Themen in diesem Artikel:
- Unterschiede zwischen GKV und PKV: Beitragsberechnung, Aufnahmekriterien und grundlegende Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung im direkten Vergleich
- Leistungen der privaten Krankenversicherung: Umfassende Versorgung in ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereichen sowie Krankentagegeld und Pflegepflichtversicherung
- Ambulante Versorgung: Freie Arztwahl, Facharztbesuche ohne Überweisung und Behandlungen beim Heilpraktiker mit umfangreicher Kostenübernahme
- Stationäre Versorgung: Chefarztbehandlung, Einzel- oder Zweibettzimmer und freie Krankenhauswahl ohne Zuzahlungen bei stationären Aufenthalten
- Zahnärztliche Versorgung: Bis zu 100 Prozent Kostenerstattung bei Zahnbehandlungen und 90 Prozent bei Zahnersatz ohne Materialeinschränkungen
- Krankentagegeld: Finanzielle Absicherung bei längerer Krankheit ohne zeitliche Begrenzung im Gegensatz zum gesetzlichen Krankengeld
- Voraussetzungen für die PKV: Welche Personengruppen sich privat krankenversichern können und welche Einkommensgrenzen gelten

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Private Krankenversicherung: Ihr Ratgeber
In Deutschland musst du krankenversichert sein, wenn du länger als ein halbes Jahr hier gemeldet bist. Die gesetzliche Krankenversicherungspflicht macht das zur Pflicht. Doch erfüllst du bestimmte Voraussetzungen, kannst du frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Die private Krankenversicherung bietet dir dabei oft umfangreichere Leistungen und individuellere Tarife als die gesetzliche Variante. Welche konkreten Voraussetzungen du erfüllen musst, welche Vorteile die PKV bietet und welche Regelungen für dich gelten, erfährst du in diesem umfassenden Ratgeber.
Privat oder gesetzlich: Die größten Unterschiede
Die gesetzliche Krankenversicherung nimmt jeden Menschen auf – völlig unabhängig von Einkommen, Alter oder Krankengeschichte. Zwar existieren zahlreiche Krankenkassen, doch die enthaltenen Leistungen sind zum Großteil identisch. Der Beitrag zur GKV beträgt einen festen Prozentsatz deines Bruttomonatseinkommens, aktuell 14,6 Prozent (Stand: November 2022). Diesen Betrag teilst du dir mit deinem Arbeitgeber. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, der von Kasse zu Kasse unterschiedlich ausfällt und ebenfalls zu gleichen Teilen getragen wird. Dabei wird der Beitrag nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet: Einkommen darüber hinaus bleibt unberücksichtigt.
📌 Gut zu wissen
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2024 bei 5.175 Euro monatlich. Verdienst du mehr, steigt dein GKV-Beitrag nicht weiter an – anders als in der PKV, wo der Beitrag unabhängig vom Einkommen kalkuliert wird.
Private Krankenversicherungen können hingegen frei entscheiden, wen sie als Mitglied aufnehmen. Junge, gesunde Personen werden bevorzugt, da sie üblicherweise weniger Kosten verursachen. Für diese Gruppe fallen auch die Beiträge meist niedriger aus als für ältere oder kranke Versicherte. Die Leistungen der PKV werden individuell und bedürfnisgerecht mit dir vereinbart, sodass die tariflichen Kosten auch dem tatsächlichen Nutzen entsprechen. Einen Teil des Beitrags trägt – wie auch bei der GKV – dein Arbeitgeber. Dieser Arbeitgeberanteil beträgt aktuell 7,95 Prozent deines monatlichen Bruttogehalts zuzüglich 50 Prozent des durchschnittlichen Zusatzbeitrags in der GKV (Stand: November 2022).
Leistungen der privaten Krankenversicherung
Eine PKV übernimmt je nach Tarif deutlich umfangreichere Leistungen und Behandlungen als eine gesetzliche Krankenversicherung. Diese Leistungen gliedern sich in die Bereiche der ambulanten, stationären und zahnärztlichen Versorgung sowie Krankentagegeld und Pflegepflichtversicherung auf. Jeder dieser Bereiche bietet dir spezifische Vorteile, die über die Grundversorgung der GKV hinausgehen.
Ambulante Versorgung
In der privaten Krankenversorgung profitierst du von freier Arztwahl – einschließlich Facharztbesuchen ohne Überweisung oder der Behandlung beim Heilpraktiker. Dabei können alle anerkannten Medikamente und Behandlungsmethoden angewandt werden. Je nach Vereinbarung mit deinem Versicherer stehen Medikamente sowie Verbands-, Heil- und Hilfsmittel ohne Zuzahlung zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise Sehhilfen oder Hörgeräte, aber auch Massageanwendungen. Diese umfassende Versorgung gilt entweder innerhalb Europas oder weltweit, je nach gewähltem Tarif.
💡 Tipp
Vergleiche bei der Tarifwahl genau, ob weltweiter Schutz oder nur EU-Schutz enthalten ist. Reist du häufig außerhalb Europas, lohnt sich der oft nur geringfügig teurere weltweite Schutz definitiv – so vermeidest du böse Überraschungen bei Auslandsaufenthalten.
Stationäre Versorgung
Von der freien Krankenhauswahl über die Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer bis hin zum Anspruch auf Chefarztbehandlung: Auch bei stationären Aufenthalten kommt dir eine private Krankenversicherung zugute, wahlweise europa- oder weltweit. Üblicherweise werden für Privatpatient:innen bei Krankenhausaufenthalten keine Zuzahlungen fällig. Gesetzlich Versicherte zahlen hingegen einen Beitrag von zehn Euro pro Tag Krankenhausaufenthalt bis maximal 28 Aufenthaltstagen jährlich. Diese finanzielle Entlastung macht sich besonders bei längeren oder wiederholten Klinikaufenthalten bemerkbar.
Zahnärztliche Versorgung
Die zahnärztliche Versorgung ist für privat Versicherte deutlich umfangreicher als bei der GKV. Je nach Tarif werden bis zu 100 Prozent der Zahnbehandlungskosten und bis zu 90 Prozent der Kosten für Zahnersatz und kieferchirurgische Behandlungen erstattet. Dabei gibt es keine Einschränkungen in Hinblick auf bestimmte Materialien oder Behandlungsmethoden. Du kannst also frei entscheiden, welche Qualität und welches Material bei deinem Zahnersatz zum Einsatz kommen sollen, ohne auf hohen Eigenkosten sitzen zu bleiben.
📌 Gut zu wissen
Viele PKV-Tarife haben Zahnstaffeln in den ersten Jahren. Das bedeutet, die Erstattung ist in den ersten 3-5 Versicherungsjahren begrenzt (z.B. max. 1.000 Euro im ersten Jahr). Plane größere Zahnbehandlungen daher rechtzeitig oder wähle einen Tarif ohne Zahnstaffel.
Krankentagegeld
Bist du für einen längeren Zeitraum krankgeschrieben, muss dein Arbeitgeber dir bis zu sechs Wochen lang weiterhin dein volles Gehalt zahlen. Danach springt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse ein, die ab diesem Zeitpunkt 78 Wochen lang 70 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal jedoch 90 Prozent des Nettoverdiensts als Krankengeld auszahlt. Privatversicherte erhalten hingegen kein Krankengeld, können aber durch eine Krankentagegeldversicherung die Lücke schließen, um weiterhin ihre Ausgaben zu decken. Im Gegensatz zum Krankengeld gibt es beim Krankentagegeld keine Leistungshöchstdauer: Es wird gezahlt, bis deine Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist.
💡 Tipp
Kalkuliere dein Krankentagegeld so, dass es 80-90% deines Nettoeinkommens abdeckt. Bedenke dabei auch laufende Fixkosten wie Miete, Versicherungen und Lebenshaltungskosten. Eine zu niedrige Absicherung kann bei längerer Krankheit schnell zur finanziellen Belastung werden.
Pflegepflichtversicherung
Eine Pflegeversicherung ist für deutsche Bürger:innen Pflicht. Je nachdem, ob du privat oder gesetzlich krankenversichert bist, musst du dich auch privat oder gesetzlich pflegeversichern lassen. Zusätzlich kannst du in der privaten Versicherung auch eine Pflegezusatzversicherung abschließen, die ergänzende Leistungen umfasst. Diese kann beispielsweise die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes oder einer stationären Unterbringung decken und bietet dir damit zusätzliche finanzielle Sicherheit im Pflegefall.
Wer kann sich privat krankenversichern lassen?
Nicht jede:r kann in einer privaten Krankenversicherung aufgenommen werden – dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Mitgliedschaft in einer PKV ist grundsätzlich möglich für Angestellte, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
📌 Gut zu wissen
Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2024 bei 69.300 Euro Jahresbruttoeinkommen. Du musst dieses Einkommen mindestens ein Jahr lang überschritten haben und auch im Folgejahr darüber liegen, um wechseln zu können. Selbstständige, Freiberufler und Beamte können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.
❔ Häufig gestellte Fragen
Was ist der Hauptunterschied zwischen GKV und PKV?
Die GKV nimmt jeden auf und berechnet Beiträge prozentual vom Einkommen (14,6% plus Zusatzbeitrag). Die PKV wählt Mitglieder nach Gesundheitszustand aus und bietet individuell vereinbarte Leistungen mit risikoangepassten Beiträgen, die unabhängig vom Einkommen sind.
Kann ich als Angestellter jederzeit in die PKV wechseln?
Nein, als Angestellter musst du die Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro Jahresbruttoeinkommen (2024) überschreiten. Zudem muss dein Einkommen mindestens ein Jahr lang über dieser Grenze liegen und auch im Folgejahr darüber bleiben.
Wie viel zahlt mein Arbeitgeber zur PKV dazu?
Der Arbeitgeberanteil beträgt 7,95 Prozent deines monatlichen Bruttogehalts plus 50 Prozent des durchschnittlichen GKV-Zusatzbeitrags. Dieser Zuschuss ist jedoch auf die Hälfte deines tatsächlichen PKV-Beitrags begrenzt.
Werden Vorerkrankungen in der PKV berücksichtigt?
Ja, bei der Aufnahme in die PKV findet eine Gesundheitsprüfung statt. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder im schlimmsten Fall zur Ablehnung führen. Eine ehrliche Angabe aller Vorerkrankungen ist Pflicht, da falsche Angaben zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können.
Kann ich von der PKV zurück in die GKV wechseln?
Ein Wechsel zurück in die GKV ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich: Als Angestellter wenn dein Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, bei Arbeitslosigkeit oder bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Ab 55 Jahren ist der Wechsel zurück nahezu unmöglich.
Sind meine Kinder in der PKV mitversichert?
Anders als in der GKV gibt es in der PKV keine kostenlose Familienversicherung. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Für Kinder gibt es jedoch spezielle, günstigere Kindertarife ohne Altersrückstellungen.











