Arbeitszeugnis verstehen: Codes entschlüsseln & Rechte kennen

Artikel anhören
0:00

-0:00


Das wichtigste in Kürze:

Ein gutes Arbeitszeugnis öffnet Türen zu neuen Karrierechancen – doch die verschlüsselte Zeugnissprache macht es schwer, die tatsächliche Bewertung zu erkennen. Was sich wie ein Lob anhört, kann in Wahrheit nur mittelmäßig sein. Dieser Ratgeber entschlüsselt die geheimen Codes, zeigt dir deine rechtlichen Ansprüche und erklärt, wann du Nachbesserungen einfordern solltest.

Themen in diesem Artikel:

Welche Kreditkarte passt zu dir?

Ein gutes Arbeitszeugnis öffnet dir im Berufsleben neue Türen und ist dein Schlüssel zu attraktiven Karrierechancen. Du hast grundsätzlich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wenn dein Arbeitsverhältnis endet – unabhängig davon, wer die Kündigung ausgesprochen hat. Dabei kannst du zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis wählen, wobei letzteres deutlich aussagekräftiger ist und nicht nur deine Tätigkeiten auflistet, sondern auch deine Leistung und dein Verhalten bewertet.

Die besondere Herausforderung liegt in der sogenannten Zeugnissprache: Arbeitgeber verwenden verklausulierte Formulierungen, die auf den ersten Blick positiv klingen, aber tatsächlich unterschiedliche Bewertungen transportieren. Was sich wie ein Lob anhört, kann in Wahrheit nur eine mittelmäßige Beurteilung sein. Deshalb ist es wichtig, dass du die Codes verstehst und erkennst, ob dein Zeugnis wirklich gut ist oder ob du Nachbesserungen einfordern solltest.

Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis: Die Unterschiede

Wenn dein Arbeitsverhältnis endet, steht dir ein Arbeitszeugnis von deinem Arbeitgeber zu. Dabei spielt es keine Rolle, ob du selbst gekündigt hast, dein Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat, ein befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen ist oder du in Rente gehst. Dein Anspruch besteht in jedem Fall.

Die Entscheidung zwischen einfachem und qualifiziertem Arbeitszeugnis liegt bei dir. Das einfache Arbeitszeugnis nennt deinen Namen und Geburtsdatum, den Arbeitszeitraum, das Unternehmen, in dem du gearbeitet hast, sowie die Aufgaben, die du übernommen hast. Eine Bewertung deiner Arbeit fehlt hier komplett. Diese Variante eignet sich vor allem, wenn du nur kurz in einem Unternehmen warst oder wenn du aus bestimmten Gründen keine Bewertung wünschst.

📌 Gut zu wissen

Ein einfaches Arbeitszeugnis kann bei künftigen Arbeitgebern Fragen aufwerfen. Sie könnten vermuten, dass du bewusst auf eine Leistungsbeurteilung verzichtet hast, weil diese negativ ausgefallen wäre. Wähle daher nur in Ausnahmefällen das einfache Zeugnis.

Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist deutlich komplexer und für deine Karriere wesentlich wertvoller. Hier wird nicht nur die Qualität deiner Arbeit beurteilt, sondern auch dein Verhalten im beruflichen Umfeld. Es geht also auch um soziale Kompetenzen und Soft Skills, die du unter Beweis stellen konntest. Deine Arbeitsweise, deine Fachkompetenz, deine Erfolge und dein Umgang mit Kollegen, Vorgesetzten und Kunden werden detailliert beschrieben und bewertet.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss immer wohlwollend formuliert sein. Diese gesetzliche Vorgabe stellt sicher, dass auch bei einer weniger guten Bewertung dein weiterer beruflicher Weg nicht negativ beeinflusst wird. Dein Arbeitgeber darf dich nicht durch offensichtlich negative Formulierungen bei zukünftigen Bewerbungen benachteiligen.

Die Formulierungen im Arbeitszeugnis

Um eine wohlwollende Beurteilung sicherzustellen, haben sich bestimmte Formulierungen etabliert. Dadurch ist eine gewisse Zeugnissprache entstanden, die Aufschluss über die konkrete Bewertung gibt – gewissermaßen verklausulierte Schulnoten. Diese Codes musst du kennen, um dein Zeugnis richtig einzuschätzen.

Der Zeugniscode sieht beispielsweise so aus: Eine sehr gute Bewertung erkennst du an der Formulierung „stets zur vollsten Zufriedenheit“. Für eine gute Beurteilung steht „zur vollsten Zufriedenheit“ oder „stets zur vollen Zufriedenheit“. Eine befriedigende Leistung wird mit „zur vollen Zufriedenheit“ beschrieben. Wenn deine Arbeit nur ausreichend war, liest du „zur Zufriedenheit“. Eine mangelhafte Bewertung versteckt sich hinter „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“, und eine ungenügende Leistung wird mit „hat sich bemüht“ umschrieben.

Die Aussage „Seine:ihre Aufgaben führte er:sie selbständig, effizient und sorgfältig aus“ klingt beispielsweise sehr positiv, entspricht aber lediglich einer Schulnote Drei, also befriedigend. Für die Bestnote Eins, also eine sehr gute Beurteilung, liest sich die Bewertung hingegen folgendermaßen: „Er:sie führte seine:ihre Aufgaben immer äußerst effizient, sorgfältig und selbständig aus.“

💡 Tipp

Erstelle dir eine Checkliste mit den wichtigsten Signalwörtern: „stets“, „immer“, „äußerst“, „besonders“, „vollsten“. Markiere diese Wörter in deinem Zeugnis farbig. Je mehr davon vorhanden sind, desto besser ist deine Bewertung. Fehlen sie komplett, solltest du eine Nachbesserung verlangen.

Enthält der Satz hingegen lediglich entweder einen Superlativ wie „äußerst“ oder das allumfassende „immer“ – beziehungsweise passende Synonyme –, entspricht das einer guten Bewertung: Schulnote Zwei. Achte besonders auf diese Signalwörter, denn sie machen den entscheidenden Unterschied zwischen einer sehr guten und einer nur guten Beurteilung aus. Ähnliche Formulierungen finden sich im gesamten Arbeitszeugnis und ziehen sich wie ein roter Faden durch alle Bewertungsbereiche.

Arbeitszeugnis: Das muss enthalten sein

Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben dafür, wie Aufbau und Inhalt beim qualifizierten Arbeitszeugnis genau aussehen müssen. Für gewöhnlich ist es ein bis drei Seiten lang, abhängig von Umfang und Dauer der Tätigkeit sowie der Beurteilung. Die Länge sollte angemessen sein und deine Tätigkeiten sowie Leistungen vollständig abbilden.

Ein qualifiziertes Zeugnis enthält üblicherweise eine klare Überschrift wie „Arbeitszeugnis“ oder „Ausbildungszeugnis“, damit sofort erkennbar ist, um welches Dokument es sich handelt. Die Arbeitgeberdaten mit vollständiger Firmenbezeichnung und Anschrift folgen direkt danach. Dein Name und, falls von dir gewünscht, dein Geburtsdatum werden genannt, wobei die Angabe des Geburtsdatums optional ist und du darauf verzichten kannst, wenn du Altersdiskriminierung befürchtest.

Die Beschäftigungsdauer und Beschäftigungsart müssen präzise angegeben werden, also der genaue Zeitraum deiner Tätigkeit und ob du in Vollzeit, Teilzeit oder als Werkstudent:in gearbeitet hast. Die Tätigkeitsbeschreibung listet detailliert auf, welche Aufgaben und Verantwortungsbereiche du übernommen hast. Hier sollten auch besondere Projekte oder Zusatzaufgaben erwähnt werden, die über deine regulären Tätigkeiten hinausgingen.

📌 Gut zu wissen

Die Reihenfolge der Tätigkeiten in deiner Aufgabenbeschreibung ist nicht zufällig. Wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben sollten zuerst genannt werden. Stehen Routinetätigkeiten am Anfang, kann das als versteckte Abwertung interpretiert werden.

Die Beurteilung deiner Leistung bildet das Herzstück des Zeugnisses. Sie umfasst unter anderem deine Arbeitsbereitschaft, deine Arbeitsweise, deine Fachkompetenz sowie besondere Projekte und Erfolge, die du erreicht hast. Deine Verhaltensbewertung beschreibt vor allem dein Sozialverhalten und dein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden. Falls du Führungsverantwortung hattest, werden auch deine Führungskompetenzen bewertet.

Die Schlussformel und Wünsche für die Zukunft runden das Zeugnis ab. Eine positive Schlussformel wie „Wir bedauern das Ausscheiden sehr und wünschen für die Zukunft alles Gute“ signalisiert Wertschätzung. Abschließend müssen Ort, Datum und die Unterschrift deines Arbeitgebers oder Vorgesetzten das Dokument vervollständigen. Die Unterschrift sollte von einer Person stammen, die tatsächlich berechtigt ist, Zeugnisse auszustellen.

Quick-Info: Das ist beim Arbeitszeugnis nicht erlaubt

Ein Arbeitszeugnis darf laut § 109 Gewerbeordnung „keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.“ Diese gesetzliche Regelung schützt dich vor versteckten negativen Botschaften, die über die offizielle Bewertung hinausgehen.

Das bedeutet konkret: Wie eine Kündigung muss auch ein Arbeitszeugnis schriftlich ausgestellt werden. Die Ausstellung per E-Mail ist nicht zulässig, da sie Rückschlüsse auf mangelnde Wertschätzung seitens des Arbeitgebers erlaubt. Du hast Anspruch auf ein ordentliches, gedrucktes und unterschriebenes Originaldokument.

Beim Versand sollte dein Arbeitgeber einen stabilen Umschlag verwenden, in den das Zeugnis ungefaltet passt. Knicke oder Falten im Dokument können von zukünftigen Arbeitgebern als mangelnde Sorgfalt interpretiert werden. Auch äußerliche Mängel wie Flecken, Eselsohren oder Rechtschreib- und Stilfehler sind nicht zulässig. Solche Mängel können als versteckte negative Botschaft gewertet werden und berechtigen dich zur Nachbesserung.

💡 Tipp

Fotografiere dein Arbeitszeugnis direkt nach Erhalt und bewahre es in einer Klarsichthülle auf. Sollte später ein Mangel auftreten oder das Original verloren gehen, hast du einen Nachweis über den ursprünglichen Zustand und kannst eine Neuausstellung verlangen.

Inhaltlich gilt: Wird beispielsweise nicht die verklausulierte Zeugnissprache verwendet, ist kein eindeutiger Rückschluss auf die tatsächliche Bewertung möglich – was nie positiv zu werten ist. Auch das Weglassen einzelner Bereiche, beispielsweise der Bewertung der Arbeitsweise oder des Sozialverhaltens, ist ein Mangel. Jeder ausgelassene Aspekt kann als bewusste Negativbewertung interpretiert werden.

Zudem sollten sich die Formulierungen nicht widersprechen: Steht eine sehr gute Beurteilung bei übergeordneten Aufgaben neben einer nur befriedigenden Bewertung der Grundtätigkeiten, wirkt das unglaubwürdig. Die Bewertungen müssen in sich stimmig sein und ein konsistentes Gesamtbild ergeben. Widersprüche deuten darauf hin, dass das Zeugnis nicht sorgfältig erstellt wurde oder bewusst verwirrende Signale senden soll.

Dein Anspruch und wichtige Fristen

Dein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ist gesetzlich verankert und besteht unabhängig von der Art der Beendigung deines Arbeitsverhältnisses. Ob ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Renteneintritt – in jedem Fall kannst du ein Zeugnis verlangen. Auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses hast du unter bestimmten Umständen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, beispielsweise bei einem Vorgesetzten- oder Aufgabenwechsel.

Die Verjährungsfrist für deinen Anspruch beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Du solltest das Zeugnis jedoch möglichst zeitnah anfordern, idealerweise bereits bei Ausspruch der Kündigung oder im Aufhebungsvertrag. Je mehr Zeit vergeht, desto schwieriger wird es für deinen Arbeitgeber, sich an Details deiner Tätigkeit zu erinnern, was die Qualität des Zeugnisses beeinträchtigen kann.

📌 Gut zu wissen

Viele Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen enthalten kürzere Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen. Prüfe daher deinen Arbeitsvertrag und fordere dein Zeugnis sicherheitshalber innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an.

Dein Arbeitgeber hat keine gesetzlich festgelegte Frist zur Ausstellung, muss das Zeugnis aber innerhalb einer angemessenen Zeit erstellen. In der Regel gelten zwei bis vier Wochen als angemessen. Wenn du das Zeugnis für eine konkrete Bewerbung benötigst, solltest du dies kommunizieren und eine entsprechende Frist setzen. Bei unzumutbarer Verzögerung kannst du rechtliche Schritte einleiten.

Falls du mit dem ausgestellten Zeugnis nicht zufrieden bist, weil es Fehler enthält oder die Bewertung nicht deiner tatsächlichen Leistung entspricht, kannst du zunächst das Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen. Oft lassen sich Unstimmigkeiten im direkten Austausch klären. Führt dies nicht zum Erfolg, hast du die Möglichkeit, eine Berichtigung zu verlangen oder im Extremfall den Rechtsweg zu beschreiten. Dabei trägt dein Arbeitgeber die Beweislast für die Richtigkeit der Bewertung.

❔ Häufig gestellte Fragen

Q

Kann ich auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangen?

Ja, du hast Anspruch auf ein Zwischenzeugnis bei berechtigtem Interesse. Das ist der Fall bei Vorgesetzten- oder Abteilungswechsel, bei längerer Krankheit oder Elternzeit, oder wenn du dich extern bewerben möchtest. Dein Arbeitgeber muss dir dann ein qualifiziertes Zwischenzeugnis ausstellen.

Q

Was bedeutet es, wenn mein Zeugnis sehr kurz ist?

Ein auffallend kurzes Zeugnis kann als negatives Signal gewertet werden. Bei längerer Betriebszugehörigkeit sollte das Zeugnis mindestens eine, besser zwei Seiten umfassen. Ein zu knappes Zeugnis deutet darauf hin, dass der Arbeitgeber wenig Positives zu berichten hatte oder sich nicht die Mühe einer ausführlichen Bewertung machen wollte.

Q

Darf mein Arbeitgeber Krankheitstage oder Fehlzeiten im Zeugnis erwähnen?

Nein, Krankheiten und normale Fehlzeiten dürfen nicht erwähnt werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Fehlzeiten so erheblich waren, dass ohne deren Erwähnung ein falscher Eindruck über deine tatsächliche Arbeitsleistung entstehen würde. Dies ist aber nur bei extremen Fällen mit monatelangen Ausfällen der Fall.

Q

Wie gehe ich vor, wenn mein Arbeitgeber mir kein Zeugnis ausstellt?

Fordere das Zeugnis zunächst schriftlich mit einer angemessenen Frist (2-3 Wochen) an. Reagiert dein Arbeitgeber nicht, kannst du eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Das Verfahren ist in der ersten Instanz für dich kostenlos. Bei dringenden Bewerbungen kannst du auch ein einstweiliges Verfügungsverfahren anstreben.

Q

Muss ich ein schlechtes Arbeitszeugnis bei Bewerbungen vorlegen?

Bei aktuellen oder jüngeren Arbeitsverhältnissen erwarten Personaler in der Regel ein Zeugnis. Das Fehlen kann Misstrauen wecken. Bei älteren Arbeitsverhältnissen (über 10 Jahre) oder sehr kurzen Beschäftigungen kannst du eventuell darauf verzichten. Im Zweifel solltest du versuchen, das Zeugnis nachbessern zu lassen, bevor du ganz darauf verzichtest.

Q

Kann ich selbst ein Zeugnis formulieren und es meinem Arbeitgeber vorlegen?

Ja, viele Arbeitgeber sind sogar dankbar für einen Entwurf, da es ihnen Arbeit erspart. Achte darauf, realistische Bewertungen zu verwenden und orientiere dich an branchenüblichen Formulierungen. Der Arbeitgeber muss den Entwurf prüfen und kann Änderungen vornehmen, bevor er ihn auf Firmenpapier druckt und unterschreibt.


Weitere News



Beliebteste Ratgeber


Du brauchst Hilfe?

Wir sind da und helfen wir weiter. Vielleicht findest du deine Frage direkt unter unseren FAQ:

Wie vergleiche ich die Kreditkarten richtig?

Dies ist ein Typoblindtext. An ihm kann man sehen, ob alle Buchstaben da sind und wie sie aussehen. Manchmal benutzt man Worte wie Hamburgefonts, Rafgenduks oder Handgloves, um Schriften zu testen. Manchmal Sätze, die alle Buchstaben des Alphabets enthalten – man nennt diese Sätze »Pangrams«. 

Welche Kreditkarte ist die beste für mich?

An ihm kann man sehen, ob alle Buchstaben da sind und wie sie aussehen. Manchmal benutzt man Worte wie Hamburgefonts, Rafgenduks oder Handgloves, um Schriften zu testen. Manchmal Sätze, die alle Buchstaben des Alphabets enthalten – man nennt diese Sätze »Pangrams«. 


Wie beantrage ich eine Kreditkarte?

Dies ist ein Typoblindtext. An ihm kann man sehen, ob alle Buchstaben da sind und wie sie aussehen. Manchmal benutzt man Worte wie Hamburgefonts, Rafgenduks oder Handgloves, um Schriften zu testen. Manchmal Sätze, die alle Buchstaben des Alphabets enthalten – man nennt diese Sätze »Pangrams«.