Themen in diesem Artikel:
- Was ist ein P-Konto: Ein Pfändungsschutzkonto schützt deinen Grundfreibetrag vor Gläubiger:innen und sichert dein Existenzminimum bei Kontopfändung.
- Folgen einer Kontopfändung: Ohne P-Konto werden Geldeingänge gesperrt, Lastschriften nicht bedient und du kannst deinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten.
- Wann ein P-Konto eröffnen: Bei drohender oder bestehender Pfändung ist die Umwandlung sinnvoll, vorsorglich solltest du jedoch darauf verzichten.
- Umwandlung in P-Konto: Jede Bank muss dein Girokonto gebührenfrei umwandeln, bei Pfändung innerhalb von vier Tagen nach Antrag.
- Grundfreibetrag erhöhen: Bei Unterhaltspflichten, Kindergeld oder Sozialleistungen kannst du den Freibetrag durch Bescheinigungen erhöhen lassen.

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P-Konto – das Wichtigste zum Pfändungsschutz kurz erklärt
Eine Kontopfändung kann dein Leben von einem Tag auf den anderen komplett auf den Kopf stellen. Plötzlich stehen dir deine Geldeingänge nicht mehr zur Verfügung, deine Geldkarte funktioniert nicht mehr und du kannst deinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten. Die Lösung: Wandle dein Girokonto schnellstens in ein P-Konto um. Nur so greift der gesetzliche Pfändungsschutz, der dir einen Grundfreibetrag sichert, über den du frei verfügen kannst.
Ein Pfändungsschutzkonto schützt dich davor, dass Gläubiger:innen dein gesamtes Guthaben pfänden können. Du behältst die Kontrolle über deine grundlegenden Finanzen und kannst weiterhin Miete, Lebensmittel und Energiekosten bezahlen. Wie du ein P-Konto einrichtest, welche Rechte du dabei hast und wie du deinen Freibetrag erhöhen kannst, erfährst du in diesem Artikel.
Was ist ein P-Konto?
Das P-Konto ist eine besondere Form des Girokontos mit eingebautem Pfändungsschutz. Der entscheidende Unterschied zu einem normalen Girokonto: Ein gesetzlich festgelegter Grundfreibetrag bleibt vor dem Zugriff von Gläubiger:innen geschützt. Dieser Betrag steht dir jeden Monat zur Verfügung, um dein Existenzminimum zu sichern.
Das Pfändungsschutzkonto garantiert dir nicht nur, dass du deine laufenden Kosten decken kannst. Du darfst sogar sparen. Hast du in einem Monat weniger ausgegeben als dein Freibetrag erlaubt, kannst du das übrige Geld in die nächsten drei Monate übertragen. Dabei gilt eine Obergrenze: Maximal darf geschütztes Guthaben in Höhe des vierfachen monatlichen Freibetrags auf deinem P-Konto liegen. So behältst du einen finanziellen Puffer, auch wenn die Zeiten schwierig sind.
📌 Gut zu wissen
Der Pfändungsschutz greift automatisch ab dem Zeitpunkt der Umwandlung. Du musst keinen separaten Antrag stellen oder auf eine Bestätigung warten. Sobald dein Konto als P-Konto geführt wird, ist dein Grundfreibetrag geschützt.
Kurz erklärt: Das sind die Folgen einer Kontopfändung
Wenn du deine Schulden nicht mehr bezahlen kannst, haben Gläubiger:innen das Recht, einen Pfändungsbeschluss zu erwirken. Die Konsequenzen sind drastisch: Dein Guthaben wird in Höhe des zu pfändenden Betrags gesperrt und zur Schuldentilgung verwendet. Diese Sperre bleibt bestehen, bis die Schulden vollständig beglichen sind.
Bei einem normalen Girokonto existiert kein automatischer Schutz für dein Existenzminimum. Selbst dein monatliches Gehalt steht dir während der Pfändung nicht zur Verfügung. Laufende Lastschriften wie Strom- und Gasabschläge werden nicht mehr bedient, was zu weiteren Problemen führen kann. Genau deshalb ist die rechtzeitige Einrichtung eines P-Kontos so entscheidend – es bewahrt dich vor dem finanziellen Kollaps.
Wann sollte ich ein Pfändungsschutzkonto eröffnen?
Ein P-Konto macht Sinn, wenn dir eine Kontopfändung droht oder bereits durchgeführt wird. Auch wenn dein Konto so weit im Minus ist, dass eingehende Zahlungen durch Verrechnung sofort verschwinden und du nicht mehr darüber verfügen kannst, solltest du über die Umstellung nachdenken.
Von einer vorsorglichen Einrichtung eines P-Kontos raten Expert:innen jedoch ab. Die Umstellung bringt nämlich auch Nachteile mit sich: Je nach Bank verlierst du möglicherweise deinen Dispokredit. Überziehungen sind dann nicht mehr möglich. Außerdem kannst du mit einem P-Konto keine regulären Kreditkarten mehr nutzen, da diese ein normales Girokonto voraussetzen. Lediglich Prepaid-Kreditkarten bleiben eine Option.
💡 Tipp
Warte nicht bis zur letzten Sekunde! Sobald du einen Mahnbescheid oder einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid erhältst, solltest du dich über die Umwandlung informieren. So bist du vorbereitet, falls es zur Pfändung kommt, und kannst schnell handeln.
Girokonto in P-Konto umwandeln – wie geht das?
Die gute Nachricht: Alle Banken und Sparkassen müssen dein Girokonto gebührenfrei in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung – P-Konten können nur als Einzelkonten geführt werden. Gemeinschaftliche Pfändungsschutzkonten sind gesetzlich nicht zulässig. Du hast zwei Möglichkeiten: Entweder wandelst du ein bestehendes Girokonto um oder eröffnest direkt ein neues P-Konto.
Für die Umwandlung eines bestehenden Girokontos wendest du dich einfach an deine Kundenberater:innen. Du hast ein gesetzliches Recht auf diese Umwandlung – die Bank kann sie nicht ablehnen. Liegt bereits eine Pfändung vor, muss die Bank besonders schnell handeln: Innerhalb von vier Tagen nach deinem Antrag muss die Umwandlung erfolgen.
Die Bank führt dein Konto zu den bisherigen Bedingungen weiter und stellt dir den Freibetrag laufend zur Verfügung. Du erhältst regelmäßig Auskunft darüber, wie viel Geld dir im aktuellen Monat zur Verfügung steht und welches Guthaben im Folgemonat nicht mehr pfändungsfrei ist. Diese Transparenz hilft dir, deine Finanzen besser zu planen.
📌 Gut zu wissen
Bei Gemeinschaftskonten muss das Konto vor der Umwandlung in ein Einzelkonto umgeschrieben werden. Kläre vorab mit deiner Bank, wie das Guthaben aufgeteilt wird und wer das P-Konto führen soll. Der andere Kontoinhaber sollte sich rechtzeitig ein eigenes Konto einrichten.
Befindet sich dein Konto bei der Umwandlung im Minus, verschwinden die Forderungen nicht einfach. Der Soll-Saldo wird auf ein Unterkonto ausgebucht und bleibt bestehen. Ab dem Zeitpunkt der Umwandlung werden dir eingehende Gutschriften jedoch unter Berücksichtigung des Freibetrags als Guthaben zur Verfügung gestellt. Nur Eingänge, die den Freibetrag überschreiten, werden gepfändet.
P-Konto: Kann ich den Grundfreibetrag erhöhen?
Bei der Eröffnung eines P-Kontos wird automatisch eine gesetzlich festgelegte Guthabengrenze eingerichtet – der Grundfreibetrag. Dieser Betrag ist vor Pfändung geschützt. Die gute Nachricht: Du kannst diesen Freibetrag erhöhen lassen, wenn besondere Lebenssituationen vorliegen, die du nachweisen musst.
Folgende Situationen berechtigen dich zu einer Erhöhung: Du beziehst gesetzliche Geldleistungen für Kinder wie Kindergeld oder Leistungen der Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“. Auch bei bestehender Unterhaltspflicht für bis zu fünf Personen kannst du eine Erhöhung beantragen. Sozialleistungen, auch einmalige, sowie Zahlungspflichten zum Ausgleich eines Körper- oder Gesundheitsschadens nach Paragraph 54 SGB I berechtigen ebenfalls zur Freibetragserhöhung.
Mit einer gültigen Bescheinigung wird dein Grundfreibetrag entweder pauschal oder um einen bestimmten Betrag angehoben. Die entsprechenden Bescheinigungen erhältst du von den zuständigen Stellen: Sozialleistungsträger, Familienkassen, Arbeitgeber:innen oder anerkannten Insolvenzberatungsstellen können dir die notwendigen Nachweise ausstellen. Diese Bescheinigungen legst du dann bei deiner Bank vor, die den erhöhten Freibetrag einrichtet.
💡 Tipp
Sammle alle relevanten Unterlagen für eine Freibetragserhöhung, bevor du zur Bank gehst. Dazu gehören Kindergeldbescheide, Unterhaltsnachweise oder Sozialleistungsbescheide. Mit vollständigen Unterlagen geht die Erhöhung schneller und du vermeidest mehrfache Bankbesuche.
❔ Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der aktuelle Grundfreibetrag 2024?
Der Grundfreibetrag beträgt aktuell 1.410 Euro pro Monat (Stand 2024). Dieser Betrag wird jährlich zum 1. Juli angepasst und orientiert sich am steuerlichen Grundfreibetrag. Der geschützte Betrag soll sicherstellen, dass du trotz Pfändung deine grundlegenden Lebenshaltungskosten decken kannst.
Kann ich mehrere P-Konten gleichzeitig haben?
Nein, du darfst nur ein einziges P-Konto führen. Banken sind verpflichtet zu prüfen, ob bereits ein Pfändungsschutzkonto existiert, bevor sie ein neues einrichten. Bei Verstoß gegen diese Regel machst du dich strafbar und verlierst den Pfändungsschutz.
Was passiert mit meinem Dispokredit bei der Umwandlung?
Die meisten Banken kündigen den Dispokredit bei der Umwandlung in ein P-Konto. Der bestehende Sollsaldo wird auf ein separates Darlehenskonto übertragen. Neue Überziehungen sind dann nicht mehr möglich. Einige wenige Banken gewähren jedoch weiterhin einen kleinen Überziehungsrahmen.
Kann die Bank die Umwandlung in ein P-Konto ablehnen?
Nein, deine Bank darf die Umwandlung nicht ablehnen. Du hast einen gesetzlichen Anspruch darauf. Die Bank muss dein bestehendes Girokonto gebührenfrei umwandeln. Bei Weigerung kannst du dich an die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) wenden.
Wie lange gilt der Pfändungsschutz rückwirkend?
Der Pfändungsschutz gilt ab dem Tag der Umwandlung. Eine rückwirkende Freigabe bereits gepfändeter Beträge ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn du die Umwandlung innerhalb eines Monats nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses beantragst.
Kann ich ein P-Konto wieder in ein normales Girokonto zurückwandeln?
Ja, die Rückumwandlung ist jederzeit möglich, wenn keine Pfändung mehr vorliegt. Du musst dies schriftlich bei deiner Bank beantragen. Allerdings hast du keinen gesetzlichen Anspruch auf die Rückumwandlung – die Bank kann dies ablehnen oder das Konto kündigen.







