Wechselmodell Unterhalt: So wird der Barunterhalt berechnet

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Das wichtigste in Kürze:

Nach einer Trennung bleibt die finanzielle Verantwortung für gemeinsame Kinder bestehen – doch wie funktioniert das, wenn die Kinder gleichberechtigt bei beiden Eltern leben? Das Wechselmodell revolutioniert nicht nur den Alltag getrennter Familien, sondern auch die Unterhaltsberechnung. Im Gegensatz zum klassischen Residenzmodell schultern hier beide Elternteile gemeinsam die finanziellen Kosten, was eine völlig neue Berechnungsgrundlage…

Themen in diesem Artikel:

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Wenn du dich von deinem Partner oder deiner Partnerin trennst, bleibt ihr beide für den Unterhalt eurer gemeinsamen Kinder verantwortlich. Die familiäre Betreuung und Erziehung von Kindern kostet viel Geld – das wissen alle Eltern nur zu gut. Besonders interessant wird es, wenn die Kinder wechselweise bei beiden Elternteilen leben. Dieses sogenannte Wechselmodell hat direkte Auswirkungen auf die Unterhaltszahlungen und unterscheidet sich grundlegend vom klassischen Residenzmodell.

Was ist eigentlich Barunterhalt?

Der Gesetzgeber unterscheidet zwei verschiedene Formen des Unterhalts, wenn es um die Betreuung und Erziehung gemeinsamer Kinder geht. Diese Unterscheidung ist wichtig, um zu verstehen, wie sich die finanzielle Verantwortung zwischen getrennten Eltern aufteilt.

Der Betreuungs- oder Naturalunterhalt umfasst alle Leistungen, die ein Elternteil erbringt, wenn das Kind in seinem Haushalt lebt. Dazu gehören die Ernährung und Kleidung, der Wohnraum, die Anschaffung von Schulbüchern, das Taschengeld und auch die Vorsorge im Krankheitsfall. Diese Form des Unterhalts wird nicht in Geld gemessen, sondern durch die tatsächliche Betreuungsleistung erfüllt.

Der Barunterhalt hingegen ist ein monatlicher Geldbetrag, den der andere Elternteil zahlt, um sich am Unterhalt des Kindes zu beteiligen. Seine Höhe richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, die den finanziellen Bedarf von Kindern entsprechend des Alters regelt und vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abhängig ist.

📌 Gut zu wissen

Die Düsseldorfer Tabelle wird übrigens nur deshalb so bezeichnet, weil sie in Düsseldorf veröffentlicht wird – so einfach ist das. Sie gilt aber bundesweit als Richtlinie für die Berechnung des Kindesunterhalts.

Bei volljährigen Kindern greifen besondere Regelungen, die hier jedoch nicht behandelt werden, da sich dieser Artikel auf minderjährige Kinder konzentriert.

Das klassische Modell passt für viele Eltern nicht mehr

Die gesetzlichen Regelungen zu Trennung, Scheidung und Kindesunterhalt orientieren sich an einem „klassischen“ Modell, das Juristen als Residenzmodell bezeichnen. Dabei wird davon ausgegangen, dass einer der Elternteile den überwiegenden Anteil bei der Betreuung leistet und das Kind oder die Kinder bei diesem Elternteil gemeldet sind.

Der andere Elternteil hat zwar auch Ausgaben für Essen und Wohnung, wenn das Kind ihn besucht, aber das ändert nichts an der Verpflichtung zum Barunterhalt. Auch die Höhe der zu zahlenden Beträge bleibt davon unberührt. Ein Zeitraum von fünf Tagen im Monat, an denen das Kind beim anderen Elternteil lebt, wird als üblich angesehen und hat keine Auswirkungen auf die Unterhaltspflicht.

Dieses traditionelle Modell entspricht jedoch nicht mehr der Lebensrealität vieler moderner Familien. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich im Verständnis von Familie viel geändert, und viele Eltern möchten weiterhin gemeinsam ihre Kinder erziehen, auch wenn sie sich getrennt haben.

Das Wechselmodell beim Barunterhalt: Beide Elternteile schultern die Kosten

Der Gesetzgeber kennt inzwischen das Wechselmodell bei Kindesunterhalt und Betreuung. Allerdings stößt dieses Modell in der Praxis oft an seine Grenzen. Es funktioniert nur dann gut, wenn beide Elternteile am selben Ort wohnen – oder zumindest so nah beieinander, dass die Kinder problemlos weiterhin dieselbe Schule besuchen können.

📌 Gut zu wissen

Bei kleineren Kindern müssen beide Elternteile genügend Zeit haben, die Betreuung zu übernehmen. Sie sind also auf flexible Arbeitszeiten und/oder Teilzeit angewiesen. Ohne diese zeitliche Flexibilität ist ein echtes Wechselmodell praktisch nicht umsetzbar.

Es gibt eine ganze Reihe von Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen – und das muss im Zweifel auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten:

  • Ein Wechselmodell liegt nur dann vor, wenn sich beide Eltern tatsächlich zu gleichen Teilen um die Kinder kümmern. Das heißt also rund 15 Tage pro Monat bei jedem Elternteil.
  • Weicht die Aufenthaltsdauer des Kindes oder der Kinder deutlich von der hälftigen Verteilung ab, gibt es kein Wechselmodell. Ein Wechsel von zwei Dritteln zu einem Drittel des Monats ist juristisch kein Wechselmodell.
  • Beide Elternteile müssen weiterhin regelmäßig miteinander kommunizieren. Im Zweifel werden dazu auch die Kinder angehört, die bekanntlich eine Menge mitbekommen.

Leben die Kinder zwar jeweils 15 Tage bei den Elternteilen, aber diese kommunizieren während dieser Zeit nicht miteinander – etwa zur Erziehung, Schule oder Kita – ist das juristisch ebenfalls kein Wechselmodell. Die Kommunikation und Abstimmung zwischen den Eltern ist ein wesentliches Kriterium.

Handelt es sich um ein echtes Wechselmodell, dann schulden sich beide Elternteile auch Barunterhalt. Sie schultern die finanziellen Kosten also gemeinsam, was eine grundlegend andere Situation darstellt als beim Residenzmodell.

Wie wird der Unterhalt beim Wechselmodell berechnet?

Die wechselseitige Verpflichtung zum Barunterhalt lässt sich leider nicht so einfach aus Tabellen ablesen. Jeder Fall muss individuell errechnet werden, weshalb ein Anwalt mit dem Schwerpunkt Familienrecht hier gut Unterstützung bieten kann.

Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten, die aufeinander aufbauen:

  1. Schritt 1: Die Nettoeinkommen beider Eltern werden addiert. Anhand dieser Summe wird in der Düsseldorfer Tabelle der Unterhaltsbedarf für das Kind oder die Kinder abgelesen.
  2. Schritt 2: Auf diesen Bedarf werden die Mehrkosten addiert, die sich durch die gemeinsame Betreuung ergeben. Das sind insbesondere die Mehrkosten in der Miete für ein eigenes Kinderzimmer bei beiden Elternteilen.
  3. Schritt 3: Die jeweiligen Nettoeinkommen der Elternteile werden um den sogenannten Selbstbehalt gekürzt. Das ergibt das jeweils einsetzbare Einkommen.
  4. Schritt 4: Diese beiden Einkommen werden ins Verhältnis gesetzt.

Die Formel lautet:

Barunterhalt 1 = (einsetzbares Einkommen 1 / einsetzbares gemeinsames Einkommen) × Unterhaltsbedarf

Entsprechend wird der Barunterhalt 2 berechnet:

Barunterhalt 2 = (einsetzbares Einkommen 2 / einsetzbares gemeinsames Einkommen) × Unterhaltsbedarf

💡 Tipp

Dokumentiere alle Ausgaben für dein Kind sorgfältig, besonders die Mehrkosten, die durch das Wechselmodell entstehen (zweites Kinderzimmer, doppelte Ausstattung mit Kleidung, Spielzeug etc.). Diese Dokumentation kann bei der Berechnung des Unterhalts und eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzungen sehr hilfreich sein. Führe am besten ein digitales Haushaltsbuch oder sammle alle Belege in einem separaten Ordner.

Durch diese Berechnung wird sichergestellt, dass beide Elternteile entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten zum Unterhalt beitragen. Der Elternteil mit dem höheren Einkommen zahlt prozentual mehr, während der Elternteil mit dem niedrigeren Einkommen entsprechend weniger beiträgt.

❔ Häufig gestellte Fragen

Q

Was ist der Unterschied zwischen Barunterhalt und Betreuungsunterhalt?

Betreuungsunterhalt (auch Naturalunterhalt genannt) umfasst alle Leistungen wie Ernährung, Kleidung, Wohnraum und Betreuung, die direkt im Haushalt eines Elternteils erbracht werden. Barunterhalt ist hingegen ein monatlicher Geldbetrag, den der andere Elternteil zahlt, um sich finanziell am Unterhalt des Kindes zu beteiligen.

Q

Wann liegt ein echtes Wechselmodell vor?

Ein echtes Wechselmodell liegt nur vor, wenn beide Eltern sich zu gleichen Teilen um die Kinder kümmern (jeweils etwa 15 Tage pro Monat) und regelmäßig miteinander über Erziehung, Schule und andere wichtige Belange kommunizieren. Die zeitliche Gleichverteilung ist eine zwingende Voraussetzung.

Q

Wie wird der Unterhalt im Wechselmodell berechnet?

Die Nettoeinkommen beider Eltern werden addiert und der Unterhaltsbedarf aus der Düsseldorfer Tabelle ermittelt. Nach Addition der Mehrkosten und Abzug des Selbstbehalts wird der Unterhalt proportional nach dem einsetzbaren Einkommen auf beide Eltern aufgeteilt. Jeder Fall muss individuell berechnet werden.

Q

Muss beim Wechselmodell trotzdem Barunterhalt gezahlt werden?

Ja, beim echten Wechselmodell schulden sich beide Elternteile gegenseitig Barunterhalt. Anders als beim Residenzmodell schultern beide Elternteile die finanziellen Kosten gemeinsam, entsprechend ihrer jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Q

Welche Mehrkosten werden beim Wechselmodell berücksichtigt?

Berücksichtigt werden insbesondere die Mehrkosten für ein eigenes Kinderzimmer bei beiden Elternteilen, doppelte Ausstattung mit Kleidung, Spielzeug und Schulmaterialien sowie erhöhte Fahrtkosten. Beide Haushalte müssen kindgerecht ausgestattet sein, was zu deutlichen Mehrkosten führt.

Q

Kann ich das Wechselmodell gerichtlich durchsetzen?

Ein Wechselmodell kann nur funktionieren, wenn beide Eltern kooperativ sind und kommunizieren können. Gerichte prüfen sehr genau, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Gegen den Willen eines Elternteils ist es schwer durchzusetzen, da die Kommunikation zwischen den Eltern essentiell für das Kindeswohl ist.


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