Themen in diesem Artikel:
- Riester-Guthaben fürs Eigenheim nutzen: Erfahre, wie du dein Riester-Kapital für Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie einsetzen kannst, ohne staatliche Zulagen und Steuervorteile zu verlieren.
- Kapitalauszahlung für Immobilien: Verstehe, warum die vorzeitige Auszahlung für wohnwirtschaftliche Zwecke eine Ausnahme von der schädlichen Verwendung darstellt und wie sie als Teil deiner Altersvorsorge gilt.
- Förderfähige Immobilienvorhaben: Überblick über Kauf, Bau, Genossenschaftsanteile und altersgerechten Umbau sowie die Voraussetzungen zur Eigennutzung und Mindestinvestitionen.
- Voraussetzungen für die Kapitalentnahme: Lies, wann eine vollständige Entnahme erlaubt ist, welche Mindestbeträge bei Teilentnahmen gelten und bis wann die Auszahlung vor Rentenbeginn erfolgen muss.
- Auszahlung fürs Eigenheim beantragen: Schrittweise Erklärung des Antragswegs über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen und warum eine frühzeitige Planung wichtig ist.
- Häufig gestellte Fragen zur Riester-Immobilienfinanzierung: Kompakte Antworten zu Umwandlung in Wohn-Riester, Zulagenverlust, Teilentnahmen, Eigennutzung und Wohnort der Immobilie.

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Du möchtest dein Riester-Guthaben für den Kauf oder Bau einer Immobilie nutzen? Das ist möglich, ohne dass du deine staatlichen Zulagen verlierst. Normalerweise würde eine vorzeitige Auszahlung bedeuten, dass du alle erhaltenen Förderungen zurückzahlen müsstest. Doch wenn du das Kapital in ein selbstgenutztes Eigenheim investierst, bleiben dir die Zulagen erhalten – und das sogar ohne Umwandlung deines bestehenden Vertrags in einen Wohn-Riester.
Kapitalauszahlung für Immobilien ist möglich
Die Riester-Rente wurde entwickelt, um dich bei deiner Altersvorsorge zu unterstützen. Üblicherweise erhältst du die Auszahlung erst mit Renteneintritt als monatliche lebenslange Leibrente. Entscheidest du dich für eine vorzeitige Auszahlung oder einen Kapitalbetrag, führt das normalerweise zu erheblichen Nachteilen: Du musst sämtliche staatlichen Förderungen zurückzahlen, die du über die Jahre erhalten hast, und die bis dahin erwirtschafteten Erträge versteuern.
Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch für Immobilienvorhaben. Der Gesetzgeber erkennt an, dass du dir mit einem Eigenheim ebenfalls etwas für deine Altersvorsorge schaffst – nämlich mietfreies Wohnen im Ruhestand. Deshalb behandelt er die Verwendung deines Riester-Kapitals für eine selbstgenutzte Immobilie als unschädlich für die staatliche Förderung. Du profitierst weiterhin von den Zulagen und Steuervorteilen, die du während der Ansparphase erhalten hast.
📌 Gut zu wissen
Du musst deinen bestehenden Vertrag nicht umwandeln, um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Solange die Kapitalauszahlung den gesetzlichen Voraussetzungen für Wohn-Riester entspricht, kannst du dein angespartes Guthaben problemlos für dein Eigenheim verwenden – egal ob du einen klassischen Riester-Vertrag oder bereits einen Wohn-Riester-Vertrag besitzt.
Diese Immobilienvorhaben kannst du mit Riester finanzieren
Wenn du dein Riester-Kapital für eine Immobilie einsetzen möchtest, musst du diese selbst zu Wohnzwecken nutzen. Die zentrale Voraussetzung lautet: Eigennutzung. Dabei ist die Größe der Immobilie unerheblich – ob Einzimmerappartement oder ganzes Haus, beides ist förderfähig. Die Immobilie muss sich allerdings in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum befinden.
Nutzt du einen Teil deiner Wohnung als Arbeitsbereich oder vermietest du Räume, kannst du nur die anteiligen Kosten für die selbst genutzte Wohnfläche aus deinem Riester-Vertrag bezahlen. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf den Bereich, den du tatsächlich selbst bewohnst.
Eine interessante Alternative zum klassischen Immobilienkauf stellt der Erwerb von Genossenschaftsanteilen dar. Als Mitglied einer eingetragenen Wohnungsgenossenschaft sicherst du dir ein lebenslanges Wohnrecht in einer günstigen Genossenschaftswohnung. Diese Form der Wohnraumversorgung wird ebenfalls mit Riester-Kapital gefördert. Wichtig dabei: Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen zu reinen Investitionszwecken über den Pflichtanteil hinaus ist nicht zulässig.
Auch der altersgerechte Umbau deiner Immobilie gilt als förderfähiges Vorhaben. Hier musst du jedoch bestimmte Mindestsummen beachten. Besitzt du das Eigenheim bereits länger als drei Jahre, müssen die Umbaukosten mindestens 20.000 Euro betragen. Bei einem kürzeren Besitzzeitraum liegt die Mindestgrenze bei 6.000 Euro. Normale Sanierungen oder Renovierungen ohne altersgerechte Anpassungen sind dagegen nicht förderfähig.
💡 Tipp
Du musst das Geld übrigens nicht direkt für die Bezahlung der Immobilie einsetzen. Du kannst damit auch ein bestehendes Immobilien- beziehungsweise Bauspardarlehen ablösen oder jährliche Sondertilgungen leisten. So reduzierst du deine Zinslast erheblich und bist schneller schuldenfrei – vorausgesetzt natürlich, dass der Kredit einem förderfähigen Zweck diente.
Voraussetzungen für die Auszahlung
Der Gesetzgeber erlaubt es dir grundsätzlich, jederzeit das komplette Kapital für die genannten Zwecke aus deinem Riester-Vertrag zu entnehmen. Du bist also zeitlich flexibel und kannst den Auszahlungszeitpunkt an dein Immobilienvorhaben anpassen.
Möchtest du nicht das gesamte Guthaben entnehmen, sondern nur einen Teil, gelten spezielle Regelungen. Bei Teilentnahmen musst du mindestens 3.000 Euro auszahlen lassen und gleichzeitig einen Restbetrag von 3.000 Euro im Vertrag belassen. Diese Mindestbeträge stellen sicher, dass der Vertrag weiterhin sinnvoll fortgeführt werden kann.
📌 Gut zu wissen
Die Entnahme muss spätestens zehn Monate vor deinem Rentenbeginn erfolgen. Plane daher rechtzeitig, wenn du kurz vor der Rente noch von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchtest. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Kapitalauszahlung für Wohnzwecke nicht mehr möglich.
Auszahlung fürs Eigenheim rechtzeitig beantragen
Bevor du dein Riester-Kapital für dein Eigenheim nutzen kannst, musst du einen Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen. Diese Behörde ist eine Unterabteilung der Deutschen Rentenversicherung und für die staatliche Förderung von Altersvorsorgeverträgen verantwortlich.
Der Antrag erfolgt schriftlich. Du hast dabei zwei Möglichkeiten: Entweder reichst du einen formlosen Antrag ein oder nutzt ein spezielles Antragsformular der ZfA.
💡 Tipp
Stelle den Antrag frühzeitig – am besten mehrere Wochen vor dem geplanten Immobilienkauf. Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen, und du möchtest sicher nicht, dass deine Finanzierung an bürokratischen Verzögerungen scheitert. Informiere auch deinen Riester-Anbieter rechtzeitig über dein Vorhaben.
❔ Häufig gestellte Fragen
Muss ich meinen Riester-Vertrag in einen Wohn-Riester umwandeln?
Nein, eine Umwandlung ist nicht erforderlich. Wenn die Kapitalauszahlung den gesetzlichen Voraussetzungen für Wohn-Riester entspricht, kannst du dein bestehendes Riester-Guthaben ohne Vertragsänderung für dein Eigenheim verwenden.
Verliere ich meine staatlichen Zulagen bei vorzeitiger Auszahlung?
Nur wenn du das Geld nicht für ein selbstgenutztes Eigenheim verwendest. Bei Verwendung für Kauf, Bau oder altersgerechten Umbau einer selbstgenutzten Immobilie bleiben alle Zulagen und Steuervorteile erhalten.
Welche Mindestbeträge gelten bei Teilentnahmen?
Bei Teilentnahmen musst du mindestens 3.000 Euro entnehmen und gleichzeitig 3.000 Euro im Vertrag belassen. Die Entnahme muss spätestens zehn Monate vor Rentenbeginn erfolgen.
Kann ich Riester-Kapital für vermietete Immobilien nutzen?
Nein, die Immobilie muss selbst zu Wohnzwecken genutzt werden. Bei teilweiser Vermietung oder gewerblicher Nutzung kannst du nur die anteiligen Kosten für die selbstgenutzte Wohnfläche finanzieren.
Wo muss die Immobilie liegen, um förderfähig zu sein?
Die Immobilie muss sich in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum befinden. Immobilien außerhalb dieser Gebiete sind nicht mit Riester-Kapital ohne Zulagenverlust finanzierbar.
Was passiert mit dem Wohnförderkonto?
Bei Entnahme von Riester-Kapital für Wohnzwecke wird ein sogenanntes Wohnförderkonto eingerichtet. Darauf werden die entnommenen Beträge plus 2% Zinsen p.a. vermerkt. In der Rentenphase musst du dieses fiktive Guthaben versteuern – entweder einmalig mit 30% Rabatt oder als monatliche Teilbeträge bis zum 85. Lebensjahr.












