Themen in diesem Artikel:
- Was ist ein Basiskonto: Erfahre, warum jede Person in der EU ein Recht auf ein Basiskonto hat und welche gesetzlichen Grundlagen gelten.
- So funktioniert das Basiskonto: Welche Leistungen und Funktionen ein Basiskonto bietet und wie es sich vom klassischen Girokonto unterscheidet.
- Wer kann ein Basiskonto eröffnen: Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und in welchen Fällen Banken eine Kontoeröffnung ablehnen dürfen.
- Kosten und Gebühren: Welche Entgelte zulässig sind, was gesetzlich als angemessen gilt und worauf du beim Vergleich achten solltest.
- FAQ zum Basiskonto: Antworten zu Anspruch, Kartenarten, Pfändungsschutz und Onlinebanking für dein Basiskonto.

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Girokonto als Basiskonto: Alle Infos zum Konto für jeden
Ein Basiskonto ist ein Girokonto mit grundlegenden Funktionen, auf das du seit 2016 einen gesetzlichen Anspruch hast – unabhängig von deiner Bonität oder deinem Wohnsitz. Dieses spezielle Konto ermöglicht dir die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr und steht allen Personen zu, die sich legal in der EU aufhalten. Im Gegensatz zum klassischen Girokonto funktioniert es ausschließlich auf Guthabenbasis, wodurch eine Überziehung normalerweise nicht möglich ist.
Was ist ein Basiskonto eigentlich?
Die Bedeutung von Bargeld in unserem Alltag schwindet immer mehr. Ob Miete, Rechnungen oder die Einkäufe im Supermarkt – ohne ein Konto bei einer Bank ist das Leben heute kompliziert geworden. Längst vorbei sind die Zeiten, als etwa den Rechnungen von Stromanbietern oder Telefongesellschaften noch Einzahlungsbelege beilagen, mit denen du direkt bei der Bank den Betrag in bar bezahlen konntest.
Wer bereits ein Girokonto besitzt, macht sich vermutlich keine Gedanken darüber, dass es für viele Menschen schwer sein kann, ein Konto bei einer Bank zu eröffnen. Dies betrifft beispielsweise Personen ohne festen Wohnsitz oder Menschen mit negativen Merkmalen bei der Bonitätsabfrage. Ihnen haben die Banken in der Vergangenheit die Eröffnung eines Girokontos oft verweigert oder bei negativer Bonität lediglich ein Guthabenkonto angeboten.
Mit dem Zahlungskontengesetz hat sich das seit 2016 grundlegend geändert. Es verpflichtet Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken dazu, allen Menschen ein Konto einzurichten. Diese Verpflichtung gilt für alle Institute, die Zahlungskonten für Verbraucher:innen anbieten. Ausgenommen sind nur Privatbanken, die ausschließlich Wertpapiertransaktionen durchführen und keine klassischen Girokonten anbieten.
Die Eröffnung eines Basiskontos ist somit ein gesetzliches Recht und gleichzeitig eine Verpflichtung der Banken. Dieses Recht gilt für alle Personen, die sich legal in der EU aufhalten – unabhängig davon, ob sie einen festen Wohnsitz haben. Die einzigen Voraussetzungen sind die Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre) und die Geschäftsfähigkeit.
So funktioniert ein Basiskonto
Das Basiskonto ist im Prinzip ein Girokonto, das sich auf wesentliche Funktionen beschränkt. Mit diesem Konto kannst du Geld überweisen, Lastschriften einrichten, Geld einzahlen und abheben sowie mit Karte bezahlen. Diese Grundfunktionen ermöglichen dir die vollständige Teilnahme am modernen Zahlungsverkehr.
Eine Besonderheit des Basiskontos ist die ausschließliche Führung auf Guthabenbasis. Du kannst also nur über das Geld verfügen, das tatsächlich auf dem Konto vorhanden ist. Gehört eine Karte zum Konto, handelt es sich dabei um eine Debit-Karte oder eine Prepaidkarte. Bei der Debit-Karte wird eine Transaktion nur dann durchgeführt, wenn ausreichend Deckung auf dem Konto vorhanden ist. Bei einer Prepaidkarte musst du vorher ein entsprechendes Guthaben einzahlen.
Den Banken steht es allerdings frei, eine Überziehungsmöglichkeit in Form eines Dispositionskredits einzurichten. Dies ist jedoch nicht verpflichtend und wird in der Praxis selten angeboten. Im Rahmen der Kontoeröffnung kannst du das Konto gleich als Pfändungsschutzkonto einrichten lassen. Dies bedeutet, dass dein Guthaben bis zu einer bestimmten Grenze sicher vor Pfändungen ist.
Ein Basiskonto beschränkt sich zwar auf Kernfunktionen, doch dazu kann durchaus auch das Onlinebanking gehören. Aus der gesetzlichen Verpflichtung lässt sich ableiten, dass auch das Basiskonto onlinefähig sein muss, wenn alle anderen Kontomodelle bei der gleichen Bank den Onlinezugang umfassen.
Wer kann ein Basiskonto eröffnen?
Jede Person, die sich legal innerhalb der EU aufhält, mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig ist, darf ein Basiskonto eröffnen. Die Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass du nicht unter einer Pflegschaft stehst. Diese wenigen Voraussetzungen machen das Basiskonto zu einem wirklich inklusiven Finanzprodukt.
Dennoch dürfen Banken unter bestimmten Umständen die Eröffnung ablehnen, müssen dafür aber konkrete Gründe nennen. Die Einschätzung der Zahlungsfähigkeit, also die Bonität, darf keiner dieser Gründe sein.
Mögliche Ablehnungsgründe sind vielmehr, wenn bereits bei einer anderen Bank ein Konto eröffnet wurde oder die Bank dir bereits einmal ein Konto gekündigt hat – etwa wegen nicht gezahlter Gebühren oder der Nutzung für illegale Zwecke. Auch wenn du der Bank nachweislich in der Vergangenheit durch eine Straftat geschadet hast oder bei der Eröffnung falsche Angaben gemacht wurden, kann die Bank die Kontoeröffnung verweigern.
Die Bank kann ein Basiskonto außerdem jederzeit aus einem wichtigen Grund kündigen. Ein solcher wichtiger Grund ist insbesondere die Nutzung des Kontos für illegale Zwecke.
Kostet ein Basiskonto Gebühren?
Die Verpflichtung zum Angebot eines Basiskontos bedeutet nicht automatisch, dass dieses Konto kostenlos geführt werden muss. Die Gebühren unterscheiden sich zwischen den Banken erheblich – das gilt aber auch für das klassische Girokonto. Bei der Nutzung des Basiskontos können verschiedene Zahlungen fällig werden: Kontoführungsgebühren, Gebühren für Überweisungen oder Auszahlungen sowie Gebühren für eine Girocard.
Bei der Frage, was ein Basiskonto kosten darf, gibt es gesetzlich keine klaren Regeln. Nach dem Gesetz müssen die Entgelte angemessen sein und sich am Nutzer:innenverhalten orientieren – so regelt es Paragraf 41 Absatz 2 des Zahlungskontengesetzes. Was genau angemessen bedeutet, kann im Einzelfall strittig sein. Allerdings haben die ersten Urteile in dieser Frage sehr im Sinne der Kund:innen entschieden. Die Banken dürfen die Verpflichtung für ein Basiskonto nicht durch abschreckend hohe Gebühren unterlaufen.
Häufig gestellte Fragen zum Basiskonto
Was ist der Hauptunterschied zwischen einem Basiskonto und einem normalen Girokonto?
Ein Basiskonto funktioniert ausschließlich auf Guthabenbasis, während ein normales Girokonto oft einen Dispositionskredit ermöglicht. Zudem hast du auf ein Basiskonto einen gesetzlichen Anspruch, unabhängig von deiner Bonität.
Kann mir die Bank ein Basiskonto verweigern?
Die Bank kann dir ein Basiskonto nur aus bestimmten Gründen verweigern, etwa wenn du bereits ein Konto bei einer anderen Bank hast oder die Bank dir früher wegen illegaler Nutzung gekündigt hat.
Welche Karten bekomme ich zum Basiskonto?
Zum Basiskonto erhältst du entweder eine Debit-Karte oder eine Prepaidkarte. Beide funktionieren nur mit vorhandenem Guthaben, eine klassische Kreditkarte mit Kreditrahmen ist nicht möglich.
Muss ich für ein Basiskonto Gebühren zahlen?
Ja, Banken dürfen für ein Basiskonto Gebühren verlangen. Diese müssen laut Gesetz angemessen sein und dürfen nicht abschreckend hoch ausfallen, um den Zugang nicht zu erschweren.
Kann ich mit einem Basiskonto online banking nutzen?
Wenn die Bank bei allen anderen Kontomodellen Onlinebanking anbietet, muss sie dies auch beim Basiskonto ermöglichen. Das Onlinebanking gehört dann zu den verfügbaren Grundfunktionen des Kontos.
Wer hat Anspruch auf ein Basiskonto?
Jede Person ab 18 Jahren, die sich legal in der EU aufhält und geschäftsfähig ist, hat einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto – unabhängig von Wohnsitz oder Bonität.
Kann ich mein Basiskonto als Pfändungsschutzkonto einrichten?
Ja, du kannst dein Basiskonto direkt bei der Eröffnung als Pfändungsschutzkonto einrichten lassen. Damit ist dein Guthaben bis zu einer bestimmten Grenze vor Pfändungen geschützt.
Ist ein Dispositionskredit beim Basiskonto möglich?
Grundsätzlich funktioniert ein Basiskonto auf Guthabenbasis ohne Überziehungsmöglichkeit. Banken können freiwillig einen Dispositionskredit einräumen, sind dazu aber nicht verpflichtet.







