Themen in diesem Artikel:
- Gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro: Erfahre, wie das Einlagensicherungsgesetz dein Guthaben auf Girokonto, Tagesgeld und Festgeld bis mindestens 100.000 Euro pro Bank schützt und in welchen Fällen der Schutz vorübergehend höher ausfällt.
- Freiwillige Einlagensicherung: Lies, wie freiwillige Sicherungssysteme den gesetzlichen Schutz ergänzen und welche Rolle sie für Beträge über 100.000 Euro spielen.
- Sicherungssystem öffentlicher Banken: Erfahre, wie der Einlagensicherungsfonds der öffentlichen Banken zusätzliche Absicherung für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen bietet.
- Sicherungssystem privater Banken: Verstehe, wie der Einlagensicherungsfonds der privaten Banken funktioniert, welche Grenzen gelten und warum der Schutz für sehr hohe Vermögen schrittweise sinkt.
- Institutssicherung bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen: Lerne das Prinzip der Institutssicherung kennen, das eine Schieflage von Volksbanken, Raiffeisenbanken und Sparkassen möglichst verhindert und Einlagen faktisch unbegrenzt schützt.
- Sanierungs und Abwicklungsgesetz: Erfahre, wie das Sanierungs und Abwicklungsgesetz im Krisenfall auch Einlagen über der gesetzlichen Sicherungsgrenze betreffen kann und warum eine breite Verteilung größerer Vermögen sinnvoll ist.
- Häufige Fragen zur Einlagensicherung: Erhalte kompakte Antworten auf typische Fragen zu Höhe, Geschwindigkeit der Entschädigung, geschützten Anlageformen und Aufteilung auf mehrere Banken.

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Dein Geld ist bei einer Bankinsolvenz nicht verloren. Die gesetzliche Einlagensicherung schützt dein Vermögen auf Tagesgeld-, Festgeld- und Girokonten bis zu mindestens 100.000 Euro. Darüber hinaus sichern freiwillige Systeme auch höhere Beträge ab. Diese Regelungen zum Gläubigerschutz geben dir finanzielle Sicherheit und schützen deine Ersparnisse vor dem Verlust durch wirtschaftliche Schwierigkeiten deiner Bank.
Einlagensicherung bis mindestens 100.000 Euro
Seit dem 3. Juli 2015 gilt in Deutschland das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG), das sich an der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie orientiert. Dieses Gesetz garantiert dir als Bankkund:in den Schutz deines Vermögens bei jedem Geldinstitut bis zu einem Betrag von mindestens 100.000 Euro. Führst du ein Gemeinschaftskonto mit einer anderen Person, beispielsweise deinem Ehepartner oder deiner Ehepartnerin, erhöht sich dieser Schutz automatisch auf 200.000 Euro.
Unter bestimmten Voraussetzungen steigt diese Mindestsumme für einen Zeitraum von sechs Monaten sogar auf eine halbe Million Euro. Das gilt beispielsweise, wenn eine Lebensversicherung ausgezahlt wird oder der Verkaufserlös einer Immobilie auf einen Schlag viel Geld auf dein Konto bringt. Diese Sonderregelung berücksichtigt außergewöhnliche finanzielle Situationen und bietet dir in diesen Phasen erweiterten Schutz.
📌 Gut zu wissen
Die erhöhte Absicherung auf 500.000 Euro gilt nur für sechs Monate ab dem Zeitpunkt der Einzahlung. Danach reduziert sich der Schutz wieder auf die regulären 100.000 Euro. Plane daher rechtzeitig die Aufteilung größerer Beträge auf mehrere Banken.
Der Grund für diese verpflichtende Einlagensicherung liegt auf der Hand: Es kann nie ausgeschlossen werden, dass eine Bank in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und die Einlagen nicht mehr an alle Gläubiger ausgezahlt werden können. Daher müssen alle Banken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften jährliche, risikoorientierte Beiträge in diese Einlagensicherung abführen. Diese Beiträge bilden einen Fonds, aus dem im Ernstfall die Entschädigungen gezahlt werden.
Der gesetzliche Einlagenschutz umfasst sämtliche Spareinlagearten – also beispielsweise auch Festgeldanlagen oder Sparbriefe. Nicht geschützt sind hingegen Aktien oder Edelmetalle, da diese als Wertpapiere und Sachwerte einer anderen Kategorie angehören. Anspruch auf Entschädigung haben neben dir als Privatanleger:in auch Unternehmen, unabhängig von deren Rechtsform oder Größe. Im Entschädigungsfall sollst du dein Geld innerhalb von sieben Werktagen zurückerhalten, was eine schnelle Verfügbarkeit deiner Mittel sicherstellt.
Unterschiedliche Handhabe bei freiwilliger Einlagensicherung
Neben der gesetzlichen Einlagensicherung besteht ergänzend das System der freiwilligen Einlagensicherung. Die meisten Kreditinstitute gehören einem solchen privaten Sicherungssystem an, wodurch auch Beträge jenseits der 100.000 Euro abgesichert sind. Die Handhabe unterscheidet sich jedoch je nach Art des Geldinstituts erheblich, weshalb es sich lohnt, die verschiedenen Systeme genauer zu betrachten.
💡 Tipp
Prüfe bei deiner Bank konkret, welchem Sicherungssystem sie angehört und bis zu welcher Höhe deine Einlagen geschützt sind. Diese Information findest du meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf der Website unter „Einlagensicherung“. Bei Beträgen über 100.000 Euro solltest du diese auf mehrere Banken verteilen, um den maximalen Schutz zu gewährleisten.
Öffentliche Banken
Der freiwillige Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (VÖB) erfasst Einlagen von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und Kommunen, die den gesetzlich verbindlichen Entschädigungsanspruch überschreiten. Die Höhe der Absicherung hängt vom vorhandenen Fondsvermögen ab, wobei konkrete Angaben dazu nicht öffentlich gemacht werden. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem die Deutsche Kreditbank (DKB), die als öffentliche Bank diesem Sicherungssystem angehört.
Privatbanken
Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) schützt die Guthaben von Kund:innen bei den privaten Banken in Deutschland. Die Sicherungsgrenze beträgt seit 2020 15 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Mitgliedsbank. Da das Minimum an haftendem Eigenkapital in Deutschland fünf Millionen Euro beträgt, liegt der Mindestschutz somit bei 750.000 Euro pro Gläubiger und Kreditinstitut.
Bei einer Bank wie der Commerzbank mit einem Eigenkapital von knapp 30 Milliarden Euro (Stand 2021) müssten entsprechend bis zu 4,5 Milliarden Euro pro Kund:in abgesichert sein. Da das den privaten Banken zu viel ist, wird schrittweise ab 2023 eine Obergrenze eingeführt, die im Jahr 2030 bei nur noch einer Million Euro liegen soll. Diese Reduzierung bedeutet für sehr vermögende Anleger:innen eine Einschränkung des bisherigen Schutzniveaus.
📌 Gut zu wissen
Bei der freiwilligen Einlagensicherung besteht kein einklagbarer Rechtsanspruch. Die Auszahlung erfolgt auf freiwilliger Basis des jeweiligen Sicherungsfonds. In der Praxis haben die Systeme bisher zwar zuverlässig funktioniert, rechtlich durchsetzen kannst du die Leistungen aber nicht.
Genossenschaftsbanken und Sparkassen
Die Genossenschaftsbanken verlassen sich auf die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR). Bei den Mitgliedern gilt das Prinzip der Institutssicherung, das einen grundlegend anderen Ansatz verfolgt als die klassische Einlagensicherung. Damit soll verhindert werden, dass ein Kreditinstitut überhaupt in eine gefährliche Schieflage gerät. Sollte die Zahlungsunfähigkeit drohen, springen die anderen Mitglieder ein und stützen die betroffene Bank. Damit sind die Einlagen der Kund:innen auf dem Papier unbegrenzt abgesichert. Zu den Genossenschaftsbanken zählen beispielsweise die Volksbanken und Raiffeisenbanken.
Auch bei den Sparkassen gilt das Prinzip der Institutssicherung. Im Fall der Fälle tritt zunächst der zuständige Teilfonds des Sicherungssystems ein. Für die Institutssicherung kommen dann zum Beispiel Maßnahmen wie die Zuführung von Eigenkapital oder die Übernahme von Garantien und Bürgschaften in Betracht. Bisher haben Kund:innen der Sparkassen-Finanzgruppe noch nie Einlagen oder Zinsen verloren, was die Wirksamkeit dieses präventiven Systems unterstreicht.
Sanierungs- und Abwicklungsgesetz: Vermögende Sparer:innen können betroffen sein
Ebenfalls seit 2015 existiert das deutsche Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG), das die Sanierung und Abwicklung von in Schieflage geratenen Kreditinstituten regelt. Was erstmal unspektakulär klingt, kann drastische Konsequenzen für private Anleger:innen haben, insbesondere für jene mit höheren Vermögen.
Während einem Zusammenbruch systemrelevanter Banken zuvor ausschließlich mit Steuergeld vorgebeugt wurde, lässt es das SAG zu, für die Sanierung auch auf Einlagen von Kund:innen zurückzugreifen. Diese Regelung bedeutet, dass im Extremfall auch dein Vermögen zur Rettung einer Bank herangezogen werden könnte, sofern es die gesetzlich geschützten Grenzen übersteigt.
💡 Tipp
Verteile Vermögen über 100.000 Euro auf mehrere Banken unterschiedlicher Sicherungssysteme. So profitierst du von der gesetzlichen Einlagensicherung bei jeder einzelnen Bank und minimierst das Risiko durch das SAG. Achte dabei auf eine Mischung aus Privatbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen für maximale Sicherheit.
❔ Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland?
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt dein Vermögen bis mindestens 100.000 Euro pro Person und Bank. Bei Gemeinschaftskonten verdoppelt sich dieser Betrag auf 200.000 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen erhöht sich der Schutz temporär auf 500.000 Euro.
Welche Anlageformen sind durch die Einlagensicherung geschützt?
Der gesetzliche Einlagenschutz umfasst sämtliche Spareinlagearten wie Tagesgeld, Festgeld, Girokonten und Sparbriefe. Aktien, Edelmetalle und andere Wertpapiere fallen nicht unter die Einlagensicherung, da sie als separate Vermögenskategorien gelten.
Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und freiwilliger Einlagensicherung?
Die gesetzliche Einlagensicherung bietet einen einklagbaren Rechtsanspruch bis 100.000 Euro. Die freiwillige Einlagensicherung schützt darüber hinausgehende Beträge, begründet jedoch keinen rechtlich durchsetzbaren Anspruch. Die Höhe variiert je nach Banktyp erheblich.
Wie schnell erhalte ich mein Geld im Entschädigungsfall zurück?
Im Entschädigungsfall sollst du dein Geld innerhalb von sieben Werktagen zurückerhalten. Diese gesetzliche Frist gewährleistet eine schnelle Verfügbarkeit deiner Mittel und minimiert finanzielle Engpässe durch eine Bankinsolvenz.
Was bedeutet Institutssicherung bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken?
Institutssicherung bedeutet, dass die Zahlungsunfähigkeit einer Bank präventiv verhindert wird. Andere Mitglieder des Verbundes springen ein, bevor eine Schieflage entsteht. Dadurch sind Einlagen theoretisch unbegrenzt geschützt, ohne dass Entschädigungszahlungen nötig werden.
Kann ich meine Einlagensicherung bei mehreren Banken nutzen?
Ja, die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro gilt pro Bank und Person. Du kannst also bei fünf verschiedenen Banken jeweils 100.000 Euro anlegen und bist bei jeder Bank bis zu diesem Betrag geschützt. Das ermöglicht einen Gesamtschutz von 500.000 Euro bei entsprechender Aufteilung.







