Überschussbeteiligung BU: So profitierst du von Überschüssen

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Das wichtigste in Kürze:

Wusstest du, dass deine Berufsunfähigkeitsversicherung dir gesetzlich Geld zurückzahlen muss, wenn Überschüsse entstehen? Die Überschussbeteiligung sorgt dafür, dass du von vorsichtiger Kalkulation und erfolgreichen Kapitalanlagen deines Versicherers profitierst. Ob als Beitragsreduzierung, höhere BU-Rente oder Einmalzahlung – diese oft übersehene Komponente kann deine Versicherung deutlich günstiger machen.

Themen in diesem Artikel:

Welche Kreditkarte passt zu dir?

Versicherungsgesellschaften kalkulieren bei der Berufsunfähigkeitsversicherung bewusst vorsichtig und nehmen manchmal mehr Geld ein, als sie tatsächlich benötigen. An diesem Überschuss musst du als Versicherte:r beteiligt werden – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Überschussbeteiligung bedeutet für dich konkret: Du profitierst entweder durch niedrigere Beiträge, eine höhere BU-Rente oder eine Einmalzahlung am Vertragsende.

Doch wie entstehen diese Überschüsse überhaupt? Die Versicherer müssen komplex kalkulieren und dabei einschätzen, wie viele Menschen berufsunfähig werden und wie sich ihre Kapitalanlagen entwickeln. Liegen sie mit ihren Prognosen zu vorsichtig, entsteht ein finanzieller Puffer. Dieser gehört nicht dem Versicherer allein, sondern wird nach gesetzlichen Vorgaben an dich und alle anderen Versicherten verteilt.

Was ist die Überschussbeteiligung in der BU?

Wenn deine Versicherungsgesellschaft in der Berufsunfähigkeitsversicherung einen Überschuss erwirtschaftet hat, muss sie diesen gesetzlich an dich weitergeben. Diese Verpflichtung zur Überschussbeteiligung ist im Versicherungsvertragsgesetz verankert und schützt deine Interessen als Versicherte:r.

Ein Überschuss entsteht auf zwei Wegen: Entweder hat die Versicherungsgesellschaft dein Geld gewinnbringend angelegt und hohe Zinsen erzielt, oder sie ist davon ausgegangen, dass mehr Versicherte berufsunfähig werden, als es tatsächlich der Fall war. In beiden Fällen bleibt Geld übrig, das dir zusteht.

📌 Gut zu wissen

Die Rechnung kann auch anders ausgehen. Müssen mehr Leistungen gezahlt werden als ursprünglich geschätzt, erhöhen die Versicherer die Tarife. Deine BU wird dann teurer, weil die Kalkulation nicht aufgegangen ist und zusätzliche Mittel benötigt werden.

Wie kommt es zur Überschussbeteiligung?

Bedeutet ein Überschuss automatisch, dass deine Versicherung zu teuer war? Die Antwort darauf ist komplexer, als es zunächst scheint. Versicherungsgesellschaften greifen zwar auf umfangreiche Daten und jahrelange Erfahrungen zurück, doch versicherungsmathematische Berechnungen und Prognosen bleiben eine anspruchsvolle Aufgabe mit vielen Unbekannten.

Die Versicherer müssen einschätzen, wie sich Einnahmen durch Beiträge und Ausgaben durch Renten, Auszahlungen sowie andere Kosten entwickeln werden. Auf dieser Basis kalkuliert das Unternehmen deine Beiträge und plant mit einem gewissen Sicherheitspuffer.

Überschüsse entstehen zum einen, wenn tatsächlich weniger Menschen berufsunfähig werden als prognostiziert. Zum anderen können sie darauf basieren, dass die Gesellschaften dein Geld so erfolgreich an den Kapitalmärkten angelegt haben, dass sie höhere Zinsen erhielten als ursprünglich kalkuliert. Beide Faktoren können sich positiv auf deine Überschussbeteiligung auswirken.

📌 Gut zu wissen

Die Überschussbeteiligung findest du nicht nur in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch andere Versicherungssparten wie die Lebensversicherung unterliegen der im Versicherungsvertragsgesetz verpflichtenden Beteiligung, wobei die Form der Auszahlung unterschiedlich geregelt sein kann.

Wer hat Anspruch auf die Überschussbeteiligung?

Deine Berufsunfähigkeitsversicherung unterliegt dem Versicherungsvertragsgesetz, das klar regelt: Du und alle anderen Versicherten haben Anspruch auf erwirtschaftete Überschüsse. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Beteiligung am Überschuss ausdrücklich in einer Vereinbarung ausgeschlossen wurde – was jedoch selten vorkommt.

Das Gesetz verpflichtet die Versicherungsunternehmen außerdem, einen eventuellen Überschuss jährlich zu ermitteln. Diese jährliche Prüfung stellt sicher, dass du zeitnah von positiven Entwicklungen profitierst und nicht jahrelang auf deine Beteiligung warten musst.

Allerdings gibt es keine Garantie auf einen Überschuss. Ob es überhaupt zu einer Beteiligung kommt, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab – von der Entwicklung der Kapitalmärkte über die Anzahl der Leistungsfälle bis hin zu den Verwaltungskosten der Versicherungsgesellschaft.

Wie wird die Überschussbeteiligung ausgezahlt?

Die Versicherungsgesellschaft kann die Überschussbeteiligung auf verschiedene Arten an dich auszahlen, wobei jede Variante ihre eigenen Vor- und Nachteile hat.

Bei der Beitragsverrechnung verrechnet der Versicherer den Überschuss direkt mit deinem kalkulierten Bruttobeitrag. Du erhältst eine Gutschrift auf deinen Beitrag, wodurch sich dieser reduziert. Dieser geringere Betrag wird dann Nettobeitrag genannt und macht sich sofort in deinem Geldbeutel bemerkbar.

Die Bonusrente funktioniert anders: Hier erhöht sich die im Falle deiner Berufsunfähigkeit gezahlte Rente um die zu verrechnende Überschussbeteiligung. Von dieser Variante profitierst du allerdings nur, wenn du tatsächlich berufsunfähig bist oder wirst. Bleibst du gesund, siehst du von dieser Beteiligung nichts.

Beim Schlussüberschuss zahlt der Versicherer den Überschuss in einer Summe bei Vertragsende aus, ähnlich wie bei einem Sparplan. Der Nachteil dabei: Kündigst du deinen Vertrag vorzeitig und wechselst den Anbieter, geht die angesammelte Überschussbeteiligung verloren.

💡 Tipp

Informiere dich bereits beim Abschluss deiner Berufsunfähigkeitsversicherung über die Art der Überschussbeteiligung. Frage nach, welche Variante der Versicherer anbietet und ob du zwischen verschiedenen Optionen wählen kannst. Die Beitragsverrechnung bietet dir den direktesten finanziellen Vorteil, während die Bonusrente nur bei tatsächlicher Berufsunfähigkeit greift.

Die Versicherer entscheiden grundsätzlich, wie die Überschussbeteiligung ihre Versicherten erreichen soll. Es steht ihnen aber frei, dir mehrere Varianten anzubieten, zwischen denen du dich nach deinen persönlichen Präferenzen entscheiden kannst.

Überschussbeteiligungen sinken kontinuierlich

Die Überschussbeteiligungen sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken, was direkte Auswirkungen auf deine Beteiligung hat. Diese Entwicklung hängt eng mit den sehr niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten zusammen, die über Jahre hinweg das Zinsniveau geprägt haben.

Für die Versicherungsunternehmen wird es dadurch zunehmend schwieriger, dein Geld gewinnbringend anzulegen und attraktive Renditen zu erzielen. Die Zeiten hoher Zinserträge, die sich positiv auf die Überschussbeteiligung auswirkten, sind vorerst vorbei. Diese Marktentwicklung spürst du direkt in Form geringerer Überschüsse oder sogar steigender Beiträge.

📌 Gut zu wissen

Die niedrigen Zinsen betreffen nicht nur die Überschussbeteiligung, sondern die gesamte Kalkulation der Berufsunfähigkeitsversicherung. Viele Versicherer haben in den letzten Jahren ihre Tarife angepasst und die Beiträge erhöht, um die geringeren Kapitalerträge auszugleichen.

Dein Anspruch auf einen Anteil der Überschussbeteiligung

Mit der Überschussbeteiligung profitierst du von positiven Zinsentwicklungen an den Kapitalmärkten und den immer wieder vorkommenden abweichenden Einschätzungen bei Versicherern. Die Überschussbeteiligung macht sich besonders bemerkbar, wenn sie direkt mit deinen Beiträgen verrechnet wird und du monatlich weniger zahlst.

Du hast einen gesetzlich verankerten Anspruch auf diese Beteiligung, der dich als Versicherte:r schützt und sicherstellt, dass du an wirtschaftlichen Erfolgen deiner Versicherungsgesellschaft teilhast. Auch wenn die Überschüsse in den vergangenen Jahren gesunken sind, bleibt die Überschussbeteiligung ein wichtiger Bestandteil deiner Berufsunfähigkeitsversicherung.

💡 Tipp

Prüfe regelmäßig deine Versicherungsunterlagen und die jährlichen Mitteilungen deines Versicherers. Dort findest du Informationen über die aktuelle Höhe deiner Überschussbeteiligung und kannst nachvollziehen, wie sich diese über die Jahre entwickelt hat. Bei Unklarheiten solltest du direkt bei deinem Versicherer nachfragen.

❔ Häufig gestellte Fragen

Q

Was genau ist die Überschussbeteiligung in der BU?

Die Überschussbeteiligung ist die gesetzlich vorgeschriebene Weitergabe von erwirtschafteten Überschüssen durch den Versicherer an die Versicherungsnehmer. Sie entsteht, wenn die Versicherungsgesellschaft mehr Geld eingenommen hat als für Leistungen und Verwaltung benötigt wurde.

Q

Wie berechnet sich die Höhe meiner Überschussbeteiligung?

Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab: den Kapitalerträgen der Versicherung, der Anzahl der tatsächlichen Leistungsfälle im Vergleich zur Kalkulation und den Verwaltungskosten. Der Versicherer ermittelt jährlich die Überschüsse und teilt sie nach einem festgelegten Schlüssel auf alle Versicherten auf.

Q

Kann ich die Art der Überschussbeteiligung selbst wählen?

Das hängt vom jeweiligen Versicherer ab. Manche bieten verschiedene Varianten zur Auswahl an, andere legen die Form fest. Die gängigsten Optionen sind Beitragsverrechnung, Bonusrente oder Schlussüberschuss. Frage bei Vertragsabschluss nach den verfügbaren Möglichkeiten.

Q

Was passiert mit meiner Überschussbeteiligung bei Kündigung?

Bei der Beitragsverrechnung hast du bereits während der Laufzeit profitiert. Bei der Schlussüberschuss-Variante verlierst du die angesammelte Beteiligung bei vorzeitiger Kündigung. Die Bonusrente greift nur im Leistungsfall, daher gibt es bei Kündigung keine Auszahlung.

Q

Warum sind die Überschussbeteiligungen in den letzten Jahren gesunken?

Die anhaltende Niedrigzinsphase macht es Versicherern schwer, hohe Kapitalerträge zu erzielen. Dadurch entstehen weniger Überschüsse aus den Kapitalanlagen. Zusätzlich steigen in einigen Bereichen die Leistungsfälle, was die verfügbaren Überschüsse weiter reduziert.

Q

Ist die Überschussbeteiligung in jedem BU-Vertrag enthalten?

Grundsätzlich ja, da das Versicherungsvertragsgesetz die Beteiligung vorschreibt. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Überschussbeteiligung vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen wurde, was jedoch sehr selten vorkommt. Prüfe deine Vertragsunterlagen für Details.


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