Autor: O K

  • Wechselmodell Unterhalt: So wird der Barunterhalt berechnet

    Wechselmodell Unterhalt: So wird der Barunterhalt berechnet

    Themen in diesem Artikel:

    Welche Kreditkarte passt zu dir?

    Wenn du dich von deinem Partner oder deiner Partnerin trennst, bleibt ihr beide für den Unterhalt eurer gemeinsamen Kinder verantwortlich. Die familiäre Betreuung und Erziehung von Kindern kostet viel Geld – das wissen alle Eltern nur zu gut. Besonders interessant wird es, wenn die Kinder wechselweise bei beiden Elternteilen leben. Dieses sogenannte Wechselmodell hat direkte Auswirkungen auf die Unterhaltszahlungen und unterscheidet sich grundlegend vom klassischen Residenzmodell.

    Was ist eigentlich Barunterhalt?

    Der Gesetzgeber unterscheidet zwei verschiedene Formen des Unterhalts, wenn es um die Betreuung und Erziehung gemeinsamer Kinder geht. Diese Unterscheidung ist wichtig, um zu verstehen, wie sich die finanzielle Verantwortung zwischen getrennten Eltern aufteilt.

    Der Betreuungs- oder Naturalunterhalt umfasst alle Leistungen, die ein Elternteil erbringt, wenn das Kind in seinem Haushalt lebt. Dazu gehören die Ernährung und Kleidung, der Wohnraum, die Anschaffung von Schulbüchern, das Taschengeld und auch die Vorsorge im Krankheitsfall. Diese Form des Unterhalts wird nicht in Geld gemessen, sondern durch die tatsächliche Betreuungsleistung erfüllt.

    Der Barunterhalt hingegen ist ein monatlicher Geldbetrag, den der andere Elternteil zahlt, um sich am Unterhalt des Kindes zu beteiligen. Seine Höhe richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, die den finanziellen Bedarf von Kindern entsprechend des Alters regelt und vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abhängig ist.

    📌 Gut zu wissen

    Die Düsseldorfer Tabelle wird übrigens nur deshalb so bezeichnet, weil sie in Düsseldorf veröffentlicht wird – so einfach ist das. Sie gilt aber bundesweit als Richtlinie für die Berechnung des Kindesunterhalts.

    Bei volljährigen Kindern greifen besondere Regelungen, die hier jedoch nicht behandelt werden, da sich dieser Artikel auf minderjährige Kinder konzentriert.

    Das klassische Modell passt für viele Eltern nicht mehr

    Die gesetzlichen Regelungen zu Trennung, Scheidung und Kindesunterhalt orientieren sich an einem „klassischen“ Modell, das Juristen als Residenzmodell bezeichnen. Dabei wird davon ausgegangen, dass einer der Elternteile den überwiegenden Anteil bei der Betreuung leistet und das Kind oder die Kinder bei diesem Elternteil gemeldet sind.

    Der andere Elternteil hat zwar auch Ausgaben für Essen und Wohnung, wenn das Kind ihn besucht, aber das ändert nichts an der Verpflichtung zum Barunterhalt. Auch die Höhe der zu zahlenden Beträge bleibt davon unberührt. Ein Zeitraum von fünf Tagen im Monat, an denen das Kind beim anderen Elternteil lebt, wird als üblich angesehen und hat keine Auswirkungen auf die Unterhaltspflicht.

    Dieses traditionelle Modell entspricht jedoch nicht mehr der Lebensrealität vieler moderner Familien. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich im Verständnis von Familie viel geändert, und viele Eltern möchten weiterhin gemeinsam ihre Kinder erziehen, auch wenn sie sich getrennt haben.

    Das Wechselmodell beim Barunterhalt: Beide Elternteile schultern die Kosten

    Der Gesetzgeber kennt inzwischen das Wechselmodell bei Kindesunterhalt und Betreuung. Allerdings stößt dieses Modell in der Praxis oft an seine Grenzen. Es funktioniert nur dann gut, wenn beide Elternteile am selben Ort wohnen – oder zumindest so nah beieinander, dass die Kinder problemlos weiterhin dieselbe Schule besuchen können.

    📌 Gut zu wissen

    Bei kleineren Kindern müssen beide Elternteile genügend Zeit haben, die Betreuung zu übernehmen. Sie sind also auf flexible Arbeitszeiten und/oder Teilzeit angewiesen. Ohne diese zeitliche Flexibilität ist ein echtes Wechselmodell praktisch nicht umsetzbar.

    Es gibt eine ganze Reihe von Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen – und das muss im Zweifel auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten:

    • Ein Wechselmodell liegt nur dann vor, wenn sich beide Eltern tatsächlich zu gleichen Teilen um die Kinder kümmern. Das heißt also rund 15 Tage pro Monat bei jedem Elternteil.
    • Weicht die Aufenthaltsdauer des Kindes oder der Kinder deutlich von der hälftigen Verteilung ab, gibt es kein Wechselmodell. Ein Wechsel von zwei Dritteln zu einem Drittel des Monats ist juristisch kein Wechselmodell.
    • Beide Elternteile müssen weiterhin regelmäßig miteinander kommunizieren. Im Zweifel werden dazu auch die Kinder angehört, die bekanntlich eine Menge mitbekommen.

    Leben die Kinder zwar jeweils 15 Tage bei den Elternteilen, aber diese kommunizieren während dieser Zeit nicht miteinander – etwa zur Erziehung, Schule oder Kita – ist das juristisch ebenfalls kein Wechselmodell. Die Kommunikation und Abstimmung zwischen den Eltern ist ein wesentliches Kriterium.

    Handelt es sich um ein echtes Wechselmodell, dann schulden sich beide Elternteile auch Barunterhalt. Sie schultern die finanziellen Kosten also gemeinsam, was eine grundlegend andere Situation darstellt als beim Residenzmodell.

    Wie wird der Unterhalt beim Wechselmodell berechnet?

    Die wechselseitige Verpflichtung zum Barunterhalt lässt sich leider nicht so einfach aus Tabellen ablesen. Jeder Fall muss individuell errechnet werden, weshalb ein Anwalt mit dem Schwerpunkt Familienrecht hier gut Unterstützung bieten kann.

    Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten, die aufeinander aufbauen:

    1. Schritt 1: Die Nettoeinkommen beider Eltern werden addiert. Anhand dieser Summe wird in der Düsseldorfer Tabelle der Unterhaltsbedarf für das Kind oder die Kinder abgelesen.
    2. Schritt 2: Auf diesen Bedarf werden die Mehrkosten addiert, die sich durch die gemeinsame Betreuung ergeben. Das sind insbesondere die Mehrkosten in der Miete für ein eigenes Kinderzimmer bei beiden Elternteilen.
    3. Schritt 3: Die jeweiligen Nettoeinkommen der Elternteile werden um den sogenannten Selbstbehalt gekürzt. Das ergibt das jeweils einsetzbare Einkommen.
    4. Schritt 4: Diese beiden Einkommen werden ins Verhältnis gesetzt.

    Die Formel lautet:

    Barunterhalt 1 = (einsetzbares Einkommen 1 / einsetzbares gemeinsames Einkommen) × Unterhaltsbedarf

    Entsprechend wird der Barunterhalt 2 berechnet:

    Barunterhalt 2 = (einsetzbares Einkommen 2 / einsetzbares gemeinsames Einkommen) × Unterhaltsbedarf

    💡 Tipp

    Dokumentiere alle Ausgaben für dein Kind sorgfältig, besonders die Mehrkosten, die durch das Wechselmodell entstehen (zweites Kinderzimmer, doppelte Ausstattung mit Kleidung, Spielzeug etc.). Diese Dokumentation kann bei der Berechnung des Unterhalts und eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzungen sehr hilfreich sein. Führe am besten ein digitales Haushaltsbuch oder sammle alle Belege in einem separaten Ordner.

    Durch diese Berechnung wird sichergestellt, dass beide Elternteile entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten zum Unterhalt beitragen. Der Elternteil mit dem höheren Einkommen zahlt prozentual mehr, während der Elternteil mit dem niedrigeren Einkommen entsprechend weniger beiträgt.

    ❔ Häufig gestellte Fragen

    Q

    Was ist der Unterschied zwischen Barunterhalt und Betreuungsunterhalt?

    Betreuungsunterhalt (auch Naturalunterhalt genannt) umfasst alle Leistungen wie Ernährung, Kleidung, Wohnraum und Betreuung, die direkt im Haushalt eines Elternteils erbracht werden. Barunterhalt ist hingegen ein monatlicher Geldbetrag, den der andere Elternteil zahlt, um sich finanziell am Unterhalt des Kindes zu beteiligen.

    Q

    Wann liegt ein echtes Wechselmodell vor?

    Ein echtes Wechselmodell liegt nur vor, wenn beide Eltern sich zu gleichen Teilen um die Kinder kümmern (jeweils etwa 15 Tage pro Monat) und regelmäßig miteinander über Erziehung, Schule und andere wichtige Belange kommunizieren. Die zeitliche Gleichverteilung ist eine zwingende Voraussetzung.

    Q

    Wie wird der Unterhalt im Wechselmodell berechnet?

    Die Nettoeinkommen beider Eltern werden addiert und der Unterhaltsbedarf aus der Düsseldorfer Tabelle ermittelt. Nach Addition der Mehrkosten und Abzug des Selbstbehalts wird der Unterhalt proportional nach dem einsetzbaren Einkommen auf beide Eltern aufgeteilt. Jeder Fall muss individuell berechnet werden.

    Q

    Muss beim Wechselmodell trotzdem Barunterhalt gezahlt werden?

    Ja, beim echten Wechselmodell schulden sich beide Elternteile gegenseitig Barunterhalt. Anders als beim Residenzmodell schultern beide Elternteile die finanziellen Kosten gemeinsam, entsprechend ihrer jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

    Q

    Welche Mehrkosten werden beim Wechselmodell berücksichtigt?

    Berücksichtigt werden insbesondere die Mehrkosten für ein eigenes Kinderzimmer bei beiden Elternteilen, doppelte Ausstattung mit Kleidung, Spielzeug und Schulmaterialien sowie erhöhte Fahrtkosten. Beide Haushalte müssen kindgerecht ausgestattet sein, was zu deutlichen Mehrkosten führt.

    Q

    Kann ich das Wechselmodell gerichtlich durchsetzen?

    Ein Wechselmodell kann nur funktionieren, wenn beide Eltern kooperativ sind und kommunizieren können. Gerichte prüfen sehr genau, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Gegen den Willen eines Elternteils ist es schwer durchzusetzen, da die Kommunikation zwischen den Eltern essentiell für das Kindeswohl ist.

  • Carsharing: Alles über die geteilte Mobilität in Deutschland

    Carsharing: Alles über die geteilte Mobilität in Deutschland

    Themen in diesem Artikel:

    Welche Kreditkarte passt zu dir?

    Carsharing boomt in Deutschland: Über 3,3 Millionen Menschen nutzen bereits die gemeinschaftliche Fahrzeugnutzung – Tendenz stark steigend. Das Konzept verbindet Flexibilität mit Kostenersparnis und bietet dir eine clevere Alternative zum eigenen Auto. Ob spontane Kurzstrecke oder geplante Wochenendfahrt: Carsharing passt sich deinem Mobilitätsbedarf an, ohne dass du dich um Wartung, Versicherung oder Tanken kümmern musst.

    Carsharing: So funktioniert’s

    Beim Carsharing nutzt du ein Fahrzeug gegen eine entsprechende Gebühr – ähnlich wie bei einer klassischen Mietwagenfirma, aber deutlich flexibler. Der Fahrzeughalter ist in der Regel ein kommerzieller oder privater Carsharing-Anbieter, mit dem du vorab einen Vertrag abschließt. Nach der Anmeldung kannst du die Fahrzeuge des Anbieters jederzeit buchen, reservieren und fahren.

    Buchung und Bezahlung eines Carsharing-Fahrzeugs

    Die Buchung läuft rund um die Uhr über eine Website oder App, meist auch telefonisch. Dabei wählst du aus verschiedenen Fahrzeugtypen unterschiedlicher Größen und Antriebsarten – vom kompakten Stadtflitzer bis zum geräumigen Kombi, vom Benziner bis zum Elektroauto. Mit deiner Kundenkarte oder dem Smartphone öffnest du das gebuchte Fahrzeug. Der Autoschlüssel befindet sich entweder im Fahrzeug selbst oder in Schlüsseltresoren daneben, die du ebenfalls mit der Kundenkarte, per App oder mit einer PIN öffnest.

    💡 Tipp

    Lade dir die Apps mehrerer Carsharing-Anbieter herunter und registriere dich bei verschiedenen Diensten. So erhöhst du deine Chancen, immer ein verfügbares Fahrzeug in deiner Nähe zu finden und kannst je nach Situation den günstigsten Anbieter wählen.

    Im Rahmen der Registrierung hast du eine Bezahlart angegeben – etwa Lastschrift, PayPal oder Kreditkarte. Die Autonutzung wird damit automatisch nach Fahrtende bezahlt. Die genauen Kosten erhältst du anschließend zusammengefasst in einer E-Mail. Der Fahrpreis ist ein Rundum-sorglos-Paket: Benzin beziehungsweise Strom, Versicherung, Reparatur, Wartung und Pflege, TÜV sowie Reifenwechsel sind bereits enthalten. Du zahlst nur für die tatsächliche Nutzung – ohne versteckte Zusatzkosten.

    Tanken eines Carsharing-Fahrzeugs

    Du bist nicht verpflichtet, Fahrzeuge nach einer Fahrt wieder aufzutanken oder aufzuladen. Entscheidest du dich dennoch dafür, erhältst du bei den meisten Anbietern als Entschädigung für den entstandenen Zeitaufwand ein Guthaben für künftige Fahrten. Carsharing-Anbieter kooperieren in der Regel mit bestimmten Tankstellen. Für diese Partnertankstellen befinden sich im Fahrzeug Prepaid-Tankkarten, mit denen das Auftanken bezahlt wird. Informationen zu Partnertankstellen in der Nähe erhältst du über die App des Anbieters – so findest du schnell und unkompliziert die nächste Lademöglichkeit.

    Die Varianten von Carsharing

    Beim Carsharing gibt es zwei Modelle, die sich hinsichtlich des Standorts der Fahrzeuge grundlegend unterscheiden: stationsbasiertes Carsharing und sogenanntes Free Floating. Beide Varianten haben ihre eigenen Vorzüge und passen zu unterschiedlichen Nutzungsszenarien.

    Beim stationsbasierten Carsharing starten und enden die Fahrten an bestimmten Standorten. Du holst das Fahrzeug dort ab und bringst es nach Ende der Fahrt dorthin zurück. Diese Variante bietet dir zwei wesentliche Vorteile: Die Reservierung der Fahrzeuge kann mehrere Wochen im Voraus geplant werden, und die Fahrzeuge stehen zuverlässig an den festgelegten Orten bereit. Perfekt also, wenn du deine Mobilität langfristig planst oder ein Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum garantiert benötigst.

    Beim Free Floating gibt es keine festen Plätze, an denen die Fahrzeuge geparkt werden. Sie stehen an beliebigen Orten innerhalb eines vom Anbieter definierten Nutzungsgebiets. Wo genau ein freies Fahrzeug steht, siehst du in der App, über die du das Auto auch buchst. Nach der Fahrt kannst du es wiederum an einem beliebigen Ort des Gebiets abstellen – maximale Flexibilität für spontane Fahrten.

    📌 Gut zu wissen

    Bei der Free-Floating-Variante ist nicht garantiert, dass sich zum Zeitpunkt deines Mobilitätsbedarfs ein Fahrzeug in der Nähe befindet. Meist ist nur eine Reservierung von 15 bis 30 Minuten im Voraus möglich. Plane daher für wichtige Termine immer einen Zeitpuffer ein oder weiche auf stationsbasiertes Carsharing aus.

    Vorteilhaft am Free Floating ist jedoch, dass du dir kurzfristig ein Fahrzeug buchen kannst, ohne die Dauer der Fahrt vorher zu kennen, und dass One-Way-Fahrten möglich sind – ideal für den spontanen Stadtbummel oder die Fahrt zum Flughafen.

    Darüber hinaus existieren Angebote, die stationsbasiertes und Free-Floating-Carsharing kombinieren und dir dadurch alle genannten Vorteile bieten. So profitierst du von der Planungssicherheit fester Stationen und der Spontaneität des Free Floatings – je nachdem, was deine aktuelle Situation erfordert.

    Das kostet Carsharing

    Stationsbasiertes Carsharing ist in der Regel günstiger als das Free-Floating-Modell. Allgemein liegen die Kosten für eine Stunde Fahrzeit zwischen 4 und 19 Euro. Die Kosten pro Minute bewegen sich zwischen 0,25 Euro, alternativ werden 0,70 Euro pro Kilometer berechnet – abhängig vom Anbieter und Fahrzeugtyp.

    Im Gegensatz zum Besitz eines eigenen Fahrzeugs entfallen für dich als Carsharing-Nutzende:r Kosten für Anschaffung, Steuern, Treibstoff, Wartung, Reifenwechsel, Reparaturen und Reinigung. Diese Kostenersparnis macht Carsharing besonders attraktiv für Menschen, die ein Auto nur gelegentlich benötigen.

    💡 Tipp

    Führe ein Fahrtenbuch über drei Monate und notiere alle Autofahrten. Rechne dann aus, was dich diese Fahrten mit Carsharing kosten würden und vergleiche sie mit den Gesamtkosten deines eigenen Autos inklusive Wertverlust, Versicherung und Fixkosten. So findest du heraus, ob sich ein Umstieg für dich lohnt.

    Ob Carsharing die kostengünstigere Lösung ist, hängt zudem von den gefahrenen Kilometern ab. Bei weniger als 5.000 bis 10.000 Kilometer im Jahr ist Carsharing in der Regel günstiger als die Strecken mit einem eigenen Auto zu fahren. Nutzt du ein Fahrzeug nur sporadisch für Einkäufe, Ausflüge oder gelegentliche Fahrten, sparst du mit Carsharing erheblich gegenüber den Gesamtkosten eines eigenen Autos.

    📌 Gut zu wissen

    Carsharing vs. Autovermietung: Der entscheidende Unterschied liegt in den Inklusivleistungen. Beim Carsharing sind Kraftstoff oder Strom bereits im Preis enthalten, während du bei der klassischen Autovermietung meist selbst tanken und die Kosten tragen musst. Außerdem ist Carsharing stundenweise buchbar, während Mietwagen meist tageweise abgerechnet werden.

    Die Entwicklung von Carsharing in Deutschland

    1988 entstand in Berlin die erste Carsharing-Organisation Deutschlands – der Startschuss für eine Erfolgsgeschichte. Das System Carsharing, die gemeinschaftliche Nutzung eines Fahrzeugs, verbreitet sich seitdem immer weiter. Laut dem Bundesverband Carsharing e. V. waren am 1. Januar 2022 in Deutschland 3.393.000 Fahrberechtigte zum Carsharing angemeldet – 18 Prozent mehr als im Vorjahr. Diese beeindruckende Wachstumsrate zeigt, dass immer mehr Menschen die Vorteile der geteilten Mobilität für sich entdecken und Carsharing als echte Alternative zum eigenen Auto betrachten.

    💡 Tipp

    Viele Städte bieten spezielle Parkplätze nur für Carsharing-Fahrzeuge an, die oft zentral gelegen und kostenlos nutzbar sind. Informiere dich bei deiner Stadtverwaltung über diese Sonderparkflächen – das spart Zeit bei der Parkplatzsuche und macht Carsharing noch attraktiver.

    ❔ Häufig gestellte Fragen

    Q

    Wie funktioniert die Buchung eines Carsharing-Fahrzeugs?

    Die Buchung erfolgt rund um die Uhr über eine Website oder App. Du wählst Fahrzeugtyp und Größe, öffnest das Auto mit Kundenkarte oder Smartphone und bezahlst automatisch nach Fahrtende über deine hinterlegte Zahlungsmethode.

    Q

    Was ist der Unterschied zwischen stationsbasiertem Carsharing und Free Floating?

    Beim stationsbasierten Carsharing holst du das Fahrzeug an festen Standorten ab und bringst es dorthin zurück. Beim Free Floating stehen Fahrzeuge flexibel im Nutzungsgebiet und können an beliebigen Orten innerhalb des definierten Bereichs abgestellt werden.

    Q

    Welche Kosten sind im Carsharing-Preis enthalten?

    Im Fahrpreis sind alle Kosten enthalten: Benzin oder Strom, Versicherung, Reparatur, Wartung und Pflege, TÜV sowie Reifenwechsel. Du zahlst nur für die tatsächliche Nutzung ohne versteckte Zusatzkosten.

    Q

    Ab welcher Kilometerleistung lohnt sich Carsharing finanziell?

    Bei weniger als 5.000 bis 10.000 Kilometer im Jahr ist Carsharing in der Regel günstiger als ein eigenes Auto. Es entfallen Anschaffungskosten, Steuern, Wartung und weitere Fixkosten eines eigenen Fahrzeugs.

    Q

    Kann ich ein Carsharing-Auto auch für längere Reisen nutzen?

    Ja, viele Anbieter bieten spezielle Tages- oder Wochenendtarife für längere Fahrten an. Diese sind oft günstiger als die stundenweise Abrechnung. Prüfe vorab die Konditionen deines Anbieters und vergleiche sie mit klassischen Mietwagenangeboten für längere Zeiträume.

    Q

    Was passiert bei einem Unfall mit einem Carsharing-Fahrzeug?

    Die Fahrzeuge sind vollkaskoversichert. Bei einem Unfall musst du den Anbieter sofort informieren und die Polizei rufen. Je nach Anbieter und Tarif kann eine Selbstbeteiligung anfallen, die meist zwischen 500 und 1.500 Euro liegt. Prüfe die Versicherungsbedingungen bei der Anmeldung.

  • Aufhebungsvertrag: Vorteile, Nachteile & wichtige Tipps

    Aufhebungsvertrag: Vorteile, Nachteile & wichtige Tipps

    Themen in diesem Artikel:

    • Was ist ein Aufhebungsvertrag: Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in mit festgelegten Bedingungen und Zeitpunkt
    • Unterschiede zur Kündigung: Aufhebungsvertrag ist beidseitige Vereinbarung ohne Kündigungsfrist, Kündigungsschutz oder Betriebsratsbeteiligung im Gegensatz zur einseitigen Kündigung
    • Auswirkungen auf Arbeitslosengeld: Aufhebungsverträge können zu Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim ALG-Bezug führen und werden auf Bezugsdauer angerechnet
    • Vorteile für Arbeitnehmer:innen: Flexibler Ausstieg ohne Kündigungsfrist, mögliche Abfindung und schneller Wechsel zum neuen Arbeitgeber bei bereits vorliegender Zusage
    • Nachteile und Risiken: Verzicht auf Kündigungsschutz, schwere Anfechtbarkeit vor Gericht und potenzielle finanzielle Einbußen durch Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

    Welche Kreditkarte passt zu dir?

    Ein Arbeitsverhältnis kann auf zwei Wegen enden: durch einseitige Kündigung oder durch einen Aufhebungsvertrag. Der Aufhebungsvertrag bietet dir als Arbeitnehmer:in in bestimmten Situationen klare Vorteile – bringt aber auch Konsequenzen mit sich, die du unbedingt kennen solltest. Hier erfährst du alles Wichtige über diese Form der Vertragsbeendigung.

    Was ist ein Aufhebungsvertrag?

    Ein Aufhebungsvertrag bedeutet, dass du und dein Arbeitgeber gemeinsam beschließen, euer Arbeitsverhältnis unter bestimmten Bedingungen zu einem festgelegten Zeitpunkt zu beenden. Der Wunsch nach dieser vertraglichen Aufhebung kann dabei von beiden Seiten ausgehen.

    Dein Arbeitgeber könnte dir beispielsweise einen Aufhebungsvertrag anbieten – möglicherweise verbunden mit einer Abfindung – wenn ansonsten eine betriebsbedingte Kündigung drohen würde. Da ihr beide den Aufhebungsvertrag freiwillig unterschreibt, ist er vor Gericht schwer anfechtbar. Du verzichtest dabei auf deinen Kündigungsschutz, was deinem Arbeitgeber direkt Gewissheit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt.

    Auf der anderen Seite möchtest du vielleicht deiner aktuellen Stelle lieber früher als später den Rücken kehren – beispielsweise, wenn du bereits eine Zusage von deinem neuen Arbeitgeber hast. In diesem Fall ermöglicht dir der Aufhebungsvertrag, nicht erst die Kündigungsfrist abwarten zu müssen. Im Vertrag wird der genaue Termin vereinbart, zu dem du aus der Beschäftigung entlassen bist.

    📌 Gut zu wissen

    Ein Aufhebungsvertrag ist nur in Schriftform gültig und muss nach § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) von beiden Parteien unterschrieben werden. Mündliche Vereinbarungen oder E-Mails reichen nicht aus und sind rechtlich unwirksam.

    Geht das Angebot vom Arbeitgeber aus, solltest du unter normalen Umständen eine angemessene Bedenkzeit von in der Regel zwei Wochen erhalten, nach der du den Aufhebungsvertrag annehmen oder ablehnen kannst.

    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht einen Aufhebungsvertrag als wirksam erklärt, der einer Arbeitnehmerin als Alternative zur fristlosen Kündigung angeboten wurde und nur sofort ohne weitere Bedenkzeit angenommen werden durfte (AZ 6 AZR 333/21).

    Unterschiede zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag

    Eine Kündigung stellt eine einseitige Willenserklärung einer Partei dar – unabhängig davon, ob die andere Partei damit einverstanden ist. Im Gegensatz dazu ist ein Aufhebungsvertrag eine Regelung zwischen beiden Parteien.

    Gewissermaßen stellt er dadurch das Gegenstück zum Arbeitsvertrag dar: Im Arbeitsvertrag wird festgehalten, wann und zu welchen Konditionen einvernehmlich ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in begonnen wird. Im Aufhebungsvertrag hingegen wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu festen Bedingungen und zu einem bestimmten Termin beendet.

    Da eine Kündigung nur von einer Seite ausgeht, ist sie an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die für einen Aufhebungsvertrag keine Rolle spielen. Die Kündigungsfrist muss bei einer Kündigung stets beachtet werden – entweder die vertraglich vereinbarte oder die gesetzliche. Im Gegensatz dazu kannst du durch einen Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis jederzeit und ohne Frist beenden.

    Der Kündigungsschutz greift nur bei Kündigungen durch den Arbeitgeber. Schwangere, Schwerbehinderte oder Elternzeitnehmer:innen stehen unter besonderem Schutz und können nur in Ausnahmefällen gekündigt werden. Unterschreibst du einen Aufhebungsvertrag, verzichtest du auf deinen Kündigungsschutz.

    Der Betriebsrat hat Mitspracherecht bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers. Er kann beispielsweise prüfen, ob die Richtlinien eingehalten und soziale Faktoren berücksichtigt wurden – oder ob eine Weiterbeschäftigung unter bestimmten Umständen oder an einem anderen Arbeitsplatz möglich ist. Bei einem Aufhebungsvertrag wird der Betriebsrat nicht miteinbezogen.

    💡 Tipp

    Prüfe vor Unterschrift eines Aufhebungsvertrags immer, ob du bereits einen neuen Job in Aussicht hast. Ist das der Fall, informiere das Arbeitsamt innerhalb von drei Tagen über die Beendigung deines Arbeitsverhältnisses – es sei denn, deine neue Stelle beginnt direkt im Anschluss.

    Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld

    Kündigst du deine Beschäftigung eigenständig oder wirst selbstverschuldet entlassen, musst du eine sogenannte Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen abwarten, bis du Arbeitslosengeld (ALG) erhältst. Auch ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen – schließlich wurde dir nicht gekündigt, sondern das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst.

    Die Sperrzeit wird hier außerdem auf die Dauer des ALG-Bezugs angerechnet. Wenn du beispielsweise Anspruch auf zwölf Monate Arbeitslosengeld hast und eine Sperrzeit von drei Monaten erhältst, verkürzt sich dein Anspruch auf neun Monate. Diese finanzielle Konsequenz solltest du unbedingt in deine Überlegungen einbeziehen, bevor du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst.

    📌 Gut zu wissen

    Eine Sperrzeit kann vermieden werden, wenn du einen wichtigen Grund für die Aufhebung nachweisen kannst – etwa eine drohende betriebsbedingte Kündigung oder gesundheitliche Gründe. Lass dich hierzu unbedingt von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.

    Vorteile eines Aufhebungsvertrags für Arbeitnehmer:innen

    Der größte Vorteil eines Aufhebungsvertrags liegt in der Flexibilität beim Ausstieg. Du musst keine Kündigungsfrist einhalten und kannst das Arbeitsverhältnis zu einem Zeitpunkt beenden, der für dich optimal ist. Hast du bereits eine Zusage von einem neuen Arbeitgeber, ermöglicht dir der Aufhebungsvertrag einen schnellen Wechsel ohne lange Wartezeit.

    In vielen Fällen bietet dir dein Arbeitgeber im Rahmen des Aufhebungsvertrags eine Abfindung an. Diese kann finanziell attraktiv sein und dir den Übergang in eine neue berufliche Situation erleichtern. Besonders wenn eine betriebsbedingte Kündigung im Raum steht, kann ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung eine gute Alternative darstellen.

    Ein weiterer Vorteil: Du vermeidest eine Kündigung im Lebenslauf. Ein Aufhebungsvertrag wirkt in deinen Bewerbungsunterlagen oft neutraler als eine Kündigung und kann im Vorstellungsgespräch positiver dargestellt werden. Du kannst die Beendigung des Arbeitsverhältnisses als einvernehmliche Entscheidung kommunizieren.

    💡 Tipp

    Verhandle bei einem Aufhebungsvertrag immer über eine Abfindung und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Beides sollte schriftlich im Vertrag festgehalten werden. Als Faustregel für die Abfindungshöhe gilt: 0,5 bis 1 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

    Nachteile und Risiken eines Aufhebungsvertrags

    Der größte Nachteil: Du verzichtest auf deinen Kündigungsschutz. Während dein Arbeitgeber bei einer Kündigung bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Fristen einhalten muss, entfallen diese Schutzrechte bei einem Aufhebungsvertrag vollständig. Du kannst dich später nicht mehr auf den Kündigungsschutz berufen.

    Ein Aufhebungsvertrag ist schwer anfechtbar. Da beide Parteien freiwillig unterschreiben, hast du vor Gericht kaum Chancen, den Vertrag rückgängig zu machen. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei Täuschung oder Drohung – kann ein Aufhebungsvertrag angefochten werden. Diese hohe Hürde bedeutet, dass du dir deiner Entscheidung absolut sicher sein musst.

    Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kann erhebliche finanzielle Einbußen bedeuten. Bis zu zwölf Wochen ohne Einkommen können deine finanzielle Situation stark belasten. Zudem wird diese Sperrzeit auf die Gesamtdauer deines ALG-Anspruchs angerechnet, was deine Absicherung weiter verkürzt.

    Der Betriebsrat wird nicht einbezogen, was bedeutet, dass du auf dessen Unterstützung und Prüfung verzichtest. Bei einer Kündigung würde der Betriebsrat deine Interessen vertreten und möglicherweise Alternativen aufzeigen. Diese Kontrollinstanz fällt beim Aufhebungsvertrag komplett weg.

    💡 Tipp

    Lass dir ausreichend Bedenkzeit geben und hole dir rechtlichen Rat ein, bevor du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst. Die Entscheidung sollte gut überlegt sein, da sie weitreichende Konsequenzen haben kann. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt oft die Kosten für eine anwaltliche Beratung.

    ❔ Häufig gestellte Fragen

    Q

    Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag?

    Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung mit Kündigungsfrist und Kündigungsschutz. Ein Aufhebungsvertrag ist eine beidseitige Vereinbarung ohne Frist, bei der du auf deinen Kündigungsschutz verzichtest und das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendest.

    Q

    Bekomme ich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach einem Aufhebungsvertrag?

    In der Regel ja. Da das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst wurde, kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen entstehen. Diese wird zusätzlich auf die Gesamtdauer deines Arbeitslosengeld-Anspruchs angerechnet.

    Q

    Kann ich einen Aufhebungsvertrag nachträglich anfechten?

    Ein Aufhebungsvertrag ist vor Gericht schwer anfechtbar, da beide Parteien freiwillig unterschreiben. Nur in Ausnahmefällen wie Täuschung, Drohung oder arglistiger Täuschung besteht eine Chance auf erfolgreiche Anfechtung.

    Q

    Wie lange habe ich Bedenkzeit bei einem Aufhebungsvertrag?

    Unter normalen Umständen solltest du eine angemessene Bedenkzeit von in der Regel zwei Wochen erhalten. In Ausnahmefällen – etwa als Alternative zur fristlosen Kündigung – kann diese Frist entfallen.

    Q

    Habe ich Anspruch auf eine Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag?

    Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Viele Arbeitgeber bieten jedoch eine Abfindung an, besonders wenn eine betriebsbedingte Kündigung droht. Die Höhe ist Verhandlungssache zwischen dir und deinem Arbeitgeber.

    Q

    Wann muss ich das Arbeitsamt über einen Aufhebungsvertrag informieren?

    Du musst das Arbeitsamt innerhalb von drei Tagen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses informieren. Ausnahme: Wenn bereits ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben ist und die neue Stelle direkt anschließt.

  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.008€ Steuervorteil

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.008€ Steuervorteil

    Themen in diesem Artikel:

    Welche Kreditkarte passt zu dir?

    Alleinerziehende erhalten mit dem Entlastungsbetrag eine wichtige finanzielle Unterstützung: Der Steuerfreibetrag beträgt 4.008 Euro jährlich und reduziert die Steuerlast spürbar. Kinder kosten Geld, und wer allein ohne Partner:in Kinder erzieht, muss oft sehr sparsam leben, um finanziell über die Runden zu kommen. Gerade wenn die Kinder noch kleiner sind, ist eine Tätigkeit in Vollzeit kaum mit der Erziehung und Beaufsichtigung der Kinder zu vereinbaren. Entsprechend niedrig ist oft auch das zur Verfügung stehende Einkommen. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann hier helfen, indem er die Steuerlast senkt und damit mehr Geld im Portemonnaie lässt.

    Was ist der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende?

    Beim Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende handelt es sich um einen Steuerfreibetrag. Dieses Geld wird bei der Steuer nicht berücksichtigt, sodass weniger Steuern gezahlt werden müssen und mehr vom Einkommen übrig bleibt. Das bedeutet konkret: Der Staat überweist kein zusätzliches Geld, sondern fördert Alleinerziehende indirekt durch die finanzielle Entlastung bei der Steuer. Der Freibetrag mindert die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer und sorgt damit für eine spürbare Reduzierung der Steuerlast.

    📌 Gut zu wissen

    Der Entlastungsbetrag ist kein direkter Geldzufluss, sondern wirkt sich nur auf deine Steuerlast aus. Je nach deinem persönlichen Steuersatz kann die tatsächliche Ersparnis zwischen etwa 1.000 und 1.800 Euro pro Jahr liegen. Wer keine oder nur sehr geringe Steuern zahlt, profitiert entsprechend weniger vom Entlastungsbetrag.

    Wie hoch ist der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende?

    Im Steuergesetz für das Jahr 2020 wurde der Entlastungsbeitrag deutlich erhöht: Er beträgt 4.008 Euro für das erste Kind. Lebt mehr als ein Kind im Haushalt, erhöht sich der Betrag um 240 Euro für jedes weitere Kind. Diese Staffelung berücksichtigt, dass mit jedem weiteren Kind auch die finanzielle Belastung steigt.

    Der Beitrag wird auf das Kalenderjahr gerechnet. Entfallen die Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrags innerhalb des Jahres – beispielsweise weil die Kinder nun beim anderen Elternteil leben – reduziert sich der Betrag pro Monat, in dem die Voraussetzungen nicht mehr gegeben waren, um ein Zwölftel. Diese monatsweise Berechnung stellt sicher, dass der Entlastungsbetrag nur für die Zeiträume gewährt wird, in denen die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt waren.

    💡 Tipp

    Berechne deine voraussichtliche Steuerersparnis vorab: Bei einem Grenzsteuersatz von 30% sparst du durch den Entlastungsbetrag von 4.008 Euro etwa 1.200 Euro Steuern pro Jahr. Mit zwei Kindern (4.248 Euro Freibetrag) sind es bereits rund 1.274 Euro. Online-Steuerrechner können dir helfen, deine individuelle Ersparnis zu ermitteln.

    💡 Quick-Info: Entlastungsbeitrag, Kindergeld und Kinderfreibetrag

    Der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende ist eine zusätzliche Unterstützung und ersetzt nicht etwa das Kindergeld. Der Entlastungsbetrag hat auch keinen Einfluss auf die sogenannte „Günstigerprüfung“ des Finanzamts bei der Einkommenssteuererklärung, bei der automatisch errechnet wird, ob es für den:die Steuerpflichtige:n günstiger ist, die Kinderfreibeträge oder das Kindergeld bei der Steuer zu berücksichtigen.

    Diese Voraussetzungen müssen Alleinerziehende für den Entlastungsbeitrag erfüllen

    Um den Anspruch für den Entlastungsbeitrag zu erfüllen, müssen mehrere Voraussetzungen gleichzeitig gegeben sein. Zunächst muss ein Anspruch auf Kindergeld bestehen: Im Haushalt der:des Beantragenden muss also ein Kind wohnen und gemeldet sein, für das ein Kindergeldanspruch besteht. Ausschlaggebend ist der Anspruch, nicht eine tatsächliche Inanspruchnahme.

    Das Kind gehört zum Haushalt – davon geht das Finanzamt immer dann aus, wenn das Kind auch unter der gleichen Adresse wie der:die Beantragende gemeldet ist. Außerdem muss der:die Beantragende alleinstehend im Sinne des Gesetzes sein: Das Einkommenssteuergesetz definiert exakt, was „alleinstehend“ meint. Sobald die Person, die einen Antrag stellt, mit einem anderen Partner zusammenlebt, entfällt der Anspruch.

    📌 Gut zu wissen

    „Alleinstehend“ bedeutet steuerrechtlich: Du darfst nicht mit einer anderen volljährigen Person in einer Haushaltsgemeinschaft leben – außer es handelt sich um volljährige Kinder, für die noch Kindergeldanspruch besteht. Auch eine Wohngemeinschaft mit anderen Erwachsenen führt zum Verlust des Anspruchs, selbst wenn keine Beziehung besteht!

    Für die Beantragung muss zudem die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes übermittelt werden. Diese steuerliche Identifizierung ist notwendig, damit das Finanzamt die Angaben korrekt zuordnen kann.

    Wenn getrenntlebende Paare ihre Kinder gemeinsam erziehen wollen und dies auch für das Finanzamt offensichtlich ist – etwa weil das Kind an zwei Wohnorten gemeldet ist – treten Sonderregelungen in Kraft. Als Faustregel gilt: Das Elternteil, das Kindergeld erhält oder den Anspruch darauf hat, kann auch den Entlastungsbeitrag beantragen.

    Entlastungsbeitrag und Lohnsteuer

    Für Alleinerziehende ist oft jeder Euro wichtig. Um nicht auf die jährliche Gewährung des Entlastungsbeitrags zu warten, sondern möglichst schnell eine finanzielle Entlastung zu spüren, kann der Betrag auch bereits bei der Lohnsteuer berücksichtigt werden. Ist das der Fall, werden bei der Zahlung von Lohn oder Gehalt weniger Steuern abgezogen, sodass bereits monatlich mehr Geld zur Verfügung steht.

    Dazu können Alleinerziehende den Wechsel in die Steuerklasse 2 beantragen. Die Finanzämter halten auf ihren Internetseiten entsprechende Formulare unter dem Titel „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ bereit. Zum Wechsel der Steuerklasse müssen das Hauptformular und die Anlage „Kind“ ausgefüllt werden. Dieser Wechsel sorgt dafür, dass die Entlastung nicht erst mit der Steuererklärung im Folgejahr, sondern bereits während des laufenden Jahres wirksam wird.

    💡 Tipp

    Beantrage den Wechsel in Steuerklasse 2 sofort nach der Trennung oder Geburt deines Kindes! So erhältst du die Entlastung bereits monatlich mit deinem Gehalt. Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro kann das monatlich etwa 70-100 Euro mehr Netto bedeuten – Geld, das du direkt für deine Familie nutzen kannst.

    ✓ Good to know: Nicht übertragbar

    Anders als beim Kinderfreibetrag ist eine Übertragung des Entlastungsbetrags auf einen anderen Elternteil nicht möglich. Der Entlastungsbetrag steht ausschließlich dem Elternteil zu, bei dem das Kind gemeldet ist und das die weiteren Voraussetzungen erfüllt.

    So beantragst du den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    Um den Entlastungsbetrag zu bekommen, füllen Alleinerziehende bei der Steuererklärung die Anlage „Kind“ aus oder nutzen den entsprechenden Bereich in einer Steuersoftware. Die erste Seite fragt nach persönlichen Angaben zum Kind, zum Verwandtschaftsverhältnis und zum Kindergeldanspruch. Diese Informationen sind grundlegend für die Prüfung des Anspruchs.

    Neben Fragen zu abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und einem Abschnitt mit der Möglichkeit zur Übertragung des Kinder- und Betreuungsfreibetrags findest du auf der zweiten Seite des Formulars schließlich den Bereich zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Die dritte Seite beschäftigt sich unter anderem mit Schulgeld und Pauschbeträgen für Kinder mit Behinderung. Für jedes Kind muss eine eigene Anlage „Kind“ ausgefüllt werden, damit das Finanzamt die Entlastungsbeträge korrekt berechnen kann.

    💡 Tipp

    Nutze eine Steuersoftware oder einen Steuerberater für deine erste Steuererklärung als Alleinerziehende:r! Diese Programme führen dich Schritt für Schritt durch alle relevanten Punkte und stellen sicher, dass du keine Freibeträge oder Vergünstigungen vergisst. Die Kosten dafür kannst du übrigens auch von der Steuer absetzen.

    ❔ Häufig gestellte Fragen

    Q

    Was ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?

    Der Entlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag von 4.008 Euro jährlich, der die Steuerlast von Alleinerziehenden reduziert. Er wird nicht ausgezahlt, sondern mindert die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer.

    Q

    Wie hoch ist der Entlastungsbetrag bei mehreren Kindern?

    Für das erste Kind beträgt der Entlastungsbetrag 4.008 Euro. Für jedes weitere Kind im Haushalt erhöht sich der Betrag um zusätzliche 240 Euro pro Kind.

    Q

    Kann ich den Entlastungsbetrag bereits monatlich nutzen?

    Ja, durch den Wechsel in Steuerklasse 2 wird der Entlastungsbetrag bereits monatlich bei der Lohnsteuer berücksichtigt. Das bedeutet mehr Netto vom Brutto jeden Monat.

    Q

    Verliere ich den Anspruch, wenn ich mit jemandem zusammenziehe?

    Ja, sobald du mit einer anderen volljährigen Person zusammenziehst, entfällt der Anspruch auf den Entlastungsbetrag – auch in einer reinen WG ohne Beziehung. Ausnahme: volljährige Kinder mit Kindergeldanspruch.

    Q

    Was passiert bei geteiltem Sorgerecht?

    Bei geteiltem Sorgerecht erhält das Elternteil den Entlastungsbetrag, bei dem das Kind gemeldet ist und das Kindergeld bezieht. Eine Aufteilung zwischen beiden Elternteilen ist nicht möglich.

    Q

    Muss ich den Entlastungsbetrag jedes Jahr neu beantragen?

    In der Steuerklasse 2 wird er automatisch berücksichtigt. Bei der Steuererklärung musst du jährlich die Anlage „Kind“ ausfüllen, um den Entlastungsbetrag geltend zu machen.

  • Girokonto mit Kreditkarte: Der Vergleich für die beste Kombi

    Girokonto mit Kreditkarte: Der Vergleich für die beste Kombi

    Themen in diesem Artikel:

    • Girocard Grenzen: Warum die Girocard in Deutschland zwar weit verbreitet ist, im Ausland aber nur eingeschraenkt funktioniert, welche zusaetzlichen Gebuehren anfallen koennen und weshalb Banken die Karte zunehmend durch Kreditkarten ersetzen.
    • Debit oder Kreditkarte: Der Unterschied zwischen Debit Karte und echter Kreditkarte, wie Charge und Revolving Kreditkarten arbeiten und weshalb ein Kreditrahmen dein Zahlungsverhalten und deine Kosten beeinflusst.
    • Debit Karten im Ausland: Wieso Mietwagen und Hotels oft eine echte Kreditkarte verlangen, wie Kautionen mit dem Kreditrahmen reserviert werden und weshalb Debit Karten deine finanzielle Flexibilitaet auf Reisen deutlich einschraenken koennen.
    • Kostenloses Girokonto mit Kreditkarte: Worauf du bei scheinbar kostenlosen Konten achten solltest, von Bargeldabhebungsgebuehren und Fremdwaehrungsaufschlaegen bis zu versteckten Jahresgebuehren, und wie dir eine Checkliste beim Vergleich der Angebote hilft.
    • Girokonto und Kreditkarte trotz negativer Schufa: Welche Moeglichkeiten es mit eingeschraenkter Bonitaet gibt, wie Prepaid Kreditkarten funktionieren und welche Einschraenkungen damit verbunden sind, wenn Zahlungen nur auf Guthabenbasis moeglich sind.
    • Haeufig gestellte Fragen: Kurze Antworten zu Unterschieden zwischen Girocard, Debit und Kreditkarte, typischen Kostenfallen bei kostenlosen Konten, Schufa Themen und den wichtigsten Vorteilen einer vollwertigen Kreditkarte.

    Welche Kreditkarte passt zu dir?

    Die Girocard ist in Deutschland nach wie vor die meistgenutzte Bezahlkarte – doch ihre Grenzen werden immer deutlicher. Während sie im Inland zuverlässig funktioniert, stößt du im Ausland schnell auf Einschränkungen und zusätzliche Gebühren. Vollwertige Kreditkarten von Visa, Mastercard oder American Express® bieten dir dagegen weltweite Akzeptanz und oft sogar gebührenfreies Bezahlen außerhalb Deutschlands. Besonders beim mobilen Bezahlen mit Apple Pay oder Google Pay kommst du um eine Kreditkarte kaum herum, denn Girocards sind mit diesen Diensten meist nicht kompatibel. Immer mehr Banken reagieren auf diese Entwicklung und verlangen mittlerweile Gebühren für Girocards oder nehmen sie komplett aus dem Angebot.

    Die Girocard: Bewährt in Deutschland, begrenzt im Ausland

    Seit Jahren gehört die Girocard zum Standard-Repertoire deutscher Banken. Bei der Eröffnung eines Girokontos erhältst du sie in der Regel automatisch. Mit ihr kannst du nicht nur bargeldlos bezahlen, sondern auch an Geldautomaten und sogar an Supermarktkassen Bargeld abheben. In Deutschland genießt die Girocard nach wie vor die höchste Akzeptanz unter allen Bezahlkarten.

    Sobald du jedoch die Landesgrenzen überschreitest, zeigen sich die Schwächen. Der Einsatz im Ausland ist nicht nur eingeschränkt, sondern auch mit zusätzlichen Gebühren verbunden. Vollwertige Kreditkarten punkten hier mit deutlich breiterer Akzeptanz, besonders außerhalb der EU. Je nach Kartenmodell entfällt sogar das Auslandseinsatzgeld komplett, was dir auf Reisen erhebliche Kosten sparen kann.

    📌 Gut zu wissen

    Die technologische Entwicklung hat Konsequenzen: Immer mehr Banken verlangen mittlerweile Gebühren für die Ausgabe von Girocards oder streichen sie ganz aus ihrem Angebot. Der Grund: Kreditkarten bieten die gleichen Funktionen und sind zusätzlich mit modernen Bezahldiensten wie Apple Pay oder Google Pay kompatibel, während Girocards hier meist außen vor bleiben.

    Auch beim Thema mobiles Bezahlen zeigt sich die Girocard von ihrer limitierten Seite. Möchtest du dein Smartphone mit Apple Pay oder Google Pay nutzen, benötigst du eine Kreditkarte. Die Girocard ist mit diesen modernen Bezahldiensten in der Regel nicht kompatibel.

    Kreditkarte oder Debit-Karte: Der entscheidende Unterschied

    Viele Banken bieten zum Girokonto eine zusätzliche kostenlose Geldkarte an: die Debit-Karte. Doch Vorsicht – hierbei handelt es sich nicht um eine vollwertige Kreditkarte, auch wenn das Design täuschen mag. Die Debit-Karte ähnelt in ihrer Funktionsweise eher der klassischen Girocard und soll diese langfristig ersetzen.

    Der fundamentale Unterschied liegt in der Abbuchung. Bei Debit-Karten werden Bargeldabhebungen und Bezahlvorgänge direkt vom Girokonto abgebucht, genau wie bei der Girocard. Die herausgebende Bank gewährt dir also keinen Kredit. Anders verhält es sich bei echten Kreditkarten, die in zwei Varianten existieren: Charge-Kreditkarten und Revolving-Kreditkarten.

    Bei Charge-Kreditkarten sammelt die Bank alle deine Zahlungsvorgänge eines Monats und zieht sie gebündelt als Gesamtrechnung am Monatsende von deinem Girokonto ein. Du erhältst also einen zinslosen Kredit für bis zu 30 Tage. Revolving-Kreditkarten gehen noch einen Schritt weiter und ermöglichen dir die Rückzahlung in Raten. Du kannst deine getätigten Zahlungen über mehrere Monate hinweg in Teilbeträgen über das Girokonto ausgleichen. Allerdings musst du dafür in der Regel höhere Zinsen in Kauf nehmen.

    💡 Tipp

    Prüfe vor der Kartenauswahl genau, welcher Kartentyp zu deinem Zahlungsverhalten passt. Charge-Kreditkarten sind ideal, wenn du die volle Kontrolle über deine Ausgaben behalten möchtest und den Betrag monatlich komplett begleichen kannst. Revolving-Kreditkarten eignen sich nur, wenn du flexiblere Rückzahlungen benötigst – bedenke aber die hohen Zinsen, die schnell zur Schuldenfalle werden können.

    Ein weiterer Vorteil echter Kreditkarten sind die zusätzlichen Benefits. Viele Modelle bieten Cashback- oder Prämiensysteme, die jeden Karteneinsatz belohnen. Auch Reiserücktrittsversicherungen oder Auslandskrankenversicherungen sind bei manchen Karten bereits inklusive – ein echter Mehrwert, den Debit-Karten nicht bieten können.

    Vorsicht bei Debit-Karten im Ausland

    Für Vielreisende wird der Unterschied zwischen Debit- und Kreditkarte besonders deutlich. Das Buchen von Mietwagen oder Hotels funktioniert meist nur mit einer echten Kreditkarte. Der Grund liegt im verfügbaren Kreditrahmen: Anbieter können damit Kautionen reservieren, ohne eine tatsächliche Abbuchung vornehmen zu müssen. Dein Geld bleibt also verfügbar, während die Kaution nur blockiert wird.

    📌 Gut zu wissen

    Debit-Karten ermöglichen keinen Kreditrahmen. Das bedeutet: Selbst wenn eine Buchung theoretisch möglich wäre, würde die Kaution direkt von deinem Konto abgebucht – was deine finanzielle Flexibilität im Urlaub erheblich einschränken kann. Bei einer Hotelkaution von 500 Euro oder einer Mietwagen-Kaution von 1.000 Euro ist dieses Geld während deines gesamten Aufenthalts blockiert.

    Das führt dazu, dass Debit-Karten für Reservierungen oder Buchungen im Ausland oft nicht akzeptiert werden. Wer häufig reist, kommt um eine vollwertige Kreditkarte daher kaum herum.

    Kostenloses Girokonto mit Kreditkarte: Darauf musst du achten

    Viele der attraktiven Benefits sind allerdings kostenpflichtigen Premiumkreditkarten vorbehalten, die eine jährliche Gebühr verlangen. Diese Karten werden nur selten in Verbindung mit einem Girokonto angeboten, sondern müssen separat beantragt werden. Bist du auf der Suche nach einem Girokonto mit einer Kreditkarte, die tatsächlich kostenlos ist, solltest du mehrere Kriterien genau prüfen.

    Zunächst solltest du klären, ob das Kreditkarteninstitut Gebühren für das Abheben von Bargeld im In- und Ausland erhebt. Manche Anbieter locken mit kostenlosen Karten, verlangen aber hohe Gebühren bei jeder Bargeldabhebung. Ebenso wichtig ist die Frage nach Aufschlägen bei Transaktionen in Fremdwährung. Diese können sich schnell summieren, wenn du häufig außerhalb der Eurozone unterwegs bist.

    💡 Tipp

    Erstelle eine Checkliste mit allen potenziellen Kostenfaktoren: Bargeldabhebungen im In- und Ausland, Fremdwährungsgebühren, Kreditzinsen und versteckte Jahresgebühren ab dem zweiten Jahr. Vergleiche mindestens drei verschiedene Anbieter anhand dieser Kriterien. Oft zeigt sich erst im Detail, welches Angebot wirklich kostenlos ist und zu deinem Nutzungsverhalten passt.

    Auch die Höhe der Kreditzinsen spielt eine Rolle, falls du den Kreditrahmen der Karte nutzen möchtest. Bei Revolving-Kreditkarten können diese Zinsen erheblich sein. Nicht zuletzt solltest du prüfen, ob einmalige oder regelmäßige Gebühren für die generelle Nutzung anfallen. Manche Karten sind im ersten Jahr kostenlos, verlangen aber ab dem zweiten Jahr eine Jahresgebühr.

    Viele Girokonten erscheinen auf den ersten Blick kostenlos, da sie keine Kontoführungsgebühren berechnen. Dennoch können versteckte Kosten lauern. Achte besonders auf Gebühren für das Abheben oder Einzahlen von Bargeld, wenn du Fremdbanken und Geldautomaten von Drittanbietern nutzt oder Transaktionen im Ausland durchführst. Auch Kosten für Echtzeitüberweisungen oder Negativzinsen auf dein Guthaben können anfallen und das vermeintlich kostenlose Konto teuer machen.

    Kontoeröffnung mit negativem Schufa-Eintrag: Welche Möglichkeiten gibt es?

    Das Eröffnen eines kostenlosen Girokontos mit Kreditkarte ohne Bonitätsprüfung ist in der Regel nicht möglich. Banken prüfen standardmäßig deine Kreditwürdigkeit, bevor sie dir einen Kreditrahmen einräumen. Doch es gibt Alternativen: Einige Banken bieten kostenpflichtige Girokonten mit Prepaid-Kreditkarten an und ermöglichen damit, eine Kreditkarte trotz negativem Schufa-Eintrag zu erhalten.

    Bei diesen Angeboten werden häufig einmalige Gebühren für das Einrichten des Kontos berechnet sowie laufende Kontoführungsgebühren, die etwas höher angesetzt sind als bei herkömmlichen Girokonten. Der Kompromiss liegt in der eingeschränkten Funktionalität: Die Prepaid-Kreditkarte kann über das verknüpfte Girokonto mit einem Guthaben aufgeladen werden und anschließend für bargeldloses Bezahlen verwendet werden.

    📌 Gut zu wissen

    Prepaid-Kreditkarten funktionieren nur mit Guthaben – ist das Guthaben aufgebraucht, kannst du keinen Kredit über die Karte in Anspruch nehmen. Du solltest dein Guthaben deshalb immer gut im Auge behalten, um nicht plötzlich ohne Zahlungsmittel dazustehen. Für Menschen mit negativer Schufa ist dies dennoch eine praktikable Lösung, um am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen.

    ❔ Häufig gestellte Fragen

    Q

    Was ist der Hauptunterschied zwischen Girocard und Kreditkarte?

    Die Girocard bucht Zahlungen direkt vom Girokonto ab, während Kreditkarten einen Kreditrahmen bieten. Kreditkarten haben zudem weltweite Akzeptanz und sind mit Apple Pay und Google Pay kompatibel, was bei Girocards meist nicht der Fall ist.

    Q

    Ist eine Debit-Karte das Gleiche wie eine Kreditkarte?

    Nein, Debit-Karten sind keine vollwertigen Kreditkarten. Sie buchen Zahlungen direkt vom Konto ab und bieten keinen Kreditrahmen. Für Mietwagen-Buchungen oder Hotel-Kautionen werden sie daher oft nicht akzeptiert.

    Q

    Welche versteckten Kosten können bei kostenlosen Girokonten anfallen?

    Trotz fehlender Kontoführungsgebühren können Kosten für Bargeldabhebungen an Fremdautomaten, Auslandstransaktionen, Fremdwährungsaufschläge, Echtzeitüberweisungen oder Negativzinsen entstehen. Ein genauer Blick ins Preis-Leistungsverzeichnis lohnt sich.

    Q

    Kann ich ein Girokonto mit Kreditkarte trotz negativer Schufa eröffnen?

    Ein kostenloses Konto mit echter Kreditkarte ist ohne Bonitätsprüfung nicht möglich. Einige Banken bieten jedoch kostenpflichtige Girokonten mit Prepaid-Kreditkarten an, die du mit Guthaben aufladen kannst.

    Q

    Welche Vorteile bieten Kreditkarten gegenüber der Girocard?

    Kreditkarten bieten weltweite Akzeptanz, oft gebührenfreies Bezahlen im Ausland, Kompatibilität mit mobilem Bezahlen und zusätzliche Benefits wie Versicherungen, Cashback oder Prämienprogramme. Zudem ermöglichen sie Buchungen von Hotels und Mietwagen durch ihren Kreditrahmen.

    Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.

  • PKV für Beamte: Warum 90% die private Krankenversicherung wählen

    PKV für Beamte: Warum 90% die private Krankenversicherung wählen

    Themen in diesem Artikel:

    • Warum Beamt:innen privat versichert sind: Über 90 Prozent wählen die PKV wegen staatlicher Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der Gesundheitskosten
    • Das Beihilfe-System: Staat übernimmt Großteil der Kosten, nur Restbetrag muss privat versichert werden – deutlich günstiger als GKV
    • Funktionsweise der PKV: Restkostenversicherung mit individuellen Tarifen ab 200-300 Euro monatlich für attraktive Leistungen
    • Besondere Regelungen: Freie Heilfürsorge für gefährliche Berufe, Öffnungsaktion für erleichterten Zugang ohne Risikoprüfung
    • Finanzielle Vorteile: PKV meist günstiger als GKV-Vollbeitrag, bessere Leistungen bei niedrigeren Kosten durch Beihilfe

    Welche Kreditkarte passt zu dir?

    Über 90 Prozent der Beamt:innen in Deutschland entscheiden sich für eine private Krankenversicherung – und das aus gutem Grund. Die staatliche Beihilfe übernimmt zwischen 50 und 80 Prozent ihrer Gesundheitskosten, sodass sie nur den Restbetrag privat versichern müssen. Diese Restkostenversicherung ist deutlich günstiger als der volle Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse und bietet gleichzeitig bessere Leistungen wie schnellere Arzttermine, Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer im Krankenhaus.

    Darum sind so viele Beamt:innen privat versichert

    Beamt:innen genießen in Deutschland einen besonderen Status: Sie unterliegen nicht der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse. Diese Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Absicherung nutzen mehr als 90 Prozent zugunsten der PKV. Der Hauptgrund liegt in der finanziellen Attraktivität durch das staatliche Beihilfesystem.

    Die staatliche Beihilfe macht den Unterschied

    Für ihre private Gesundheitsversorgung erhalten Beamt:innen und ihre Angehörigen von ihrer Dienstbehörde eine hohe Beihilfe, die in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent der Gesundheitskosten beträgt. Nur den verbleibenden Rest müssen sie über eine private Krankenversicherung absichern. Dieses System führt zu erheblichen finanziellen Vorteilen gegenüber der gesetzlichen Alternative.

    In einer gesetzlichen Krankenkasse bekommen Beamt:innen hingegen keine Beihilfe und müssen den gesamten Monatsbeitrag selbst bezahlen. Nur einige Bundesländer wie Hamburg gewähren einen sogenannten GKV-Zuschuss, der ähnlich wie der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung bei Angestellten funktioniert und maximal 50 Prozent des GKV-Höchstbetrags beträgt.

    💡 Tipp

    Vergleichen Sie vor der Entscheidung unbedingt die Gesamtkosten: Als Beamt:in zahlen Sie mit einer PKV-Restkostenversicherung oft nur 200-300 Euro monatlich, während Sie in der GKV den vollen Beitrag von oft über 800 Euro ohne Beihilfe tragen müssten. Nutzen Sie spezielle Beamten-Tarifrechner, um Ihre persönliche Ersparnis zu ermitteln.

    Wann lohnt sich die gesetzliche Krankenversicherung?

    Nur für niedrige Besoldungsgruppen mit geringerem Einkommen und vielen Familienangehörigen kann der Beitritt in eine gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll sein. Der Grund: Kinder und einkommensschwache Ehe- und Lebenspartner:innen sind dann in der Familienversicherung kostenfrei mitversichert. Diese Konstellation ist jedoch die Ausnahme, nicht die Regel.

    📌 Gut zu wissen

    In Deutschland gab es im Jahr 2021 insgesamt rund 1,7 Millionen Beamt:innen und Richter:innen, die bei Bund, Ländern, Kommunen und der Sozialversicherung beschäftigt waren. Die Regelungen zur Beihilfe können sich je nach Dienstherrn unterscheiden – informieren Sie sich daher bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle über die genauen Konditionen.

    So funktioniert die PKV für Beamt:innen

    Die Höhe der staatlichen Beihilfe für Beamt:innen hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise der Lebenssituation oder ob sie für ein bestimmtes Bundesland oder den Bund arbeiten. In der Regel erhalten Beamt:innen 50 Prozent Beihilfe, während dieser Satz auf 70 Prozent steigt, wenn sie berücksichtigungsfähige Kinder oder Partner:innen haben. Für Kinder von Beamt:innen sind sogar 80 Prozent Beihilfe zu den Gesundheitskosten üblich.

    Restkostenversicherung statt Vollversicherung

    Da der Staat mit der Beihilfe für einen hohen Anteil der Gesundheitskosten aufkommt, müssen Beamt:innen nur noch eine deutlich günstigere sogenannte Restkostenversicherung bei einer PKV abschließen. Dieses Prinzip unterscheidet die Beamtenversicherung grundlegend von der Vollversicherung anderer Privatversicherter.

    Individuelle Leistungs- und Tarifwahl

    Bei einer privaten Krankenversicherung hängt der Tarif von Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand des Versicherten sowie dem vertraglichen Leistungsumfang ab. Der günstigste Vollversicherungstarif muss immer den gesetzlichen Standards genügen und entspricht in etwa einer GKV-Versorgung. Gegen Aufpreis sind Optionen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer im Krankenhaus abzuschließen. Ein attraktiver Leistungstarif kostet Beamt:innen ohne Vorerkrankungen um die 30 Jahre zwischen 200 und 300 Euro pro Monat.

    💡 Tipp

    Achten Sie bei der Tarifwahl auf ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis. Sparen Sie nicht an wichtigen Leistungen wie Zahnersatz oder stationärer Behandlung. Ein etwas höherer Monatsbeitrag von 20-30 Euro mehr kann im Ernstfall Tausende Euro an Eigenanteil ersparen. Prüfen Sie auch, ob Ihr Versicherer spezielle Beamtentarife mit optimierten Leistungen anbietet.

    Bezahlung im Krankheitsfall

    Die behandelnden Ärzt:innen stellen eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist von einigen Wochen aus. Die Beamt:innen reichen diese Rechnung bei ihrer Beihilfestelle und dem Versicherer ein, die diese innerhalb der Zahlungsfrist begleichen. In diesem Fall ist also keine Vorkasse nötig, was den administrativen Aufwand reduziert.

    Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten und Sehhilfen sieht die Situation anders aus. Da diese in der Regel sofort zu bezahlen sind, müssen Privatversicherte zunächst in Vorkasse gehen und bekommen den Betrag später erstattet. Dieses Verfahren erfordert eine gewisse finanzielle Liquidität.

    Beihilfeergänzungstarif für Zusatzleistungen

    Manchmal sind bestimmte Leistungen nicht im vollen Umfang durch die Beihilfe der Dienstbehörde gedeckt, beispielsweise Zahnersatz, Heilpraktikerleistungen oder Krankheitsfälle im Ausland. Private Versicherer bieten deshalb oft einen Beihilfeergänzungstarif an, der in diesem Fall vor Zuzahlungen schützt und die Versorgungslücken schließt.

    📌 Gut zu wissen

    Beamt:innen profitieren bei der sogenannten Öffnungsaktion zum erstmaligen Zugang in eine PKV von einer erleichterten Aufnahme. Dabei gibt es keine Ablehnung aus Risikogründen, keine Leistungsausschlüsse und eine Begrenzung von Risikozuschlägen auf 30 Prozent des regulären Tarifs. Diese Aktion gilt in der Regel für die ersten sechs Monate nach Verbeamtung – verpassen Sie dieses Zeitfenster nicht!

    Heilfürsorge, Dienstunfähigkeit und Pension

    Bei der Gesundheitsversorgung kann es für Beamt:innen besondere Umstände geben, die sie kennen sollten. Diese Sonderregelungen betreffen vor allem Berufsgruppen mit besonderen Risiken und spezifische Lebensphasen.

    Freie Heilfürsorge für gefährliche Berufe

    Bei der freien Heilfürsorge gewährt der Staat als Dienstherr Beamt:innen mit einer besonders gefährlichen Tätigkeit die vollständige Übernahme von Gesundheitskosten. Dies betrifft zum Beispiel Polizist:innen, Feuerwehrleute oder Justizvollzugsbeamt:innen. Die freie Heilfürsorge gilt aber nur für die Beamt:innen selbst und nicht deren Familienangehörige, die separat versichert werden müssen.

    💡 Tipp

    Falls Sie freie Heilfürsorge erhalten, denken Sie trotzdem an eine Anwartschaftsversicherung für später. Nach dem aktiven Dienst entfällt die freie Heilfürsorge und Sie benötigen eine reguläre PKV. Mit einer Anwartschaft sichern Sie sich Ihren Gesundheitszustand und günstige Konditionen für die Zukunft – das kostet meist nur 10-20 Euro monatlich.

    ❔ Häufig gestellte Fragen

    Q

    Warum entscheiden sich über 90 Prozent der Beamt:innen für die PKV?

    Beamt:innen erhalten vom Staat eine Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent ihrer Gesundheitskosten. Sie müssen nur den Restbetrag privat versichern, was deutlich günstiger ist als der volle GKV-Beitrag bei gleichzeitig besseren Leistungen wie kürzeren Wartezeiten und Chefarztbehandlung.

    Q

    Was kostet die PKV für Beamt:innen im Durchschnitt?

    Ein attraktiver Leistungstarif kostet Beamt:innen ohne Vorerkrankungen um die 30 Jahre zwischen 200 und 300 Euro monatlich. Dies deckt nur die Restkosten ab, da der Staat bereits 50-80 Prozent der Gesundheitskosten über die Beihilfe trägt.

    Q

    Können Beamt:innen auch in die gesetzliche Krankenversicherung?

    Ja, Beamt:innen haben Wahlfreiheit zwischen PKV und GKV. Allerdings erhalten sie in der GKV keine Beihilfe und müssen den vollen Beitrag selbst zahlen. Nur für niedrige Besoldungsgruppen mit vielen Familienangehörigen kann die GKV wegen der kostenlosen Familienversicherung vorteilhaft sein.

    Q

    Was ist die Öffnungsaktion für Beamt:innen?

    Die Öffnungsaktion ermöglicht Beamt:innen in den ersten sechs Monaten nach Verbeamtung einen erleichterten PKV-Zugang ohne Ablehnung aus Risikogründen, ohne Leistungsausschlüsse und mit maximal 30 Prozent Risikozuschlag. Diese einmalige Chance sollten Beamt:innen unbedingt nutzen.

    Q

    Wie funktioniert die Abrechnung mit Beihilfe und PKV?

    Arztrechnungen reichen Beamt:innen bei ihrer Beihilfestelle und dem PKV-Versicherer ein. Beide zahlen ihren Anteil direkt, sodass keine Vorkasse nötig ist. Bei Medikamenten und Sehhilfen müssen Beamt:innen jedoch in Vorkasse gehen und bekommen die Kosten später erstattet.

    Q

    Was ist freie Heilfürsorge und wer bekommt sie?

    Freie Heilfürsorge ist die vollständige Übernahme der Gesundheitskosten durch den Staat für Beamt:innen mit gefährlichen Tätigkeiten wie Polizist:innen, Feuerwehrleute oder Justizvollzugsbeamt:innen. Sie gilt nur für die Beamt:innen selbst, nicht für Familienangehörige, und endet mit dem aktiven Dienst.

  • Taschengeldkonto eröffnen: Der komplette Leitfaden für Eltern

    Taschengeldkonto eröffnen: Der komplette Leitfaden für Eltern

    Themen in diesem Artikel:

    • Was ist ein Taschengeldkonto: Erfahre, wie ein guthabenbasiertes Kinderkonto funktioniert, ab welchem Alter es sinnvoll ist und warum es für dein Kind sicheren Umgang mit Geld ohne Verschuldungsrisiko ermöglicht.
    • So eröffnest du ein Taschengeldkonto: Verstehe, welche gesetzlichen Voraussetzungen gelten, welche Unterlagen du benötigst und welche Schritte bei der Kontoeröffnung für dein Kind wichtig sind.
    • Taschengeldkonto online eröffnen: Lies, wie der digitale Antrag über die Website der Bank abläuft, wie die Videoidentifikation mit WebID funktioniert und wann dein Kind die Zugangsdaten zum Konto erhält.
    • Taschengeldkonto in der Filiale eröffnen: Erfahre, wie die Eröffnung vor Ort in der Bankfiliale abläuft, wann beide Elternteile zustimmen müssen und welche Besonderheiten bei getrennt lebenden Eltern zu beachten sind.
    • Merkmale eines Taschengeldkontos: Verstehe, warum Taschengeldkonten als gebührenfreie Guthabenkonten ohne Dispo ausgelegt sind, wie aufladbare Karten funktionieren und welche Basisleistungen in der Regel kostenlos sind.
    • Achtung Kinderkonto kann später Gebühren kosten: Lies, was sich mit der Volljährigkeit deines Kindes ändert, welche Gebühren dann anfallen können und warum du frühzeitig Alternativen und Jugendkonten prüfen solltest.
    • Häufige Fragen zum Taschengeldkonto: Finde Antworten zu Mindestalter, Überziehungsschutz, benötigten Dokumenten, Kontoumstellung mit 18 und zu möglichen Kosten oder Fallstricken rund um Kinderkonten.

    Welche Kreditkarte passt zu dir?

    Ein Taschengeldkonto ist der ideale Einstieg für Kinder, um frühzeitig den praktischen Umgang mit Geld zu lernen. Vom kostenlosen Bargeldabheben über die Girocard auf Guthabenbasis bis zur Banking-App bieten Kinderkonten heute eine breite Angebotspalette. Ob monatliches Taschengeld, der Lohn vom Ferienjob oder Geldgeschenke zum Geburtstag – ein Taschengeldkonto hilft deinem Kind, Finanzverantwortung zu entwickeln. Dabei ist ein Vergleich der verschiedenen Anbieter vorab sinnvoll, denn die Konditionen unterscheiden sich teilweise erheblich. Worauf du bei der Auswahl eines Taschengeldkontos achten solltest und wie du es eröffnest, erfährst du in diesem Artikel.

    Was ist ein Taschengeldkonto?

    Ein Taschengeldkonto ist ein guthabenbasiertes Girokonto, das speziell für Kinder konzipiert wurde. Finanzexpert:innen empfehlen die Nutzung ab dem siebten Lebensjahr, wenn Kinder beginnen, den Wert von Geld zu verstehen. Das Besondere: Es funktioniert ausschließlich auf Guthabenbasis, wodurch eine Verschuldung ausgeschlossen ist.

    Bereits ab der Geburt kann ein solches Konto als Ansparkonto für den Nachwuchs genutzt werden. Eltern zahlen darauf beispielsweise Geldgeschenke von Verwandten ein oder sparen regelmäßig kleine Beträge an. Ab dem siebten Lebensjahr wandelt sich das Ansparkonto dann in ein aktives Taschengeldkonto um, bei dem das Kind selbst lernt, mit seinem Geld umzugehen. Mit 14 Jahren erfolgt schließlich die Umfunktionierung in ein klassisches Girokonto mit erweiterten Funktionen.

    📌 Gut zu wissen

    Ein Taschengeldkonto bietet 100% Verschuldungsschutz für dein Kind. Da es ausschließlich auf Guthabenbasis funktioniert, ist ein Überziehen des Kontos technisch nicht möglich. Dies unterscheidet es grundlegend von normalen Girokonten für Erwachsene.

    Der große Vorteil liegt im Lerneffekt durch Eigenverantwortung. Kinder können ihr Taschengeld selbst verwalten, Ausgaben planen und erste Erfahrungen mit bargeldlosem Bezahlen sammeln. Dabei haben sie nur Zugriff auf das tatsächlich vorhandene Guthaben, was sie vor Überschuldung schützt und gleichzeitig ein realistisches Gefühl für verfügbare finanzielle Mittel vermittelt.

    So eröffnest du ein Taschengeldkonto

    Ab dem siebten Lebensjahr sind Kinder in Deutschland beschränkt geschäftsfähig. Der Gesetzgeber traut ihnen zu, selbstständig Geldgeschäfte zu erledigen, weshalb zahlreiche Kreditinstitute ab diesem Alter die Eröffnung eines Taschengeldkontos ermöglichen. Du hast dabei zwei Möglichkeiten: die Online-Eröffnung oder den Gang zur Bankfiliale.

    Unabhängig vom gewählten Weg benötigst du für die Kontoeröffnung einen gültigen Ausweis sowie die Geburtsurkunde beziehungsweise den gültigen Kinderreisepass deines Kindes. Diese Dokumente dienen der Legitimation und sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Wahl zwischen Online- und Filial-Eröffnung hängt von deinen persönlichen Vorlieben ab – beide Wege führen zum gleichen Ergebnis, unterscheiden sich jedoch im Ablauf.

    Taschengeldkonto online eröffnen

    Die Online-Eröffnung eines Taschengeldkontos ist bequem und zeitsparend. Nachdem du dich für eine Bank entschieden hast, füllst du den Kontoantrag über die Website aus. Dieser wird anschließend digital oder per Post an die Bank übermittelt. Der gesamte Prozess lässt sich mit Laptop, Tablet oder Smartphone durchführen.

    Im nächsten Schritt erhältst du als antragstellender Elternteil eine E-Mail mit einem Link zu einem Identifikationsportal wie WebID. Dieses digitale Verfahren zur Online-Personenidentifikation wird von vielen Banken genutzt. Für die Legitimation durch WebID benötigst du deinen gültigen Personalausweis oder Reisepass, dein Kind seine Geburtsurkunde oder den gültigen Kinderreisepass. Die Identifizierung erfolgt mittels Videochat über die WebID-App, was in der Regel nur wenige Minuten dauert.

    💡 Tipp

    Plane die Online-Legitimation für eine ruhige Tageszeit ein und sorge für gute Lichtverhältnisse. Halte alle Dokumente griffbereit und teste vorab deine Internetverbindung. So vermeidest du Unterbrechungen während des Videochats und die Kontoeröffnung geht schneller vonstatten.

    War die Legitimation erfolgreich, werden die Personendaten verschlüsselt an die Bank übertragen. Diese verschickt daraufhin eine Bestätigungsmail sowie die Zugangsdaten zum Taschengeldkonto in mehreren Briefen aus Sicherheitsgründen. Nach wenigen Tagen ist das Konto einsatzbereit und dein Kind kann mit dem eigenverantwortlichen Umgang mit Geld beginnen.

    Taschengeldkonto in der Filiale eröffnen

    Wer den persönlichen Kontakt bevorzugt, kann das Taschengeldkonto auch direkt in einer Bankfiliale eröffnen. Idealerweise erscheinen beide Elternteile samt Kind zum Termin. Falls ein Elternteil verhindert ist, sollte der anwesende Partner oder die Partnerin eine formlose Einverständniserklärung mitbringen, die die Zustimmung des anderen Elternteils dokumentiert.

    📌 Gut zu wissen

    Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Elternteile der Kontoeröffnung zustimmen. Eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils ist zwingend erforderlich und sollte dessen Unterschrift sowie eine Kopie des Personalausweises enthalten.

    Auch in der Filiale gilt die Legitimationspflicht. Die Eltern müssen einen gültigen Ausweis oder Reisepass vorlegen, die Kinder ihre Geburtsurkunde oder einen gültigen Kinderreisepass. Der Bankmitarbeiter oder die Bankmitarbeiterin prüft die Dokumente und unterstützt beim Ausfüllen des Kontoantrags. Dies bietet den Vorteil, dass offene Fragen direkt geklärt werden können.

    Ist der Antrag vollständig ausgefüllt und war die Legitimation erfolgreich, verschickt die Bank die Zugangsdaten zum neuen Kinderkonto ein paar Tage später per Post. Der Ablauf ist damit ähnlich zur Online-Eröffnung, nur dass die Identifikation persönlich vor Ort stattfindet statt per Videochat.

    Merkmale eines Taschengeldkontos

    Das zentrale Merkmal eines Taschengeldkontos ist seine Funktion als Guthabenkonto ohne Dispositionskredit. Kinder können das Konto nicht überziehen, da sie ausschließlich über das Geld verfügen, das als Guthaben auf dem Konto liegt. Dieses Prinzip schützt vor Verschuldung und vermittelt gleichzeitig ein realistisches Verständnis für verfügbare finanzielle Mittel.

    Das Guthaben-Prinzip gilt auch für aufladbare Debitkarten, die zu vielen Taschengeldkonten gehören. Diese Karten funktionieren wie normale Bankkarten, allerdings muss vorher ein Betrag aufgeladen werden. Erst dann lässt sich damit bezahlen oder Geld abheben. Ein Verschuldungsrisiko ist somit vollständig ausgeschlossen, während dein Kind dennoch die Vorteile bargeldlosen Bezahlens kennenlernt.

    Generell ist ein Schülerkonto oder Taschengeldkonto gebührenfrei. Die kontoführenden Banken erheben lediglich für individuelle Leistungen Gebühren. Dazu zählen beispielsweise das Zuschicken der Kontoauszüge per Post oder eine individuell gestaltete Bankkarte mit Wunschmotiv. Die Grundfunktionen wie Überweisungen, Daueraufträge und das Online-Banking sind hingegen kostenfrei nutzbar.

    Achtung: Kinderkonto kann später Gebühren kosten

    Auch wenn Kinderkonten während der Minderjährigkeit gebührenfrei sind, ändert sich dies häufig mit Erreichen der Volljährigkeit im Alter von 18 Jahren. Dann wird aus dem Kinderkonto meist ein normales Girokonto, das einer erneuten Legitimation bedarf. Die Folge: Viele Banken verlangen dann Kontoführungsgebühren sowie jährliche Kosten für die Girocard.

    💡 Tipp

    Prüfe bereits vor der Kontoeröffnung die Konditionen nach dem 18. Geburtstag. Einige Banken bieten spezielle Jugendkonten bis 25 Jahre kostenlos an. Notiere dir den Zeitpunkt der Volljährigkeit deines Kindes, um rechtzeitig Alternativen zu prüfen und gegebenenfalls das Konto zu wechseln.

    Auch wenn der Gedanke naheliegt, dass Eltern ihr eigenes Konto für die Geldanlage der Kinder nutzen, raten Expert:innen davon ab. Zum einen kann es bei der Trennung der Eltern zu Streitereien um das Geld des Nachwuchses kommen, da die rechtliche Zuordnung unklar ist. Zum anderen ist der Lerneffekt immer dann am größten, wenn die Kinder selbst über ihr eigenes Konto verfügen dürfen. Die Eigenverantwortung und das Gefühl, ein eigenes Konto zu besitzen, fördern den bewussten Umgang mit Geld erheblich mehr als wenn Eltern das Geld stellvertretend verwalten.

    ❔ Häufig gestellte Fragen

    Q

    Ab welchem Alter ist ein Taschengeldkonto sinnvoll?

    Finanzexpert:innen empfehlen ein Taschengeldkonto ab dem siebten Lebensjahr, wenn Kinder beschränkt geschäftsfähig werden und den Wert von Geld verstehen lernen. Ab diesem Alter können sie erste eigenverantwortliche Erfahrungen mit Geld sammeln.

    Q

    Kann mein Kind das Taschengeldkonto überziehen?

    Nein, ein Taschengeldkonto funktioniert ausschließlich auf Guthabenbasis ohne Dispositionskredit. Eine Verschuldung ist damit vollständig ausgeschlossen. Das Kind kann nur über das Geld verfügen, das tatsächlich auf dem Konto vorhanden ist.

    Q

    Welche Dokumente brauche ich zur Kontoeröffnung?

    Du benötigst deinen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie die Geburtsurkunde oder den gültigen Kinderreisepass deines Kindes für die Legitimation. Bei getrennt lebenden Eltern ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils erforderlich.

    Q

    Was passiert mit dem Konto bei Volljährigkeit?

    Mit 18 Jahren wird das Kinderkonto meist automatisch in ein normales Girokonto umgewandelt. Ab diesem Zeitpunkt können Kontoführungsgebühren anfallen. Es empfiehlt sich, rechtzeitig die Konditionen zu prüfen und gegebenenfalls zu einem kostenlosen Studentenkonto zu wechseln.

    Q

    Wie funktioniert die Online-Legitimation bei der Kontoeröffnung?

    Die Legitimation erfolgt per Videochat über Dienste wie WebID. Du zeigst dabei deinen Ausweis und die Geburtsurkunde deines Kindes in die Kamera. Der gesamte Vorgang dauert nur wenige Minuten und die Daten werden verschlüsselt an die Bank übertragen.

    Q

    Gibt es versteckte Kosten beim Taschengeldkonto?

    Die Grundfunktionen eines Taschengeldkontos sind bis zur Volljährigkeit in der Regel kostenlos. Gebühren können nur für Zusatzleistungen wie postalische Kontoauszüge oder individuell gestaltete Bankkarten anfallen. Online-Banking, Überweisungen und Daueraufträge sind kostenfrei.

  • Private Krankenversicherung für Selbstständige: Der Guide

    Private Krankenversicherung für Selbstständige: Der Guide

    Themen in diesem Artikel:

    • Welche Krankenversicherung haben Selbstständige: Erfahre, welche Wahlmöglichkeiten du als Selbstständige:r zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung hast, welche Besonderheiten für Mitglieder der Künstlersozialkasse gelten und wodurch sich die Beiträge in beiden Systemen unterscheiden.
    • Wechsel von der GKV in die PKV: Verstehe, unter welchen Voraussetzungen du von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln kannst, welche Rolle deine hauptberufliche Selbstständigkeit spielt und was bei der Gesundheitsprüfung wichtig ist.
    • Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung: Lies, warum ein Wechsel zurück in die GKV nur in bestimmten Fällen möglich ist, welche Bedeutung Festanstellung, Familienversicherung und Auslandsaufenthalt haben und weshalb die Altersgrenze von 55 Jahren so entscheidend ist.
    • Kosten einer privaten Krankenversicherung: Erfahre, wie Alter, Gesundheitszustand, Leistungsumfang und Selbstbehalt deine Beitragshöhe beeinflussen und welche typischen Monatsbeiträge sich für junge gesunde Selbstständige ergeben können.
    • Häufige Fragen zur Krankenversicherung für Selbstständige: Finde Antworten dazu, ob du ohne Mindesteinkommen in die PKV wechseln kannst, wovon die Beitragshöhe abhängt, wie ein Rückweg in die GKV funktionieren kann, welche Rolle Krankentagegeld spielt und wie die Absicherung der Familie geregelt ist.

    Welche Kreditkarte passt zu dir?

    Als Selbstständige:r stehst du vor einer wichtigen Entscheidung: Private oder gesetzliche Krankenversicherung? Die gute Nachricht zuerst – du hast die freie Wahl. Und diese Wahlfreiheit kann sich richtig lohnen. Besonders wenn du jung bist und einen guten Gesundheitszustand mitbringst, bietet dir die private Krankenversicherung oft bessere Leistungen bei gleichzeitig niedrigeren monatlichen Beiträgen als die gesetzliche Alternative. Doch die Entscheidung will gut überlegt sein, denn ein späterer Wechsel zurück in die GKV ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

    Welche Krankenversicherung haben Selbstständige?

    Die Freiheit der Selbstständigkeit zeigt sich auch bei der Krankenversicherung. Du kannst zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversicherung wählen – und das ohne Nachweis eines Mindesteinkommens, wie es bei Angestellten erforderlich wäre. Diese Wahlfreiheit macht die Selbstständigkeit in puncto Krankenversicherung besonders attraktiv.

    Eine Ausnahme bilden freiberuflich tätige Künstler:innen und Publizist:innen, die über die Künstlersozialkasse versichert sind. Sie erhalten von der KSK einen Zuschuss ähnlich dem Arbeitgeberzuschuss bei Angestellten. Möchten sie in die PKV wechseln, müssen sie nachweisen, dass ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.

    📌 Gut zu wissen

    Die Künstlersozialkasse (KSK) übernimmt für ihre Mitglieder den Arbeitgeberanteil der Krankenversicherung. Dieser Zuschuss kann auch bei einem Wechsel in die PKV erhalten bleiben, sofern dein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von aktuell 69.300 Euro jährlich liegt.

    Der entscheidende Unterschied zwischen GKV und PKV liegt in der Beitragsberechnung. Während die gesetzlichen Kassen dein Einkommen als Berechnungsgrundlage heranziehen, orientiert sich die PKV an ganz anderen Faktoren: deinem Alter, deinem Gesundheitszustand und dem gewünschten Leistungspaket. Bist du jung und gesund, zahlst du als Selbstständige:r in der PKV häufig deutlich weniger als in der GKV.

    Bedenke jedoch: Die Entscheidung für eine PKV ist in der Regel eine langfristige Bindung. Ein Wechsel zurück in die GKV gestaltet sich schwierig und ist meist nur möglich, wenn du in ein Angestelltenverhältnis wechselst – und selbst das nur bis zum 55. Lebensjahr.

    Wechsel von der GKV in die PKV: Voraussetzungen für Selbstständige

    Der Weg in die private Krankenversicherung ist für Selbstständige erfreulich unkompliziert. Sobald du hauptberuflich selbstständig tätig bist, entfällt die Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen automatisch. Du bist dann versicherungsfrei und kannst frei zwischen PKV und GKV entscheiden.

    Der erste konkrete Schritt ist die Befreiung von der Versicherungspflicht bei deiner gesetzlichen Krankenkasse. Anschließend folgt die Gesundheitsprüfung bei der privaten Krankenversicherung. Diese Prüfung ist unverzichtbar, denn sie ermittelt deinen Gesundheitszustand, der maßgeblich deinen Versicherungstarif beeinflusst.

    💡 Tipp

    Bereite dich gründlich auf die Gesundheitsprüfung vor! Sammle alle Arztberichte der letzten fünf Jahre und liste chronische Erkrankungen oder regelmäßige Medikamenteneinnahmen vollständig auf. Ehrlichkeit zahlt sich aus – verschwiegene Vorerkrankungen können später zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

    Etwas komplexer wird es, wenn du gleichzeitig selbstständig und angestellt tätig bist. In diesem Fall musst du zwei klare Voraussetzungen erfüllen, um in die PKV wechseln zu können. Erstens musst du mehr als 18 Stunden pro Woche selbstständig arbeiten und entsprechend weniger als 18 Stunden in deinem Angestelltenverhältnis. Zweitens muss dein Einkommen aus der Selbstständigkeit höher sein als dein Gehalt aus der Anstellung. Nur wenn beide Bedingungen erfüllt sind, steht dir der Wechsel in die private Krankenversicherung offen.

    Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

    Der Wechsel von der PKV zurück in die GKV ist kein einfacher Schritt. Selbstständig Tätige können nicht ohne Weiteres zurückkehren, sondern müssen bestimmte Bedingungen erfüllen.

    Die hauptberufliche Festanstellung bietet den einfachsten Rückweg in die GKV. Nimmst du eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, kannst du zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Diese Option steht dir allerdings nur offen, solange du das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht hast. Nach diesem Stichtag wird der Wechsel deutlich schwieriger.

    📌 Gut zu wissen

    Die Altersgrenze von 55 Jahren ist gesetzlich festgeschrieben und gilt ausnahmslos. Selbst wenn du nach deinem 55. Geburtstag eine Festanstellung annimmst, bleibst du in der PKV versichert. Plane deinen eventuellen Rückwechsel daher rechtzeitig!

    Für Menschen über 55 Jahre bleibt im Wesentlichen nur die gesetzliche Familienversicherung als Rückweg. Bist du mit einer Person verheiratet, die gesetzlich versichert ist, kannst du über deren Familienversicherung zurück in die GKV gelangen. Diese Option setzt allerdings voraus, dass du die Einkommensgrenzen der Familienversicherung einhältst.

    Eine weitere Möglichkeit bietet ein mindestens zwölfmonatiger Auslandsaufenthalt. Warst du ein Jahr oder länger im Ausland krankenversichert, kannst du nach deiner Rückkehr nach Deutschland unter Einhaltung der PKV-Kündigungsfrist zurück in die GKV wechseln. Die Rückkehr kann dabei mit einer Rückwirkung von höchstens drei Monaten erfolgen.

    Was kostet eine private Krankenversicherung für Selbstständige?

    Die Beitragshöhe deiner privaten Krankenversicherung setzt sich aus vier wesentlichen Faktoren zusammen: deinem Alter, deinem Gesundheitszustand, dem Umfang der gewünschten Leistungen und der Höhe deines Selbstbehalts. Diese Faktoren greifen ineinander und bestimmen gemeinsam, wie viel du monatlich für deine PKV zahlst.

    Je jünger und gesünder du bist, desto günstiger fällt dein PKV-Beitrag aus. Auch die Höhe deines Selbstbehalts spielt eine wichtige Rolle: Bist du bereit, einen höheren Eigenanteil bei Behandlungen zu tragen, sinken deine monatlichen Beiträge entsprechend. Gleichzeitig entscheidet der Leistungsumfang deines Tarifs über die Beitragshöhe – umfassendere Leistungen bedeuten höhere Kosten.

    💡 Tipp

    Wähle deinen Selbstbehalt clever! Als Selbstständige:r kannst du einen Selbstbehalt von 600 bis 1.200 Euro pro Jahr gut verkraften und sparst dadurch monatlich oft 50 bis 100 Euro an Beiträgen. Lege die Ersparnis zur Seite für den Fall, dass du den Selbstbehalt tatsächlich benötigst.

    Für 30-jährige privat krankenversicherte Selbstständige ergeben sich bei einer Selbstbeteiligung von 1.000 Euro und einem Krankentagegeld von 100 Euro ab dem 43. Tag folgende Richtwerte: Der Basistarif mit Unterbringung im Mehrbettzimmer, Behandlung durch den Stationsarzt beziehungsweise die Stationsärztin sowie mindestens 50 Prozent Kostenübernahme bei Zahnersatz liegt bei rund 275 Euro pro Monat. Der Komforttarif mit erweiterten Leistungen kostet etwa 310 Euro monatlich.

    ❔ Häufig gestellte Fragen

    Q

    Können Selbstständige ohne Mindesteinkommen in die PKV wechseln?

    Ja, Selbstständige können ohne Nachweis eines Mindesteinkommens in die private Krankenversicherung wechseln. Sobald du hauptberuflich selbstständig tätig bist, entfällt die Versicherungspflicht und du kannst frei zwischen GKV und PKV wählen.

    Q

    Wovon hängt die Beitragshöhe in der PKV ab?

    Die PKV-Beiträge richten sich nach deinem Alter, Gesundheitszustand, dem gewünschten Leistungsumfang und der Höhe des Selbstbehalts. Im Gegensatz zur GKV spielt dein Einkommen keine Rolle bei der Beitragsberechnung.

    Q

    Kann ich als Selbstständige:r von der PKV zurück in die GKV wechseln?

    Ein Wechsel zurück in die GKV ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich: durch eine hauptberufliche Festanstellung vor dem 55. Lebensjahr, über die Familienversicherung des Ehepartners oder nach einem mindestens zwölfmonatigen Auslandsaufenthalt.

    Q

    Was passiert mit meiner PKV im Alter, wenn die Beiträge steigen?

    Die PKV bildet Altersrückstellungen, um Beitragssteigerungen im Alter abzufedern. Zusätzlich kannst du in einen günstigeren Tarif beim selben Versicherer wechseln oder den Basistarif wählen, der sich am GKV-Höchstbeitrag orientiert und bei finanzieller Not halbiert werden kann.

    Q

    Muss ich als Selbstständige:r Krankentagegeld abschließen?

    Das Krankentagegeld ist für Selbstständige besonders wichtig, da kein Arbeitgeber im Krankheitsfall weiterzahlt. Die Höhe sollte etwa 70-80% deines Nettoeinkommens abdecken. Du kannst die Karenzzeit (ab wann gezahlt wird) selbst wählen – je länger, desto günstiger der Beitrag.

    Q

    Kann ich meine Familie in der PKV mitversichern?

    Anders als in der GKV gibt es in der PKV keine kostenlose Familienversicherung. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Für Kinder gibt es jedoch spezielle, günstigere Kindertarife ohne Altersrückstellungen.

  • Altersvorsorge für Frauen: Früh starten, Rentenlücke schließen

    Altersvorsorge für Frauen: Früh starten, Rentenlücke schließen

    Themen in diesem Artikel:

    • Rentenlücke bei Frauen: Teilzeitarbeit und Gehaltsgefälle führen zu durchschnittlich 25 Prozent weniger Vermögen und höherem Altersarmutsrisiko bei Frauen.
    • Früher Start zahlt sich aus: Bereits ab dem ersten Gehalt sollten kleine Beträge gespart werden, um vom Zinseszinseffekt maximal zu profitieren.
    • Passende Sparformen wählen: Fondssparen, Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge und Immobilien bieten bessere Renditen als klassische Sparkonten.
    • Partnerschaftliche Absicherung: Rentenausgleich in Ehe- oder Partnerschaftsverträgen schützt bei Trennung vor finanziellen Nachteilen durch Teilzeit und Familienarbeit.

    Welche Kreditkarte passt zu dir?

    Altersvorsorge für Frauen: Darauf kommt es an

    Frauen sind im Alter deutlich stärker von Altersarmut bedroht als Männer – eine Tatsache, die direkt mit Teilzeitarbeit, Gehaltsgefälle und familienbedingten Berufspausen zusammenhängt. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Strategie und einem frühen Start lässt sich diese Rentenlücke erheblich verringern. Der Schlüssel liegt in einer durchdachten privaten Altersvorsorge, die das geringere Einkommen während des Berufslebens ausgleicht und dir im Alter finanzielle Sicherheit bietet.

    Weniger Vermögen und kleinere Rente: Die finanzielle Realität für Frauen

    Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit, legen für die Kindererziehung öfter berufliche Pausen ein und verdienen selbst in vergleichbaren Jobsituationen teils weniger Geld als Männer. Diese Faktoren summieren sich über ein Arbeitsleben hinweg zu erheblichen finanziellen Nachteilen. Was an Kindererziehungs- oder Pflegezeiten bei der Rente berücksichtigt wird, gleicht nicht aus, was ein durchgehender Vollzeitjob zur Altersvorsorge beiträgt.

    Das Ergebnis: Frauen bekommen im Durchschnitt geringere Altersbezüge als Männer und sind damit deutlich stärker gefährdet, unter Altersarmut zu leiden. Im Jahr 2021 hatten 4,9 Millionen Senior:innen, also 27,8 Prozent aller Rentner:innen, ein monatliches Nettoeinkommen von weniger als 1.000 Euro. Der Anteil der betroffenen Frauen war dabei mit 38,2 Prozent deutlich höher als der Anteil der Männer, deren Anteil bei 14,7 Prozent lag.

    📌 Gut zu wissen

    Die Vermögenslücke zwischen Männern und Frauen beträgt im Durchschnitt 25 Prozent. Das bedeutet: Frauen sammeln bis zum Ruhestand ein Viertel weniger Vermögen an als ihre männlichen Kollegen. Diese Lücke entsteht nicht nur durch geringere Gehälter, sondern auch durch weniger Sparfähigkeit während Teilzeit- und Familienphasen.

    Auf die Gesamtheit aller Arbeitnehmer:innen bezogen schneiden Frauen finanziell deutlich schlechter ab: Sie sammeln bis zum Ruhestand im Schnitt rund ein Viertel weniger Vermögen an als ihre männlichen Kollegen. Diese Vermögenslücke hat direkte Auswirkungen auf die Lebensqualität im Alter und macht eine zusätzliche private Vorsorge unverzichtbar.

    Möglichst früh mit privater Altersvorsorge beginnen

    Für Frauen ist es in den meisten Fällen daher noch wichtiger als für Männer, sich so früh wie möglich um eine zusätzliche Altersvorsorge zu kümmern, die einen finanziellen Beitrag zu den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sichert. Der Zeitfaktor spielt dabei eine entscheidende Rolle, denn je früher du anfängst, desto mehr Zeit hat dein Geld, für dich zu arbeiten.

    Bereits vom ersten Gehalt sollten kleinere Beträge abgezweigt werden. Du musst nicht mit großen Summen starten – Sparpläne in verschiedenen Formen gibt es bereits ab monatlichen Beiträgen von 25 bis 50 Euro. Vor allem in Zeiten steigender Zinsen hilft zudem der Zinseszinseffekt enorm, Kapital anzusparen. Dieser Effekt wirkt umso stärker, je mehr Zeit er hat. Selbst kleine, regelmäßige Beiträge können sich über Jahrzehnte zu einem beachtlichen Vermögen entwickeln.

    💡 Tipp

    Richte einen Dauerauftrag direkt nach Gehaltseingang ein. Wenn das Geld automatisch für die Altersvorsorge abgebucht wird, bevor du es ausgeben kannst, fällt das Sparen viel leichter. Beginne mit einem Betrag, der dich nicht einschränkt – selbst 25 Euro monatlich sind ein guter Start. Erhöhe die Sparrate bei jeder Gehaltserhöhung um die Hälfte der Erhöhung.

    Kostenlose Altersvorsorgeberatung

    Die Möglichkeiten der Altersvorsorge sind derart komplex, dass eine Beratung in der Regel sinnvoll ist. So gibt es an vielen Orten in Deutschland eine kostenlose Altersvorsorgeberatung der deutschen Rentenversicherung. Zudem kannst du bei deiner Bank oder bei seriösen, unabhängigen Finanzberater:innen gute Hinweise und Tipps zur Altersvorsorge bekommen.

    Die passende Sparform finden: Mehr als nur das Sparkonto

    Das Sparkonto ist trotz geringer Zinsen im Jahr 2022 noch eine beliebte Form, überschüssiges Geld zu verwahren. Doch auf diese Weise verschenken Verbraucher:innen viel Potenzial. Investitionen in Aktienfonds oder staatlich geförderte Rentenprodukte sind in der Regel renditestärker und bieten dir bessere Chancen, eine solide finanzielle Basis für das Alter aufzubauen.

    Fondssparen mit ETFs

    Fondssparen mit ETFs ist eine bewährte Form der Altersvorsorge, bei der jeden Monat ein bestimmter Betrag in einen Aktienfonds wandert. Die Stiftung Warentest empfiehlt etwa ETFs auf den MSCI World. Diese Fonds sind günstig und die Investition verteilt sich auf eine Vielzahl von Unternehmen aus unterschiedlichen Ländern und Branchen. Das minimiert das Verlustrisiko und ermöglicht dir gleichzeitig, von der langfristigen Entwicklung der globalen Wirtschaft zu profitieren.

    Altersvorsorge mit Auszahlplan

    Bei der Altersvorsorge mit Auszahlplan wird das angesparte Vermögen gewinnbringend angelegt und später in regelmäßigen Beträgen ausgezahlt. Es gibt mehrere Modelle der Altersvorsorge mit Auszahlplan, die ganz nach Risikoneigung und Ruhezeitideen gestaltet werden können. Diese Flexibilität macht diese Form besonders attraktiv für Frauen, die ihre Altersvorsorge individuell an ihre Lebenssituation anpassen möchten.

    Riester-Rente für Familien

    Die Riester-Rente rentiert sich vor allem für Frauen mit mehreren Kindern, da es pro Kind Zuschläge vom Staat gibt. Auch in diesem Segment gibt es verschiedene Varianten wie Versicherungen, Fondssparpläne oder Wohn-Riester. Die verschiedenen Anbieter haben zudem unterschiedliche Konditionen, weshalb ein Vergleich lohnenswert ist. Die staatliche Förderung macht die Riester-Rente besonders für Familien mit Kindern zu einer attraktiven Option.

    📌 Gut zu wissen

    Bei der Riester-Rente erhältst du 300 Euro Kinderzulage pro Jahr für jedes nach 2008 geborene Kind (185 Euro für davor geborene Kinder). Diese Zulagen werden direkt deinem Riester-Vertrag gutgeschrieben und erhöhen deine spätere Rente erheblich. Wichtig: Die Zulagen müssen jährlich beantragt werden!

    Immobilie als Altersvorsorge

    Eine eigene Immobilie, die mit Renteneintritt abbezahlt ist, sorgt für mietfreies Wohnen im Alter oder beschert Mieteinnahmen. Damit sich diese Investition rechnet, sollte der Preis angemessen, das Zinsniveau für das Darlehen nicht zu hoch und mindestens 20 Prozent Eigenkapital vorhanden sein. Eine Immobilie bietet nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch ein Stück Unabhängigkeit im Alter.

    Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

    Wer eine betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV abschließt, bekommt einen Zuschuss des Arbeitgebers zu den Beiträgen für die Rente. Die staatliche Förderung der bAV für Arbeitnehmer:innen mit geringem Einkommen ist seit 2020 deutlich verbessert worden. Diese Form der Vorsorge ist besonders attraktiv, da du vom Arbeitgeberzuschuss profitierst und gleichzeitig Steuern und Sozialabgaben sparst.

    💡 Tipp

    Kombiniere verschiedene Sparformen für maximale Sicherheit: Nutze die betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitgeberzuschuss, spare parallel in einen ETF-Sparplan für höhere Renditen und prüfe, ob sich die Riester-Rente mit deiner Familiensituation lohnt. Diese Drei-Säulen-Strategie minimiert Risiken und maximiert deine Chancen auf eine gute Rente.

    Mit dem:der Partner:in sprechen: Absicherung in der Partnerschaft

    Wer aus familiären Gründen beruflich zurücksteckt und dadurch Rentenansprüche verliert, sollte die Situation zudem rechtzeitig mit dem:der Partner:in besprechen. Denn nicht immer bleiben zwei Menschen bis zur Rente zusammen und teilen sich ihr gemeinsames Alterseinkommen gerecht auf. Diese Gespräche mögen unangenehm erscheinen, sind aber essenziell für deine finanzielle Absicherung.

    So kann etwa in Eheverträgen ein Ausgleich für die geringeren Altersbezüge vereinbart werden – das ist auch im Nachhinein noch möglich und zahlt sich im Falle einer Scheidung aus. Bei unverheirateten Paaren können solche Absprachen in einem Partnerschaftsvertrag festgehalten werden. Diese rechtlichen Absicherungen schützen dich vor den finanziellen Folgen einer Trennung und erkennen deinen Beitrag zur Familie auch monetär an.

    💡 Tipp

    Führe das Gespräch über finanzielle Absicherung konkret und mit Zahlen: Berechne gemeinsam, wie viel Rentenverlust durch Teilzeit oder Kinderpausen entsteht. Vereinbart dann einen monatlichen Ausgleichsbetrag, den der:die Vollzeitarbeitende in deine private Altersvorsorge einzahlt. Das macht die abstrakte Rentenlücke greifbar und führt zu fairen Lösungen.

    Altersvorsorge für Frauen: Früh anfangen und fördern lassen

    Altersvorsorge ist vor allem für Frauen eminent wichtig. Die Kombination aus frühem Start, kluger Auswahl der Sparformen und partnerschaftlicher Absicherung bildet das Fundament für finanzielle Sicherheit im Alter. Lass dich nicht von der Komplexität des Themas abschrecken – mit den richtigen Informationen und gegebenenfalls professioneller Beratung kannst du die Weichen für eine sorgenfreie Zukunft stellen. Je früher du beginnst, desto besser stehen deine Chancen, die Rentenlücke zu schließen und deinen Lebensstandard im Alter zu halten.

    ❔ Häufig gestellte Fragen

    Q

    Warum ist Altersvorsorge für Frauen besonders wichtig?

    Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit, machen öfter Berufspausen für Familie und verdienen im Schnitt weniger. Dadurch sammeln sie bis zur Rente etwa 25 Prozent weniger Vermögen an als Männer. 38,2 Prozent der Rentnerinnen haben ein monatliches Nettoeinkommen unter 1.000 Euro, bei Männern sind es nur 14,7 Prozent.

    Q

    Ab welchem Betrag kann ich mit der privaten Altersvorsorge beginnen?

    Du kannst bereits ab 25 bis 50 Euro monatlich mit der Altersvorsorge starten. Wichtiger als die Höhe ist der frühe Beginn, um maximal vom Zinseszinseffekt zu profitieren. Ein Dauerauftrag direkt nach Gehaltseingang macht das Sparen automatisch und schmerzfrei.

    Q

    Welche Sparform eignet sich am besten für Frauen?

    Die beste Strategie kombiniert verschiedene Sparformen: ETF-Sparpläne bieten langfristig gute Renditen, die betriebliche Altersvorsorge bringt Arbeitgeberzuschüsse, und die Riester-Rente lohnt sich besonders mit Kindern durch staatliche Zulagen. Eine Mischung aus diesen Bausteinen minimiert Risiken und maximiert Chancen.

    Q

    Wie viel Kinderzulage gibt es bei der Riester-Rente?

    Bei der Riester-Rente erhältst du 300 Euro Kinderzulage pro Jahr für jedes nach 2008 geborene Kind, für davor geborene Kinder sind es 185 Euro jährlich. Diese Zulagen werden direkt deinem Riester-Vertrag gutgeschrieben. Wichtig: Die Zulagen müssen jedes Jahr neu beantragt werden.

    Q

    Sollte ich mit meinem Partner über Rentenausgleich sprechen?

    Ja, unbedingt. Wer beruflich für die Familie zurücksteckt, sollte einen Rentenausgleich vereinbaren. Das kann in Eheverträgen oder Partnerschaftsvereinbarungen festgehalten werden – auch nachträglich. Berechnet gemeinsam den Rentenverlust durch Teilzeit und vereinbart einen monatlichen Ausgleichsbetrag für deine private Altersvorsorge.

    Q

    Wo bekomme ich kostenlose Beratung zur Altersvorsorge?

    Die Deutsche Rentenversicherung bietet an vielen Standorten kostenlose Altersvorsorgeberatung an. Auch deine Bank oder unabhängige Finanzberater können dir helfen. Bei der Verbraucherzentrale erhältst du ebenfalls neutrale Beratung gegen eine geringe Gebühr.

  • Arbeitsvertrag Inhalt: 15 Pflichtangaben & wichtige Klauseln

    Arbeitsvertrag Inhalt: 15 Pflichtangaben & wichtige Klauseln

    Themen in diesem Artikel:

    • Typischer Inhalt eines Arbeitsvertrags: Erfahre, welche Pflichtangaben ein Arbeitsvertrag nach Nachweisgesetz enthalten muss, von Beginn und Probezeit über Vergütung und Arbeitszeit bis hin zu Urlaub, Arbeitsort und Regelungen bei Krankheit.
    • Jobstart, Urlaub und Gehalt bei Krankheit: Verstehe, warum das Startdatum besser auf den Ersten eines Monats gelegt wird, welche Mindesturlaubsansprüche gelten und wie lange Arbeitgeber im Krankheitsfall zur Entgeltfortzahlung verpflichtet sind.
    • Gestaltungsfreiheit und Formfreiheit: Lies, wie weit Vertragsfreiheit bei Arbeitsverträgen reicht, warum trotz möglicher mündlicher Absprachen ein schriftlicher Vertrag empfehlenswert ist und welche Dokumentationspflichten Arbeitgeber haben.
    • Probezeit in Arbeitsverträgen: Erfahre, wie lang eine Probezeit sein darf, welche Konstruktionen bei befristeten Verträgen möglich sind und welche verkürzten Kündigungsfristen während der Probezeit gelten.
    • Art der Tätigkeit: Verstehe, warum eine möglichst konkrete Tätigkeitsbeschreibung wichtig ist, wie allgemeine Formulierungen zu Nachteilen führen können und wie klare Aufgabenprofile dich vor unerwünschten Versetzungen schützen.
    • Häufige Fragen zum Arbeitsvertrag: Finde Antworten zu Pflichtinhalten nach Nachweisgesetz, zu mündlichen Verträgen, zu Probezeitregelungen, unwirksamen Klauseln, dem Unterschied zu Dienstverträgen und der Frage, wann Befristungen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergehen.

    Welche Kreditkarte passt zu dir?

    Bevor du deinen neuen Arbeitsvertrag unterschreibst, solltest du genau wissen, welche Punkte er beinhalten muss. Ein Arbeitsvertrag ist mehr als nur eine Formalität – er regelt die gesamte Grundlage deines Arbeitsverhältnisses. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinhalten wie Angaben zum Beginn des Arbeitsverhältnisses oder zur Dauer der Probezeit gibt es auch unzulässige Klauseln, vor denen du dich schützen solltest. Welche das sind und worauf du bei einem Arbeitsvertrag noch achten solltest, erfährst du in diesem Artikel.

    Typischer Inhalt eines Arbeitsvertrags

    Generell ist ein Arbeitsvertrag eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in bezüglich eines Arbeitsverhältnisses. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gestattet dafür die Vertragsfreiheit. Das bedeutet konkret, dass jede geschäftstüchtige Person einen Vertrag abschließen darf und dabei Vertragspartner, -gegenstand, -inhalt sowie -form frei wählen kann. Gleichermaßen steht es dieser Person frei, den Vertrag eben nicht abzuschließen oder einen geschlossenen Vertrag in Einvernehmen mit dem Vertragspartner auch wieder zu lösen.

    Dennoch gibt es grundlegende Punkte, die nach Paragraf 2 des Nachweisgesetzes (kurz NachwG) in einem Arbeitsvertrag enthalten sein müssen. Diese Pflichtinhalte schützen dich als Arbeitnehmer:in und sorgen für Transparenz. Dazu gehören der Beginn des Arbeitsverhältnisses, die Dauer der Probezeit sowie deine Berufsbezeichnung und das Tätigkeitsfeld. Auch die Höhe und Fälligkeit der Vergütung müssen klar definiert sein. Weitere wichtige Punkte sind die Wochenarbeitszeit, Regelungen zu Mehrarbeit und Vergütung von Überstunden sowie der Arbeitsort.

    📌 Gut zu wissen

    Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, dir spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses alle wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich auszuhändigen. Seit August 2022 gelten verschärfte Dokumentationspflichten – insgesamt müssen 15 Pflichtangaben schriftlich festgehalten werden.

    Darüber hinaus muss dein Arbeitsvertrag deinen jährlichen Urlaubsanspruch festhalten. Auch das Verhalten und Hinweispflichten im Krankheitsfall sind verpflichtend anzugeben. Die Verschwiegenheitspflicht, Regelungen zu Nebentätigkeiten und eventuelle Vertragsstrafen gehören ebenfalls zu den Standardinhalten. Abschließend müssen die Kündigungsfrist und Form der Kündigung sowie Ausschluss- und Verfallfristen bei Lohnansprüchen und Entgeltfortzahlungen im Vertrag vermerkt sein.

    Jobstart, Urlaub und Gehalt bei Krankheit

    Gleich am Anfang deines Arbeitsvertrags wird festgelegt, wann der Job startet. Im Normalfall wird ein festes Datum als Beginn des Arbeitsverhältnisses genannt. Unabhängig davon, ob Feiertag oder Wochenende – das Startdatum sollte immer auf den Ersten des Monats fallen. Warum ist das so wichtig? Danach richtet sich die Berechnung des Gehaltes und der Urlaubstage. Der gesetzliche Anspruch auch auf anteiligen Jahresurlaub besteht nämlich nur für volle Monate.

    💡 Tipp

    Verhandle dein Startdatum geschickt! Wenn dein Arbeitgeber dir beispielsweise den 15. März als Startdatum vorschlägt, frage nach dem 1. März. So sicherst du dir für März bereits anteilige Urlaubstage und das volle Monatsgehalt. Bei einem Start am 15. würdest du für diesen Monat keinen anteiligen Urlaubsanspruch erwerben.

    Eine etwaige Befristung des Arbeitsvertrags muss der Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn schriftlich vereinbaren. Ist im Arbeitsvertrag keine Einschränkung über die Dauer deines Arbeitsverhältnisses vermerkt, liegt dir ein unbefristeter Arbeitsvertrag vor. Das gibt dir mehr Sicherheit und Planbarkeit für deine berufliche Zukunft.

    Laut Bundesurlaubsgesetz beträgt der Mindesturlaub pro Jahr bei einer Arbeitswoche von Montag bis Freitag 20 Werktage. Bei einer Sechstagewoche sind es 24 Werktage. Zusätzlich kann der Arbeitgeber dir weitere Urlaubstage gewähren – viele Unternehmen bieten heute 25 bis 30 Tage Urlaub an. Bei Krankheit besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung von bis zu sechs Wochen, wie das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) besagt. Diese Zeitdauer sollte auch im Arbeitsvertrag genannt sein, damit du im Krankheitsfall abgesichert bist.

    Gestaltungsfreiheit und Formfreiheit

    Gestaltungsfreiheit und Formfreiheit sind Unterpunkte der Vertragsfreiheit. Bei der freien Gestaltung des Arbeitsvertrags muss der Arbeitgeber sich jedoch an geltendes Recht halten. Er muss sich an dem Nachweisgesetz orientieren und die dort genannten Inhalte aufführen. Diese gesetzliche Vorgabe schützt dich vor unvollständigen oder intransparenten Verträgen.

    Da Arbeitgeber Inhalt und Form eines Arbeitsvertrages frei gestalten können, muss ein Arbeitsvertrag nicht zwingend schriftlich vorliegen. Eine mündliche Vereinbarung ist grundsätzlich ausreichend. Bestimmte Arbeitsverträge, beispielsweise befristete, verlangen allerdings die Schriftform. In diesen Fällen müssen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber auch auf derselben Urkunde unterschreiben. Trotz der rechtlichen Möglichkeit mündlicher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag immer empfehlenswert – er bietet dir Beweissicherheit und Klarheit über alle vereinbarten Konditionen.

    📌 Gut zu wissen

    Auch bei einem mündlichen Arbeitsvertrag hast du Anspruch auf eine schriftliche Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dir diese spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn auszuhändigen. Bei Verstößen drohen dem Arbeitgeber Bußgelder bis zu 2.000 Euro pro fehlendem Nachweis.

    Probezeit in Arbeitsverträgen

    Üblich ist heutzutage, dass die Probezeit – die maximal sechs Monate betragen darf – Teil sowohl befristeter als auch unbefristeter Arbeitsverträge ist. Das heißt, ein auf ein Jahr befristeter Arbeitsvertrag besteht aus bis zu sechs Monaten Probezeit und sechs oder mehr Monaten regulärer Tätigkeit. Gleiches gilt für einen unbefristeten Arbeitsvertrag, dann jedoch ohne Angaben zur Dauer des Arbeitsverhältnisses.

    Allerdings können manche auf bis zu sechs Monate befristeten Arbeitsverträge so gestaltet sein, dass sie selbst eine Probezeit darstellen. Danach endet das Arbeitsverhältnis automatisch und ohne Kündigung. Eventuell wird dann ein neuer, unter Umständen unbefristeter Vertrag angeboten. Diese Konstruktion solltest du kritisch prüfen, da sie dir weniger Sicherheit bietet.

    Kündigungsfrist in der Probezeit

    Während der Probezeit lernen sich Arbeitgeber und neue Mitarbeiter:innen besser kennen und finden heraus, ob die zu verrichtenden Tätigkeiten und die Angestellten zusammenpassen. Werden in der vereinbarten Zeit auf beiden Seiten die Erwartungen erfüllt, ist die Probezeit bestanden. Du hast dann die erste wichtige Hürde genommen und kannst dich auf eine längerfristige Zusammenarbeit einstellen.

    Wenn die Situation sich allerdings für eine der beiden Parteien nicht so entwickelt wie erhofft, hat die Probezeit einen klaren Nutzen: eine verkürzte Kündigungsfrist. Diese beträgt während der Probezeit nämlich lediglich zwei Wochen – im Gegensatz zur gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen außerhalb der Probezeit. Diese Flexibilität ermöglicht es beiden Seiten, schnell zu reagieren, wenn die Zusammenarbeit nicht passt.

    💡 Tipp

    Nutze die Probezeit aktiv für dich! Führe regelmäßige Feedback-Gespräche mit deinem Vorgesetzten, um zu erfahren, wo du stehst. Dokumentiere deine Aufgaben und Erfolge – das hilft dir beim Probezeitgespräch und zeigt deine Entwicklung. Solltest du merken, dass die Stelle nicht passt, kannst auch du mit zweiwöchiger Frist kündigen.

    Art der Tätigkeit

    Bei der Tätigkeitsbeschreibung gilt: je konkreter, desto besser. Denn dann kann der Arbeitgeber dich nicht für andere Tätigkeiten einsetzen, für die möglicherweise eine andere Qualifikation erforderlich ist oder die nicht deinen Vorstellungen entsprechen. Eine präzise Formulierung schützt dich vor unerwünschten Versetzungen und gibt dir Klarheit über deine Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Unternehmen.

    📌 Gut zu wissen

    Vorsicht bei zu allgemeinen Formulierungen wie „und weitere anfallende Tätigkeiten“ oder „vergleichbare Aufgaben“. Diese Klauseln geben dem Arbeitgeber einen sehr weiten Spielraum. Besser sind konkrete Aufgabenbeschreibungen mit klar definierten Hauptaufgaben und einem prozentualen Anteil für projektbezogene Zusatzaufgaben.

    ❔ Häufig gestellte Fragen

    Q

    Welche 15 Pflichtinhalte muss ein Arbeitsvertrag nach dem Nachweisgesetz enthalten?

    Nach Paragraf 2 NachwG muss ein Arbeitsvertrag folgende Punkte enthalten: Namen und Anschriften der Vertragsparteien, Arbeitsbeginn, Befristung, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitsentgelt, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen, Hinweis auf Tarifverträge/Betriebsvereinbarungen, Probezeit, Überstundenregelung, Abrufarbeit und Fortbildungsanspruch.

    Q

    Was passiert, wenn ich ohne schriftlichen Arbeitsvertrag anfange zu arbeiten?

    Ein Arbeitsverhältnis kann auch mündlich wirksam begründet werden. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, dir spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich auszuhändigen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, drohen ihm Bußgelder und du hast im Streitfall Beweisschwierigkeiten.

    Q

    Kann die Probezeit verlängert werden?

    Die gesetzliche Höchstdauer der Probezeit beträgt sechs Monate und kann nicht verlängert werden. Eine Ausnahme gibt es nur bei längerer Krankheit während der Probezeit – hier kann die Probezeit um die Krankheitsdauer verlängert werden, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

    Q

    Welche Klauseln im Arbeitsvertrag sind unwirksam?

    Unwirksam sind Klauseln, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, wie pauschale Überstundenvergütung mit dem Gehalt, Ausschluss der Haftung bei grober Fahrlässigkeit, Rückzahlungsverpflichtungen bei normaler Kündigung oder übermäßig lange nachvertragliche Wettbewerbsverbote ohne Karenzentschädigung.

    Q

    Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsvertrag und Dienstvertrag?

    Der Arbeitsvertrag ist eine spezielle Form des Dienstvertrags. Während beim Dienstvertrag nur die Arbeitsleistung geschuldet wird, beinhaltet der Arbeitsvertrag zusätzlich die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers, Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers.

    Q

    Habe ich einen Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag nach mehreren Befristungen?

    Ja, nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gilt: Ohne Sachgrund darf ein Arbeitsvertrag maximal dreimal verlängert werden und insgesamt nicht länger als zwei Jahre befristet sein. Danach gilt das Arbeitsverhältnis automatisch als unbefristet. Mit Sachgrund sind Befristungen theoretisch unbegrenzt möglich.