Themen in diesem Artikel:
- Typischer Inhalt eines Arbeitsvertrags: Erfahre, welche Pflichtangaben ein Arbeitsvertrag nach Nachweisgesetz enthalten muss, von Beginn und Probezeit über Vergütung und Arbeitszeit bis hin zu Urlaub, Arbeitsort und Regelungen bei Krankheit.
- Jobstart, Urlaub und Gehalt bei Krankheit: Verstehe, warum das Startdatum besser auf den Ersten eines Monats gelegt wird, welche Mindesturlaubsansprüche gelten und wie lange Arbeitgeber im Krankheitsfall zur Entgeltfortzahlung verpflichtet sind.
- Gestaltungsfreiheit und Formfreiheit: Lies, wie weit Vertragsfreiheit bei Arbeitsverträgen reicht, warum trotz möglicher mündlicher Absprachen ein schriftlicher Vertrag empfehlenswert ist und welche Dokumentationspflichten Arbeitgeber haben.
- Probezeit in Arbeitsverträgen: Erfahre, wie lang eine Probezeit sein darf, welche Konstruktionen bei befristeten Verträgen möglich sind und welche verkürzten Kündigungsfristen während der Probezeit gelten.
- Art der Tätigkeit: Verstehe, warum eine möglichst konkrete Tätigkeitsbeschreibung wichtig ist, wie allgemeine Formulierungen zu Nachteilen führen können und wie klare Aufgabenprofile dich vor unerwünschten Versetzungen schützen.
- Häufige Fragen zum Arbeitsvertrag: Finde Antworten zu Pflichtinhalten nach Nachweisgesetz, zu mündlichen Verträgen, zu Probezeitregelungen, unwirksamen Klauseln, dem Unterschied zu Dienstverträgen und der Frage, wann Befristungen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergehen.

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Bevor du deinen neuen Arbeitsvertrag unterschreibst, solltest du genau wissen, welche Punkte er beinhalten muss. Ein Arbeitsvertrag ist mehr als nur eine Formalität – er regelt die gesamte Grundlage deines Arbeitsverhältnisses. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinhalten wie Angaben zum Beginn des Arbeitsverhältnisses oder zur Dauer der Probezeit gibt es auch unzulässige Klauseln, vor denen du dich schützen solltest. Welche das sind und worauf du bei einem Arbeitsvertrag noch achten solltest, erfährst du in diesem Artikel.
Typischer Inhalt eines Arbeitsvertrags
Generell ist ein Arbeitsvertrag eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in bezüglich eines Arbeitsverhältnisses. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gestattet dafür die Vertragsfreiheit. Das bedeutet konkret, dass jede geschäftstüchtige Person einen Vertrag abschließen darf und dabei Vertragspartner, -gegenstand, -inhalt sowie -form frei wählen kann. Gleichermaßen steht es dieser Person frei, den Vertrag eben nicht abzuschließen oder einen geschlossenen Vertrag in Einvernehmen mit dem Vertragspartner auch wieder zu lösen.
Dennoch gibt es grundlegende Punkte, die nach Paragraf 2 des Nachweisgesetzes (kurz NachwG) in einem Arbeitsvertrag enthalten sein müssen. Diese Pflichtinhalte schützen dich als Arbeitnehmer:in und sorgen für Transparenz. Dazu gehören der Beginn des Arbeitsverhältnisses, die Dauer der Probezeit sowie deine Berufsbezeichnung und das Tätigkeitsfeld. Auch die Höhe und Fälligkeit der Vergütung müssen klar definiert sein. Weitere wichtige Punkte sind die Wochenarbeitszeit, Regelungen zu Mehrarbeit und Vergütung von Überstunden sowie der Arbeitsort.
📌 Gut zu wissen
Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, dir spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses alle wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich auszuhändigen. Seit August 2022 gelten verschärfte Dokumentationspflichten – insgesamt müssen 15 Pflichtangaben schriftlich festgehalten werden.
Darüber hinaus muss dein Arbeitsvertrag deinen jährlichen Urlaubsanspruch festhalten. Auch das Verhalten und Hinweispflichten im Krankheitsfall sind verpflichtend anzugeben. Die Verschwiegenheitspflicht, Regelungen zu Nebentätigkeiten und eventuelle Vertragsstrafen gehören ebenfalls zu den Standardinhalten. Abschließend müssen die Kündigungsfrist und Form der Kündigung sowie Ausschluss- und Verfallfristen bei Lohnansprüchen und Entgeltfortzahlungen im Vertrag vermerkt sein.
Jobstart, Urlaub und Gehalt bei Krankheit
Gleich am Anfang deines Arbeitsvertrags wird festgelegt, wann der Job startet. Im Normalfall wird ein festes Datum als Beginn des Arbeitsverhältnisses genannt. Unabhängig davon, ob Feiertag oder Wochenende – das Startdatum sollte immer auf den Ersten des Monats fallen. Warum ist das so wichtig? Danach richtet sich die Berechnung des Gehaltes und der Urlaubstage. Der gesetzliche Anspruch auch auf anteiligen Jahresurlaub besteht nämlich nur für volle Monate.
💡 Tipp
Verhandle dein Startdatum geschickt! Wenn dein Arbeitgeber dir beispielsweise den 15. März als Startdatum vorschlägt, frage nach dem 1. März. So sicherst du dir für März bereits anteilige Urlaubstage und das volle Monatsgehalt. Bei einem Start am 15. würdest du für diesen Monat keinen anteiligen Urlaubsanspruch erwerben.
Eine etwaige Befristung des Arbeitsvertrags muss der Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn schriftlich vereinbaren. Ist im Arbeitsvertrag keine Einschränkung über die Dauer deines Arbeitsverhältnisses vermerkt, liegt dir ein unbefristeter Arbeitsvertrag vor. Das gibt dir mehr Sicherheit und Planbarkeit für deine berufliche Zukunft.
Laut Bundesurlaubsgesetz beträgt der Mindesturlaub pro Jahr bei einer Arbeitswoche von Montag bis Freitag 20 Werktage. Bei einer Sechstagewoche sind es 24 Werktage. Zusätzlich kann der Arbeitgeber dir weitere Urlaubstage gewähren – viele Unternehmen bieten heute 25 bis 30 Tage Urlaub an. Bei Krankheit besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung von bis zu sechs Wochen, wie das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) besagt. Diese Zeitdauer sollte auch im Arbeitsvertrag genannt sein, damit du im Krankheitsfall abgesichert bist.
Gestaltungsfreiheit und Formfreiheit
Gestaltungsfreiheit und Formfreiheit sind Unterpunkte der Vertragsfreiheit. Bei der freien Gestaltung des Arbeitsvertrags muss der Arbeitgeber sich jedoch an geltendes Recht halten. Er muss sich an dem Nachweisgesetz orientieren und die dort genannten Inhalte aufführen. Diese gesetzliche Vorgabe schützt dich vor unvollständigen oder intransparenten Verträgen.
Da Arbeitgeber Inhalt und Form eines Arbeitsvertrages frei gestalten können, muss ein Arbeitsvertrag nicht zwingend schriftlich vorliegen. Eine mündliche Vereinbarung ist grundsätzlich ausreichend. Bestimmte Arbeitsverträge, beispielsweise befristete, verlangen allerdings die Schriftform. In diesen Fällen müssen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber auch auf derselben Urkunde unterschreiben. Trotz der rechtlichen Möglichkeit mündlicher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag immer empfehlenswert – er bietet dir Beweissicherheit und Klarheit über alle vereinbarten Konditionen.
📌 Gut zu wissen
Auch bei einem mündlichen Arbeitsvertrag hast du Anspruch auf eine schriftliche Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dir diese spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn auszuhändigen. Bei Verstößen drohen dem Arbeitgeber Bußgelder bis zu 2.000 Euro pro fehlendem Nachweis.
Probezeit in Arbeitsverträgen
Üblich ist heutzutage, dass die Probezeit – die maximal sechs Monate betragen darf – Teil sowohl befristeter als auch unbefristeter Arbeitsverträge ist. Das heißt, ein auf ein Jahr befristeter Arbeitsvertrag besteht aus bis zu sechs Monaten Probezeit und sechs oder mehr Monaten regulärer Tätigkeit. Gleiches gilt für einen unbefristeten Arbeitsvertrag, dann jedoch ohne Angaben zur Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Allerdings können manche auf bis zu sechs Monate befristeten Arbeitsverträge so gestaltet sein, dass sie selbst eine Probezeit darstellen. Danach endet das Arbeitsverhältnis automatisch und ohne Kündigung. Eventuell wird dann ein neuer, unter Umständen unbefristeter Vertrag angeboten. Diese Konstruktion solltest du kritisch prüfen, da sie dir weniger Sicherheit bietet.
Kündigungsfrist in der Probezeit
Während der Probezeit lernen sich Arbeitgeber und neue Mitarbeiter:innen besser kennen und finden heraus, ob die zu verrichtenden Tätigkeiten und die Angestellten zusammenpassen. Werden in der vereinbarten Zeit auf beiden Seiten die Erwartungen erfüllt, ist die Probezeit bestanden. Du hast dann die erste wichtige Hürde genommen und kannst dich auf eine längerfristige Zusammenarbeit einstellen.
Wenn die Situation sich allerdings für eine der beiden Parteien nicht so entwickelt wie erhofft, hat die Probezeit einen klaren Nutzen: eine verkürzte Kündigungsfrist. Diese beträgt während der Probezeit nämlich lediglich zwei Wochen – im Gegensatz zur gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen außerhalb der Probezeit. Diese Flexibilität ermöglicht es beiden Seiten, schnell zu reagieren, wenn die Zusammenarbeit nicht passt.
💡 Tipp
Nutze die Probezeit aktiv für dich! Führe regelmäßige Feedback-Gespräche mit deinem Vorgesetzten, um zu erfahren, wo du stehst. Dokumentiere deine Aufgaben und Erfolge – das hilft dir beim Probezeitgespräch und zeigt deine Entwicklung. Solltest du merken, dass die Stelle nicht passt, kannst auch du mit zweiwöchiger Frist kündigen.
Art der Tätigkeit
Bei der Tätigkeitsbeschreibung gilt: je konkreter, desto besser. Denn dann kann der Arbeitgeber dich nicht für andere Tätigkeiten einsetzen, für die möglicherweise eine andere Qualifikation erforderlich ist oder die nicht deinen Vorstellungen entsprechen. Eine präzise Formulierung schützt dich vor unerwünschten Versetzungen und gibt dir Klarheit über deine Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Unternehmen.
📌 Gut zu wissen
Vorsicht bei zu allgemeinen Formulierungen wie „und weitere anfallende Tätigkeiten“ oder „vergleichbare Aufgaben“. Diese Klauseln geben dem Arbeitgeber einen sehr weiten Spielraum. Besser sind konkrete Aufgabenbeschreibungen mit klar definierten Hauptaufgaben und einem prozentualen Anteil für projektbezogene Zusatzaufgaben.
❔ Häufig gestellte Fragen
Welche 15 Pflichtinhalte muss ein Arbeitsvertrag nach dem Nachweisgesetz enthalten?
Nach Paragraf 2 NachwG muss ein Arbeitsvertrag folgende Punkte enthalten: Namen und Anschriften der Vertragsparteien, Arbeitsbeginn, Befristung, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitsentgelt, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen, Hinweis auf Tarifverträge/Betriebsvereinbarungen, Probezeit, Überstundenregelung, Abrufarbeit und Fortbildungsanspruch.
Was passiert, wenn ich ohne schriftlichen Arbeitsvertrag anfange zu arbeiten?
Ein Arbeitsverhältnis kann auch mündlich wirksam begründet werden. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, dir spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich auszuhändigen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, drohen ihm Bußgelder und du hast im Streitfall Beweisschwierigkeiten.
Kann die Probezeit verlängert werden?
Die gesetzliche Höchstdauer der Probezeit beträgt sechs Monate und kann nicht verlängert werden. Eine Ausnahme gibt es nur bei längerer Krankheit während der Probezeit – hier kann die Probezeit um die Krankheitsdauer verlängert werden, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Welche Klauseln im Arbeitsvertrag sind unwirksam?
Unwirksam sind Klauseln, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, wie pauschale Überstundenvergütung mit dem Gehalt, Ausschluss der Haftung bei grober Fahrlässigkeit, Rückzahlungsverpflichtungen bei normaler Kündigung oder übermäßig lange nachvertragliche Wettbewerbsverbote ohne Karenzentschädigung.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsvertrag und Dienstvertrag?
Der Arbeitsvertrag ist eine spezielle Form des Dienstvertrags. Während beim Dienstvertrag nur die Arbeitsleistung geschuldet wird, beinhaltet der Arbeitsvertrag zusätzlich die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers, Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers.
Habe ich einen Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag nach mehreren Befristungen?
Ja, nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gilt: Ohne Sachgrund darf ein Arbeitsvertrag maximal dreimal verlängert werden und insgesamt nicht länger als zwei Jahre befristet sein. Danach gilt das Arbeitsverhältnis automatisch als unbefristet. Mit Sachgrund sind Befristungen theoretisch unbegrenzt möglich.







