Themen in diesem Artikel:
- Wann Kinder privat versichert werden können: Kinder können jederzeit privat krankenversichert werden, bei beiden Elternteilen in der PKV ist dies sogar verpflichtend.
- Gemischte Versicherungsverhältnisse der Eltern: Bei unterschiedlichem Versicherungsstatus der Eltern entscheidet die Jahresarbeitsentgeltgrenze über die Versicherungsoptionen des Kindes.
- Versicherungsschutz wird vererbt: Kinder übernehmen den Versicherungsumfang der Eltern, weshalb eine Überprüfung vor der Geburt wichtig ist.
- Gesundheitsprüfung bei Neugeborenen: Innerhalb von acht Wochen nach Geburt entfällt die Gesundheitsprüfung bei Anmeldung zur PKV.
- Kinder mit Gesundheitsstörungen: Bei diagnostizierten Beeinträchtigungen sollten Eltern ärztlichen Rat und Versicherungsexpert:innen konsultieren.

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Alles Wichtige zur privaten Krankenversicherung für Kinder
Eine private Krankenversicherung für dein Kind kannst du jederzeit abschließen – und das ist häufig sinnvoll, wenn du vollumfängliche Gesundheitsleistungen für deinen Nachwuchs möchtest. Dabei spielt es keine Rolle, ob beide Elternteile privat oder gesetzlich krankenversichert sind. Der Versichertenstatus der Eltern beeinflusst jedoch die Optionen und Bedingungen für die Krankenversicherung des Kindes erheblich. Welche Rolle dieser Status genau spielt, was eine private Krankenversicherung für Kinder kostet und was im Falle einer Scheidung damit passiert, erfährst du in diesem Artikel.
Wann Kinder privat krankenversichert werden können
Grundsätzlich kann dein Kind immer privat krankenversichert werden. Sind beide Elternteile Mitglied in einer privaten Krankenversicherung (PKV), muss das Kind sogar privat krankenversichert werden. In diesem Fall wird der Nachwuchs über einen eigenen Tarif versichert, da eine kostenfreie Mitversicherung über die Eltern nicht möglich ist.
Sind beide Elternteile in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wird der Antrag auf private Krankenversicherung des Kindes oftmals an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die Versicherer können beispielsweise eine Kopie der bisherigen Früherkennungsuntersuchungen verlangen. Manche Versicherer stimmen einem Antrag nur zu, wenn die PKV rückwirkend bis zum Tag der Geburt des Kindes vereinbart wird.
📌 Gut zu wissen
Bei beiden Elternteilen in der GKV ist die private Krankenversicherung fürs Kind zwar möglich, aber mit zusätzlichen Hürden verbunden. Die Versicherer prüfen hier genauer und verlangen oft umfassende Unterlagen über den Gesundheitszustand des Kindes.
Wenn ein Elternteil privat und der andere gesetzlich krankenversichert ist
Ist ein Elternteil gesetzlich krankenversichert und der andere privat, wird das Jahreseinkommen beider Elternteile ausschlaggebend. In dieser Konstellation ergeben sich verschiedene Versicherungsvarianten für dein Kind.
Dein Kind kann privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichert werden, wenn das Einkommen der privat versicherten Partner:innen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 64.350 Euro liegt und das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils niedriger ist. Eine weitere Option besteht, wenn das Einkommen des privat versicherten Elternteils über der JAEG liegt und niedriger ist als das des gesetzlich versicherten Elternteils – dann wird das Kind beitragsfrei in der sogenannten Familienversicherung der GKV mitversichert.
💡 Tipp
Erstelle eine Einkommensübersicht beider Elternteile vor der Entscheidung über die Krankenversicherung deines Kindes. Prüfe genau, wer wie viel verdient und ob die JAEG überschritten wird. Dies erspart dir später böse Überraschungen und hilft, die optimale Versicherungslösung zu finden.
Liegt das Einkommen des privat versicherten Elternteils unter der JAEG, aber höher als das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils, wird das Kind ebenso beitragsfrei in der Familienversicherung der GKV mitversichert. In diesem Fall sind die Jahreseinkünfte des gesetzlich versicherten Partners irrelevant.
Kinder erben den Versicherungsschutz der Eltern
In der privaten Krankenversicherung ist es üblich, dass Kinder den Versicherungsschutz der Eltern oder eines Elternteils übernehmen. Die Kinder sind in der Police mitversichert, weshalb der Versicherungsumfang des Kindes nicht ausgedehnter sein darf als der der Eltern beziehungsweise des Elternteils.
Als privat krankenversicherte Eltern solltest du deshalb hinsichtlich einer möglichen privaten Krankenversicherung für Neugeborene spätestens drei Monate vor der Geburt deinen Versicherungsschutz überprüfen. Gegebenenfalls solltest du ihn aufstocken oder einen Tarifwechsel angehen, um zu gewährleisten, dass dein Kind später bestmöglich krankenversichert ist.
💡 Tipp
Nutze die Schwangerschaft als Anlass für einen Versicherungs-Check: Prüfe deinen PKV-Tarif auf Lücken bei Kieferorthopädie, Sehhilfen oder alternativen Heilmethoden. Diese Leistungen sind gerade für Kinder wichtig und sollten vor der Geburt in deinen Tarif aufgenommen werden.
📌 Gut zu wissen
Nach der Geburt kannst du deinen eigenen Versicherungsschutz wieder zurückfahren, während der deines Kindes auf dem höheren Niveau bestehen bleibt. Dies funktioniert aber nur, wenn die Aufstockung vor der Geburt erfolgt ist.
Gesundheitsprüfung bei einer PKV für Kinder
Wie bei privat krankenversicherten Erwachsenen orientiert sich auch der private Versicherungstarif der Kinder an drei wesentlichen Faktoren. Das Alter bei Vertragsabschluss spielt eine Rolle, ebenso der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und der Leistungsumfang des gewählten Versicherungstarifs.
Für Neugeborene entfällt eine Gesundheitsprüfung, wenn Eltern ihr Kind innerhalb von acht Wochen nach der Geburt bei ihrem privaten Versicherer anmelden. Eine Ausnahme bilden Gesundheitsstörungen oder körperliche Beeinträchtigungen, die bei der Geburt festgestellt werden.
Nutzt du bei Geburt deines Kindes die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung, übernimmt der Nachwuchs automatisch den Leistungsumfang, der in deinem Tarif enthalten ist.
💡 Tipp
Markiere dir den Geburtstermin im Kalender und setze eine Erinnerung für 6 Wochen danach. So vergisst du nicht die wichtige 8-Wochen-Frist für die Anmeldung ohne Gesundheitsprüfung. Am besten bereitest du alle Unterlagen schon vor der Geburt vor.
Kind mit Gesundheitsstörungen bei der Geburt
Es ist nicht ungewöhnlich, dass bei der Geburt eines Kindes Gesundheitsstörungen oder körperliche Beeinträchtigungen diagnostiziert werden. In diesem Fall solltest du vor Abschluss der Versicherungsart für dein Kind ärztlichen Rat einholen und mit Gesundheitsexpert:innen privater Versicherungen und gesetzlicher Kassen sprechen.
Dabei wird abgewogen, ob das Kind in der Lage sein wird, einem Beruf nachzugehen und für sich selbst zu sorgen. Gemeinsam wird festgelegt, welcher Leistungsumfang für die körperlichen Beeinträchtigungen des Kindes angemessen ist.
📌 Gut zu wissen
Bis zum 22. Lebensjahr sind Kinder über die private Pflegeversicherung des jeweiligen Elternteils mitversichert – und zwar beitragsfrei – wenn sie noch nicht erwerbstätig sind. Falls doch, gilt die Mitversicherung der Pflege über die Eltern nur bis zum 18. Lebensjahr.
Die Kosten einer privaten Krankenversicherung für Kinder
Wie viel der monatliche Beitrag für die private Krankenversicherung eines Kindes kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der gewählte Tarif und dessen Leistungsumfang spielen die größte Rolle. Auch das Eintrittsalter ist relevant – je früher ein Kind versichert wird, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge.
💡 Tipp
Vergleiche mehrere PKV-Anbieter speziell für Kindertarife. Die Preisunterschiede können erheblich sein. Achte dabei nicht nur auf den Preis, sondern besonders auf Leistungen wie Kieferorthopädie, Psychotherapie und Vorsorgeuntersuchungen, die für Kinder besonders wichtig sind.
❔ Häufig gestellte Fragen
Können Kinder immer privat krankenversichert werden?
Ja, Kinder können grundsätzlich immer privat krankenversichert werden. Sind beide Elternteile in der PKV, ist die private Krankenversicherung des Kindes sogar verpflichtend. Bei beiden Elternteilen in der GKV ist es möglich, aber mit zusätzlichen Bedingungen verbunden.
Entfällt die Gesundheitsprüfung für Neugeborene in der PKV?
Für Neugeborene entfällt die Gesundheitsprüfung, wenn Eltern ihr Kind innerhalb von acht Wochen nach der Geburt bei ihrem privaten Versicherer anmelden, sofern keine Gesundheitsstörungen bei der Geburt festgestellt wurden.
Was bedeutet die Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Kinderversicherung?
Die JAEG von 64.350 Euro (2024) entscheidet bei gemischten Versicherungsverhältnissen der Eltern darüber, ob das Kind privat versichert werden kann oder beitragsfrei in der Familienversicherung der GKV mitversichert wird. Das Einkommen beider Elternteile wird dabei berücksichtigt.
Übernehmen Kinder automatisch den Versicherungsschutz der Eltern?
Ja, in der PKV übernehmen Kinder den Versicherungsschutz der Eltern. Der Versicherungsumfang des Kindes darf nicht ausgedehnter sein als der der Eltern. Deshalb sollten Eltern ihren Tarif vor der Geburt überprüfen und gegebenenfalls aufstocken.
Wann sollten werdende Eltern ihren PKV-Schutz prüfen?
Privat krankenversicherte Eltern sollten spätestens drei Monate vor der Geburt ihren Versicherungsschutz überprüfen und gegebenenfalls aufstocken. Nach der Geburt kann der eigene Schutz wieder reduziert werden, während das Kind den höheren Schutz behält.
Wie lange sind Kinder in der Pflegeversicherung mitversichert?
Kinder sind bis zum 22. Lebensjahr beitragsfrei über die private Pflegeversicherung der Eltern mitversichert, sofern sie nicht erwerbstätig sind. Bei Erwerbstätigkeit endet die beitragsfreie Mitversicherung bereits mit 18 Jahren.







