Autor: O K

  • Postident: Kontoeröffnung per Videochat oder Filiale

    Postident: Kontoeröffnung per Videochat oder Filiale

    Themen in diesem Artikel:

    Welche Kreditkarte passt zu dir?

    Wenn du in Deutschland ein Girokonto eröffnen möchtest, kommst du an einer Legitimationsprüfung nicht vorbei. Postident hat sich dabei als eine der bewährtesten Methoden etabliert. Du kannst zwischen verschiedenen Verfahren wählen: bequem per Videochat von zu Hause aus oder persönlich in einer Postfiliale. Beide Wege führen dich schnell und sicher zum Ziel. Die Legitimation ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt dich vor Identitätsdiebstahl. In diesem Artikel erfährst du, wie die Kontoeröffnung mit Postident funktioniert, welche Verfahren dir zur Verfügung stehen und welche Banken diesen Service anbieten.

    Das ist Postident

    Postident bezeichnet verschiedene Verfahren zur Legitimationsprüfung, die von der Deutschen Post AG entwickelt wurden. Der Service stellt sicher, dass Bankinstitute die Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) einhalten können. Dieses Gesetz verpflichtet Banken dazu, die Identität ihrer Kund:innen bei der Eröffnung eines Kontos oder der Vergabe eines Kredits zweifelsfrei festzustellen.

    Die Anwendungsbereiche von Postident gehen jedoch weit über die Kontoeröffnung hinaus. Du kannst das Verfahren auch bei anderen Vertragsarten nutzen. Dazu gehört beispielsweise der Abschluss eines Mobilfunkvertrags oder das rechtssichere Gegenzeichnen wichtiger Dokumente vor deren Übergabe. Die Flexibilität des Systems macht es zu einer universellen Lösung für verschiedenste Legitimationsanforderungen im Geschäfts- und Privatleben.

    📌 Gut zu wissen

    Die Legitimationsprüfung per Postident ist keine freiwillige Maßnahme der Banken, sondern eine gesetzliche Pflicht. Das Geldwäschegesetz schreibt seit 2017 verschärfte Identifikationspflichten vor. Banken, die diese nicht einhalten, riskieren hohe Bußgelder von bis zu 5 Millionen Euro oder 10% ihres Jahresumsatzes.

    Diese Postident-Verfahren gibt es

    Der Postident-Service bietet dir insgesamt sechs verschiedene Verfahren zur Auswahl. Postident in der Filiale ermöglicht dir die persönliche Identifikation durch geschulte Mitarbeitende vor Ort. Wenn du es bevorzugst, von zu Hause aus zu agieren, steht dir Postident per Videochat zur Verfügung. Dieses Verfahren funktioniert sowohl am Computer als auch per Smartphone-App und wird von Mitarbeitenden eines Callcenters durchgeführt.

    Für besonders sensible Dokumente gibt es Postident bei der Zustellung. Hierbei führen Postbot:innen eine Identitätsprüfung durch, bevor sie dir das Dokument übergeben. Das Postident durch Foto-Verfahren erlaubt dir den Upload von Dokumenten zusammen mit einem kurzen Identifikationsvideo. Besonders modern ist Postident per eID-Funktion, bei dem du dich über die Online-Ausweisfunktion deines Personalausweises identifizierst. Zuletzt ermöglicht dir Postident E-Signing, Verträge rechtskonform mittels qualifizierter elektronischer Signatur zu unterschreiben.

    💡 Quick-Info: So sicher ist Postident

    Die Sicherheit variiert je nach gewähltem Postident-Verfahren, erfüllt aber stets höchste Standards. Die Postident-App für iOS- und Android-Geräte trägt die Zertifizierung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Das bedeutet konkret: Die Datenübertragung entspricht denselben Sicherheitsmaßstäben, die auch für die Kommunikation in Bundes- und Landesbehörden gelten. Sämtliche Verfahren erfüllen zudem die datenschutzrechtlichen Vorgaben in Deutschland, einschließlich der eIDAS-Verordnung. Diese enthält verbindliche und europaweit geltende Regelungen für die elektronische Identifizierung und elektronische Vertrauensdienste.

    Girokonto per Videochat eröffnen

    Die Legitimationsprüfung per Videochat startet damit, dass du einen Link von deinem Vertragspartner erhältst oder direkt auf das Postident-Portal weitergeleitet wirst. Nach der digitalen Vorprüfung deines Ausweises verbindet dich das System per Videochat mit einem Mitarbeitenden, der die eigentliche Identifizierung mit dir durchführt.

    Während des Prozesses werden zwei Fotos von deinem Ausweis angefertigt. Die Mitarbeitenden überprüfen dabei sorgfältig die Hologramme und weitere Sicherheitsmerkmale deines Dokuments. Im Anschluss wird ein Foto von dir gemacht, und du siehst die erhobenen Identifikationsdaten zur Kontrolle auf deinem Bildschirm. Sobald du diese bestätigt hast, ist die Legitimationsprüfung im Wesentlichen abgeschlossen.

    💡 Tipp

    Plane für den Videochat ausreichend Licht ein und positioniere dich vor einem neutralen Hintergrund. Halte deinen Ausweis griffbereit und teste vorher deine Internetverbindung. Eine stabile Verbindung mit mindestens 2 Mbit/s Upload-Geschwindigkeit verhindert Unterbrechungen und beschleunigt den Prozess erheblich.

    Bei einer Kontoeröffnung erhältst du zusätzlich eine TAN per SMS, mit der du dich abschließend bestätigen musst. Das positive Ergebnis deiner Legitimationsprüfung erreicht deinen Vertragspartner bereits nach wenigen Minuten. Kurz darauf bekommst du deine Identifikationsdaten per E-Mail zugeschickt. Der gesamte Vorgang dauert in der Regel nicht länger als zehn Minuten und kann bequem von zu Hause aus erledigt werden.

    Girokonto in der Filiale eröffnen

    Für die Legitimationsprüfung in der Filiale benötigst du zunächst einen Postident-Coupon. Diesen erhältst du entweder per E-Mail von deinem Vertragspartner oder über einen Link zum Postident-Portal. Mit diesem Coupon und deinem gültigen Ausweis – das kann sowohl dein Personalausweis als auch dein Reisepass sein – besuchst du eine Postfiliale deiner Wahl.

    📌 Gut zu wissen

    Nicht jede Postfiliale bietet Postident-Services an. Partner-Filialen und reine Paketshops sind oft ausgeschlossen. Prüfe vorher auf der Website der Deutschen Post, ob deine gewünschte Filiale den Service anbietet. Die Öffnungszeiten für Postident können von den regulären Öffnungszeiten abweichen.

    Die Mitarbeitenden vor Ort prüfen deinen Ausweis gründlich und übernehmen die Informationen aus dem Coupon in das System. Du hast auch die Möglichkeit, den Coupon über die Postident-App zu öffnen und ihn direkt in der Filiale auf deinem Smartphone vorzuzeigen. Diese digitale Variante spart Papier und beschleunigt den Prozess zusätzlich.

    Nach erfolgreicher Legitimationsprüfung erhältst du deine Identifikationsdaten per E-Mail von deinem Vertragspartner. Die persönliche Variante in der Filiale bietet dir den Vorteil, dass du bei Fragen direkt Ansprechpartner:innen vor Ort hast und keine technische Ausstattung für einen Videochat benötigst.

    Diese Banken bieten Postident an

    Zahlreiche Bankinstitute in Deutschland haben Postident-Verfahren zur Legitimationsprüfung in ihr Angebot integriert. Zu den Anbietern gehören sowohl moderne Neobanken als auch etablierte Filialbanken und Direktbanken. comdirect, Commerzbank und Consorsbank zählen zu den bekannten Namen, die ihren Kund:innen diese Möglichkeit bieten.

    Auch die GLS Bank als nachhaltig orientiertes Institut, die HypoVereinsbank und die ING setzen auf Postident-Verfahren. Darüber hinaus nutzen Scalable Capital, Smava und die Sutor Bank diesen Service für ihre Kund:innen. Die breite Akzeptanz über verschiedene Banktypen hinweg zeigt, wie etabliert und vertrauenswürdig das Postident-Verfahren in der deutschen Bankenlandschaft ist.

    💡 Tipp

    Vergleiche vor der Kontoeröffnung, welche Identifikationsverfahren deine Wunschbank anbietet. Manche Banken unterstützen nur bestimmte Postident-Varianten. Wenn dir Schnelligkeit wichtig ist, wähle eine Bank mit Videochat-Option – das geht meist schneller als der Gang zur Postfiliale und du erhältst deine Kontodaten oft schon am selben Tag.

    Weitere Verfahren: Postident mit E-Signing

    Die Legitimationsprüfung per E-Signing kombiniert Identifikation und rechtssichere Unterschrift in einem Prozess. Auch hier erhältst du einen Link oder wirst direkt auf das Postident-Portal weitergeleitet. Dort identifizierst du dich zunächst in einem Videochat mit deinem Ausweis – wahlweise über den Browser deines Rechners oder über die Postident-App auf deinem Tablet oder Smartphone.

    Im nächsten Schritt liest du die zu unterzeichnenden Dokumente sorgfältig durch und bestätigst die Postident-AGBs. Anschließend erhältst du per SMS eine TAN für die Unterschrift. Durch die Eingabe dieser TAN unterschreibst du deine Dokumente rechtsverbindlich mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Abschließend lädst du deine unterschriebenen Dokumente als PDF-Datei herunter. Dieses Verfahren eignet sich besonders für Vertragsabschlüsse, bei denen sowohl Identifikation als auch rechtssichere Unterschrift erforderlich sind.

    ✓ Gut zu wissen

    Die qualifizierte elektronische Signatur beim E-Signing-Verfahren hat dieselbe Rechtskraft wie eine handschriftliche Unterschrift. Sie erfüllt die Anforderungen der eIDAS-Verordnung und ist in allen EU-Mitgliedstaaten rechtlich anerkannt. Das macht sie zur idealen Lösung für rechtsverbindliche Vertragsabschlüsse ohne Medienbruch.

    ❔ Häufig gestellte Fragen

    Q

    Was ist Postident und wofür wird es benötigt?

    Postident ist ein Legitimationsverfahren der Deutschen Post AG zur Identitätsprüfung. Es wird benötigt, um die gesetzlichen Vorgaben des Geldwäschegesetzes bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und anderen Vertragsabschlüssen zu erfüllen.

    Q

    Wie lange dauert die Legitimation per Videochat?

    Die Legitimationsprüfung per Videochat dauert in der Regel nicht länger als zehn Minuten. Nach erfolgreicher Identifikation erhält dein Vertragspartner das Ergebnis bereits nach wenigen Minuten.

    Q

    Welche Dokumente benötige ich für Postident?

    Für die Postident-Legitimation benötigst du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Bei der Filialvariante zusätzlich den Postident-Coupon, den du von deinem Vertragspartner erhältst.

    Q

    Ist Postident sicher und datenschutzkonform?

    Ja, Postident ist sehr sicher. Die App ist BSI-zertifiziert und erfüllt Behörden-Sicherheitsstandards. Alle Verfahren entsprechen den deutschen Datenschutzvorgaben und der europäischen eIDAS-Verordnung.

    Q

    Kostet die Postident-Legitimation etwas?

    Für dich als Kund:in ist Postident in der Regel kostenlos. Die Kosten übernimmt das Unternehmen, bei dem du das Konto eröffnest oder den Vertrag abschließt. Dies gilt sowohl für die Filial- als auch für die Videochat-Variante.

    Q

    Was passiert, wenn mein Ausweis abgelaufen ist?

    Mit einem abgelaufenen Ausweis kann keine Postident-Legitimation durchgeführt werden. Du benötigst zwingend ein gültiges Ausweisdokument. Beantrage rechtzeitig einen neuen Personalausweis oder Reisepass, bevor du eine Kontoeröffnung planst.

  • Girocard im Ausland: Gebühren, Länder & wichtige Tipps

    Girocard im Ausland: Gebühren, Länder & wichtige Tipps

    Themen in diesem Artikel:

    Welche Kreditkarte passt zu dir?

    Girocard im Ausland: Das musst du beachten

    Die Girocard ist Deutschlands meistgenutzte Bankkarte und ermöglicht dir problemloses Bezahlen sowie Bargeldabheben im Inland. Doch wie funktioniert das eigentlich im Ausland? Die gute Nachricht: Dank spezieller Kooperationen kannst du deine Girocard auch außerhalb Deutschlands einsetzen – allerdings mit einigen wichtigen Einschränkungen. Je nach Reiseziel können Gebühren anfallen, und nicht jede Karte funktioniert überall gleich gut. Besonders wichtig wird das Thema ab 2023, denn dann stehen bedeutende Änderungen bei der Auslandsnutzung an. In diesem Artikel erfährst du, wo du mit deiner Girocard bezahlen kannst, welche Kosten dabei entstehen und worauf du bei deiner nächsten Reise unbedingt achten solltest.

    Girocards dank Co-Badging auch im Ausland einsetzbar

    Die Girocard gehört zur Standardausstattung jedes Girokontos und ermöglicht dir unkomplizierten bargeldlosen Zahlungsverkehr. Viele kennen sie noch unter ihrem alten Namen EC-Karte. Ursprünglich als europaweites Bezahlsystem konzipiert, funktioniert sie grundsätzlich in ganz Deutschland und Europa – sowohl zum Geldabheben als auch zum kontaktlosen Bezahlen in Geschäften.

    Was die meisten Girocards besonders macht, sind ihre Kooperationen mit internationalen Kreditkartenanbietern. Durch das sogenannte Co-Badging mit Mastercard (Maestro) oder VISA (V-Pay) lässt sich deine Karte auch im Ausland einsetzen. Ob deine Girocard über diese praktische Zusatzfunktion verfügt, erkennst du ganz einfach am aufgedruckten Maestro- oder V-Pay-Logo auf der Kartenvorderseite. Diese Partnerschaft erweitert deinen Handlungsspielraum erheblich und macht spontane Auslandsreisen deutlich unkomplizierter.

    📌 Gut zu wissen

    Beim Maestro-System werden alle sensiblen Kartendaten auf dem Magnetstreifen gespeichert. Das ermöglicht dir weltweites Bezahlen per Unterschrift, da viele Geräte diese Technologie auslesen können. V-Pay speichert die Daten dagegen auf einem speziellen Chip, und du musst zum Bezahlen immer deine PIN eingeben. Das bietet mehr Sicherheit, schränkt aber die Einsatzmöglichkeiten ein, da nicht alle Geräte über die nötige Technik verfügen.

    In welchen Ländern du mit der Girocard bezahlen kannst

    Die Einsatzmöglichkeiten deiner Girocard im Ausland hängen direkt davon ab, welches System auf deiner Karte hinterlegt ist. Maestro-Karten sind weltweit gültig und eignen sich daher hervorragend für Weltenbummler:innen, die verschiedene Kontinente bereisen möchten. Karten mit dem V-Pay-Zeichen kannst du dagegen in der Regel nur innerhalb Europas nutzen – für Fernreisen sind sie weniger geeignet.

    Aus Sicherheitsgründen sperren einige Banken die Girocard standardmäßig für den Einsatz außerhalb Europas. Du kannst die gewünschten Länder jedoch auf Antrag bei deiner Bank freischalten lassen. Deshalb ist es wichtig, dass du dich im Vorfeld einer Reise bei deiner Bank erkundigst. Frage nach, ob du deine Girocard in deinem Reiseland einsetzen kannst und welche Tages- und Wochenlimits beim Geldabheben und Bezahlen gelten. Diese Limits können je nach Bank und Kontotyp erheblich variieren und sollten zu deinen Reiseplänen passen.

    💡 Tipp

    Kontaktiere deine Bank mindestens eine Woche vor Reiseantritt und lass dein Reiseland für deine Girocard freischalten. Notiere dir auch die internationale Servicenummer deiner Bank für Notfälle. Viele Banken bieten zudem die Möglichkeit, die Freischaltung bequem über das Online-Banking oder die Banking-App vorzunehmen – das spart Zeit und den Weg zur Filiale.

    Das kostet der Auslandseinsatz der Girocard

    Mit deiner Girokarte kannst du überall in Deutschland und innerhalb der Eurozone kostenlos in Geschäften bezahlen. Sobald du jedoch außerhalb der Eurozone mit der Girocard zahlst, vereinnahmt deine Bank eine prozentuale Gebühr des Umsatzes. Diese Gebühr kann je nach Kartenanbieter zwischen ein und drei Prozent liegen und summiert sich bei längeren Reisen schnell zu einem beachtlichen Betrag.

    Für das Abheben von Bargeld an Geldautomaten im Ausland fällt üblicherweise seitens deiner Bank eine Gebühr zwischen fünf und zehn Euro an, manchmal auch ein prozentualer Betrag. Die genauen Kosten erfährst du im Preisverzeichnis deiner Bank. Dazu kommen zusätzlich die Gebühren der ausländischen Bank, die für die Nutzung ihres Automaten häufig eine Pauschale zwischen fünf und zehn Euro verlangt – unabhängig vom abgehobenen Betrag. Bei kleineren Abhebungen kann das Verhältnis zwischen Gebühr und abgehobenem Betrag besonders ungünstig ausfallen.

    In Ländern mit einer anderen Währung als dem Euro können zudem Wechselkursgebühren entstehen. Diese kann deine Bank entweder transparent als prozentualen Teil des Umsatzes erheben, oder sie verstecken sich in einem unvorteilhaften Wechselkurs für die Umrechnung in Euro. Die Betreiber deutscher Bankautomaten weisen die Auslandsgebühren aber in der Regel im Preisverzeichnis aus, sodass du dich vorab informieren kannst.

    📌 Gut zu wissen

    Manchmal bieten Automatenbetreiber oder Händler beim Bezahlen die Option, den Verfügungsbetrag sofort von der Landeswährung in Euro umzurechnen (Dynamic Currency Conversion). Das kann für dich jedoch teuer werden! Am Umrechnungskurs verdienen die Anbieter meist mehr, als deine Bank dir berechnen würde. Wähle daher immer die Abrechnung in Landeswährung – so sparst du oft zwischen 3 und 10 Prozent der Transaktionssumme.

    Achtung: Künftig nur noch eingeschränkt im Ausland einsetzbar

    In naher Zukunft wird die Girocard im Ausland nur noch eingeschränkt nutzbar sein. Der Grund dafür ist eine weitreichende Entscheidung von Mastercard: Das Unternehmen stellt seinen Maestro-Service für Girokarten ab Juli 2023 ein. Ab diesem Zeitpunkt können Banken keine neuen Girokarten mit Maestro-Funktion mehr ausgeben. Bis zu dem Gültig-bis-Datum, das auf deiner Girokarte steht, kannst du sie jedoch noch wie gewohnt im Ausland nutzen. Die letzten Bestandskarten werden voraussichtlich 2028 auslaufen.

    Das Gegenstück zu Maestro, nämlich V-Pay, bleibt vorerst weiterhin bestehen. Viele Banken geben aber bereits jetzt nur noch Girocards ohne Co-Badging mit Mastercard oder VISA aus. Diese kannst du dann nur noch in Deutschland einsetzen. Die deutsche Bankenwirtschaft arbeitet jedoch an verschiedenen Modellen, um Auslandszahlungen mit der Girocard auch zukünftig weiter zu ermöglichen. Für Reisende bedeutet das: Informiere dich rechtzeitig bei deiner Bank über alternative Zahlungsmittel für Auslandsreisen.

    💡 Tipp

    Sichere dir rechtzeitig eine kostenlose Kreditkarte als Backup für deine Auslandsreisen. Viele Direktbanken bieten gebührenfreie Kreditkarten an, mit denen du weltweit kostenlos bezahlen und teilweise sogar gebührenfrei Bargeld abheben kannst. So bist du auch nach dem Ende von Maestro bestens für internationale Reisen gerüstet und sparst gleichzeitig Gebühren.

    ❔ Häufig gestellte Fragen

    Q

    Kann ich mit jeder Girocard im Ausland bezahlen?

    Nein, nur Girocards mit Maestro- oder V-Pay-Logo funktionieren im Ausland. Maestro-Karten sind weltweit einsetzbar, V-Pay-Karten meist nur in Europa. Prüfe das Logo auf deiner Karte vor der Reise.

    Q

    Welche Gebühren fallen beim Bezahlen außerhalb der Eurozone an?

    Außerhalb der Eurozone berechnen Banken üblicherweise ein bis drei Prozent des Umsatzes als Gebühr. Beim Geldabheben kommen zusätzlich fünf bis zehn Euro Bankgebühr plus Automatengebühr der ausländischen Bank hinzu.

    Q

    Muss ich meine Girocard für Auslandsreisen freischalten lassen?

    Ja, viele Banken sperren Girocards aus Sicherheitsgründen für außereuropäische Länder. Kontaktiere deine Bank vor der Reise, um die gewünschten Länder freischalten zu lassen und Tages- sowie Wochenlimits zu erfragen.

    Q

    Was bedeutet das Ende von Maestro für meine Girocard?

    Ab Juli 2023 gibt Mastercard keine neuen Maestro-Karten mehr aus. Bestehende Karten funktionieren bis zum aufgedruckten Ablaufdatum weiter, spätestens bis 2028. Danach sind Auslandszahlungen nur noch mit V-Pay oder alternativen Lösungen möglich.

    Q

    Ist die Girocard oder eine Kreditkarte besser für Auslandsreisen?

    Kreditkarten sind meist die bessere Wahl für Auslandsreisen. Sie werden weltweit akzeptiert, bieten oft bessere Wechselkurse und haben häufig zusätzliche Versicherungen inklusive. Viele kostenlose Kreditkarten erheben zudem keine Auslandseinsatzgebühren, während bei der Girocard fast immer Gebühren anfallen.

    Q

    Wo finde ich die genauen Auslandsgebühren meiner Bank?

    Die genauen Gebühren für Auslandseinsätze findest du im Preisverzeichnis deiner Bank. Dieses ist meist online verfügbar oder kann in der Filiale angefordert werden. Achte auf die Positionen „Auslandseinsatzentgelt“ und „Fremdwährungsgebühr“.

  • Weihnachtsgeld: Anspruch, Höhe und rechtliche Grundlagen erklärt

    Weihnachtsgeld: Anspruch, Höhe und rechtliche Grundlagen erklärt

    Themen in diesem Artikel:

    • Grundlagen zum Weihnachtsgeld: Erfahre, was sich hinter der Sonderzahlung verbirgt und wie die Auszahlung üblicherweise erfolgt.
    • Wer erhält Weihnachtsgeld: Statistiken zeigen deutliche Unterschiede zwischen Tarifbeschäftigten, Regionen und Geschlechtern bei der Auszahlung.
    • Anspruch auf die Sonderzahlung: Verstehe, wann und wie ein rechtlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld entsteht und welche Regelungen gelten.
    • Kürzung und Streichung: Lerne die Unterschiede zwischen Entgelt- und Gratifikationscharakter kennen und wann Arbeitgeber kürzen dürfen.

    Welche Kreditkarte passt zu dir?

    Weihnachtsgeld – So hast du Anspruch auf die Sonderzahlung

    Etwa die Hälfte der Arbeitnehmer:innen in Deutschland kann sich jährlich über eine Sonderzahlung in Form von Weihnachtsgeld freuen. Die gute Nachricht vorweg: Unter bestimmten Voraussetzungen hast du einen rechtlichen Anspruch auf diese Zahlung. Aber es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch, der für alle gilt. Entscheidend sind vielmehr dein Arbeitsvertrag, Tarifvereinbarungen oder die sogenannte betriebliche Übung. In diesem Artikel erfährst du, wie Arbeitgeber sich zur Zahlung verpflichten, welche Faktoren die Höhe beeinflussen und unter welchen Bedingungen das Weihnachtsgeld gekürzt werden kann.

    Weihnachtsgeld: Das verbirgt sich hinter der Sonderzahlung

    Das Weihnachtsgeld landet üblicherweise Ende November zusammen mit deinem regulären Gehalt auf dem Konto. Eine allgemeine gesetzliche Regelung existiert nicht, weshalb auch kein automatischer Anspruch besteht. Die Höhe der Summe variiert stark und richtet sich nach den Regelungen in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag.

    Wenn dein Arbeitgeber Weihnachtsgeld gewährt, entspricht dies meist einem vollen oder halben Monatsgehalt. Fehlen jedoch genaue Angaben zur Auszahlung im Vertrag, können Arbeitgeber jährlich frei über die Höhe entscheiden. Auch Pauschalbeträge sind möglich. Die Länge deiner Betriebszugehörigkeit kann ebenfalls die Summe beeinflussen und zu einer höheren Auszahlung führen.

    📌 Gut zu wissen

    Das Weihnachtsgeld wird oft als 13. Monatsgehalt bezeichnet und unterliegt Steuer- und Sozialabgaben, da es zu den sonstigen Bezügen zählt. Das bedeutet: Der ausgezahlte Betrag fällt niedriger aus als die ursprünglich angegebene Summe. Diese steuerliche Behandlung gilt einheitlich für alle Formen der Sonderzahlung.

    Statistik: Wer erhält das Weihnachtsgeld?

    Rund die Hälfte der Arbeitnehmer:innen in Deutschland bekommt jährlich Weihnachtsgeld ausgezahlt. Doch die Verteilung zeigt deutliche Ungleichheiten. Der Großteil der Sonderzahlungen geht an Angestellte mit Tarifvertrag, während andere beim Weihnachtsgeld oftmals leer ausgehen. Diese Diskrepanz verdeutlicht die Bedeutung tarifvertraglicher Regelungen für die finanzielle Absicherung von Beschäftigten.

    Regionale Unterschiede prägen das Bild zusätzlich: In Ostdeutschland erhalten durchschnittlich weniger Menschen die Sonderzahlung als in Westdeutschland. Diese Differenz spiegelt teilweise die unterschiedliche Tarifbindung und Wirtschaftsstruktur wider. Der Zuschuss ist oftmals auch eine Frage des Geschlechts. Im Schnitt können sich weniger Frauen als Männer über das Weihnachtsgeld freuen, was mit der unterschiedlichen Verteilung auf Branchen und Beschäftigungsformen zusammenhängt.

    Wie ein Anspruch auf Weihnachtsgeld entsteht

    Generell gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf das Weihnachtsgeld. Das bedeutet konkret: Arbeitgeber sind nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, die jährliche Sonderzahlung zu tätigen. Nicht alle Arbeitnehmer:innen können sich im November über das aufgepolsterte Gehalt freuen. Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld kann sich allerdings auf verschiedenen Wegen ergeben.

    In diesen Fällen hast du Anspruch auf das Weihnachtsgeld

    Dein Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag festlegen, ob dir das Weihnachtsgeld zusteht. Dabei reicht bereits eine allgemeine Formulierung aus, denn die konkrete Summe muss nicht zwingend angegeben werden. So können Arbeitgeber sich vorbehalten, die Zahlung Jahr für Jahr anzupassen und an die wirtschaftliche Situation anzupassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du Voll- oder Teilzeit arbeitest – die Höhe der Summe wird anteilig berechnet und entspricht deinem Beschäftigungsumfang.

    💡 Tipp

    Prüfe deinen Arbeitsvertrag genau auf Formulierungen zum Weihnachtsgeld. Auch wenn nur eine vage Formulierung vorhanden ist, kann daraus ein rechtlicher Anspruch entstehen. Dokumentiere außerdem alle erhaltenen Sonderzahlungen der letzten Jahre – diese Unterlagen können bei einer möglichen betrieblichen Übung wichtig werden.

    Selbst wenn das Weihnachtsgeld nicht im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist, kann ein Anspruch entstehen. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber die Zahlung regelmäßig – mindestens drei Jahre in Folge ohne Vorbehalt – geleistet hat. In diesem Fall greift die sogenannte betriebliche Übung, die rechtlich bindend wirkt.

    📌 Gut zu wissen

    Anspruch durch betriebliche Übung hast du nur dann, wenn der Arbeitgeber bei den vorangegangenen Zahlungen keine zukünftigen Zahlungen ausgeschlossen hat. Ein einfacher schriftlicher Hinweis auf die Freiwilligkeit kann diese betriebliche Übung verhindern. Achte daher genau auf die Formulierungen in Begleitschreiben zur Gehaltsabrechnung.

    Das Weihnachtsgeld kann auch Teil von Tarifverträgen sein, in denen es als Jahressonderzahlung bezeichnet wird. Diese tarifvertraglichen Regelungen bieten oft die größte Sicherheit für Arbeitnehmer:innen. Eine Betriebsvereinbarung kann ebenfalls als Grundlage dienen. Darin enthalten sind verbindliche Richtlinien, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen vertreten durch einen Betriebsrat für das Unternehmen festlegen. Eine solche Vereinbarung unterliegt allerdings auch möglichen Änderungen, die gemeinsam beschlossen werden müssen.

    Darüber hinaus gilt bei der Auszahlung des Weihnachtsgeldes der arbeitsrechtlich geregelte Grundsatz der Gleichbehandlung. Ohne sachlichen Grund darf der Arbeitgeber also nicht entscheiden, die Sonderzahlung nur an ausgewählte Angestellte auszuzahlen. Unterschiedliche Behandlung ist nur bei objektiven Kriterien wie Betriebszugehörigkeit oder Leistung zulässig.

    Kürzung oder Streichung durch den Arbeitgeber

    Arbeits- oder Tarifverträge können Formulierungen enthalten, die die Freiwilligkeit der Sonderzahlung seitens des Arbeitgebers ausdrücken. Unter diesem sogenannten Freiwilligkeitsvorbehalt kann der Arbeitgeber also jährlich entscheiden, ob das Weihnachtsgeld ausgezahlt wird. Diese Klauseln müssen jedoch transparent formuliert sein und dürfen nicht zu einseitig zugunsten des Arbeitgebers ausfallen. Auch ein Widerrufsvorbehalt kann im Vertrag enthalten sein. Dabei muss aber immer die Richtung angegeben werden, aus der der Widerruf möglich ist, und unter welchen konkreten Bedingungen dies geschehen kann.

    Das Weihnachtsgeld kann vom Arbeitgeber in bestimmten Fällen auch gekürzt werden. Entscheidend dafür ist, welchen Charakter die Zahlung einnimmt. Diese Unterscheidung hat weitreichende Konsequenzen für deine Rechte als Arbeitnehmer:in. Unterschieden wird dabei zwischen zwei grundlegenden Kategorien:

    Der Entgeltcharakter beschreibt eine Art der Sonderzahlung, die vom Arbeitgeber getätigt wird, um die Arbeitnehmer:innen zusätzlich zum bestehenden Gehalt zu vergüten. Diese Form der Zahlung ist eng an die geleistete Arbeit gekoppelt und kann bei Fehlzeiten anteilig gekürzt werden. Sie dient als zusätzliche Vergütung für die erbrachte Arbeitsleistung im vergangenen Jahr.

    Der Gratifikationscharakter umfasst Sonderzahlungen, bei denen die Betriebstreue der Angestellten belohnt werden soll. Diese Form zielt darauf ab, die Bindung zum Unternehmen zu stärken und kann an die zukünftige Betriebszugehörigkeit gekoppelt sein. Bei dieser Variante sind Kürzungen aufgrund von Fehlzeiten oft nicht zulässig, da sie die Loyalität und nicht die konkrete Arbeitsleistung honoriert.

    💡 Tipp

    Lass dich bei Unklarheiten über den Charakter deines Weihnachtsgeldes beraten. Die Unterscheidung zwischen Entgelt- und Gratifikationscharakter ist oft nicht eindeutig und kann im Streitfall entscheidend sein. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deine Gewerkschaft können dir bei der Einordnung helfen.

    ❔ Häufig gestellte Fragen

    Q

    Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

    Nein, es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Ein Anspruch entsteht nur durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betriebliche Übung nach mindestens drei Jahren regelmäßiger Zahlung ohne Vorbehalt.

    Q

    Wie hoch fällt das Weihnachtsgeld üblicherweise aus?

    Das Weihnachtsgeld entspricht meist einem vollen oder halben Monatsgehalt. Die genaue Höhe variiert je nach Arbeits- oder Tarifvertrag. Auch Pauschalbeträge sind möglich, und die Betriebszugehörigkeit kann die Summe beeinflussen.

    Q

    Was ist die betriebliche Übung beim Weihnachtsgeld?

    Die betriebliche Übung entsteht, wenn der Arbeitgeber mindestens drei Jahre in Folge ohne Vorbehalt Weihnachtsgeld zahlt. Dadurch entsteht ein rechtlicher Anspruch, auch wenn keine schriftliche Vereinbarung existiert. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, die Zahlung fortzusetzen.

    Q

    Kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld kürzen oder streichen?

    Ja, bei einem Freiwilligkeits- oder Widerrufsvorbehalt im Vertrag kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld kürzen oder streichen. Entscheidend ist auch, ob die Zahlung Entgelt- oder Gratifikationscharakter hat. Bei Gratifikationen sind Kürzungen wegen Fehlzeiten meist nicht zulässig.

    Q

    Muss ich auf Weihnachtsgeld Steuern zahlen?

    Ja, das Weihnachtsgeld unterliegt vollständig Steuer- und Sozialabgaben, da es zu den sonstigen Bezügen zählt. Der ausgezahlte Nettobetrag fällt daher niedriger aus als die ursprünglich angegebene Bruttosumme. Die Besteuerung erfolgt zusammen mit dem regulären Gehalt.

    Q

    Erhalten Teilzeitbeschäftigte auch Weihnachtsgeld?

    Ja, Teilzeitbeschäftigte haben grundsätzlich den gleichen Anspruch auf Weihnachtsgeld wie Vollzeitbeschäftigte, sofern ein genereller Anspruch besteht. Die Höhe wird jedoch anteilig entsprechend dem Beschäftigungsumfang berechnet. Bei 50% Teilzeit erhält man also auch 50% des Weihnachtsgeldes.

  • Girokonto Vergleich: So findest du das beste Konto

    Girokonto Vergleich: So findest du das beste Konto

    Themen in diesem Artikel:

    • So findest du das richtige Girokonto: Warum es heute viele unterschiedliche Kontomodelle gibt und welche Kriterien entscheidend sind.
    • Kriterium Kontoführungsgebühren: Welche Gebühren zulässig sind, welche nicht – und worauf du unbedingt im Preis-Leistungs­verzeichnis achten solltest.
    • Kriterium Bargeldversorgung: Warum die Auswahl des Automaten wichtig ist – und wie Bankenverbünde wie Cash Group, CashPool oder der Sparkassen‑Verbund helfen können.
    • Kriterium Kosten für Bankkarten: Welche Kosten für Giro- und Kreditkarte anfallen können – und mit welchen „versteckten“ Gebühren du rechnen solltest.
    • FAQ – Häufig gestellte Fragen: Von „Was bedeutet wirklich kostenlos?“ über „Kann ich einer Gebührenerhöhung widersprechen?“ bis hin zu „Wo finde ich das Preis-Leistungs­Verzeichnis?“.

    Welche Kreditkarte passt zu dir?

    Die Suche nach dem passenden Girokonto kann überwältigend sein – das Angebot ist riesig und die Unterschiede bei Kosten und Leistungen fallen teils erheblich aus. Ein gründlicher Vergleich verschiedener Girokonten ist deshalb unerlässlich, bevor du dich für ein Konto entscheidest. In diesem Artikel erfährst du, welche Kriterien wirklich wichtig sind, was das Preisleistungsverzeichnis über dein Konto verrät und worauf du bei Kontoführungsgebühren, Bargeldversorgung und Bankkarten achten solltest.

    So findest du das richtige Girokonto

    Die Bankenwelt bietet dir heute eine beeindruckende Vielfalt: Direktbanken, Onlinebanken, Neobanken und klassische Filialbanken wetteifern um deine Gunst mit unterschiedlichsten Girokonto-Modellen. Diese Vielfalt hat jedoch ihren Preis – nämlich die Qual der Wahl. Die Unterschiede bei Gebühren, Konditionen und Leistungen können erheblich sein, weshalb du vor einem Kontoabschluss unbedingt die Vor- und Nachteile der verschiedenen Konten sorgfältig abwägen solltest.

    Ein gutes Girokonto sollte mehrere wichtige Kriterien erfüllen. Günstig sollte es sein – idealerweise komplett ohne Kontoführungsgebühren. Die Bargeldversorgung muss deutschlandweit gesichert sein, und zwar selbstverständlich kostenlos. Auch eine gebührenfreie Giro- und Kreditkarte zum Girokonto wären optimal. Diese Liste ließe sich fast endlos fortsetzen, doch konzentrieren wir uns auf die wirklich entscheidenden Faktoren, die dein zukünftiges Girokonto erfüllen sollte.

    💡 Tipp

    Erstelle dir vor der Kontosuche eine persönliche Checkliste mit deinen Must-haves und Nice-to-haves. Notiere dir, wie oft du Bargeld abhebst, ob du eine Kreditkarte brauchst und welche Banking-Features du wirklich nutzt. So findest du gezielt das Konto, das zu deinem Alltag passt – und zahlst nicht für Leistungen, die du gar nicht brauchst.

    Kriterium Kontoführungsgebühren

    Für ein Girokonto erheben Banken in der Regel Kontoführungsgebühren – das sind Entgelte für verschiedene Konto-Dienstleistungen. Entscheidend ist dabei die Unterscheidung zwischen zulässigen und unzulässigen Gebühren, denn nicht alles, was Banken berechnen, ist auch rechtlich erlaubt.

    Zu den erlaubten Kontogebühren zählen laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs etwa Entgelte für eine Kontoauskunft, Kosten für die Rückgabe ungedeckter Schecks sowie Gebühren für die Kreditkartennutzung im Ausland. Auch Entgelte für die von der Bank verweigerte Einlösung von Lastschriften, Schecks, Daueraufträgen und Überweisungen sind zulässig. Ebenso dürfen Banken Kosten für Einzahlungen von Bargeld auf das eigene Konto beziehungsweise Auszahlungen vom eigenen Konto am Bankschalter erheben.

    Unzulässige Kontogebühren hingegen umfassen Entgelte bei einem Basiskonto, Kosten für nachträglich erstellte Kontoauszüge und Gebühren bei Verlust der Girocard oder Kreditkarte. Auch Gebühren für den Erhalt von Kontoauszügen, Entgelte bei einer Kartensperre sowie Gebühren für Ein- und Auszahlungen auf das eigene oder vom eigenen Konto bei Girokonten mit Grundgebühr sind nicht erlaubt.

    📌 Gut zu wissen

    Seit dem BGH-Urteil vom April 2021 müssen Banken für jede Gebührenerhöhung deine ausdrückliche Zustimmung einholen. Das stillschweigende Akzeptieren durch Nichtwidersprechen ist nicht mehr gültig. Prüfe regelmäßig deine Banking-App oder das Online-Banking auf Zustimmungsanfragen – ignorierst du diese, bleiben deine alten Konditionen bestehen, aber die Bank könnte dir kündigen.

    Kostenlose Girokonten richtig erkennen

    Kreditinstitute dürfen ein Girokonto nur dann als kostenlos bezeichnen, wenn es vier klare Bedingungen erfüllt. Die Kontoführung muss kostenlos sein und es darf keine monatliche Grundgebühr geben. Es darf keinen monatlichen Mindestgeldeingang geben, damit die monatliche Grundgebühr entfällt. Die Girocard muss kostenlos sein und Überweisungen ebenfalls. Wenn Banken mit einem kostenlosen Girokonto werben, solltest du vorab unbedingt in das Preisleistungsverzeichnis der Bank schauen und genau prüfen, welche Entgelte tatsächlich für das Girokonto erhoben werden.

    In Deutschland können Kreditinstitute die Höhe ihrer Kontoführungsgebühren selbst festlegen, da es keine gesetzliche Obergrenze gibt. Entscheidend ist jedoch, dass Kontoinhaber:innen sowohl der Einführung neuer Entgelte als auch der Erhöhung bestehender Gebühren ausdrücklich zustimmen müssen – das hat der Bundesgerichtshof im April 2021 geurteilt. Seitdem müssen Banken die Zustimmung ihrer Kund:innen über das Onlinebanking oder die Banking-App einholen. Stimmst du nicht zu, zahlst du auch keine Gebühren. Allerdings haben Banken dann das Recht, dein Konto mit einer Frist von zwei Monaten zu kündigen.

    Kriterium Bargeldversorgung

    Wenn du Geld vom Automaten abheben möchtest, der nicht zu deiner Hausbank gehört, solltest du auf Fremdgebühren achten. Im Unterschied zu Automaten der eigenen Bank kann das Abheben von Bargeld mit der Girokarte bei anderen Banken nämlich Geld kosten. Aus diesem Grund solltest du stets Automaten deiner Bank beziehungsweise aus deren Bankenverband nutzen.

    Die größten Bankenverbände in Deutschland sind das BankCard ServiceNetz der Volks- und Raiffeisenbanken, der Sparkassenverbund, die Cash Group für Kund:innen von Deutsche Bank, Commerzbank, Postbank und Hypovereinsbank sowie der CashPool für Kund:innen der Santander Bank, der Degussa Bank und anderen Instituten. Innerhalb dieser Verbände kannst du in der Regel kostenlos Bargeld abheben, was die Bargeldversorgung deutschlandweit deutlich erleichtert.

    💡 Tipp

    Lade dir die App deines Bankenverbands herunter! Die meisten Verbände bieten kostenlose Geldautomaten-Finder-Apps an, die dir den nächsten gebührenfreien Automaten in deiner Umgebung anzeigen. So vermeidest du teure Fremdgebühren von bis zu 5 Euro pro Abhebung und findest auch im Urlaub oder auf Geschäftsreisen schnell den richtigen Automaten.

    Kriterium Kosten für Bankkarten

    Wer ein Girokonto eröffnet, erhält von der Bank in der Regel eine kostenlose Girokarte. Manchmal gibt es die kostenfreie Kreditkarte gleich dazu. Einige Kreditinstitute verlangen jedoch Entgelte für beide Karten. Sowohl bei der Girokarte als auch der Kreditkarte wird dann eine Monatsgebühr oder Jahresgebühr fällig.

    Grundgebühr Girokarte

    Die monatlichen Kosten für eine Girokarte liegen im Schnitt bei 0,99 Cent, was aufs Jahr hochgerechnet rund zwölf Euro ergibt. Diese Gebühr kann je nach Bank variieren, weshalb ein genauer Vergleich lohnt.

    Grundgebühr Kreditkarte

    Bei einer im Girokonto enthaltenen Kreditkarte variieren die Kosten ebenfalls stark zwischen den Anbietern. Während manche Banken die Kreditkarte komplett kostenfrei anbieten, verlangen andere eine Jahresgebühr.

    📌 Gut zu wissen

    Viele Banken bieten im ersten Jahr kostenlose Kreditkarten an, die ab dem zweiten Jahr kostenpflichtig werden. Achte im Preisleistungsverzeichnis besonders auf Formulierungen wie „im ersten Jahr gebührenfrei“ oder „Jahresgebühr ab dem 2. Jahr“. Diese versteckten Kosten können sich auf 30-100 Euro pro Jahr summieren.

    💡 Tipp

    Verhandle mit deiner Bank! Besonders wenn du schon länger Kunde bist oder mehrere Produkte bei der Bank hast, lassen sich oft individuelle Konditionen aushandeln. Frage gezielt nach Rabatten für die Kartengebühren oder einem Upgrade auf ein besseres Kontomodell zum gleichen Preis. Die Kundenbindung ist Banken oft wichtiger als die paar Euro Kartengebühr.

    ❔ Häufig gestellte Fragen

    Q

    Was macht ein Girokonto wirklich kostenlos?

    Ein Girokonto gilt nur dann als wirklich kostenlos, wenn vier Bedingungen erfüllt sind: keine Kontoführungsgebühren, kein erforderlicher Mindestgeldeingang, kostenfreie Girocard und gebührenfreie Überweisungen. Sobald eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist, darf die Bank das Konto nicht als „kostenlos“ bewerben.

    Q

    Kann ich Gebührenerhöhungen meiner Bank widersprechen?

    Ja, seit dem BGH-Urteil von April 2021 müssen Sie Gebührenerhöhungen ausdrücklich zustimmen. Ohne Ihre Zustimmung bleiben die alten Konditionen bestehen. Allerdings kann die Bank dann Ihr Konto mit einer Frist von zwei Monaten kündigen. Sie haben also die Wahl: Zustimmen oder nach einer Alternative suchen.

    Q

    Wie finde ich gebührenfreie Geldautomaten?

    Nutzen Sie Geldautomaten Ihrer Hausbank oder des zugehörigen Bankenverbands (Cash Group, CashPool, Sparkassenverbund, BankCard ServiceNetz). Die meisten Banken bieten Apps mit Automatenfinder an. Innerhalb des jeweiligen Verbunds ist das Abheben kostenlos, bei fremden Automaten fallen meist 3-5 Euro Gebühren an.

    Q

    Welche Kontogebühren sind illegal?

    Unzulässig sind Gebühren für: Kontoauszüge am Automaten oder online, Kartensperrungen bei Verlust oder Diebstahl, nachträglich erstellte Kontoauszüge, Entgelte bei Basiskonten sowie Ein- und Auszahlungen bei Konten mit Grundgebühr. Falls Ihre Bank solche Gebühren erhebt, können Sie diese zurückfordern.

    Q

    Lohnt sich ein Kontowechsel bei Gebührenerhöhungen?

    Ein Kontowechsel lohnt sich oft schon bei Gebühren ab 5 Euro monatlich. Viele Banken bieten einen kostenlosen Kontowechselservice an, der Daueraufträge und Lastschriften automatisch umzieht. Vergleichen Sie die Gesamtkosten inklusive Kartengebühren und Zusatzleistungen. Bei 60 Euro Jahresersparnis hat sich der Aufwand meist gelohnt.

    Q

    Wo finde ich das Preisleistungsverzeichnis meiner Bank?

    Das Preisleistungsverzeichnis finden Sie auf der Website Ihrer Bank, meist unter „Preise & Konditionen“ oder „AGB“. In der Filiale liegt es zur Einsicht aus. Banken sind gesetzlich verpflichtet, dieses Verzeichnis öffentlich zugänglich zu machen. Dort sind alle Gebühren transparent aufgelistet – prüfen Sie es vor Kontoeröffnung gründlich.

  • BU-Alternativen: Erwerbsunfähigkeit, Grundfähigkeit & Co.

    BU-Alternativen: Erwerbsunfähigkeit, Grundfähigkeit & Co.

    Themen in diesem Artikel:

    • Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Zahlt nur bei weniger als drei Stunden Arbeitsfähigkeit pro Tag, unabhängig vom konkreten Beruf, günstigere Alternative mit eingeschränktem Schutz
    • Dread-Disease- und Multi-Risk-Versicherungen: Einmalzahlung bei definierten schweren Krankheiten oder Kombination verschiedener Risiken, jedoch ohne Absicherung psychischer Erkrankungen
    • Grundfähigkeitsversicherung: Versichert konkrete körperliche und geistige Fähigkeiten wie Sehen, Laufen oder Sprechen, Schutz unabhängig vom beruflichen Einsatz
    • Häufigste Ursachen für Berufsunfähigkeit: Psychische Erkrankungen führen mit 33 Prozent, gefolgt von Skelett- und Bewegungsbeschwerden mit 20 Prozent – Unfälle spielen nur untergeordnete Rolle
    • Risikoreiche Berufe und Kosten: Gerüstbauer:innen, Dachdecker:innen und Bergleute zahlen höchste Beiträge aufgrund erhöhter Gefährdung im Berufsalltag

    Welche Kreditkarte passt zu dir?

    Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet dir grundsätzlich das beste Leistungspaket, wenn du dich gegen den Ausfall deines beruflichen Einkommens durch gesundheitliche Probleme absichern möchtest. Doch nicht allen Erwerbstätigen steht diese Option offen. Versicherungen können einen Schutz wegen Vorerkrankungen oder eines zu gefährlichen Berufes ablehnen – oder der Tarif ist schlichtweg zu teuer. Für genau diesen Fall gibt es aber noch einige Alternativen, die dir zumindest einen gewissen finanziellen Schutz bieten können.

    Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung als nächstbeste Stufe

    Wenn du keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kannst, findest du in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung die nächstbeste Stufe. Der wichtige Unterschied liegt hier in den Wörtern „Beruf“ und „Erwerb“. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt grundsätzlich nur dann eine volle Rente aus, wenn aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden Arbeit pro Tag möglich sind – und zwar egal in welchem Beruf.

    Das ist vor allem für Menschen problematisch, die einen körperlichen Beruf ausüben, zum Beispiel im handwerklichen Bereich. Diese könnten beispielsweise wegen Schmerzen beim Heben nicht mehr in ihrem bisherigen Beruf arbeiten, aber theoretisch noch im Büro. Ob sie dafür qualifiziert sind oder einen solchen Job finden, interessiert die Versicherung dabei nicht – sie wird in diesem Fall keine Rente auszahlen.

    📌 Gut zu wissen

    Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung orientiert sich an der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, bietet aber meist bessere Leistungen. Die Gesundheitsprüfung ist oft weniger streng als bei der klassischen BU, dafür sind die Hürden für eine Rentenzahlung deutlich höher.

    Grundsätzlich ähnelt diese Versicherungsform der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Diese ist aber gering und hat außerdem vergleichsweise strenge Hürden für eine Auszahlung. Eine private Alternative kann sich deshalb immer noch lohnen, auch wenn der Schutz nicht an eine Berufsunfähigkeitsversicherung heranreicht.

    Dread-Disease- und Multi-Risk-Versicherungen für spezifische Risiken

    Diese weniger bekannten Versicherungsarten können ebenfalls eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein oder immerhin einen gewissen Mindestschutz bieten. Die sogenannte Dread-Disease-Versicherung (Englisch für: „schwere oder schlimme Krankheit“) ist von der Erwerbstätigkeit unabhängig und bietet auch keine monatliche Rente. Sie zahlt beim Eintritt einer konkret definierten schweren Krankheit wie Schlaganfall, Krebs oder Herzinfarkt eine vertraglich vereinbarte Einmalzahlung. Universellere oder weniger klar definierte Leiden wie Rückenschmerzen sind hingegen meistens nicht versicherbar.

    Multi-Risk-Versicherungen wollen durch die Kombination unterschiedlicher Versicherungen eine hohe Zahl an Risiken absichern. Das können konkrete schwere Krankheiten sein, aber auch Behinderung nach Unfällen oder Pflegebedürftigkeit. Oft sind die Leistungen aber schlechter als bei spezialisierten Einzelversicherungen und die Hürden für eine Renten-Auszahlung sind hoch.

    📌 Gut zu wissen

    Dread-Disease- und Multi-Risk-Versicherungen decken in der Regel keine psychischen Erkrankungen wie Depression oder Burnout ab. Das ist ein erheblicher Nachteil, da psychische Leiden mit 33% die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit darstellen.

    Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit

    Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit sind laut Morgen & Morgen psychische Erkrankungen mit rund 33 Prozent, gefolgt von Körperbeschwerden im Zusammenhang mit Skelett und Bewegung mit rund 20 Prozent. Unfälle sind mit unter acht Prozent hingegen eine vergleichsweise seltene Ursache dafür, dass jemand seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

    💡 Tipp

    Berücksichtige bei der Wahl deiner Versicherung unbedingt die Statistik der Berufsunfähigkeitsursachen. Eine reine Unfallversicherung deckt nur 8% der Fälle ab. Achte darauf, dass auch psychische Erkrankungen und Rückenleiden abgesichert sind – diese machen zusammen über 50% aller Fälle aus.

    Diese Statistik zeigt deutlich, wie wichtig ein umfassender Versicherungsschutz ist, der auch psychische Erkrankungen einschließt – ein Aspekt, den viele alternative Versicherungsformen leider nicht abdecken.

    Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung im Detail

    Auch diese Nischenversicherung kann unter Umständen die negativen finanziellen Folgen schlechter Gesundheit für die Berufsfähigkeit abfedern. Als Grundfähigkeiten sind bei dieser Versicherungsart bestimmte körperliche und geistige Fähigkeiten definiert, zum Beispiel Sehen, Laufen, Sprechen, Hören oder der Gebrauch der Hände.

    Das ist ein Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung, da hier nicht die Arbeitskraft, sondern die Fähigkeit unabhängig vom beruflichen Einsatz versichert ist. Diese muss für einen voraussichtlich längeren Zeitraum beeinträchtigt sein, damit die Versicherung zahlt, zum Beispiel für mindestens sechs Monate.

    Wann genau eine Versicherung eine Rente auszahlt, hängt aber vom Anbieter und den Vertragsbedingungen ab. Oft ist das konkret im Vertragstext definiert, zum Beispiel eine Restsehstärke von unter zehn Prozent oder die Unfähigkeit, für länger als 30 Minuten auf einem Stuhl zu sitzen. Manche Tarife zahlen außerdem erst, wenn mehrere Grundfähigkeiten gleichzeitig ausgefallen sind.

    💡 Tipp

    Prüfe bei einer Grundfähigkeitsversicherung die Vertragsbedingungen besonders genau. Achte darauf, welche konkreten Fähigkeiten versichert sind und ab welchem Grad der Beeinträchtigung gezahlt wird. Vergleiche diese Bedingungen mit den typischen Anforderungen deines Berufs – nur so kannst du einschätzen, ob der Schutz für dich ausreichend ist.

    Im Vergleich zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Schutz hierbei schlechter. Wenn eine Person zum Beispiel nicht länger als drei Stunden auf einem Stuhl sitzen kann, ist sie meist auch berufsunfähig. Wenn aber im Vertrag eine maximale Sitz-Dauer von 30 Minuten steht, wird die Grundfähigkeitsversicherung nicht zahlen.

    Risikoreiche Berufe und ihre Auswirkungen auf Versicherungsbeiträge

    Die gefährlichsten Berufe in den Augen der Versicherer haben in Deutschland Gerüstbauer:innen, Dachdecker:innen oder Bergleute. Diese Berufsgruppen müssen bei Berufsunfähigkeitsversicherungen mit hohen Monatsbeiträgen rechnen. Für sie können die vorgestellten Alternativen besonders relevant sein, da eine klassische BU oft finanziell nicht darstellbar ist oder von Versicherungen gar nicht erst angeboten wird.

    📌 Gut zu wissen

    Auch in risikoreichen Berufen solltest du nicht auf jeglichen Schutz verzichten. Eine Kombination aus verschiedenen Alternativen – etwa Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherung – kann einen besseren Schutz bieten als eine einzelne Alternative allein.

    💡 Tipp

    Nutze unabhängige Versicherungsberatung, um die für deine Situation passende Lösung zu finden. Berücksichtige dabei deinen konkreten Beruf, deinen Gesundheitszustand und dein verfügbares Budget. Ein Versicherungsmakler kann dir auch Anbieter nennen, die für deinen speziellen Beruf noch bezahlbare Tarife anbieten.

    ❔ Häufig gestellte Fragen

    Q

    Was ist der Hauptunterschied zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

    Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt nur, wenn du weniger als drei Stunden täglich in irgendeinem Beruf arbeiten kannst. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bereits, wenn du deinen konkreten Beruf nicht mehr ausüben kannst, selbst wenn du theoretisch noch andere Tätigkeiten ausführen könntest.

    Q

    Welche Krankheiten deckt eine Dread-Disease-Versicherung ab?

    Eine Dread-Disease-Versicherung zahlt bei konkret definierten schweren Krankheiten wie Schlaganfall, Krebs oder Herzinfarkt eine Einmalzahlung. Psychische Erkrankungen und unspezifische Leiden wie Rückenschmerzen sind meist nicht versichert. Die exakte Liste der versicherten Krankheiten variiert je nach Anbieter.

    Q

    Für wen eignet sich eine Grundfähigkeitsversicherung besonders?

    Eine Grundfähigkeitsversicherung eignet sich besonders für Menschen, die keine BU-Versicherung bekommen oder sich diese nicht leisten können. Auch für körperlich arbeitende Menschen kann sie sinnvoll sein, da wichtige motorische Fähigkeiten abgesichert werden. Die Beiträge sind meist günstiger als bei einer BU.

    Q

    Kann ich mehrere Alternativen zur BU kombinieren?

    Ja, du kannst verschiedene Versicherungen kombinieren, um einen umfassenderen Schutz zu erreichen. Beispielsweise könntest du eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit einer Dread-Disease-Versicherung kombinieren. Beachte aber, dass die Gesamtkosten dann höher ausfallen und prüfe, ob nicht doch eine günstige BU-Versicherung möglich wäre.

    Q

    Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei BU-Alternativen sein?

    Die Versicherungssumme sollte mindestens 60-80% deines Nettoeinkommens abdecken. Bei Einmalzahlungen (wie bei Dread-Disease) solltest du das 3-5-fache deines Jahresnettoeinkommens ansetzen. Berücksichtige auch laufende Verpflichtungen wie Miete, Kredite und Lebenshaltungskosten bei der Berechnung.

    Q

    Gibt es eine Gesundheitsprüfung bei BU-Alternativen?

    Ja, auch bei den meisten BU-Alternativen gibt es eine Gesundheitsprüfung, diese fällt aber oft weniger streng aus als bei der klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei der Grundfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind die Gesundheitsfragen meist reduzierter. Dennoch müssen Vorerkrankungen wahrheitsgemäß angegeben werden.

  • V-Pay: Das europäische Bezahlsystem für deine Girokarte erklärt

    V-Pay: Das europäische Bezahlsystem für deine Girokarte erklärt

    Themen in diesem Artikel:

    • Was ist V-Pay: Debitzahlsystem von Visa für europäisches Bezahlen mit der Girokarte, eingeführt 2007 in Deutschland
    • Funktionsweise des Bezahlsystems: Sofortige Abbuchung vom Girokonto mit PIN-Eingabe, kontaktloses Bezahlen möglich, Umstellung auf Visa Debit bis 2023
    • Sicherheit durch EMV-Technologie: Chipbasierte Technologie schützt vor Skimming und macht Kartendaten deutlich sicherer als Magnetstreifen
    • Wo du V-Pay nutzen kannst: Europaweit in der EU plus zehn weitere Länder, außerhalb Europas nicht verfügbar
    • Kosten im Ausland: Bezahlen im SEPA-Raum kostenlos, Bargeldabhebungen mit drei bis fünf Euro Gebühr plus Währungsumrechnung
    • V-Pay vs. Maestro: Hauptunterschied liegt in der Akzeptanz – V-Pay europaweit, Maestro weltweit nutzbar

    Welche Kreditkarte passt zu dir?

    V-Pay ermöglicht dir europaweit bargeldloses Bezahlen, Geldabhebungen und kontaktloses Zahlen mit deiner Girokarte. Das Debitzahlsystem von Visa bucht alle Beträge sofort von deinem Girokonto ab und funktioniert in der gesamten EU sowie zehn weiteren europäischen Ländern. Du erkennst die Funktion am blau-weißen V-Pay-Logo auf deiner Bankkarte.

    Das ist V-Pay

    V-Pay ist ein Debitzahlsystem des US-amerikanischen Kreditkartenanbieters Visa, das speziell für den europäischen Markt entwickelt wurde. Seit 2007 steht die Zusatzfunktion für die Debitkarte in Deutschland zur Verfügung. Bankkarten mit dem V-Pay-Logo kannst du europaweit in Shops und an Geldautomaten mit dem V-Pay-Zeichen nutzen.

    Mit einer Debitkarte mit V-Pay-Funktion stehen dir vielfältige Möglichkeiten offen: Du kannst Geld abheben, bargeldlos einkaufen, kontaktlos bezahlen und Kontoauszüge am Automaten ausdrucken. Ob deine Bankkarte mit der V-Pay-Funktion ausgestattet ist, erkennst du am blau-weißen V-Pay-Logo auf der rechten Vorderseite deiner Bankkarte.

    💡 Tipp

    Prüfe vor Reiseantritt, ob dein Reiseziel V-Pay akzeptiert. Für Reisen außerhalb Europas solltest du immer eine zusätzliche Kreditkarte oder Bargeld dabei haben, da V-Pay dort nicht funktioniert. Eine Visa oder Mastercard Kreditkarte ist die ideale Ergänzung für weltweite Akzeptanz.

    So funktioniert Bezahlen mit V-Pay

    V-Pay ist ein Debit-Bezahlsystem für die Girokarte, das sich grundlegend von einer Kreditkarte unterscheidet. Die bezahlten Beträge werden sofort vom Girokonto abgebucht, das mit V-Pay verknüpft ist. Voraussetzung für die Nutzung ist eine vierstellige PIN, die du bei jeder Transaktion eingibst.

    Mit einer Debitkarte mit V-Pay-Funktion kannst du zudem kontaktlos bezahlen. Dazu musst du die Karte lediglich an ein Terminal mit Kontaktlos-Funktion halten. Im Jahr 2019 hat Visa allerdings bekanntgegeben, dass es die V-Pay-Funktion bis zum Jahr 2023 auslaufen lassen wird. Ziel des Unternehmens ist es, von V-Pay auf Visa Debit umzustellen.

    Quick-Info: Das bedeutet „Debit“

    „Debit“ ist Englisch und bedeutet Lastschrift. Als weitere Begriffe für eine Debitkarte sind in Deutschland auch die Bezeichnungen Girokarte, girocard oder Bankkarte gängig.

    Steht auf deiner Bankkarte der Begriff „Debit“, bucht die Bank deine Kartenumsätze sofort und in vollem Umfang von deinem Girokonto ab. Bei einer Debitkarte kannst du deshalb nur über den Betrag verfügen, der als Guthaben auf deinem Girokonto liegt oder dir im Rahmen eines Dispokredits eingeräumt ist.

    Die Technologie hinter dem Bezahlsystem basiert auf einer Technologie namens EMV. Das Kürzel steht für Europay International, Mastercard und Visa – den drei Unternehmen, die die Technologie für den gleichnamigen EMV-Chip entwickelt haben, über den V-Pay abgewickelt wird.

    📌 Gut zu wissen

    Die Umstellung von V-Pay auf Visa Debit ist bereits im Gange. Neue Karten werden meist schon mit Visa Debit ausgegeben. Diese bieten den Vorteil weltweiter Akzeptanz und Online-Shopping-Möglichkeiten, die bei V-Pay eingeschränkt sind. Deine bestehende V-Pay-Karte bleibt aber bis zum Ablaufdatum gültig.

    So sicher ist V-Pay

    Im Gegensatz zu Geldkarten mit Magnetstreifen besitzen V-Pay-Karten einen EMV-Chip, auf dem die Bankdaten gespeichert sind. Laut Visa soll diese chipbasierte Technologie Bankkarten mit V-Pay-Funktion deutlich sicherer machen. Das Kopieren von Kartendaten, das sogenannte Skimming, soll durch diese Technologie nicht möglich sein. Der EMV-Chip bietet damit einen erheblichen Sicherheitsvorteil gegenüber älteren Kartensystemen mit Magnetstreifen.

    Wo du V-Pay nutzen kannst – und wo nicht

    Nutzer:innen, die eine girocard mit V-Pay-Funktion haben, können damit innerhalb der Europäischen Union (EU) an V-Pay-Akzeptanzstellen Geld abheben und kontaktlos bezahlen. Die Akzeptanz beschränkt sich jedoch nicht nur auf EU-Mitgliedsstaaten.

    Außerhalb der EU funktioniert V-Pay in zehn weiteren Ländern und Stadtstaaten: Andorra, Island, Israel, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikanstadt. Abseits Europas, zum Beispiel in den USA oder Kanada, funktioniert V-Pay nicht. Diese geografische Einschränkung solltest du bei Reisen außerhalb Europas unbedingt beachten.

    💡 Tipp

    Für Reisen in die Türkei oder nach Israel ist V-Pay eine gute Wahl, da beide Länder trotz ihrer geografischen Lage das System unterstützen. Informiere dich vorab bei deiner Bank über aktuelle Akzeptanzstellen und mögliche Partnerbanken für kostenlose Bargeldabhebungen im jeweiligen Land.

    Das kostet die V-Pay-Nutzung im Ausland

    Innerhalb Europas ist das Bezahlen mit einer girocard mit V-Pay-Funktion im sogenannten SEPA-Raum kostenlos. Für das Abheben von Bargeld mit V-Pay innerhalb der SEPA-Zone wird bei den meisten Banken eine Auslandsgebühr zwischen drei und fünf Euro fällig. Hinzu kommen noch Gebühren für die Umrechnung der Fremdwährung von einem bis zu 2,5 Prozent.

    Liste der SEPA-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

    📌 Gut zu wissen

    Einige Direktbanken bieten kostenlose Bargeldabhebungen im Ausland an, auch mit V-Pay-Karten. Prüfe die Konditionen deiner Bank genau – oft gibt es monatliche Limits für kostenlose Abhebungen oder spezielle Partnerbanken mit reduzierten Gebühren.

    Good to know: V-Pay vs. Maestro

    Generell sind Girokarten mit unterschiedlichen Bezahlsystemen ausgestattet. Die beiden in Deutschland etabliertesten sind V-Pay von Visa und Maestro von Mastercard. Je nachdem, ob deine Bank V-Pay oder Maestro als Bezahlsystem anbietet, hat deine girocard entweder das V-Pay- oder das Maestro-Logo auf der Vorderseite.

    Der Hauptunterschied zwischen Bankkarten mit V-Pay-Funktion und Maestrokarten sind ihre Akzeptanzmöglichkeiten im Ausland. Girokarten mit der V-Pay-Funktion werden europaweit angenommen, während Maestrokarten weltweit akzeptiert werden. Diese unterschiedliche geografische Reichweite kann bei der Wahl deines Bezahlsystems entscheidend sein.

    So bekommst du eine V-Pay-Karte

    Eröffnest du ein Girokonto bei einer Bank, die V-Pay anbietet, erhältst du automatisch eine girocard mit V-Pay-Funktion. Sofern die Karte nicht in deinem Kontomodell enthalten ist, kannst du eine Girokarte mit V-Pay-Funktion bestellen. Die Ausgabegebühr liegt zwischen neun und 15 Euro. Sind die Kartenleistungen bereits in deinem Kontomodell enthalten, entfallen diese zusätzlichen Kosten.

    💡 Tipp

    Vergleiche verschiedene Girokonten und ihre Kartenoptionen. Viele Online-Banken bieten kostenlose Girokonten mit inkludierter V-Pay oder Visa Debit Karte an. Achte dabei auf versteckte Gebühren für Bargeldabhebungen und prüfe, ob eine zusätzliche Kreditkarte für Auslandsreisen sinnvoll ist.

    ❔ Häufig gestellte Fragen

    Q

    Was ist V-Pay genau?

    V-Pay ist ein Debitzahlsystem von Visa für die Girokarte, das seit 2007 in Deutschland verfügbar ist. Es ermöglicht europaweit Geldabhebungen, bargeldloses und kontaktloses Bezahlen sowie das Ausdrucken von Kontoauszügen.

    Q

    Wie unterscheidet sich V-Pay von einer Kreditkarte?

    Bei V-Pay werden alle Beträge sofort vom verknüpften Girokonto abgebucht, während Kreditkarten einen Zahlungsaufschub bieten. Du kannst nur über vorhandenes Guthaben oder deinen Dispokredit verfügen.

    Q

    In welchen Ländern funktioniert V-Pay?

    V-Pay funktioniert in allen EU-Ländern sowie in Andorra, Island, Israel, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikanstadt. Außerhalb Europas ist V-Pay nicht nutzbar.

    Q

    Welche Kosten entstehen bei der V-Pay-Nutzung im Ausland?

    Bezahlen im SEPA-Raum ist kostenlos. Bargeldabhebungen kosten drei bis fünf Euro Auslandsgebühr plus ein bis 2,5 Prozent Gebühr für die Währungsumrechnung bei den meisten Banken.

    Q

    Wie sicher ist das Bezahlen mit V-Pay?

    V-Pay nutzt die chipbasierte EMV-Technologie, die laut Visa deutlich sicherer als Magnetstreifen ist. Das Kopieren von Kartendaten durch Skimming soll damit nicht möglich sein.

    Q

    Wird V-Pay in Zukunft weiter verfügbar sein?

    Visa hat 2019 angekündigt, V-Pay bis 2023 auslaufen zu lassen. Das Unternehmen plant die Umstellung von V-Pay auf das neue Visa Debit System für erweiterte Funktionalität.

  • Homeoffice-Vereinbarung: Rechtliche Regelungen im Arbeitsvertrag

    Homeoffice-Vereinbarung: Rechtliche Regelungen im Arbeitsvertrag

    Themen in diesem Artikel:

    Welche Kreditkarte passt zu dir?

    Homeoffice ist für viele Arbeitnehmende heute selbstverständlich – doch wie sieht es rechtlich aus? Die Arbeit von zu Hause bietet dir mehr Flexibilität, erfordert aber klare Vereinbarungen mit deinem Arbeitgeber. In den vergangenen Jahren ist der Anteil der Menschen, die wenigstens teilweise im Homeoffice arbeiten, stark gestiegen. Sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmende profitieren von dieser größeren Flexibilität der Arbeitswelt. Damit die Tätigkeit im Homeoffice reibungslos funktioniert, ist es wichtig, dass sie in Form einer Vereinbarung juristisch geregelt wird. In diesem Artikel erfährst du, worauf du bei deinem Arbeitsvertrag rund ums Homeoffice achten musst und welche Aspekte unbedingt geklärt werden sollten.

    Gibt es einen Anspruch auf Homeoffice?

    Viele Unternehmen sehen das Angebot, zumindest teilweise die gestellten Aufgaben im Homeoffice zu erledigen, inzwischen als wichtiges Merkmal, um sich von anderen Firmen auf dem Arbeitsmarkt abzuheben. Die Möglichkeit, von zu Hause zu arbeiten, wird zunehmend zum entscheidenden Faktor bei der Arbeitgeberwahl.

    Einen rechtlichen Anspruch auf die Arbeit im Homeoffice gibt es allerdings nicht. Bietet die Firma nicht ohnehin an, dass du die Arbeit auch von zu Hause aus erledigen darfst, musst du dich mit dem Unternehmen selbst einigen. Die Entscheidung liegt letztlich beim Arbeitgeber, auch wenn viele Unternehmen heute flexibel auf entsprechende Wünsche reagieren.

    📌 Gut zu wissen

    Auch wenn es keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt, haben viele Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen mittlerweile entsprechende Regelungen. Prüfe daher zunächst, ob in deinem Unternehmen bereits solche Vereinbarungen existieren, bevor du individuelle Verhandlungen beginnst.

    Muss der Arbeitsvertrag fürs Homeoffice angepasst werden?

    Einen bestehenden Arbeitsvertrag musst du nicht zwangsläufig anpassen lassen. Wenn es in deiner Firma allgemein üblich ist, dass die Mitarbeitenden regelmäßig von zu Hause arbeiten können und sich nur mit Kolleg:innen oder Vorgesetzten abstimmen müssen, ist eine Änderung des Arbeitsvertrags nicht unbedingt erforderlich.

    Die Arbeit im Homeoffice gilt dann als betriebliche Übung, sozusagen ein Gewohnheitsrecht. Möglicherweise steht auch bereits in deinem Arbeitsvertrag ein entsprechender Passus. Dennoch kann es sinnvoll sein, den Arbeitsvertrag mit einer individuellen Vereinbarung zu ergänzen, die deine Tätigkeit im Homeoffice klar regelt. Dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite und vermeidest spätere Missverständnisse oder Konflikte.

    💡 Tipp

    Bestehe auf eine schriftliche Vereinbarung, auch wenn Homeoffice bereits gelebte Praxis ist. Dokumentiere darin konkrete Details wie Arbeitszeiten, technische Ausstattung und Kostenübernahme. Eine E-Mail-Bestätigung deines Vorgesetzten kann im Zweifelsfall schon ausreichen, um erste Klarheit zu schaffen.

    Homeoffice gibt es juristisch nicht

    Der Begriff „Homeoffice“ hat sich zwar eingebürgert und jeder weiß, was damit gemeint ist. Juristisch gibt es das Homeoffice aber nicht. Das Arbeitsrecht bezeichnet das Homeoffice mit dem Begriff „Telearbeitsplatz“. Darunter verstehen Juristen „vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat“.

    Diese juristische Definition ist wichtig, weil sie bestimmte Rechte und Pflichten für beide Seiten mit sich bringt. Wenn du also eine Vereinbarung triffst, solltest du wissen, dass rechtlich von einem Telearbeitsplatz die Rede ist.

    Was sollte eine Vereinbarung zum Homeoffice abdecken?

    Die Regelung zum Homeoffice sollte die Aspekte der Arbeit umfassen, über die es zum Streit kommen könnte. Eine klare Vereinbarung schützt dich und deinen Arbeitgeber vor Missverständnissen. Dazu gehören die nachfolgenden Punkte, die du unbedingt schriftlich festhalten solltest.

    Wann du im Homeoffice arbeiten darfst und wie die Arbeitszeit geregelt ist

    Hier kommt es tatsächlich leicht zum Streit. Am besten verständigst du dich mit der Firma auf eine bestimmte Anzahl von Tagen in der Woche, an denen du zu Hause arbeitest. Die Regelung sollte dann auch festhalten, dass du bei der Wahl der Tage flexibel bist respektive dich mit dem Team absprechen musst. Noch weniger Missverständnisse treten auf, wenn die Wochentage klar benannt sind. Vielleicht legt die Firma darauf besonderen Wert, weil es feste Besprechungstermine gibt.

    Zum Streit kann auch die Arbeitszeit führen: Wenn du eine typische „Nachteule“ bist, also eigentlich erst am späten Abend richtig produktiv wirst, ist dagegen eigentlich nichts zu sagen. Schlecht ist es allerdings, wenn dich Kund:innen oder Kolleg:innen tagsüber nicht erreichen. Mit einer Vereinbarung über die Kernarbeitszeit und die Erreichbarkeit kommt es nicht zu Auseinandersetzungen. In dem Zusammenhang kannst du auch gleich klären, wie der Nachweis über die Arbeitszeit und Arbeitsleistung erbracht werden soll.

    💡 Tipp

    Vereinbare konkrete Kernarbeitszeiten (z.B. 9-15 Uhr), in denen du definitiv erreichbar sein musst. Die restlichen Stunden kannst du dann flexibel einteilen. Nutze Tools wie Slack oder Teams, um deinen Status (verfügbar/beschäftigt) transparent zu kommunizieren und dokumentiere deine Arbeitszeiten digital für beide Seiten nachvollziehbar.

    Wo du arbeiten darfst

    Das klingt vielleicht merkwürdig, denn mit einem Notebook kannst du technisch natürlich auch in einem Café arbeiten. Wenn es dir wichtig ist, den Ort selbst zu bestimmen, solltest du in der Vereinbarung festhalten lassen, dass du das auch darfst.

    In Unternehmen, in denen es besonders strenge Regelungen im Umgang mit Kundendaten gibt, wird das mobile Arbeiten außerhalb vom Firmensitz und deinem Zuhause vielleicht nicht gern gesehen. Datenschutz und Vertraulichkeit spielen hier eine wichtige Rolle, weshalb manche Arbeitgeber den Arbeitsort auf die eigenen vier Wände beschränken möchten.

    📌 Gut zu wissen

    Bei der Arbeit im EU-Ausland gelten besondere Regelungen: Ab 183 Tagen im Jahr können steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen entstehen. Auch kurzzeitige Auslandsaufenthalte solltest du vorab mit deinem Arbeitgeber klären, da eventuell eine A1-Bescheinigung benötigt wird.

    Wie die technische Ausstattung ist

    Klar geregelt sollte sein, welche technische Ausstattung du für die Arbeit im Homeoffice bekommst. Unternehmen, in denen flexibles Arbeiten ohnehin etabliert ist, geben an die Mitarbeitenden meist nur Notebooks aus. Aber das ist eben nicht selbstverständlich.

    Denke bei der Vereinbarung auch daran, über einen Drucker zu sprechen, oder wie ein Internetanschluss ausgestattet sein muss, damit du unterbrechungsfrei auch im Homeoffice produktiv sein kannst. Manche Arbeitgeber stellen auch ergonomische Büromöbel zur Verfügung oder beteiligen sich an den Kosten dafür.

    Wer die Kosten übernimmt

    Was viele Menschen schlicht unterschätzen: Die Arbeit daheim verursacht mehr Kosten. Du verbrauchst mehr Strom durch die Geräte, mehr Wasser, weil du statt in der Firma eben zu Hause auf die Toilette gehst. Auch die Heizkosten steigen, wenn du den ganzen Tag zu Hause bist.

    Umgekehrt spart die Firma diese Kosten ein. Hier solltet ihr eine Regelung finden, zumindest wenn du in größerem Umfang Homeoffice machst. Manche Unternehmen zahlen eine Pauschale, andere beteiligen sich an konkreten Kosten wie dem Internetanschluss.

    💡 Tipp

    Fordere eine monatliche Homeoffice-Pauschale von 30-50 Euro für Nebenkosten. Alternativ kannst du in deiner Steuererklärung die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag (max. 1.260 Euro jährlich) geltend machen. Dokumentiere alle Ausgaben für Arbeitsmittel – diese sind oft zusätzlich absetzbar.

    Wie ist das mit der Arbeitszeit?

    Jetzt wird es etwas komplizierter: Grundsätzlich gelten auch im Homeoffice für dich die gleichen Regelungen zur Wochenarbeitszeit, wie sie gesetzlich und in Tarifverträgen definiert sind.

    So darfst du regelmäßig nicht mehr als acht Stunden täglich arbeiten. Allerdings müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten der Beschäftigten dokumentieren. Sofern es in deiner Firma nicht schon ein System gibt, an dem du dich anmeldest und deine Zeiten erfasst, sollte die Homeoffice-Vereinbarung regeln, wie diese Dokumentation erfolgt. Das schützt sowohl dich als auch deinen Arbeitgeber vor rechtlichen Problemen und stellt sicher, dass Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden.

    📌 Gut zu wissen

    Seit dem EuGH-Urteil von 2019 besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Dies gilt auch im Homeoffice. Die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden und die Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen Arbeitsende und -beginn müssen eingehalten werden – auch wenn die Versuchung groß ist, „nur noch schnell“ etwas fertigzustellen.

    ❔ Häufig gestellte Fragen

    Q

    Kann mein Arbeitgeber das Homeoffice jederzeit widerrufen?

    Das hängt von der getroffenen Vereinbarung ab. Bei einer befristeten Homeoffice-Regelung endet diese automatisch. Bei unbefristeten Vereinbarungen sollte eine Kündigungsfrist vereinbart sein. Ohne explizite Regelung kann der Arbeitgeber unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist das Homeoffice beenden.

    Q

    Bin ich im Homeoffice unfallversichert?

    Ja, du bist auch im Homeoffice gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz gilt für alle Tätigkeiten, die in direktem Zusammenhang mit deiner Arbeit stehen. Private Tätigkeiten wie der Gang zur Küche sind jedoch nicht versichert, es sei denn, es handelt sich um den direkten Weg zum erstmaligen Arbeitsplatz.

    Q

    Muss ich für Meetings ins Büro kommen?

    Grundsätzlich ja, wenn der Arbeitgeber dies anordnet und es betrieblich erforderlich ist. Die Homeoffice-Vereinbarung sollte regeln, mit welcher Vorlaufzeit du ins Büro gebeten werden kannst. Üblich sind 24-48 Stunden Vorlauf für reguläre Meetings.

    Q

    Kann ich Homeoffice auch aus dem Ausland machen?

    Kurzzeitige Auslandsaufenthalte sind oft möglich, müssen aber mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Bei längeren Aufenthalten (über 183 Tage) entstehen steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten im Ausland. Innerhalb der EU ist eine A1-Bescheinigung erforderlich.

    Q

    Darf der Arbeitgeber meine Arbeitsleistung im Homeoffice überwachen?

    Eine permanente Überwachung ist datenschutzrechtlich nicht zulässig. Der Arbeitgeber darf jedoch Arbeitsergebnisse kontrollieren und Arbeitszeiten erfassen lassen. Software zur Aktivitätsüberwachung bedarf der Zustimmung des Betriebsrats und muss transparent kommuniziert werden.

  • Gläubiger-ID beantragen: Vollständiger Leitfaden für SEPA-Lastschriften

    Gläubiger-ID beantragen: Vollständiger Leitfaden für SEPA-Lastschriften

    Themen in diesem Artikel:

    • Was ist eine Gläubiger-Identifikationsnummer: Die eindeutige Kennzeichnung für Unternehmen und Institutionen, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen und Zahlungen einziehen möchten.
    • Wer kann eine Gläubiger-ID beantragen: Natürliche Personen, juristische Personen, Personenvereinigungen und öffentliche Verwaltungsstellen mit Hauptsitz in Deutschland können die Nummer beantragen.
    • Beantragung und Ablauf der Zustellung: Die Bundesbank vergibt die Gläubiger-ID ausschließlich online in einem zweistufigen Sicherheitsverfahren mit zehn Tagen Bestätigungsfrist.
    • Aufbau der Gläubiger-ID: In Deutschland besteht die Nummer aus 18 Stellen mit Ländercode, Prüfziffer, Geschäftsbereichskennung und nationalem Identifikationsmerkmal.
    • Wann ist eine Gläubiger-ID notwendig: Nur Unternehmen, die per SEPA-Lastschrift Geld einziehen möchten, benötigen die Gläubiger-ID – nicht jedoch bei reinem Rechnungsversand.

    Welche Kreditkarte passt zu dir?

    Du möchtest von deinen Kund:innen per SEPA-Lastschrift Geld einziehen? Dann benötigst du zwingend eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese eindeutige Kennzeichnung ermöglicht es Unternehmen, Stiftungen und Verwaltungseinrichtungen, am europäischen SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Die Beantragung erfolgt ausschließlich online über die Bundesbank und ist innerhalb weniger Stunden abgeschlossen. Hier erfährst du alles Wichtige zur Gläubiger-ID, wer sie beantragen kann und wie der Prozess genau funktioniert.

    Was ist eine Gläubiger-Identifikationsnummer?

    Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist deine Eintrittskarte zum SEPA-Lastschriftverfahren. Jedes Unternehmen, das von seinen Kund:innen per SEPA-Lastschrift Geld einziehen möchte, muss diese Nummer besitzen. SEPA steht für „Single Euro Payments Area“ und dient der Vereinheitlichung im europäischen Zahlungsverkehrsraum.

    Das SEPA-Lastschriftverfahren ermöglicht es Händlern, Unternehmen, Verwaltungseinrichtungen, Stiftungen und Vereinen, Eurozahlungen in 36 SEPA-Ländern und assoziierten Gebieten einzuziehen. Für deine Kund:innen bietet das Verfahren wichtige Sicherheitsmechanismen: Sie können die Richtigkeit der Lastschrift prüfen, Rückerstattungen anfordern und Beschwerden einreichen. Die Gläubiger-ID schafft dabei Transparenz und ermöglicht eine eindeutige Zuordnung jeder Lastschrifttransaktion.

    💡 Tipp

    Prüfe vor der Beantragung einer Gläubiger-ID, ob du tatsächlich Lastschriften einziehen möchtest. Falls du nur gelegentlich Zahlungen per Lastschrift erwartest, kann es sinnvoller sein, zunächst mit Rechnungen zu arbeiten und erst bei steigendem Bedarf eine Gläubiger-ID zu beantragen. Die Beantragung ist zwar kostenlos, aber mit einem gewissen Verwaltungsaufwand verbunden.

    Wer eine Gläubiger-ID beantragen kann

    Die Beantragung steht verschiedenen Personengruppen offen. Natürliche Personen, juristische Personen wie eine GmbH, Personenvereinigungen und Stellen der öffentlichen Verwaltung, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen wollen, können eine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen.

    Wichtig zu wissen: Jeder Antragsteller oder jede Antragstellerin kann nur eine Gläubiger-ID beantragen. Bei Firmen können Bevollmächtigte oder Mitarbeiter:innen den Antrag stellen. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller oder die Antragstellerin den Hauptwohnsitz in Deutschland hat. Bei Unternehmen muss der Hauptgeschäftssitz in Deutschland sein.

    Die Antragstellung erfolgt in Abhängigkeit der Rechtsform. Folgende Personengruppen stehen zur Auswahl: Natürliche Personen und Einzelunternehmen sowie Freiberufler:innen bilden die erste Kategorie. Personenvereinigungen wie GbR, nicht eingetragene Vereine, Partnerschaft, OHG, KG, GmbH & Co. KG oder WEG können ebenfalls eine Gläubiger-ID beantragen. Juristische Personen des Privatrechts umfassen eingetragene Vereine, GmbH, UG, AG, KG a. A., Europäische AG und Stiftungen. Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts wie Anstalten, Körperschaften und Stiftungen öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt.

    📌 Gut zu wissen

    Die Gläubiger-ID ist personenbezogen und nicht übertragbar. Bei einem Verkauf des Unternehmens oder einer Umfirmierung muss der neue Inhaber eine eigene Gläubiger-ID beantragen. Bestehende SEPA-Mandate können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auf den neuen Gläubiger übertragen werden, wenn die Kund:innen rechtzeitig informiert werden.

    Wo kann eine Gläubiger-ID beantragt werden und wie läuft die Zustellung ab

    Die Beantragung der Gläubiger-ID erfolgt ausschließlich online. Eine schriftliche oder telefonische Beantragung ist nicht möglich. Die Herausgabe der Gläubiger-ID übernimmt in Deutschland die Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft. Die Anträge auf eine Gläubiger-ID kannst du direkt auf der Webseite der Bundesbank stellen. Alternativ kannst du über deine Bank den Prozess der Vergabe anstoßen.

    Aus Sicherheitsgründen verwendet die Bundesbank ein zweistufiges Verfahren. Nach der Antragstellung erfolgt der Versand des Mitteilungsschreibens oder des Links zur Bestätigung der Antragstellung. Für diese Bestätigung hast du als Antragsteller:in dann zehn Kalendertage Zeit. Achtung: Verstreichen diese zehn Kalendertage, wird dein Antrag gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Er muss dann gegebenenfalls neu gestellt werden. Nach Bestätigung der Antragstellung erhältst du wenige Stunden später oder am nächsten Geschäftstag bereits eine PDF-Datei mit deiner Gläubiger-ID.

    💡 Tipp

    Markiere dir sofort nach der Antragstellung einen Termin im Kalender für die Bestätigung! Die 10-Tage-Frist läuft unwiderruflich ab. Stelle den Antrag am besten zu Wochenbeginn, damit du genügend Puffer für die Bestätigung hast und nicht in Wochenenden oder Feiertage gerätst. Speichere die erhaltene PDF mit der Gläubiger-ID an mehreren Orten sicher ab.

    Aufbau der Gläubiger-ID

    Der Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer ist SEPA-weit einheitlich. Die Länge der Gläubiger-ID variiert von Land zu Land, sie umfasst aber höchstens 35 Stellen. In Deutschland hat die Gläubiger-ID immer 18 Stellen, die sich systematisch aufteilen.

    Die ersten beiden Stellen bilden den ISO-Ländercode für Deutschland (DE). An Position drei und vier folgt die Prüfziffer, die analog zur IBAN-Prüfziffer nach ISO 13616 berechnet wird. Die Stellen fünf bis sieben enthalten die Geschäftsbereichskennung (Creditor Business Code), welche du als Gläubiger selbst vergeben oder beantragen kannst. Diese Kennung geht nicht in die Prüfziffernberechnung ein. Die Stellen acht bis 18 bilden das nationale Identifikationsmerkmal.

    Quick-Info: Umstellung auf SEPA

    Nach einigen Jahren politischer Vorarbeit wurden bargeldlose Zahlungssysteme (Überweisungen und Lastschriften) im Februar 2014 endgültig auf SEPA umgestellt. In diesem Zuge trat auch die IBAN an die Stelle von Kontonummer und Bankleitzahl, welche Privatkund:innen übergangsweise noch bis Februar 2016 nutzen konnten. Vor IBAN und SEPA waren Überweisungen ins europäische Ausland umständlich, teuer und dauerten lange.

    📌 Gut zu wissen

    Die Geschäftsbereichskennung (Stellen 5-7) kannst du selbst festlegen und für verschiedene Geschäftsbereiche nutzen. So kannst du beispielsweise „001“ für den Online-Shop und „002“ für den stationären Handel verwenden. Dies erleichtert die interne Zuordnung von Lastschriften, ohne dass du mehrere Gläubiger-IDs beantragen musst.

    Braucht jedes Unternehmen eine Gläubiger-ID?

    Nein, nicht jedes Unternehmen benötigt eine Gläubiger-ID. Unternehmen, die nicht per Lastschrift Geld einziehen wollen, sondern ausschließlich Rechnungen versenden, benötigen keine Gläubiger-ID. Die Gläubiger-ID ist übrigens nicht identisch mit der IBAN, also der International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer).

    Die IBAN ist die Identifikation des Kontos, während die Gläubiger-ID die eindeutige Kennzeichnung der Person oder Institution ist, die die Zahlung empfängt. Wer von seinen Kund:innen per Lastschrift Geld einziehen möchte, benötigt zwingend eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Ohne diese Nummer ist eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren nicht möglich.

    💡 Tipp

    Analysiere dein Zahlungsverhalten und das deiner Kund:innen bevor du eine Gläubiger-ID beantragst. Wenn weniger als 20% deiner Kund:innen per Lastschrift zahlen möchten, lohnt sich der Aufwand möglicherweise nicht. Bedenke auch, dass du für jede Lastschrift ein SEPA-Mandat deiner Kund:innen benötigst und diese verwalten musst.

    ❔ Häufig gestellte Fragen

    Q

    Was kostet die Beantragung einer Gläubiger-ID?

    Die Beantragung einer Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Bundesbank ist komplett kostenlos. Es fallen weder Gebühren für die Antragstellung noch für die Ausstellung oder Verwaltung der Nummer an.

    Q

    Kann ich meine Gläubiger-ID nachträglich ändern?

    Die Gläubiger-ID selbst kann nicht geändert werden, da sie eine fest zugewiesene Nummer ist. Du kannst jedoch die Geschäftsbereichskennung (Stellen 5-7) für verschiedene Zwecke nutzen. Bei Änderungen der Firmierung oder Rechtsform muss gegebenenfalls eine neue Gläubiger-ID beantragt werden.

    Q

    Was passiert wenn ich die 10-Tage-Frist verpasse?

    Wenn du die Bestätigungsfrist von 10 Kalendertagen verpasst, wird dein Antrag automatisch gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Du musst dann einen komplett neuen Antrag stellen und den gesamten Prozess von vorne beginnen. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich.

    Q

    Gilt die deutsche Gläubiger-ID auch im Ausland?

    Ja, die deutsche Gläubiger-ID gilt in allen 36 SEPA-Ländern und assoziierten Gebieten. Du kannst mit einer deutschen Gläubiger-ID Lastschriften von Konten in allen SEPA-Teilnehmerländern einziehen, sofern ein gültiges SEPA-Mandat vorliegt.

    Q

    Muss ich meine Gläubiger-ID irgendwo angeben?

    Ja, die Gläubiger-ID muss auf allen SEPA-Mandaten angegeben werden, die du von deinen Kund:innen einholst. Außerdem muss sie bei jeder Vorabankündigung (Pre-Notification) einer Lastschrift mitgeteilt werden, zusammen mit der Mandatsreferenz und dem Einzugsdatum.

    Q

    Kann ich als Privatperson eine Gläubiger-ID beantragen?

    Ja, auch Privatpersonen können eine Gläubiger-ID beantragen, wenn sie regelmäßig Zahlungen per Lastschrift einziehen möchten. Dies kann beispielsweise bei privaten Vermietungen oder regelmäßigen privaten Verkäufen sinnvoll sein. Der Hauptwohnsitz muss in Deutschland liegen.

  • Dispositionskredit: So funktioniert der Dispo beim Girokonto

    Dispositionskredit: So funktioniert der Dispo beim Girokonto

    Themen in diesem Artikel:

    Welche Kreditkarte passt zu dir?

    So funktioniert der Dispo beim Girokonto

    Der Dispositionskredit ermöglicht dir bei sinkendem Kontostand eine schnelle und unbürokratische Geldleihe von deiner Bank. Wenn dein Girokonto ins Minus rutscht, springt dieser Kredit automatisch ein und sichert deine Zahlungsfähigkeit. Doch was umgangssprachlich etwas verharmlosend „überziehen“ heißt, ist in Wirklichkeit ein echter Kredit mit finanziellen Konsequenzen in Form von Zinsen.

    Was genau ist ein Girokonto-Dispo?

    Dispo ist die Kurzform für Dispositionskredit, wobei das aus dem Lateinischen stammende Wort im Finanzwesen ausdrückt, dass ein Darlehen zur freien Verfügung steht. Das bedeutet, du kannst das geliehene Geld ohne Zweckbindung einsetzen, wie du möchtest. Die Möglichkeit von Dispo-Krediten koppeln Banken dabei immer an ein dort vorhandenes Girokonto.

    Das Girokonto selbst ist für die meisten Menschen das wichtigste Bankkonto überhaupt. Der Begriff „Giro“ kommt aus dem Italienischen und bedeutet „Umlauf“ – ein passender Name, denn auf diesem Konto gehen Dinge wie Gehalt oder Rente ein und Ausgaben für Einkäufe oder Mieten ab. Über Bankkarten ist dabei ein bargeldloser Zahlungsverkehr möglich, und du kannst natürlich auch Bargeld abheben.

    Wie funktioniert das Überziehen des Kontos?

    Wenn du ein Girokonto hast, kannst du mit der Bank in der Regel eine Vereinbarung treffen, die es dir erlaubt, bis zu einer gewissen Grenze ins Minus zu rutschen. Diese Vereinbarung macht Zahlungen weiter möglich, obwohl du über kein eigenes Guthaben mehr verfügst. Siehst du also zum Beispiel auf deinem Konto einen Stand von -200 Euro, hast du dir 200 Euro von der Bank geliehen.

    Banken gewähren einen Dispo allerdings nicht aus Wohltätigkeit, sondern sie verlangen dafür Zinsen. Die sogenannten Dispozinsen liegen in der Regel deutlich über anderen Zinsarten, beispielsweise über denen für Verbraucherkredite. Je schneller du den Minusbetrag wieder ausgleichen kannst, desto besser für deinen Geldbeutel.

    Die Geschichte des Girokontos kurz erklärt

    Das heutige Girokonto hat seine Ursprünge im mittelalterlichen Italien bei den sogenannten bancherii, was vom Wort „bancus“ für Tisch abgeleitet ist. Bei diesen Finanzdienstleistern konnten Geschäftsleute bereits damals in Europa über weite Entfernungen hinweg bargeldlose Zahlungen tätigen – ein revolutionäres Konzept für die damalige Zeit.

    Wie hoch sind Dispo und Kosten?

    Nicht jeder Dispo ist gleich und nicht jedes Girokonto erlaubt einen. Die Bedingungen hängen von vielen Faktoren ab: dem Bankinstitut, den vertraglichen Bedingungen und vor allem deiner Kreditwürdigkeit.

    Bevor die Bank dir die Möglichkeit eines Dispokredites einräumt, prüft sie in der Regel deine Kreditwürdigkeit gründlich. Einerseits kennt sie die regelmäßigen Zahlungseingänge wie dein Gehalt, die jeden Monat auf dein Konto kommen. Andererseits fragen Banken auch Bonitäts-Auskunfteien wie die Schufa ab, um sich ein vollständiges Bild deiner finanziellen Situation zu machen.

    Erfüllst du alle Voraussetzungen für einen Dispokredit auf dem Girokonto, steht dir zunächst eine begrenzte Höhe zur Verfügung. Nach drei Gehaltseingängen kannst du in der Regel einen Maximalwert wählen, der dem zwei- bis dreifachen deines Gehalts entspricht. Sobald du dein Konto überziehst und in den negativen Bereich rutschst, wird der Dispo automatisch aktiviert und die Zinsen auf den entsprechenden Betrag angewandt.

    Die Zinshöhe variiert stark unter den Finanzinstituten und verschiedenen Kontovarianten. Meist liegt sie zwischen vier und 15 Prozent, was einen erheblichen Unterschied ausmachen kann. In einer besonders schwierigen finanziellen Situation kann es sogar passieren, dass du den Dispo überziehst. In diesem Fall kann die Bank noch höhere Zinsen berechnen oder im schlimmsten Fall sogar dein Konto sperren.

    So berechnest du die Dispozinsen

    Die Dispozinsen beziehen sich auf das Jahr, finden aber meist tageweise Anwendung. Eine Beispielrechnung verdeutlicht, wie hoch die Kosten für den Dispo sein können: Nehmen wir an, der Dispozins beträgt zehn Prozent pro Jahr und dein Konto ist für 15 Tage um 800 Euro überzogen.

    Die Formel zur Berechnung lautet: Saldo x Zinssatz x Dispotage / (Tage im Jahr x 100). In diesem Fall also 800 x 10 x 15 / 36500 = 3,29. Der Dispo kostet dich in diesem Beispiel also 3,29 Euro – das klingt wenig, kann sich aber bei längerer Nutzung schnell summieren.

    Weitere wichtige Tipps zum Dispokredit

    Die Zinsen für einen Dispo variieren sehr stark von Bank zu Bank, weshalb ein Vergleich durchaus Sinn ergibt. Überziehst du dein Girokonto regelmäßig, solltest du ein Finanzinstitut mit niedrigen Dispozinsen suchen, selbst wenn die Kontoführungsgebühr dafür etwas höher ist. Diese Strategie kann sich langfristig finanziell lohnen.

    Achte im Kleingedruckten genau auf die verwendeten Formulierungen, denn manche Banken versuchen, die wahren Kosten ihres Dispos zu verstecken. Zwar müssen sie laut Gesetz den Referenzwert angeben, von dem sich die Dispozinsen ableiten – zum Beispiel den Leitzins der Europäischen Zentralbank. Einige berechnen jedoch zusätzlich noch Aufschläge, ohne diese transparent zu benennen.

    Dispokredite haben im Vergleich zu Ratenkrediten oft deutlich höhere Zinsen und sind daher nur für kurze Zeiträume gedacht. Banken sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet, dich über günstigere Alternativen aufzuklären, wenn du mehr als sechs Monate lang mindestens drei Viertel deines Disporahmens ausgeschöpft hast. Diese Regelung soll dich vor einer Schuldenspirale schützen.

    Überziehungszinsen im Wandel

    Inzwischen haben viele Finanzinstitute ihre Überziehungszinsen abgeschafft und berechnen in diesem Fall die normalen Dispozinsen. Diese Entwicklung kommt dir als Kund:in zugute, da die zusätzliche Kostenbelastung wegfällt.

    Häufig gestellte Fragen zum Dispokredit

    Was ist ein Dispositionskredit beim Girokonto?

    Ein Dispositionskredit ist eine Kreditlinie, die dir erlaubt, dein Girokonto bis zu einer vereinbarten Grenze zu überziehen. Die Bank gewährt dir dabei einen Kredit ohne Zweckbindung, für den du Zinsen zahlen musst.

    Wie hoch sind die Zinsen für einen Dispokredit?

    Die Dispozinsen variieren stark zwischen vier und 15 Prozent jährlich, abhängig von der Bank und dem Kontotyp. Sie liegen in der Regel deutlich über den Zinsen für normale Verbraucherkredite.

    Wie wird die Höhe meines Dispokredits festgelegt?

    Nach drei regelmäßigen Gehaltseingängen kannst du meist einen Disporahmen vom zwei- bis dreifachen deines monatlichen Gehalts wählen. Die Bank prüft vorher deine Kreditwürdigkeit und holt eine Schufa-Auskunft ein.

    Wie berechne ich die Kosten für meinen Dispo?

    Die Formel lautet: Saldo x Zinssatz x Dispotage / (Tage im Jahr x 100). Bei 800 Euro Überziehung für 15 Tage mit 10% Jahreszins zahlst du beispielsweise 3,29 Euro.

    Was passiert, wenn ich meinen Disporahmen überschreite?

    Überziehst du deinen Disporahmen, kann die Bank noch höhere Überziehungszinsen berechnen oder im schlimmsten Fall dein Konto sperren. Viele Banken haben aber die Überziehungszinsen mittlerweile abgeschafft.

    Wann sollte ich den Dispo nicht nutzen?

    Dispokredite sind nur für kurze Zeiträume gedacht. Nutzt du mehr als sechs Monate lang mindestens drei Viertel deines Disporahmens, muss die Bank dich über günstigere Alternativen wie Ratenkredite informieren.

    Kann jeder einen Dispokredit bekommen?

    Nein, die Bank prüft deine Kreditwürdigkeit anhand regelmäßiger Zahlungseingänge und einer Schufa-Auskunft. Nur bei positiver Bewertung wird dir ein Dispositionskredit eingeräumt.

  • Videoident: Online-Legitimation für dein Girokonto in 5 Minuten

    Videoident: Online-Legitimation für dein Girokonto in 5 Minuten

    Themen in diesem Artikel:

    Welche Kreditkarte passt zu dir?

    Du möchtest ein Girokonto online eröffnen und fragst dich, wie die Identitätsprüfung funktioniert? Mit Videoident legitimierst du dich in wenigen Minuten bequem von zu Hause aus. Das digitale Verfahren per Videochat ist seit 2016 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) autorisiert und basiert auf den technologischen WebID-Standards. Was früher einen Gang zur Post erforderte, erledigst du heute einfach mit deinem Smartphone oder Laptop. Das Geldwäschegesetz schreibt diese Legitimationsprüfung vor, um deine Identität zu schützen und Geldwäsche zu verhindern.

    Das ist das Videoident-Verfahren

    Videoident ermöglicht dir die Online-Legitimationsprüfung per Videochat, ohne dass du deine Wohnung verlassen musst. Direktbanken, Onlinebanken und Neobanken nutzen dieses Verfahren hauptsächlich, um vor Abschluss eines Online-Girokontos deine Identität zu prüfen. Mittlerweile haben auch Filialbanken Videoident als Standard bei der digitalen Legitimationsprüfung etabliert.

    Die BaFin legitimierte das Videoident-Verfahren im Jahr 2016 offiziell. Seitdem ersetzt es zunehmend den bis dahin dominierenden Postident-Service der Deutschen Post AG. Der Vorteil liegt auf der Hand: Du sparst Zeit, Wege und kannst die Legitimation flexibel durchführen, wann es dir passt.

    📌 Gut zu wissen

    Das Videoident-Verfahren ist nicht bei allen Ausweisdokumenten möglich. Während Personalausweis und Reisepass akzeptiert werden, kannst du deinen Führerschein nicht verwenden. Ihm fehlen die notwendigen optischen Sicherheitsmerkmale und deine Meldeadresse.

    So funktioniert Videoident

    Für Videoident benötigst du zunächst ein gültiges Ausweisdokument, das mindestens drei Monate gültig sein muss. Dein Personalausweis ist ideal, alternativ funktioniert auch dein Reisepass mit Wohnsitzbestätigung. Deinen Führerschein kannst du nicht verwenden, da ihm die notwendigen optischen Sicherheitsmerkmale sowie deine Adresse fehlen.

    Die technische Ausrüstung bildet die zweite Voraussetzung für eine erfolgreiche Videoident-Prüfung. Du brauchst ein Smartphone, Tablet, Laptop oder einen PC mit funktionierender Webcam und Mikrofon. Achte auf gute Beleuchtung für die Bildübertragung, damit dein Gesicht und dein Ausweis klar erkennbar sind. Eine stabile Internetverbindung mit einer Bitrate zwischen 1,5 und 4 Mbit/s ist essenziell, damit der Videochat nicht abbricht. Dein Browser muss WebRTC (Web-Echtzeitkommunikation) unterstützen, was bei modernen Browsern standardmäßig der Fall ist.

    💡 Tipp

    Bereite dich optimal auf das Videoident-Verfahren vor: Teste vorab deine Webcam und das Mikrofon, lade deinen Handy-Akku vollständig auf und suche dir einen ruhigen Raum mit guter Beleuchtung. Halte deinen Ausweis griffbereit und prüfe, ob du stabilen Internetempfang hast. So vermeidest du technische Unterbrechungen während des Videochats.

    Nach dem Videochat erhältst du eine sechsstellige TAN per SMS auf dein Smartphone oder per E-Mail. Prüfe deshalb vorher, ob du ausreichend Netzempfang und stabiles WLAN hast. Ein voller Handy-Akku verhindert, dass dein Gerät während des Prozesses ausgeht.

    Step-by-Step: So läuft das Videoident-Verfahren ab

    Step 1: Nachdem du dich bei deiner Bank online angemeldet hast, erhältst du per E-Mail einen Link. Dieser leitet dich beispielsweise auf das Portal von WebID weiter. Das Unternehmen WebID Solutions mit Hauptsitz in Berlin zählt zu den führenden Anbietern für Online-Identifikationsdienstleistungen in Deutschland und Europa.

    Step 2: Auf dem WebID-Portal füllst du ein Formular mit deinen persönlichen Daten aus. WebID gleicht diese Angaben im Nachgang mit dem offiziellen Melderegister deines Wohnorts ab, um sicherzustellen, dass deine Daten korrekt sind.

    Step 3: Anschließend erhältst du einen Videocall von einem Mitarbeitenden aus dem WebID-Callcenter. Diese Person prüft deinen Ausweis auf Echtheit. Der Videocall läuft strukturiert ab: Erst hältst du die Vorderseite deines Ausweises vor die Webcam, dann die Rückseite. Anschließend wirst du aufgefordert, deine Ausweisnummer laut vorzulesen. Zum Abschluss wird ein Foto von deinem Gesicht und deinem Ausweisdokument gemacht. Du musst deinen Ausweis dabei bewegen, damit das Hologramm sichtbar wird und die Echtheit bestätigt werden kann.

    Step 4: Nach erfolgreichem Abgleich deiner Ausweisdaten und deines Gesichts bekommst du per SMS oder E-Mail eine sechsstellige TAN. Diese gibst du auf dem WebID-Portal ein und bestätigst damit deine Identität. Deine Legitimationsprüfung ist damit abgeschlossen.

    Step 5: Deine Personendaten werden anschließend verschlüsselt an deine Bank übermittelt. Wenig später erhältst du eine E-Mail mit den Zugangsdaten zu deinem neuen Girokonto. Der gesamte Vorgang dauert nur wenige Minuten und funktioniert unabhängig von den Öffnungszeiten deiner Bank.

    💡 Tipp

    Falls du während des Videochats nervös bist: Das ist völlig normal und die Mitarbeitenden kennen das. Nimm dir Zeit beim Vorzeigen deines Ausweises und frage nach, wenn du etwas nicht verstanden hast. Die geschulten Mitarbeitenden führen dich freundlich durch den gesamten Prozess und wiederholen gerne einzelne Schritte.

    Diese Banken bieten Videoident

    Das Videoident-Verfahren zählt mittlerweile zu den Standards der Online-Legitimationsprüfung bei vielen Bankinstituten. Dabei spielt es keine Rolle, ob deine Bank eine Filialbank, Neobank, Direktbank oder Onlinebank ist. Die Banken führen das Verfahren allerdings nicht selbst durch, sondern beauftragen spezialisierte Anbieter wie WebID damit.

    Diese Auslagerung hat praktische Gründe: WebID kann Kund:innen der Banken auch außerhalb der Banköffnungszeiten bedienen, da die Callcenter zwischen 8:00 Uhr und 22:00 Uhr sowie 365 Tage im Jahr aktiv sind. Außerdem müssen die Banken kein zusätzliches Personal abstellen und schulen, was durch die BaFin vorgeschrieben wäre. Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Dienstleistern garantiert professionelle Abläufe und hohe Sicherheitsstandards.

    📌 Gut zu wissen

    Die Videoident-Zeiten von 8:00 bis 22:00 Uhr gelten für die meisten Anbieter, können aber je nach Bank variieren. Einige Neobanken bieten sogar 24/7-Videoident an. Prüfe die genauen Verfügbarkeitszeiten direkt bei deiner Bank oder im Anmeldeprozess.

    Online-Girokonto nur mit Video-Identifikation

    Wenn du in Deutschland ein Girokonto eröffnen möchtest, kommst du an einer Legitimationsüberprüfung nicht vorbei. Das Geldwäschegesetz (GwG) bildet die rechtliche Basis dafür und definiert genau, welche Informationen du bei einer Legitimationsprüfung angeben musst. In der Regel gehören dazu dein Vor- und Nachname, dein Geburtsdatum und Geburtsort, deine Staatsangehörigkeit sowie die Adresse, unter der du in Deutschland gemeldet bist.

    Mit der Überprüfung deiner Identität verfolgen die Kreditinstitute zwei wichtige Ziele: Einerseits wollen sie Geldwäsche vermeiden und andererseits dem Diebstahl von Identitäten einen Riegel vorschieben. Diese gesetzlichen Vorgaben schützen sowohl dich als Kund:in als auch das gesamte Finanzsystem vor kriminellen Aktivitäten.

    ❔ Häufig gestellte Fragen

    Q

    Wie lange dauert das Videoident-Verfahren insgesamt?

    Das komplette Videoident-Verfahren dauert in der Regel nur 5-10 Minuten. Der Videochat selbst nimmt etwa 3-5 Minuten in Anspruch, danach erhältst du sofort deine TAN zur Bestätigung. Die Kontoeröffnung ist meist noch am selben Tag abgeschlossen.

    Q

    Kann ich Videoident auch mit abgelaufenem Ausweis durchführen?

    Nein, dein Ausweis muss noch mindestens 3 Monate gültig sein. Mit einem abgelaufenen oder bald ablaufenden Ausweis wird das Videoident-Verfahren abgelehnt. Du musst zuerst einen neuen Ausweis beantragen.

    Q

    Was passiert, wenn die Internetverbindung während Videoident abbricht?

    Bei einem Verbindungsabbruch kannst du das Verfahren einfach neu starten. Du erhältst einen neuen Link und beginnst von vorne. Deine bereits eingegebenen Daten bleiben meist gespeichert. Wichtig ist eine stabile Verbindung mit mindestens 1,5 Mbit/s.

    Q

    Werden meine Daten bei Videoident sicher übertragen?

    Ja, die Datenübertragung erfolgt vollständig verschlüsselt über sichere Verbindungen. Die Anbieter wie WebID sind von der BaFin autorisiert und erfüllen höchste Sicherheitsstandards. Deine persönlichen Daten werden nur an die jeweilige Bank weitergeleitet und nicht anderweitig verwendet.

    Q

    Kostet mich das Videoident-Verfahren etwas?

    Nein, das Videoident-Verfahren ist für dich als Kunde komplett kostenlos. Die Kosten trägt die jeweilige Bank, bei der du das Konto eröffnest. Du benötigst nur deine eigene Internetverbindung und ein geeignetes Endgerät.

    Q

    Kann ich Videoident auch aus dem Ausland durchführen?

    Das hängt von der jeweiligen Bank ab. Viele Banken erlauben Videoident nur aus Deutschland, einige akzeptieren es auch aus EU-Ländern. Prüfe dies vorab bei deiner Bank. Du benötigst in jedem Fall eine deutsche Meldeadresse für die Kontoeröffnung.