Gläubiger-ID beantragen: Vollständiger Leitfaden für SEPA-Lastschriften

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Das wichtigste in Kürze:

Du möchtest von deinen Kunden per SEPA-Lastschrift Geld einziehen? Dann benötigst du zwingend eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese eindeutige Kennzeichnung ermöglicht es Unternehmen, Vereinen und sogar Privatpersonen, am europäischen SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Die gute Nachricht: Die Beantragung ist komplett kostenlos, erfolgt ausschließlich online über die Bundesbank und ist innerhalb weniger Stunden abgeschlossen. In diesem Leitfaden erfährst du alles…

Themen in diesem Artikel:

  • Was ist eine Gläubiger-Identifikationsnummer: Die eindeutige Kennzeichnung für Unternehmen und Institutionen, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen und Zahlungen einziehen möchten.
  • Wer kann eine Gläubiger-ID beantragen: Natürliche Personen, juristische Personen, Personenvereinigungen und öffentliche Verwaltungsstellen mit Hauptsitz in Deutschland können die Nummer beantragen.
  • Beantragung und Ablauf der Zustellung: Die Bundesbank vergibt die Gläubiger-ID ausschließlich online in einem zweistufigen Sicherheitsverfahren mit zehn Tagen Bestätigungsfrist.
  • Aufbau der Gläubiger-ID: In Deutschland besteht die Nummer aus 18 Stellen mit Ländercode, Prüfziffer, Geschäftsbereichskennung und nationalem Identifikationsmerkmal.
  • Wann ist eine Gläubiger-ID notwendig: Nur Unternehmen, die per SEPA-Lastschrift Geld einziehen möchten, benötigen die Gläubiger-ID – nicht jedoch bei reinem Rechnungsversand.

Welche Kreditkarte passt zu dir?

Du möchtest von deinen Kund:innen per SEPA-Lastschrift Geld einziehen? Dann benötigst du zwingend eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese eindeutige Kennzeichnung ermöglicht es Unternehmen, Stiftungen und Verwaltungseinrichtungen, am europäischen SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Die Beantragung erfolgt ausschließlich online über die Bundesbank und ist innerhalb weniger Stunden abgeschlossen. Hier erfährst du alles Wichtige zur Gläubiger-ID, wer sie beantragen kann und wie der Prozess genau funktioniert.

Was ist eine Gläubiger-Identifikationsnummer?

Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist deine Eintrittskarte zum SEPA-Lastschriftverfahren. Jedes Unternehmen, das von seinen Kund:innen per SEPA-Lastschrift Geld einziehen möchte, muss diese Nummer besitzen. SEPA steht für „Single Euro Payments Area“ und dient der Vereinheitlichung im europäischen Zahlungsverkehrsraum.

Das SEPA-Lastschriftverfahren ermöglicht es Händlern, Unternehmen, Verwaltungseinrichtungen, Stiftungen und Vereinen, Eurozahlungen in 36 SEPA-Ländern und assoziierten Gebieten einzuziehen. Für deine Kund:innen bietet das Verfahren wichtige Sicherheitsmechanismen: Sie können die Richtigkeit der Lastschrift prüfen, Rückerstattungen anfordern und Beschwerden einreichen. Die Gläubiger-ID schafft dabei Transparenz und ermöglicht eine eindeutige Zuordnung jeder Lastschrifttransaktion.

💡 Tipp

Prüfe vor der Beantragung einer Gläubiger-ID, ob du tatsächlich Lastschriften einziehen möchtest. Falls du nur gelegentlich Zahlungen per Lastschrift erwartest, kann es sinnvoller sein, zunächst mit Rechnungen zu arbeiten und erst bei steigendem Bedarf eine Gläubiger-ID zu beantragen. Die Beantragung ist zwar kostenlos, aber mit einem gewissen Verwaltungsaufwand verbunden.

Wer eine Gläubiger-ID beantragen kann

Die Beantragung steht verschiedenen Personengruppen offen. Natürliche Personen, juristische Personen wie eine GmbH, Personenvereinigungen und Stellen der öffentlichen Verwaltung, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen wollen, können eine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen.

Wichtig zu wissen: Jeder Antragsteller oder jede Antragstellerin kann nur eine Gläubiger-ID beantragen. Bei Firmen können Bevollmächtigte oder Mitarbeiter:innen den Antrag stellen. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller oder die Antragstellerin den Hauptwohnsitz in Deutschland hat. Bei Unternehmen muss der Hauptgeschäftssitz in Deutschland sein.

Die Antragstellung erfolgt in Abhängigkeit der Rechtsform. Folgende Personengruppen stehen zur Auswahl: Natürliche Personen und Einzelunternehmen sowie Freiberufler:innen bilden die erste Kategorie. Personenvereinigungen wie GbR, nicht eingetragene Vereine, Partnerschaft, OHG, KG, GmbH & Co. KG oder WEG können ebenfalls eine Gläubiger-ID beantragen. Juristische Personen des Privatrechts umfassen eingetragene Vereine, GmbH, UG, AG, KG a. A., Europäische AG und Stiftungen. Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts wie Anstalten, Körperschaften und Stiftungen öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt.

📌 Gut zu wissen

Die Gläubiger-ID ist personenbezogen und nicht übertragbar. Bei einem Verkauf des Unternehmens oder einer Umfirmierung muss der neue Inhaber eine eigene Gläubiger-ID beantragen. Bestehende SEPA-Mandate können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auf den neuen Gläubiger übertragen werden, wenn die Kund:innen rechtzeitig informiert werden.

Wo kann eine Gläubiger-ID beantragt werden und wie läuft die Zustellung ab

Die Beantragung der Gläubiger-ID erfolgt ausschließlich online. Eine schriftliche oder telefonische Beantragung ist nicht möglich. Die Herausgabe der Gläubiger-ID übernimmt in Deutschland die Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft. Die Anträge auf eine Gläubiger-ID kannst du direkt auf der Webseite der Bundesbank stellen. Alternativ kannst du über deine Bank den Prozess der Vergabe anstoßen.

Aus Sicherheitsgründen verwendet die Bundesbank ein zweistufiges Verfahren. Nach der Antragstellung erfolgt der Versand des Mitteilungsschreibens oder des Links zur Bestätigung der Antragstellung. Für diese Bestätigung hast du als Antragsteller:in dann zehn Kalendertage Zeit. Achtung: Verstreichen diese zehn Kalendertage, wird dein Antrag gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Er muss dann gegebenenfalls neu gestellt werden. Nach Bestätigung der Antragstellung erhältst du wenige Stunden später oder am nächsten Geschäftstag bereits eine PDF-Datei mit deiner Gläubiger-ID.

💡 Tipp

Markiere dir sofort nach der Antragstellung einen Termin im Kalender für die Bestätigung! Die 10-Tage-Frist läuft unwiderruflich ab. Stelle den Antrag am besten zu Wochenbeginn, damit du genügend Puffer für die Bestätigung hast und nicht in Wochenenden oder Feiertage gerätst. Speichere die erhaltene PDF mit der Gläubiger-ID an mehreren Orten sicher ab.

Aufbau der Gläubiger-ID

Der Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer ist SEPA-weit einheitlich. Die Länge der Gläubiger-ID variiert von Land zu Land, sie umfasst aber höchstens 35 Stellen. In Deutschland hat die Gläubiger-ID immer 18 Stellen, die sich systematisch aufteilen.

Die ersten beiden Stellen bilden den ISO-Ländercode für Deutschland (DE). An Position drei und vier folgt die Prüfziffer, die analog zur IBAN-Prüfziffer nach ISO 13616 berechnet wird. Die Stellen fünf bis sieben enthalten die Geschäftsbereichskennung (Creditor Business Code), welche du als Gläubiger selbst vergeben oder beantragen kannst. Diese Kennung geht nicht in die Prüfziffernberechnung ein. Die Stellen acht bis 18 bilden das nationale Identifikationsmerkmal.

Quick-Info: Umstellung auf SEPA

Nach einigen Jahren politischer Vorarbeit wurden bargeldlose Zahlungssysteme (Überweisungen und Lastschriften) im Februar 2014 endgültig auf SEPA umgestellt. In diesem Zuge trat auch die IBAN an die Stelle von Kontonummer und Bankleitzahl, welche Privatkund:innen übergangsweise noch bis Februar 2016 nutzen konnten. Vor IBAN und SEPA waren Überweisungen ins europäische Ausland umständlich, teuer und dauerten lange.

📌 Gut zu wissen

Die Geschäftsbereichskennung (Stellen 5-7) kannst du selbst festlegen und für verschiedene Geschäftsbereiche nutzen. So kannst du beispielsweise „001“ für den Online-Shop und „002“ für den stationären Handel verwenden. Dies erleichtert die interne Zuordnung von Lastschriften, ohne dass du mehrere Gläubiger-IDs beantragen musst.

Braucht jedes Unternehmen eine Gläubiger-ID?

Nein, nicht jedes Unternehmen benötigt eine Gläubiger-ID. Unternehmen, die nicht per Lastschrift Geld einziehen wollen, sondern ausschließlich Rechnungen versenden, benötigen keine Gläubiger-ID. Die Gläubiger-ID ist übrigens nicht identisch mit der IBAN, also der International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer).

Die IBAN ist die Identifikation des Kontos, während die Gläubiger-ID die eindeutige Kennzeichnung der Person oder Institution ist, die die Zahlung empfängt. Wer von seinen Kund:innen per Lastschrift Geld einziehen möchte, benötigt zwingend eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Ohne diese Nummer ist eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren nicht möglich.

💡 Tipp

Analysiere dein Zahlungsverhalten und das deiner Kund:innen bevor du eine Gläubiger-ID beantragst. Wenn weniger als 20% deiner Kund:innen per Lastschrift zahlen möchten, lohnt sich der Aufwand möglicherweise nicht. Bedenke auch, dass du für jede Lastschrift ein SEPA-Mandat deiner Kund:innen benötigst und diese verwalten musst.

❔ Häufig gestellte Fragen

Q

Was kostet die Beantragung einer Gläubiger-ID?

Die Beantragung einer Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Bundesbank ist komplett kostenlos. Es fallen weder Gebühren für die Antragstellung noch für die Ausstellung oder Verwaltung der Nummer an.

Q

Kann ich meine Gläubiger-ID nachträglich ändern?

Die Gläubiger-ID selbst kann nicht geändert werden, da sie eine fest zugewiesene Nummer ist. Du kannst jedoch die Geschäftsbereichskennung (Stellen 5-7) für verschiedene Zwecke nutzen. Bei Änderungen der Firmierung oder Rechtsform muss gegebenenfalls eine neue Gläubiger-ID beantragt werden.

Q

Was passiert wenn ich die 10-Tage-Frist verpasse?

Wenn du die Bestätigungsfrist von 10 Kalendertagen verpasst, wird dein Antrag automatisch gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Du musst dann einen komplett neuen Antrag stellen und den gesamten Prozess von vorne beginnen. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich.

Q

Gilt die deutsche Gläubiger-ID auch im Ausland?

Ja, die deutsche Gläubiger-ID gilt in allen 36 SEPA-Ländern und assoziierten Gebieten. Du kannst mit einer deutschen Gläubiger-ID Lastschriften von Konten in allen SEPA-Teilnehmerländern einziehen, sofern ein gültiges SEPA-Mandat vorliegt.

Q

Muss ich meine Gläubiger-ID irgendwo angeben?

Ja, die Gläubiger-ID muss auf allen SEPA-Mandaten angegeben werden, die du von deinen Kund:innen einholst. Außerdem muss sie bei jeder Vorabankündigung (Pre-Notification) einer Lastschrift mitgeteilt werden, zusammen mit der Mandatsreferenz und dem Einzugsdatum.

Q

Kann ich als Privatperson eine Gläubiger-ID beantragen?

Ja, auch Privatpersonen können eine Gläubiger-ID beantragen, wenn sie regelmäßig Zahlungen per Lastschrift einziehen möchten. Dies kann beispielsweise bei privaten Vermietungen oder regelmäßigen privaten Verkäufen sinnvoll sein. Der Hauptwohnsitz muss in Deutschland liegen.


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