Private Krankenversicherung für Lehrer: Beihilfe nutzen & sparen

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Das wichtigste in Kürze:

Verbeamtete Lehrer:innen stehen vor einer wichtigen Entscheidung: PKV oder GKV? Die private Krankenversicherung lockt mit einem unschlagbaren Vorteil – der staatlichen Beihilfe, die bis zu 80 Prozent der Krankheitskosten übernimmt. Das macht die PKV oft zur deutlich günstigeren Option mit besseren Leistungen. Wir zeigen, wann sich der Wechsel lohnt, welche Fallstricke es gibt und warum…

Themen in diesem Artikel:

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Private Krankenversicherung: Für verbeamtete Lehrer:innen und Referendar:innen eine attraktive Alternative

Verbeamtete Lehrer:innen können sich dank der staatlichen Beihilfe in privaten Beihilfetarifen besonders günstig krankenversichern. Die private Krankenversicherung kostet sie oft nur einen Bruchteil dessen, was sie für eine gesetzliche Krankenversicherung zahlen würden – bei gleichzeitig besserem Leistungsumfang. Der Grund: Der Dienstherr übernimmt zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten, sodass nur der restliche Anteil versichert werden muss. Referendar:innen profitieren zusätzlich von subventionierten Tarifen. Die gesetzliche Krankenversicherung ist für verbeamtete Lehrer:innen meist die deutlich teurere Alternative, da der Beihilfeanspruch dann erlischt und sie die Beiträge vollständig alleine tragen müssen.

Wann sich Lehrer:innen privat krankenversichern können

Die Möglichkeit zur privaten Krankenversicherung hängt entscheidend von deinem Beschäftigungsverhältnis ab. Als angestellte:r Lehrer:in bist du grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig. Nur wenn dein Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kannst du dich für eine freiwillige Mitgliedschaft bei einer privaten Krankenversicherung entscheiden.

Verbeamtete Lehrer:innen genießen dagegen deutlich mehr Freiheit. Du bist unabhängig von deinem Einkommen von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreit und hast immer die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Diese Wahlfreiheit eröffnet dir attraktive Möglichkeiten, insbesondere in Kombination mit der staatlichen Beihilfe.

PKV durch Beihilfe für verbeamtete Lehrer:innen besonders attraktiv

Als verbeamtete:r Lehrer:in, Beamtenanwärter:in oder Beamt:in auf Probe, Zeit oder Widerruf hast du einen Anspruch auf Beihilfe vom Staat. Dieser Anspruch macht die private Krankenversicherung für dich besonders interessant. Dein Dienstherr übernimmt einen erheblichen Teil deiner Krankheitskosten – allerdings nur, wenn du privat versichert bist.

Die Beihilfestelle zahlt zwischen 50 und 80 Prozent deiner Krankheitskosten. Die genaue Höhe richtet sich nach deinem Bundesland und der Anzahl der beihilfeberechtigten Personen in deinem Haushalt, also deinen Kindern und dem:der geringverdienenden Ehepartner:in. Da nur der restliche Kostenanteil mit einer Krankenversicherung abgedeckt werden muss, kannst du dich mit speziellen beihilfekonformen Tarifen deutlich günstiger versichern als andere Privatpatient:innen.

💡 Tipp

Prüfe vor dem Wechsel zur PKV genau deinen Beihilfesatz und die genauen Regelungen deines Bundeslandes. Sammle alle Unterlagen zu deiner Besoldung und berechne konkret, wie viel du durch die Beihilfe sparen kannst. Ein unabhängiger Versicherungsberater kann dir dabei helfen, die optimale Kombination aus Beihilfe und PKV-Tarif zu finden.

Entscheidest du dich dagegen für die gesetzliche Krankenversicherung, erlischt dein Beihilfeanspruch. Du musst die Beiträge vollständig alleine tragen und erhältst keinen Zuschuss im Krankheitsfall. Diese finanzielle Belastung macht die GKV für verbeamtete Lehrer:innen meist zur teureren Option.

📌 Gut zu wissen

In fünf Bundesländern erhalten verbeamtete Lehrer:innen seit Kurzem auch einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung: Hamburg, Berlin, Thüringen, Bremen und Brandenburg zahlen eine pauschale Beihilfe. Diese soll die Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV unterstützen. Informiere dich genau über die Regelungen in deinem Bundesland, da sich diese ändern können.

Da angestellte Lehrer:innen keine Beihilfe erhalten, spielt es finanziell eine geringere Rolle, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern. Egal für welche Variante du dich entscheidest, teilst du dir die Kosten mit deinem Dienstherrn, so wie andere Angestellte auch.

PKV in vielen Fällen günstiger als GKV

Mit einer privaten Krankenversicherung hast du als verbeamtete:r Lehrer:in in der Regel eine deutlich geringere Kostenbelastung bei besserem Leistungsumfang. Dies ist der Grund, warum sich viele verbeamtete Lehrer:innen für eine private Krankenversicherung entscheiden. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung spielt die Höhe deiner Besoldung für die Versicherungsprämie keine Rolle. Sie richtet sich nach deinem Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Beihilfesatz.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich die Höhe der Beiträge dagegen nach deinem Einkommen. Da zudem der Beihilfeanspruch wegfällt, ist sie meist deutlich teurer als die private Krankenversicherung. Eine gesetzliche Versicherung kann jedoch infrage kommen, wenn Vorerkrankungen oder Handicaps bestehen. Dann kann der Beitrag zur PKV schnell teuer werden oder du musst Leistungsausschlüsse in Kauf nehmen.

Wie groß der Beitragsunterschied sein kann, wird an einem konkreten Beispiel deutlich: Eine 41-jährige Lehrerin mit einem Bruttogehalt von 4.100 Euro würde in der GKV ungefähr 730 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Mit einem Beihilfesatz von 70 Prozent und ohne Vorerkrankungen kostet sie eine gute private Krankenversicherung dagegen nur etwa 200 Euro. Das sind monatlich 530 Euro Ersparnis, die du für andere Dinge nutzen kannst.

💡 Tipp

Nutze Online-Vergleichsrechner, um verschiedene PKV-Tarife zu vergleichen. Achte dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf wichtige Leistungen wie freie Arztwahl, Chefarztbehandlung und Einzelzimmer im Krankenhaus. Hole dir mindestens drei konkrete Angebote ein und lass dir Zeit für die Entscheidung – ein Wechsel zurück in die GKV ist später oft nicht mehr möglich.

Die Rolle von Vorerkrankungen bei der Versicherungswahl

Die Gesundheitsprüfung bei der privaten Krankenversicherung ist ein wichtiger Faktor für deine Entscheidung. Der Versicherer prüft deinen Gesundheitszustand genau und kann bei Vorerkrankungen Risikozuschläge verlangen oder bestimmte Leistungen ausschließen. Diese Zuschläge können die monatlichen Beiträge erheblich erhöhen und den Kostenvorteil der PKV schmälern oder sogar zunichte machen.

📌 Gut zu wissen

Bei der Gesundheitsprüfung musst du alle Behandlungen der letzten 5-10 Jahre angeben. Verschweigst du Vorerkrankungen, kann der Versicherer später die Kostenübernahme verweigern oder sogar vom Vertrag zurücktreten. Besorge dir deshalb vorab Patientenakten von deinen Ärzten und beantworte alle Fragen wahrheitsgemäß. Eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern kann dir zeigen, mit welchen Konditionen du rechnen musst.

In solchen Fällen kann die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Wahl sein, auch wenn du auf die Beihilfe verzichten musst. Die GKV nimmt dich ohne Gesundheitsprüfung auf und bietet dir vollständigen Versicherungsschutz ohne Leistungsausschlüsse. Du solltest beide Optionen sorgfältig durchrechnen und dabei auch langfristige Perspektiven berücksichtigen.

Diese Möglichkeiten haben Referendar:innen

Für Lehramtsreferendar:innen gelten im Grunde die gleichen Regelungen wie für Lehrer:innen. Als angestellte:r Referendar:in musst du dich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. In den meisten Bundesländern wirst du jedoch verbeamtet und erhältst damit Zugang zur Beihilfe und zu besonders günstigen privaten Krankenversicherungstarifen.

Referendar:innen profitieren zusätzlich von subventionierten Tarifen, die speziell für ihre Situation entwickelt wurden. Diese Tarife berücksichtigen das geringere Einkommen während der Ausbildungszeit und bieten dennoch umfassenden Versicherungsschutz. Nach der Verbeamtung kannst du dann in reguläre Beihilfetarife wechseln, die optimal auf deine neue Situation zugeschnitten sind.

💡 Tipp

Als Referendar:in solltest du dich frühzeitig um deine Krankenversicherung kümmern – idealerweise schon vor Beginn des Referendariats. Viele Versicherer bieten spezielle Anwärtertarife mit reduzierten Beiträgen an. Diese kannst du später ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen regulären Tarif umwandeln. So sicherst du dir deinen guten Gesundheitszustand für die Zukunft.

❔ Häufig gestellte Fragen

Q

Können sich alle Lehrer:innen privat krankenversichern?

Nein, nur verbeamtete Lehrer:innen können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern. Angestellte Lehrer:innen benötigen ein Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze (2024: 69.300 Euro jährlich) für die private Krankenversicherung.

Q

Was ist die Beihilfe und wer erhält sie?

Die Beihilfe ist ein staatlicher Zuschuss zu Krankheitskosten für verbeamtete Lehrer:innen, Beamtenanwärter:innen und Referendar:innen. Der Dienstherr übernimmt 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten bei privater Versicherung. Die genaue Höhe hängt vom Bundesland und der familiären Situation ab.

Q

Wie viel günstiger ist die PKV für verbeamtete Lehrer:innen?

Die PKV kann deutlich günstiger sein. Eine 41-jährige Lehrerin zahlt etwa 200 Euro monatlich in der PKV statt 730 Euro in der GKV, spart also rund 530 Euro monatlich. Die genaue Ersparnis hängt von Alter, Gesundheitszustand und Beihilfesatz ab.

Q

Kann ich später wieder in die GKV wechseln?

Ein Wechsel zurück in die GKV ist für Beamte nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei Verlust des Beamtenstatus oder bei Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze als Angestellte:r. Ab 55 Jahren ist der Wechsel zurück nahezu unmöglich. Die Entscheidung für die PKV sollte daher gut überlegt sein.

Q

Wann ist die GKV trotzdem die bessere Wahl?

Bei schweren Vorerkrankungen, chronischen Leiden oder wenn mehrere Kinder geplant sind, kann die GKV vorteilhafter sein. Die PKV kann dann hohe Risikozuschläge verlangen oder Leistungen ausschließen. Auch wenn der Ehepartner nicht berufstätig ist, kann die kostenlose Familienversicherung der GKV günstiger sein.

Q

Welche Besonderheiten gelten für Referendar:innen?

Referendar:innen werden in den meisten Bundesländern verbeamtet und erhalten Beihilfe. Sie profitieren von speziellen Anwärtertarifen mit reduzierten Beiträgen während der Ausbildung. Nach der Übernahme können sie ohne erneute Gesundheitsprüfung in reguläre Beihilfetarife wechseln.


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