Außergewöhnliche Belastungen absetzen: Checkliste & Tipps

Artikel anhören
0:00

-0:00


Das wichtigste in Kürze:

Hohe Krankheitskosten, Pflegeausgaben oder behindertengerechte Umbauten belasten dein Budget? Die gute Nachricht: Du kannst diese außergewöhnlichen Belastungen von der Steuer absetzen und dir einen Teil der Kosten zurückholen. Ob Brillen, Hörgeräte, Medikamentenzuzahlungen oder Kuraufenthalte – wenn deine Ausgaben die individuelle Zumutbarkeitsgrenze überschreiten, beteiligt sich das Finanzamt an deinen Kosten. Unsere Checkliste zeigt dir, welche Ausgaben…

Themen in diesem Artikel:

Welche Kreditkarte passt zu dir?

Checkliste außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen bieten dir die Möglichkeit, besonders hohe Ausgaben steuerlich geltend zu machen und dadurch bares Geld zu sparen. Wenn du aufgrund einer Erkrankung, Behinderung oder anderer besonderer Umstände mehr Kosten trägst als Menschen mit vergleichbarem Einkommen, kannst du diese in deiner Steuererklärung angeben. Das Finanzamt berücksichtigt dann einen Teil dieser zusätzlichen Ausgaben und senkt deine Steuerlast entsprechend. In diesem Beitrag erfährst du kompakt, welche Kosten du absetzen kannst, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie du mit einer Checkliste optimal für deine Steuererklärung vorbereitet bist.

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Außergewöhnliche Belastungen sind ein wichtiges Instrument aus dem Steuerrecht, das dir finanzielle Erleichterung verschaffen kann. Wenn du aufgrund besonderer Umstände mehr Ausgaben hast als eine Person mit vergleichbarem Einkommen, kannst du einen Teil dieser zusätzlichen Kosten beim Finanzamt einreichen. Das Prinzip dahinter ist einfach: Der Staat erkennt an, dass bestimmte Lebenssituationen zu unvermeidbaren Mehrkosten führen, die deine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindern. Dadurch ergibt sich für dich die Chance, dass diese Ausgaben deine Steuerlast senken und du am Ende des Jahres weniger Steuern zahlen musst oder sogar eine Rückerstattung erhältst.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit Kosten, die dir entstanden sind, auch als außergewöhnliche Belastung gelten, musst du sie selbst bezahlt haben. Das Finanzamt prüft genau, ob deine Ausgaben die notwendigen Eigenschaften aufweisen. Die Belastungen müssen außergewöhnlich sein, also über das normale Maß hinausgehen. Sie müssen zwangsläufig entstanden sein, du warst also dazu gezwungen, die anfallenden Kosten zu übernehmen. Außerdem müssen sie notwendig und angemessen sein.

Gerade bei Krankheitskosten kann es hier schon einmal zu einem Streit mit dem Finanzamt kommen. Hebe deswegen im Zweifel auch immer Rezepte und Verordnungen auf, um deine Ausgaben nachweisen zu können. Bei einigen Kostenarten kann das Finanzamt zur Anerkennung auch ein amtsärztliches Attest verlangen. Die Fahrtkosten, die durch den Besuch eines Angehörigen in der Klinik anfallen, in welcher der:die Patient:in liegt, können beispielsweise nur ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Das geht nur dann, wenn die Ärzt:innen bestätigen, dass die Besuche die Heilung positiv beeinflussen oder sogar dafür notwendig sind.

💡 Tipp

Sammle alle Belege systematisch in einem Ordner und sortiere sie nach Kategorien (Arztkosten, Medikamente, Hilfsmittel). Erstelle eine Excel-Liste mit Datum, Art der Ausgabe und Betrag – so behältst du den Überblick und kannst bei der Steuererklärung schnell prüfen, ob sich das Überschreiten der Zumutbarkeitsgrenze lohnt.

Allgemeine außergewöhnliche Belastungen

Der Gesetzgeber kennt den Unterschied zwischen allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen und besonderen außergewöhnlichen Belastungen. Allgemeine außergewöhnlichen Belastungen reduzieren die Steuer erst dann, wenn die Summe aller außergewöhnlichen Belastungen die Zumutbarkeitsgrenze überschreitet. Diese Grenze ist individuell und hängt von deinem Einkommen, deinem Familienstand und der Anzahl deiner Kinder ab. Nur der Betrag, der über dieser Grenze liegt, wirkt sich steuermindernd aus.

📌 Gut zu wissen

Die Zumutbarkeitsgrenze liegt zwischen 1% und 7% deiner Einkünfte. Bei einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro und einem Prozentsatz von 4% musst du beispielsweise erst Kosten über 1.200 Euro selbst tragen, bevor das Finanzamt diese anerkennt. Je höher dein Einkommen, desto höher ist auch die Zumutbarkeitsgrenze.

Krankheitskosten

Typische Beispiele für Krankheitskosten sind Hörgerät, Brille, Rollstuhl, Akupunktur, Kosten für Heilpraktiker, verordnete Massagen oder Zuzahlungen zu verschriebenen Medikamenten. Für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel wird eine Verordnung durch Arzt oder Heilpraktiker benötigt, damit das Finanzamt die Kosten anerkennt.

Es gibt hier aber auch Erleichterungen, die dir die Dokumentation vereinfachen. Chronisch Kranke, die über längere Zeiträume die gleichen Medikamente einnehmen müssen, brauchen deren Verordnung nur einmal vorzulegen. Hat ein Augenfacharzt die Notwendigkeit einer Brille festgestellt, genügt für spätere Anschaffungen einer Brille eine Bestimmung der Sehschärfe beim Optiker.

Generell nicht absetzbar sind vorbeugende Maßnahmen. Ein typisches Beispiel hierfür ist die professionelle Zahnreinigung, auch wenn sie von Zahnärzt:innen empfohlen wird. Und auch wenn der Arzt eine strenge Diät verordnet hat, sind die Kosten für die Lebensmittel nicht steuermindernd, da Ernährung zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten zählt.

Alternativmedizin

Hat ein Arzt oder Heilpraktiker eine Verordnung ausgestellt, dann sind die Kosten für alternative Heilmittel wie Bewegungstherapien oder Pflanzenheilkunde absetzbar. Die Verordnung ist hier der entscheidende Nachweis gegenüber dem Finanzamt.

Kurkosten

Auch bei einer medizinisch notwendigen Kur übernehmen die Krankenkassen nicht alle Aufwände, die entstehen. Die zusätzlichen Kosten, die dir entstanden sind, kannst du als außergewöhnliche Belastung einreichen. Dazu zählen Arztkosten, wenn du die selbst getragen hast, Kurmittelkosten, Unterbringungskosten sowie Fahrtkosten für An- und Rückreise. Wichtig ist, dass die medizinische Notwendigkeit der Kur nachgewiesen werden kann.

💡 Tipp

Lasse dir bei Kuraufenthalten immer eine detaillierte Kostenaufstellung geben und bewahre alle Einzelbelege auf. Dokumentiere auch die Fahrtkosten genau mit Kilometerangaben. Bei Bahnfahrten solltest du die Originalfahrkarten aufheben, bei Autofahrten ein Fahrtenbuch führen. So kannst du dem Finanzamt lückenlos alle Ausgaben nachweisen.

Pflegekosten

Pflegekosten können durch häusliche Pflege durch eine ambulante Pflegekraft, die Unterbringung in einem Pflegeheim oder in der Pflegestation einer Einrichtung entstehen. In diesem Zusammenhang ist aber wichtig, dass die Pflegekosten aufgrund einer Erkrankung entstanden sind. Die Pflegebedürftigkeit aufgrund des Alters zählt nicht als außergewöhnliche Belastung, da sie als normale Lebensumstand betrachtet wird.

📌 Gut zu wissen

Das Finanzamt unterscheidet streng zwischen krankheitsbedingter und altersbedingter Pflegebedürftigkeit. Liegt ein Pflegegrad vor, wird in der Regel von einer krankheitsbedingten Pflegebedürftigkeit ausgegangen. Ohne Pflegegrad musst du die Krankheitsbedingtheit durch ärztliche Atteste nachweisen können.

Umbaukosten und Wiederbeschaffungskosten

Muss eine Wohnung aufgrund einer Behinderung umgebaut werden, können die damit verbundenen Kosten steuerlich geltend gemacht werden, die eine Pflegeversicherung nicht erstattet hat. In erster Linie kommen hier etwa die haushaltsnahen Dienstleistungen in Betracht, die du separat absetzen kannst.

Selbst am Kauf einer neuen Couch kannst du das Finanzamt beteiligen. Allerdings sind die Anschaffungskosten von Hausrat und Einrichtung nur dann eine außergewöhnliche Belastung, wenn es vorher ein unabwendbares Ereignis gegeben hat. Dazu zählen ein Brand, Orkan, Hagel oder Hochwasser, die zu einem Totalverlust oder erheblichen Beschädigungen geführt haben.

Es müssen tatsächlich Aufwände entstanden sein und du musst nachweisen, dass du keine Ansprüche auf Regulierung des Schadens gegenüber Dritten hast. Denn eigentlich sollten diese Kosten durch Versicherungen abgedeckt sein. Das Finanzamt prüft genau, ob du alle Möglichkeiten zur Schadensregulierung ausgeschöpft hast.

Praktische Tipps für deine Steuererklärung

Die digitale Einreichung deiner Einkommenssteuererklärung wird durch moderne Steuerprogramme erheblich erleichtert. Programme wie WISO Steuer führen dich Schritt für Schritt durch alle relevanten Bereiche und stellen sicher, dass du keine wichtigen Angaben vergisst. Besonders hilfreich ist die automatische Berechnung deiner außergewöhnlichen Belastungen. Das Programm rechnet alle deine Ausgaben zusammen und zeigt dir bereits vor der Abgabe beim Finanzamt, wie viel Steuern du sparen kannst. So behältst du die Kontrolle über deine Steuererstattung und kannst gezielt prüfen, ob sich die Geltendmachung bestimmter Kosten für dich lohnt.

💡 Tipp

Nutze die Belegabruf-Funktion in Steuerprogrammen, um automatisch deine beim Finanzamt gespeicherten Daten zu importieren. Das spart Zeit und reduziert Fehler. Ergänze dann nur noch die außergewöhnlichen Belastungen, für die das Finanzamt keine automatischen Daten hat – so stellst du sicher, dass deine Erklärung vollständig ist.

❔ Häufig gestellte Fragen

Q

Was genau sind außergewöhnliche Belastungen?

Außergewöhnliche Belastungen sind besondere Ausgaben, die dir aufgrund unvermeidbarer Umstände wie Krankheit oder Behinderung entstehen. Sie überschreiten das normale Maß und können deine Steuerlast senken, wenn sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten.

Q

Welche Krankheitskosten kann ich steuerlich absetzen?

Du kannst Kosten für Hörgeräte, Brillen, Rollstühle, Akupunktur, Heilpraktiker, verordnete Massagen und Medikamentenzuzahlungen absetzen. Wichtig ist eine ärztliche Verordnung als Nachweis für das Finanzamt.

Q

Was ist die Zumutbarkeitsgrenze bei außergewöhnlichen Belastungen?

Die Zumutbarkeitsgrenze ist ein individueller Betrag zwischen 1% und 7% deiner Einkünfte, der von deinem Einkommen, Familienstand und Kinderzahl abhängt. Nur Kosten, die diese Grenze überschreiten, wirken sich steuermindernd aus.

Q

Kann ich Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen?

Ja, Pflegekosten sind absetzbar, wenn sie krankheitsbedingt entstanden sind. Dazu zählen häusliche Pflege, Pflegeheimkosten und Pflegestationskosten. Mit einem Pflegegrad wird die Krankheitsbedingtheit in der Regel anerkannt.

Q

Welche Nachweise benötige ich für außergewöhnliche Belastungen?

Du benötigst Rezepte, ärztliche Verordnungen, Rechnungen und Zahlungsbelege. Bei bestimmten Kosten wie wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden kann das Finanzamt zusätzlich ein amtsärztliches Attest vor Behandlungsbeginn verlangen.

Q

Wie berechne ich meine individuelle Zumutbarkeitsgrenze?

Die Zumutbarkeitsgrenze hängt von deinem Gesamtbetrag der Einkünfte, deinem Familienstand und der Anzahl deiner Kinder ab. Sie liegt zwischen 1% bei niedrigen Einkommen mit Kindern und 7% bei hohen Einkommen ohne Kinder. Steuerprogramme berechnen diese automatisch für dich.


Weitere News



Beliebteste Ratgeber


Du brauchst Hilfe?

Wir sind da und helfen wir weiter. Vielleicht findest du deine Frage direkt unter unseren FAQ:

Wie vergleiche ich die Kreditkarten richtig?

Dies ist ein Typoblindtext. An ihm kann man sehen, ob alle Buchstaben da sind und wie sie aussehen. Manchmal benutzt man Worte wie Hamburgefonts, Rafgenduks oder Handgloves, um Schriften zu testen. Manchmal Sätze, die alle Buchstaben des Alphabets enthalten – man nennt diese Sätze »Pangrams«. 

Welche Kreditkarte ist die beste für mich?

An ihm kann man sehen, ob alle Buchstaben da sind und wie sie aussehen. Manchmal benutzt man Worte wie Hamburgefonts, Rafgenduks oder Handgloves, um Schriften zu testen. Manchmal Sätze, die alle Buchstaben des Alphabets enthalten – man nennt diese Sätze »Pangrams«. 


Wie beantrage ich eine Kreditkarte?

Dies ist ein Typoblindtext. An ihm kann man sehen, ob alle Buchstaben da sind und wie sie aussehen. Manchmal benutzt man Worte wie Hamburgefonts, Rafgenduks oder Handgloves, um Schriften zu testen. Manchmal Sätze, die alle Buchstaben des Alphabets enthalten – man nennt diese Sätze »Pangrams«.