Aufhebungsvertrag: Vorteile, Nachteile & wichtige Tipps

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Das wichtigste in Kürze:

Ein Arbeitsverhältnis kann durch einseitige Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag enden. Der Aufhebungsvertrag bietet dir als Arbeitnehmer:in in bestimmten Situationen klare Vorteile – etwa einen flexiblen Ausstieg ohne Kündigungsfrist oder eine attraktive Abfindung. Allerdings bringt er auch Konsequenzen mit sich: Du verzichtest auf deinen Kündigungsschutz und riskierst eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Hier erfährst du alles Wichtige…

Themen in diesem Artikel:

  • Was ist ein Aufhebungsvertrag: Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in mit festgelegten Bedingungen und Zeitpunkt
  • Unterschiede zur Kündigung: Aufhebungsvertrag ist beidseitige Vereinbarung ohne Kündigungsfrist, Kündigungsschutz oder Betriebsratsbeteiligung im Gegensatz zur einseitigen Kündigung
  • Auswirkungen auf Arbeitslosengeld: Aufhebungsverträge können zu Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim ALG-Bezug führen und werden auf Bezugsdauer angerechnet
  • Vorteile für Arbeitnehmer:innen: Flexibler Ausstieg ohne Kündigungsfrist, mögliche Abfindung und schneller Wechsel zum neuen Arbeitgeber bei bereits vorliegender Zusage
  • Nachteile und Risiken: Verzicht auf Kündigungsschutz, schwere Anfechtbarkeit vor Gericht und potenzielle finanzielle Einbußen durch Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

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Ein Arbeitsverhältnis kann auf zwei Wegen enden: durch einseitige Kündigung oder durch einen Aufhebungsvertrag. Der Aufhebungsvertrag bietet dir als Arbeitnehmer:in in bestimmten Situationen klare Vorteile – bringt aber auch Konsequenzen mit sich, die du unbedingt kennen solltest. Hier erfährst du alles Wichtige über diese Form der Vertragsbeendigung.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag bedeutet, dass du und dein Arbeitgeber gemeinsam beschließen, euer Arbeitsverhältnis unter bestimmten Bedingungen zu einem festgelegten Zeitpunkt zu beenden. Der Wunsch nach dieser vertraglichen Aufhebung kann dabei von beiden Seiten ausgehen.

Dein Arbeitgeber könnte dir beispielsweise einen Aufhebungsvertrag anbieten – möglicherweise verbunden mit einer Abfindung – wenn ansonsten eine betriebsbedingte Kündigung drohen würde. Da ihr beide den Aufhebungsvertrag freiwillig unterschreibt, ist er vor Gericht schwer anfechtbar. Du verzichtest dabei auf deinen Kündigungsschutz, was deinem Arbeitgeber direkt Gewissheit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt.

Auf der anderen Seite möchtest du vielleicht deiner aktuellen Stelle lieber früher als später den Rücken kehren – beispielsweise, wenn du bereits eine Zusage von deinem neuen Arbeitgeber hast. In diesem Fall ermöglicht dir der Aufhebungsvertrag, nicht erst die Kündigungsfrist abwarten zu müssen. Im Vertrag wird der genaue Termin vereinbart, zu dem du aus der Beschäftigung entlassen bist.

📌 Gut zu wissen

Ein Aufhebungsvertrag ist nur in Schriftform gültig und muss nach § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) von beiden Parteien unterschrieben werden. Mündliche Vereinbarungen oder E-Mails reichen nicht aus und sind rechtlich unwirksam.

Geht das Angebot vom Arbeitgeber aus, solltest du unter normalen Umständen eine angemessene Bedenkzeit von in der Regel zwei Wochen erhalten, nach der du den Aufhebungsvertrag annehmen oder ablehnen kannst.

Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht einen Aufhebungsvertrag als wirksam erklärt, der einer Arbeitnehmerin als Alternative zur fristlosen Kündigung angeboten wurde und nur sofort ohne weitere Bedenkzeit angenommen werden durfte (AZ 6 AZR 333/21).

Unterschiede zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag

Eine Kündigung stellt eine einseitige Willenserklärung einer Partei dar – unabhängig davon, ob die andere Partei damit einverstanden ist. Im Gegensatz dazu ist ein Aufhebungsvertrag eine Regelung zwischen beiden Parteien.

Gewissermaßen stellt er dadurch das Gegenstück zum Arbeitsvertrag dar: Im Arbeitsvertrag wird festgehalten, wann und zu welchen Konditionen einvernehmlich ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in begonnen wird. Im Aufhebungsvertrag hingegen wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu festen Bedingungen und zu einem bestimmten Termin beendet.

Da eine Kündigung nur von einer Seite ausgeht, ist sie an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die für einen Aufhebungsvertrag keine Rolle spielen. Die Kündigungsfrist muss bei einer Kündigung stets beachtet werden – entweder die vertraglich vereinbarte oder die gesetzliche. Im Gegensatz dazu kannst du durch einen Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis jederzeit und ohne Frist beenden.

Der Kündigungsschutz greift nur bei Kündigungen durch den Arbeitgeber. Schwangere, Schwerbehinderte oder Elternzeitnehmer:innen stehen unter besonderem Schutz und können nur in Ausnahmefällen gekündigt werden. Unterschreibst du einen Aufhebungsvertrag, verzichtest du auf deinen Kündigungsschutz.

Der Betriebsrat hat Mitspracherecht bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers. Er kann beispielsweise prüfen, ob die Richtlinien eingehalten und soziale Faktoren berücksichtigt wurden – oder ob eine Weiterbeschäftigung unter bestimmten Umständen oder an einem anderen Arbeitsplatz möglich ist. Bei einem Aufhebungsvertrag wird der Betriebsrat nicht miteinbezogen.

💡 Tipp

Prüfe vor Unterschrift eines Aufhebungsvertrags immer, ob du bereits einen neuen Job in Aussicht hast. Ist das der Fall, informiere das Arbeitsamt innerhalb von drei Tagen über die Beendigung deines Arbeitsverhältnisses – es sei denn, deine neue Stelle beginnt direkt im Anschluss.

Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld

Kündigst du deine Beschäftigung eigenständig oder wirst selbstverschuldet entlassen, musst du eine sogenannte Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen abwarten, bis du Arbeitslosengeld (ALG) erhältst. Auch ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen – schließlich wurde dir nicht gekündigt, sondern das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst.

Die Sperrzeit wird hier außerdem auf die Dauer des ALG-Bezugs angerechnet. Wenn du beispielsweise Anspruch auf zwölf Monate Arbeitslosengeld hast und eine Sperrzeit von drei Monaten erhältst, verkürzt sich dein Anspruch auf neun Monate. Diese finanzielle Konsequenz solltest du unbedingt in deine Überlegungen einbeziehen, bevor du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst.

📌 Gut zu wissen

Eine Sperrzeit kann vermieden werden, wenn du einen wichtigen Grund für die Aufhebung nachweisen kannst – etwa eine drohende betriebsbedingte Kündigung oder gesundheitliche Gründe. Lass dich hierzu unbedingt von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.

Vorteile eines Aufhebungsvertrags für Arbeitnehmer:innen

Der größte Vorteil eines Aufhebungsvertrags liegt in der Flexibilität beim Ausstieg. Du musst keine Kündigungsfrist einhalten und kannst das Arbeitsverhältnis zu einem Zeitpunkt beenden, der für dich optimal ist. Hast du bereits eine Zusage von einem neuen Arbeitgeber, ermöglicht dir der Aufhebungsvertrag einen schnellen Wechsel ohne lange Wartezeit.

In vielen Fällen bietet dir dein Arbeitgeber im Rahmen des Aufhebungsvertrags eine Abfindung an. Diese kann finanziell attraktiv sein und dir den Übergang in eine neue berufliche Situation erleichtern. Besonders wenn eine betriebsbedingte Kündigung im Raum steht, kann ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung eine gute Alternative darstellen.

Ein weiterer Vorteil: Du vermeidest eine Kündigung im Lebenslauf. Ein Aufhebungsvertrag wirkt in deinen Bewerbungsunterlagen oft neutraler als eine Kündigung und kann im Vorstellungsgespräch positiver dargestellt werden. Du kannst die Beendigung des Arbeitsverhältnisses als einvernehmliche Entscheidung kommunizieren.

💡 Tipp

Verhandle bei einem Aufhebungsvertrag immer über eine Abfindung und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Beides sollte schriftlich im Vertrag festgehalten werden. Als Faustregel für die Abfindungshöhe gilt: 0,5 bis 1 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Nachteile und Risiken eines Aufhebungsvertrags

Der größte Nachteil: Du verzichtest auf deinen Kündigungsschutz. Während dein Arbeitgeber bei einer Kündigung bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Fristen einhalten muss, entfallen diese Schutzrechte bei einem Aufhebungsvertrag vollständig. Du kannst dich später nicht mehr auf den Kündigungsschutz berufen.

Ein Aufhebungsvertrag ist schwer anfechtbar. Da beide Parteien freiwillig unterschreiben, hast du vor Gericht kaum Chancen, den Vertrag rückgängig zu machen. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei Täuschung oder Drohung – kann ein Aufhebungsvertrag angefochten werden. Diese hohe Hürde bedeutet, dass du dir deiner Entscheidung absolut sicher sein musst.

Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kann erhebliche finanzielle Einbußen bedeuten. Bis zu zwölf Wochen ohne Einkommen können deine finanzielle Situation stark belasten. Zudem wird diese Sperrzeit auf die Gesamtdauer deines ALG-Anspruchs angerechnet, was deine Absicherung weiter verkürzt.

Der Betriebsrat wird nicht einbezogen, was bedeutet, dass du auf dessen Unterstützung und Prüfung verzichtest. Bei einer Kündigung würde der Betriebsrat deine Interessen vertreten und möglicherweise Alternativen aufzeigen. Diese Kontrollinstanz fällt beim Aufhebungsvertrag komplett weg.

💡 Tipp

Lass dir ausreichend Bedenkzeit geben und hole dir rechtlichen Rat ein, bevor du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst. Die Entscheidung sollte gut überlegt sein, da sie weitreichende Konsequenzen haben kann. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt oft die Kosten für eine anwaltliche Beratung.

❔ Häufig gestellte Fragen

Q

Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag?

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung mit Kündigungsfrist und Kündigungsschutz. Ein Aufhebungsvertrag ist eine beidseitige Vereinbarung ohne Frist, bei der du auf deinen Kündigungsschutz verzichtest und das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendest.

Q

Bekomme ich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach einem Aufhebungsvertrag?

In der Regel ja. Da das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst wurde, kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen entstehen. Diese wird zusätzlich auf die Gesamtdauer deines Arbeitslosengeld-Anspruchs angerechnet.

Q

Kann ich einen Aufhebungsvertrag nachträglich anfechten?

Ein Aufhebungsvertrag ist vor Gericht schwer anfechtbar, da beide Parteien freiwillig unterschreiben. Nur in Ausnahmefällen wie Täuschung, Drohung oder arglistiger Täuschung besteht eine Chance auf erfolgreiche Anfechtung.

Q

Wie lange habe ich Bedenkzeit bei einem Aufhebungsvertrag?

Unter normalen Umständen solltest du eine angemessene Bedenkzeit von in der Regel zwei Wochen erhalten. In Ausnahmefällen – etwa als Alternative zur fristlosen Kündigung – kann diese Frist entfallen.

Q

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag?

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Viele Arbeitgeber bieten jedoch eine Abfindung an, besonders wenn eine betriebsbedingte Kündigung droht. Die Höhe ist Verhandlungssache zwischen dir und deinem Arbeitgeber.

Q

Wann muss ich das Arbeitsamt über einen Aufhebungsvertrag informieren?

Du musst das Arbeitsamt innerhalb von drei Tagen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses informieren. Ausnahme: Wenn bereits ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben ist und die neue Stelle direkt anschließt.


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