltpunkte, Rentenwert, Zugangsfaktor und Rentenfaktor. Je mehr Rentenbeiträge du eingezahlt hast, desto höher fällt deine EM-Rente aus. Die Zurechnungszeit bis zum 67. Lebensjahr wird dabei berücksichtigt.

Q

Warum sollte ich zusätzlich zur EM-Rente eine BU abschließen?

Die durchschnittliche EM-Rente von 917 Euro reicht nicht aus, um den Lebensstandard zu halten und liegt unter der Armutsgrenze. Eine private BU schließt diese Versorgungslücke und sichert dein Einkommen umfassender ab. Zudem sind die Hürden für eine BU-Rente deutlich niedriger als bei der EM-Rente.


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