Themen in diesem Artikel:
- Was ist der Sparerpauschbetrag?: Erfahre, was der Sparerpauschbetrag ist, welche Kapitalerträge er umfasst und wie er zusammen mit der Abgeltungsteuer die Besteuerung deiner Geldanlagen vereinfacht.
- Wofür ist der Sparerpauschbetrag gedacht?: Verstehe, für welche Arten von Erträgen aus Aktien, Fonds, Sparverträgen und anderen Anlageformen du den Freibetrag nutzen kannst und wie er private Vermögensbildung fördern soll.
- Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?: Lies nach, welche festen Freibeträge aktuell für Alleinstehende und gemeinsam Veranlagte gelten, wie die geplante Anhebung aussieht und ab welchem Betrag Abgeltungsteuer anfällt.
- Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag: Erfahre, warum ein Freistellungsauftrag unverzichtbar ist, wie du ihn auf mehrere Banken verteilst und welche Fehler du vermeiden solltest, damit dein Freibetrag optimal wirkt.
- Günstigerprüfung und Nichtveranlagungsbescheinigung: Verstehe, wie du bei niedrigem Einkommen zu viel gezahlte Abgeltungsteuer per Günstigerprüfung zurückholen kannst und wann eine Nichtveranlagungsbescheinigung sinnvoll ist, etwa für Kinder, Studierende und Rentner:innen.
- Häufige Fragen zum Sparerpauschbetrag: Finde Antworten dazu, was ohne Freistellungsauftrag passiert, wie du Aufträge anpassen kannst, worin sich Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungsbescheinigung unterscheiden und wie Paare den Freibetrag gemeinsam planen.

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Als Privatanleger:in kannst du mit dem Sparerpauschbetrag deine Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei vereinnahmen. Dieser Freibetrag sorgt dafür, dass Gewinne aus Aktien, Fonds, Bausparverträgen und anderen Finanzprodukten nicht vollständig der Abgeltungsteuer unterliegen. Damit du diesen Vorteil auch wirklich nutzt, ist ein rechtzeitig gestellter Freistellungsauftrag entscheidend – sonst führt deine Bank automatisch zu viel Steuern ab.
Der Sparerpauschbetrag wurde 2009 zusammen mit der Abgeltungsteuer eingeführt, um die Besteuerung von Kapitalerträgen zu vereinfachen. Vorher galten unterschiedliche Steuersätze für verschiedene Anlageformen, was das System kompliziert machte. Heute profitierst du von einem einheitlichen pauschalen Steuersatz von 25 Prozent auf sämtliche Kapitalerträge, wobei der Sparerpauschbetrag als Freibetrag vorgeschaltet ist und deine Steuerlast spürbar senkt.
Was ist der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag, den du als Privatanleger:in bei der Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen geltend machen kannst. Dadurch bleibt eine bestimmte Summe an Kapitalerträgen komplett steuerfrei. Zu den Kapitalerträgen zählen alle Gewinne, die aus Geldanlagen erzielt werden – etwa realisierte Kursgewinne, aber auch Zinsen oder Dividenden. Der Gesetzgeber möchte dich damit in Bezug auf deine Spareinkünfte entlasten und einen Anreiz für private Vermögensbildung schaffen.
Konkret wird der Sparerpauschbetrag bei der Abgeltungsteuer genutzt, die 2009 zur Vereinfachung der Besteuerung von Kapitalerträgen eingeführt wurde. Vorher existierten unter anderem verschiedene Steuersätze auf unterschiedliche Formen der Kapitalanlage, was zu erheblichem Verwaltungsaufwand führte. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer wurde ein pauschaler Steuersatz von 25 Prozent auf sämtliche Kapitalerträge festgelegt. Gleichzeitig wurden die bis dato geltenden Freibeträge – der Sparerfreibetrag und der Werbungskosten-Pauschbetrag – zum heutigen Sparerpauschbetrag zusammengeführt.
📌 Gut zu wissen
Der Sparerpauschbetrag ersetzt seit 2009 den früheren Sparerfreibetrag (750 Euro) und den Werbungskosten-Pauschbetrag (51 Euro). Die Zusammenlegung zu einem einheitlichen Freibetrag von 801 Euro vereinfacht die Handhabung erheblich und macht separate Nachweise für Werbungskosten überflüssig.
Wofür ist der Sparerpauschbetrag gedacht?
Du kannst den Sparerpauschbetrag für sämtliche Erträge aus Kapitalanlagen geltend machen, die abgeltungsteuerpflichtig sind. Das umfasst ein breites Spektrum an Anlageformen, die für Privatanleger:innen relevant sind. Zu den begünstigten Erträgen zählen:
- Dividendenausschüttungen von Aktien und Fonds, die du als Anteilseigner:in erhältst
- Realisierte Kursgewinne beim Wertpapierhandel – also der Gewinn beim Verkauf von Aktien, Anleihen oder anderen Wertpapieren
- Zinserträge aus Anlagefonds wie ETFs
- Klassische Sparprodukte: Zinserträge aus Sparverträgen, Bausparverträgen, Sparbüchern sowie Festgeldern
Diese breite Anwendbarkeit macht den Sparerpauschbetrag zu einem wichtigen Instrument für alle, die ihr Geld in verschiedenen Anlageformen investieren und dabei Steuern sparen möchten.
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag ist ein statischer Freibetrag – die Höhe bleibt also immer gleich, unabhängig vom Gesamtwert deiner zu versteuernden Kapitalerträge. Aktuell liegen die Freibeträge für Alleinstehende bei 801 Euro und bei gemeinsam Veranlagten bei 1.602 Euro. Ab 2023 soll der Sparerpauschbetrag auf 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro angehoben werden, was eine deutliche Verbesserung für Anleger:innen darstellt.
Für alle Kapitalerträge, die über diesem Freibetrag liegen, fallen automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer an. Diese wird von den für die jeweilige Kapitalanlage zuständigen Geldinstituten wie Sparkassen oder Banken direkt an das Finanzamt abgeführt.
💡 Tipp
Nutze die Möglichkeit, deinen Sparerpauschbetrag auf mehrere Banken und Depots aufzuteilen! Wenn du beispielsweise 500 Euro Dividenden bei Bank A und 300 Euro Zinsen bei Bank B erwartest, stelle entsprechende Teilbeträge als Freistellungsauftrag. So vermeidest du, dass eine Bank zu viel Steuern abführt, während bei der anderen der Freibetrag ungenutzt bleibt.
Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag
Damit das zuständige Geldinstitut nicht zu viel Abgeltungsteuer abführt, musst du unbedingt einen Freistellungsauftrag einrichten. Dadurch weiß deine Bank genau, welche Beträge befreit sind, und führt nur die Steuern auf Kapitaleinkünfte oberhalb des Freibetrags ab. Ohne diesen Auftrag würde die Bank automatisch auf alle Erträge die volle Abgeltungsteuer einbehalten.
Ein praktisches Beispiel verdeutlicht den Unterschied: Werden bei deiner Kapitalanlage beispielsweise 1.000 Euro an Dividenden ausgeschüttet, führt die Bank ohne Freistellungsauftrag automatisch 250 Euro – also 25 Prozent – an das Finanzamt ab. Liegt jedoch ein Freistellungsauftrag vor, wird der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro sofort auf die zu versteuernde Dividende angewendet. Du zahlst dann nur auf 199 Euro die 25 Prozent Steuern, also lediglich 49,75 Euro. Die Ersparnis liegt in diesem Fall bei über 200 Euro.
📌 Gut zu wissen
Die Summe aller deiner Freistellungsaufträge darf den gesetzlichen Höchstbetrag nicht überschreiten! Eine Überschreitung kann zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren führen. Das Finanzamt prüft dies regelmäßig durch automatisierten Datenabgleich. Bei versehentlicher Überschreitung solltest du umgehend eine Korrektur vornehmen.
Liegen deine Anlagen bei unterschiedlichen Geldinstituten, musst du besonders aufmerksam sein. Jedes Institut benötigt einen eigenen Freistellungsauftrag, und diese dürfen in Summe nicht 801 beziehungsweise 1.602 Euro übersteigen. Das für den Freistellungsauftrag nötige Formular erhältst du direkt bei der jeweiligen Bank oder Sparkasse, bei der du deine Anlage getätigt hast. In der Regel ist die Antragstellung auch bequem online möglich.
Ein Freistellungsauftrag gilt nach Abgabe jeweils ein Jahr, immer rückwirkend vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, und verlängert sich automatisch. Du kannst auch einen befristeten Antrag stellen, wenn du nur für einen bestimmten Zeitraum den Freibetrag nutzen möchtest.
💡 Tipp
Überprüfe jährlich im November deine Freistellungsaufträge! Schaue nach, ob die Aufteilung noch zu deinen erwarteten Erträgen passt. Du kannst die Aufträge jederzeit anpassen – nutze diese Flexibilität, um deinen Freibetrag optimal auszuschöpfen. Viele Banken bieten mittlerweile Online-Tools, die dir zeigen, wie viel vom Freistellungsauftrag bereits verbraucht wurde.
Günstigerprüfung und Nichtveranlagungsbescheinigung
Bei niedrigen persönlichen Steuersätzen von unter 25 Prozent kann die Abgeltungsteuer nachträglich gesenkt werden. In diesem Fall kannst du zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückfordern, was sich besonders für Geringverdiener:innen lohnt. Dazu ist der Antrag auf eine Günstigerprüfung beim Finanzamt nötig. Damit wird festgestellt, ob für dich künftig die Einbeziehung von Kapitalerträgen in das zu versteuernde Einkommen oder der direkte Abzug der Abgeltungssteuer günstiger ist.
Bei Rentner:innen, Student:innen und Kindern können die Erwerbseinkünfte geringer ausfallen als die Kapitalerträge. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag, entfällt die Abgeltungsteuer komplett. Dafür ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung nötig, die vom Finanzamt ausgestellt wird und für drei Jahre gültig ist. Diese Bescheinigung reichst du bei deinen Geldinstituten ein, sodass von vornherein keine Abgeltungsteuer einbehalten wird.
📌 Gut zu wissen
Kinder haben einen eigenen Sparerpauschbetrag von 801 Euro! Wenn du für deine Kinder Geld anlegst, solltest du unbedingt ein separates Depot oder Konto auf deren Namen eröffnen. So können sie ihren eigenen Freibetrag nutzen. Beachte aber: Ab etwa 6.000 Euro Kapitalerträgen pro Jahr kann die beitragsfreie Familienversicherung in der Krankenversicherung gefährdet sein.
❔ Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag stelle?
Ohne Freistellungsauftrag führt deine Bank automatisch 25% Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge ab. Du kannst die zu viel gezahlten Steuern aber über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückfordern – das bedeutet jedoch zusätzlichen Aufwand und du musst bis zur Steuererstattung auf dein Geld warten.
Kann ich meinen Freistellungsauftrag auch unterjährig ändern?
Ja, du kannst deinen Freistellungsauftrag jederzeit ändern oder neu aufteilen. Die Änderung gilt dann ab dem Folgemonat. Das ist besonders praktisch, wenn du merkst, dass bei einer Bank der Freibetrag nicht ausgeschöpft wird, während bei einer anderen Bank bereits Steuern abgeführt werden.
Gilt der Sparerpauschbetrag auch für Kryptowährungen?
Nein, der Sparerpauschbetrag gilt nicht für Gewinne aus Kryptowährungen. Diese werden als private Veräußerungsgeschäfte behandelt und unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz. Allerdings sind Krypto-Gewinne steuerfrei, wenn du die Coins länger als ein Jahr hältst.
Was ist der Unterschied zwischen Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungsbescheinigung?
Der Freistellungsauftrag befreit Kapitalerträge bis 801 Euro von der Abgeltungsteuer. Die Nichtveranlagungsbescheinigung befreit alle Kapitalerträge komplett von der Steuer, wenn dein Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Sie ist besonders für Rentner, Studenten und Kinder relevant.
Muss ich den nicht genutzten Sparerpauschbetrag zurückzahlen?
Nein, ein nicht genutzter Sparerpauschbetrag muss nicht zurückgezahlt werden und verfällt am Jahresende. Du kannst ihn auch nicht ins nächste Jahr übertragen. Deshalb ist es sinnvoll, die Freistellungsaufträge so zu verteilen, dass der Betrag möglichst optimal ausgenutzt wird.
Wie verteile ich den Sparerpauschbetrag bei Ehepartnern optimal?
Bei gemeinsamer Veranlagung habt ihr zusammen 1.602 Euro (ab 2023: 2.000 Euro) Freibetrag. Ihr könnt diesen flexibel aufteilen – auch ungleichmäßig, z.B. 1.200 Euro für einen Partner und 402 Euro für den anderen, je nachdem wo mehr Kapitalerträge anfallen. Bei Einzelkonten muss jeder Partner seinen eigenen Freistellungsauftrag stellen.












