Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.008€ Steuervorteil

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Das wichtigste in Kürze:

Alleinerziehende können durch den Entlastungsbetrag jährlich 4.008 Euro von der Steuer absetzen und damit ihre finanzielle Situation spürbar verbessern. Dieser wichtige Steuerfreibetrag reduziert die Steuerlast und lässt mehr Geld für den Familienalltag übrig. Wer die Steuerklasse 2 beantragt, profitiert sogar schon monatlich von mehr Netto vom Brutto. Hier erfährst du, welche Voraussetzungen du erfüllen musst…

Themen in diesem Artikel:

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Alleinerziehende erhalten mit dem Entlastungsbetrag eine wichtige finanzielle Unterstützung: Der Steuerfreibetrag beträgt 4.008 Euro jährlich und reduziert die Steuerlast spürbar. Kinder kosten Geld, und wer allein ohne Partner:in Kinder erzieht, muss oft sehr sparsam leben, um finanziell über die Runden zu kommen. Gerade wenn die Kinder noch kleiner sind, ist eine Tätigkeit in Vollzeit kaum mit der Erziehung und Beaufsichtigung der Kinder zu vereinbaren. Entsprechend niedrig ist oft auch das zur Verfügung stehende Einkommen. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann hier helfen, indem er die Steuerlast senkt und damit mehr Geld im Portemonnaie lässt.

Was ist der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende?

Beim Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende handelt es sich um einen Steuerfreibetrag. Dieses Geld wird bei der Steuer nicht berücksichtigt, sodass weniger Steuern gezahlt werden müssen und mehr vom Einkommen übrig bleibt. Das bedeutet konkret: Der Staat überweist kein zusätzliches Geld, sondern fördert Alleinerziehende indirekt durch die finanzielle Entlastung bei der Steuer. Der Freibetrag mindert die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer und sorgt damit für eine spürbare Reduzierung der Steuerlast.

📌 Gut zu wissen

Der Entlastungsbetrag ist kein direkter Geldzufluss, sondern wirkt sich nur auf deine Steuerlast aus. Je nach deinem persönlichen Steuersatz kann die tatsächliche Ersparnis zwischen etwa 1.000 und 1.800 Euro pro Jahr liegen. Wer keine oder nur sehr geringe Steuern zahlt, profitiert entsprechend weniger vom Entlastungsbetrag.

Wie hoch ist der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende?

Im Steuergesetz für das Jahr 2020 wurde der Entlastungsbeitrag deutlich erhöht: Er beträgt 4.008 Euro für das erste Kind. Lebt mehr als ein Kind im Haushalt, erhöht sich der Betrag um 240 Euro für jedes weitere Kind. Diese Staffelung berücksichtigt, dass mit jedem weiteren Kind auch die finanzielle Belastung steigt.

Der Beitrag wird auf das Kalenderjahr gerechnet. Entfallen die Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrags innerhalb des Jahres – beispielsweise weil die Kinder nun beim anderen Elternteil leben – reduziert sich der Betrag pro Monat, in dem die Voraussetzungen nicht mehr gegeben waren, um ein Zwölftel. Diese monatsweise Berechnung stellt sicher, dass der Entlastungsbetrag nur für die Zeiträume gewährt wird, in denen die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt waren.

💡 Tipp

Berechne deine voraussichtliche Steuerersparnis vorab: Bei einem Grenzsteuersatz von 30% sparst du durch den Entlastungsbetrag von 4.008 Euro etwa 1.200 Euro Steuern pro Jahr. Mit zwei Kindern (4.248 Euro Freibetrag) sind es bereits rund 1.274 Euro. Online-Steuerrechner können dir helfen, deine individuelle Ersparnis zu ermitteln.

💡 Quick-Info: Entlastungsbeitrag, Kindergeld und Kinderfreibetrag

Der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende ist eine zusätzliche Unterstützung und ersetzt nicht etwa das Kindergeld. Der Entlastungsbetrag hat auch keinen Einfluss auf die sogenannte „Günstigerprüfung“ des Finanzamts bei der Einkommenssteuererklärung, bei der automatisch errechnet wird, ob es für den:die Steuerpflichtige:n günstiger ist, die Kinderfreibeträge oder das Kindergeld bei der Steuer zu berücksichtigen.

Diese Voraussetzungen müssen Alleinerziehende für den Entlastungsbeitrag erfüllen

Um den Anspruch für den Entlastungsbeitrag zu erfüllen, müssen mehrere Voraussetzungen gleichzeitig gegeben sein. Zunächst muss ein Anspruch auf Kindergeld bestehen: Im Haushalt der:des Beantragenden muss also ein Kind wohnen und gemeldet sein, für das ein Kindergeldanspruch besteht. Ausschlaggebend ist der Anspruch, nicht eine tatsächliche Inanspruchnahme.

Das Kind gehört zum Haushalt – davon geht das Finanzamt immer dann aus, wenn das Kind auch unter der gleichen Adresse wie der:die Beantragende gemeldet ist. Außerdem muss der:die Beantragende alleinstehend im Sinne des Gesetzes sein: Das Einkommenssteuergesetz definiert exakt, was „alleinstehend“ meint. Sobald die Person, die einen Antrag stellt, mit einem anderen Partner zusammenlebt, entfällt der Anspruch.

📌 Gut zu wissen

„Alleinstehend“ bedeutet steuerrechtlich: Du darfst nicht mit einer anderen volljährigen Person in einer Haushaltsgemeinschaft leben – außer es handelt sich um volljährige Kinder, für die noch Kindergeldanspruch besteht. Auch eine Wohngemeinschaft mit anderen Erwachsenen führt zum Verlust des Anspruchs, selbst wenn keine Beziehung besteht!

Für die Beantragung muss zudem die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes übermittelt werden. Diese steuerliche Identifizierung ist notwendig, damit das Finanzamt die Angaben korrekt zuordnen kann.

Wenn getrenntlebende Paare ihre Kinder gemeinsam erziehen wollen und dies auch für das Finanzamt offensichtlich ist – etwa weil das Kind an zwei Wohnorten gemeldet ist – treten Sonderregelungen in Kraft. Als Faustregel gilt: Das Elternteil, das Kindergeld erhält oder den Anspruch darauf hat, kann auch den Entlastungsbeitrag beantragen.

Entlastungsbeitrag und Lohnsteuer

Für Alleinerziehende ist oft jeder Euro wichtig. Um nicht auf die jährliche Gewährung des Entlastungsbeitrags zu warten, sondern möglichst schnell eine finanzielle Entlastung zu spüren, kann der Betrag auch bereits bei der Lohnsteuer berücksichtigt werden. Ist das der Fall, werden bei der Zahlung von Lohn oder Gehalt weniger Steuern abgezogen, sodass bereits monatlich mehr Geld zur Verfügung steht.

Dazu können Alleinerziehende den Wechsel in die Steuerklasse 2 beantragen. Die Finanzämter halten auf ihren Internetseiten entsprechende Formulare unter dem Titel „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ bereit. Zum Wechsel der Steuerklasse müssen das Hauptformular und die Anlage „Kind“ ausgefüllt werden. Dieser Wechsel sorgt dafür, dass die Entlastung nicht erst mit der Steuererklärung im Folgejahr, sondern bereits während des laufenden Jahres wirksam wird.

💡 Tipp

Beantrage den Wechsel in Steuerklasse 2 sofort nach der Trennung oder Geburt deines Kindes! So erhältst du die Entlastung bereits monatlich mit deinem Gehalt. Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro kann das monatlich etwa 70-100 Euro mehr Netto bedeuten – Geld, das du direkt für deine Familie nutzen kannst.

✓ Good to know: Nicht übertragbar

Anders als beim Kinderfreibetrag ist eine Übertragung des Entlastungsbetrags auf einen anderen Elternteil nicht möglich. Der Entlastungsbetrag steht ausschließlich dem Elternteil zu, bei dem das Kind gemeldet ist und das die weiteren Voraussetzungen erfüllt.

So beantragst du den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Um den Entlastungsbetrag zu bekommen, füllen Alleinerziehende bei der Steuererklärung die Anlage „Kind“ aus oder nutzen den entsprechenden Bereich in einer Steuersoftware. Die erste Seite fragt nach persönlichen Angaben zum Kind, zum Verwandtschaftsverhältnis und zum Kindergeldanspruch. Diese Informationen sind grundlegend für die Prüfung des Anspruchs.

Neben Fragen zu abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und einem Abschnitt mit der Möglichkeit zur Übertragung des Kinder- und Betreuungsfreibetrags findest du auf der zweiten Seite des Formulars schließlich den Bereich zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Die dritte Seite beschäftigt sich unter anderem mit Schulgeld und Pauschbeträgen für Kinder mit Behinderung. Für jedes Kind muss eine eigene Anlage „Kind“ ausgefüllt werden, damit das Finanzamt die Entlastungsbeträge korrekt berechnen kann.

💡 Tipp

Nutze eine Steuersoftware oder einen Steuerberater für deine erste Steuererklärung als Alleinerziehende:r! Diese Programme führen dich Schritt für Schritt durch alle relevanten Punkte und stellen sicher, dass du keine Freibeträge oder Vergünstigungen vergisst. Die Kosten dafür kannst du übrigens auch von der Steuer absetzen.

❔ Häufig gestellte Fragen

Q

Was ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?

Der Entlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag von 4.008 Euro jährlich, der die Steuerlast von Alleinerziehenden reduziert. Er wird nicht ausgezahlt, sondern mindert die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer.

Q

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag bei mehreren Kindern?

Für das erste Kind beträgt der Entlastungsbetrag 4.008 Euro. Für jedes weitere Kind im Haushalt erhöht sich der Betrag um zusätzliche 240 Euro pro Kind.

Q

Kann ich den Entlastungsbetrag bereits monatlich nutzen?

Ja, durch den Wechsel in Steuerklasse 2 wird der Entlastungsbetrag bereits monatlich bei der Lohnsteuer berücksichtigt. Das bedeutet mehr Netto vom Brutto jeden Monat.

Q

Verliere ich den Anspruch, wenn ich mit jemandem zusammenziehe?

Ja, sobald du mit einer anderen volljährigen Person zusammenziehst, entfällt der Anspruch auf den Entlastungsbetrag – auch in einer reinen WG ohne Beziehung. Ausnahme: volljährige Kinder mit Kindergeldanspruch.

Q

Was passiert bei geteiltem Sorgerecht?

Bei geteiltem Sorgerecht erhält das Elternteil den Entlastungsbetrag, bei dem das Kind gemeldet ist und das Kindergeld bezieht. Eine Aufteilung zwischen beiden Elternteilen ist nicht möglich.

Q

Muss ich den Entlastungsbetrag jedes Jahr neu beantragen?

In der Steuerklasse 2 wird er automatisch berücksichtigt. Bei der Steuererklärung musst du jährlich die Anlage „Kind“ ausfüllen, um den Entlastungsbetrag geltend zu machen.


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Dies ist ein Typoblindtext. An ihm kann man sehen, ob alle Buchstaben da sind und wie sie aussehen. Manchmal benutzt man Worte wie Hamburgefonts, Rafgenduks oder Handgloves, um Schriften zu testen. Manchmal Sätze, die alle Buchstaben des Alphabets enthalten – man nennt diese Sätze »Pangrams«. 

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