Basiskonto: Dein Recht auf ein Girokonto für alle

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Das wichtigste in Kürze:

Ohne Bankkonto wird die Teilnahme am wirtschaftlichen Leben nahezu unmöglich. Seit 2016 löst das Basiskonto dieses Problem: Es garantiert jedem Menschen in der EU ein Girokonto – völlig unabhängig von Bonität oder Wohnsituation. Erfahre, welche Rechte du hast, was das Konto leistet und mit welchen Kosten du rechnen musst.

Themen in diesem Artikel:

  • Was ist ein Basiskonto: Gesetzlich garantiertes Konto für alle Menschen in der EU seit 2016, unabhängig von Bonität oder festem Wohnsitz
  • Funktionen des Basiskontos: Guthabenbasiertes Konto mit Kernfunktionen wie Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen ohne Überziehungsmöglichkeit
  • Wer kann eröffnen: Alle Personen ab 18 Jahren mit legalem EU-Aufenthalt, Banken dürfen nur bei konkreten Gründen ablehnen
  • Kosten und Gebühren: Basiskonto ist nicht kostenlos, Gebühren müssen aber angemessen sein und dürfen nicht als Abschreckung dienen

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Girokonto als Basiskonto: Alle Infos zum Konto für jeden

Seit 2016 hat jeder Mensch in der EU das Recht auf ein Basiskonto – unabhängig von Bonität, Einkommen oder festem Wohnsitz. Dieses gesetzlich garantierte Konto ermöglicht dir alle wesentlichen Bankgeschäfte des täglichen Lebens und schützt dich vor finanzieller Ausgrenzung.

Bargeld verliert zunehmend an Bedeutung in unserem Alltag. Die Zeiten, in denen Stromrechnungen noch mit Einzahlungsbelegen direkt bei der Bank in bar bezahlt werden konnten, sind längst vorbei. Heute läuft fast alles über Bankkonten: Mietzahlungen, Rechnungsbegleichungen und selbst der Einkauf im Supermarkt. Ohne Bankkonto wird das Leben kompliziert und die Teilhabe am wirtschaftlichen Leben nahezu unmöglich.

Viele Menschen mit bestehendem Girokonto machen sich keine Gedanken darüber, dass die Kontoeröffnung für andere eine echte Hürde darstellen kann. Personen ohne festen Wohnsitz oder mit negativen Bonitätsmerkmalen bekamen früher von Banken oft eine Absage. Das Zahlungskontengesetz hat diese Situation grundlegend verändert und verpflichtet alle Banken, die Zahlungskonten für Verbraucher:innen anbieten, zur Einrichtung eines Basiskontos für jeden.

Basiskonto: Was ist das eigentlich?

Das Basiskonto ist mehr als nur ein soziales Zugeständnis – es ist ein verbrieftes Recht. Seit dem Inkrafttreten des Zahlungskontengesetzes im Jahr 2016 sind Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken gesetzlich verpflichtet, allen Menschen ein Konto einzurichten. Diese Verpflichtung gilt ausnahmslos für alle Institute, die Zahlungskonten für Verbraucher:innen anbieten.

Lediglich Privatbanken, die ausschließlich Wertpapiertransaktionen durchführen und keine klassischen Girokonten im Angebot haben, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Für alle anderen Banken gilt: Die Eröffnung eines Basiskontos ist sowohl ein Recht der Kund:innen als auch eine Verpflichtung der Institute.

📌 Gut zu wissen

Das Recht auf ein Basiskonto steht allen Personen zu, die sich legal in der EU aufhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie einen festen Wohnsitz nachweisen können oder nicht. Die einzigen Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 18 Jahren und die Geschäftsfähigkeit.

So funktioniert ein Basiskonto

Im Prinzip handelt es sich beim Basiskonto um ein Girokonto, das sich auf die wesentlichen Funktionen konzentriert. Du kannst damit alle grundlegenden Bankgeschäfte erledigen, die für die Teilnahme am wirtschaftlichen Leben notwendig sind:

  • Geldüberweisungen an andere Konten
  • Einrichtung von Lastschriften für regelmäßige Zahlungen
  • Einzahlen und Abheben von Bargeld
  • Bargeldloses Bezahlen mit Karte

Die zentrale Besonderheit des Basiskontos liegt in seiner Führung auf Guthabenbasis. Als Kontoinhaber:in kannst du ausschließlich über das Geld verfügen, das tatsächlich auf dem Konto vorhanden ist. Eine Kontoüberziehung ist grundsätzlich nicht möglich. Diese Regelung schützt dich vor Verschuldung durch Dispokredite und die damit verbundenen oft hohen Zinsen.

Gehört eine Karte zum Basiskonto, handelt es sich entweder um eine Debit- oder eine Prepaidkarte. Bei der Debitkarte wird jede Transaktion nur dann durchgeführt, wenn ausreichend Deckung auf dem Konto vorhanden ist. Die Abbuchung erfolgt in der Regel zeitnah. Bei einer Prepaidkarte musst du vorher ein entsprechendes Guthaben einzahlen, über das du dann verfügen kannst.

💡 Tipp

Richte dein Basiskonto direkt bei der Eröffnung als Pfändungsschutzkonto ein. So ist dein Guthaben bis zur gesetzlich festgelegten Grenze vor Pfändungen geschützt. Das sichert dir das Existenzminimum und ermöglicht die Teilnahme am wirtschaftlichen Leben auch in finanziell schwierigen Situationen.

Allerdings steht es den Banken frei, freiwillig eine Überziehungsmöglichkeit einzuräumen. Ein solcher Dispositionskredit, kurz Dispo genannt, ist jedoch keine Pflichtleistung beim Basiskonto. Die Bank entscheidet nach eigenem Ermessen, ob sie diese zusätzliche Funktion anbietet.

📌 Gut zu wissen

Ein Basiskonto beschränkt sich zwar auf Kernfunktionen, doch Onlinebanking muss nicht zwingend dazugehören. Allerdings lässt sich aus der gesetzlichen Verpflichtung ableiten, dass auch das Basiskonto onlinefähig sein muss, wenn alle anderen Kontomodelle bei der gleichen Bank den Onlinezugang umfassen. Die Bank darf dich beim Basiskonto nicht von digitalen Services ausschließen, die sie anderen Kund:innen anbietet.

Wer kann ein Basiskonto eröffnen?

Die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Basiskontos sind bewusst niedrig gehalten. Wenn du dich legal innerhalb der EU aufhältst, mindestens 18 Jahre alt bist und geschäftsfähig bist – also nicht unter einer Pflegschaft stehst – darfst du ein Basiskonto eröffnen. Diese klaren Kriterien sollen sicherstellen, dass möglichst niemand vom Zahlungsverkehr ausgeschlossen wird.

Dennoch dürfen Banken die Eröffnung eines Basiskontos in bestimmten Fällen ablehnen. Wichtig dabei: Sie müssen für eine Ablehnung konkrete Gründe nennen. Die Einschätzung deiner Zahlungsfähigkeit oder Bonität darf ausdrücklich keiner dieser Gründe sein. Negative Schufa-Einträge oder fehlendes Einkommen sind also keine legitimen Ablehnungsgründe.

Zu den möglichen Ablehnungsgründen gehört:

  • Du führst bereits bei einer anderen Bank ein Basiskonto
  • Die Bank hat dir bereits einmal ein Konto gekündigt (etwa wegen nicht gezahlter Gebühren oder der Nutzung für illegale Zwecke)
  • Du hast der Bank nachweislich in der Vergangenheit durch eine Straftat geschadet
  • Du hast falsche Angaben bei der Kontoeröffnung gemacht

💡 Tipp

Wurde dein Antrag auf ein Basiskonto abgelehnt? Lass dir die Ablehnung schriftlich mit konkreter Begründung geben. Die Bank muss den Ablehnungsgrund nachweisen können. Bei unrechtmäßiger Ablehnung kannst du dich an die BaFin oder Verbraucherschutzorganisationen wenden.

Wichtig zu wissen: Die Bank kann ein bereits eröffnetes Basiskonto jederzeit aus einem wichtigen Grund kündigen. Ein solcher wichtiger Grund ist beispielsweise die Nutzung des Kontos für illegale Zwecke. Auch hier gilt: Die Bank muss den Kündigungsgrund konkret benennen und nachweisen können.

Kostet ein Basiskonto Gebühren?

Die gesetzliche Verpflichtung zum Angebot eines Basiskontos bedeutet nicht automatisch, dass dieses Konto kostenlos geführt werden muss. Banken dürfen für die Kontoführung und verschiedene Dienstleistungen Gebühren erheben. Die Höhe dieser Gebühren unterscheidet sich zwischen den einzelnen Banken erheblich – ähnlich wie beim klassischen Girokonto auch.

Bei der Nutzung deines Basiskontos können verschiedene Zahlungen fällig werden:

  • Monatliche oder jährliche Kontoführungsgebühr
  • Gebühren für einzelne Überweisungen
  • Gebühren für Barauszahlungen am Automaten
  • Entgelt für die Ausgabe einer Girocard

📌 Gut zu wissen

Bei der Frage, was ein Basiskonto kosten darf, gibt es gesetzlich keine klaren Regeln. Nach Paragraf 41 Absatz 2 Zahlungskontengesetz müssen die Entgelte angemessen sein und sich am Nutzer:innenverhalten orientieren. Der Begriff „angemessen“ kann durchaus strittig sein. Allerdings haben die ersten Gerichtsurteile in dieser Frage sehr im Sinne der Kund:innen entschieden. Die Banken dürfen die gesetzliche Verpflichtung nicht durch überhöhte Gebühren unterlaufen.

💡 Tipp

Vergleiche die Gebühren verschiedener Banken, bevor du dich für ein Basiskonto entscheidest. Achte dabei nicht nur auf die Kontoführungsgebühr, sondern auch auf Kosten für Überweisungen und Bargeldabhebungen. Einige Direktbanken bieten deutlich günstigere Konditionen als Filialbanken.

❔ Häufig gestellte Fragen

Q

Was ist der Unterschied zwischen Basiskonto und Girokonto?

Das Basiskonto ist ein Girokonto auf Guthabenbasis mit Kernfunktionen wie Überweisungen und Kartenzahlungen. Im Gegensatz zum normalen Girokonto gibt es keine Überziehungsmöglichkeit und die Bank muss es jedem anbieten, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

Q

Kann die Bank mein Basiskonto wegen schlechter Bonität ablehnen?

Nein, die Bonität oder negative Schufa-Einträge dürfen kein Ablehnungsgrund sein. Die Bank darf nur bei konkreten Gründen wie einem bestehenden Konto bei einer anderen Bank oder einer früheren Kontokündigung wegen Missbrauchs ablehnen.

Q

Brauche ich einen festen Wohnsitz für ein Basiskonto?

Nein, ein fester Wohnsitz ist keine Voraussetzung. Du musst lediglich mindestens 18 Jahre alt sein, geschäftsfähig sein und dich legal in der EU aufhalten, um ein Basiskonto eröffnen zu können.

Q

Kann ich mit einem Basiskonto Online-Banking nutzen?

Wenn die Bank bei ihren anderen Kontomodellen Online-Banking anbietet, muss sie diese Funktion auch beim Basiskonto bereitstellen. Die Bank darf dich nicht von digitalen Services ausschließen, die anderen Kund:innen zur Verfügung stehen.

Q

Ist das Basiskonto kostenlos?

Nein, Banken dürfen Gebühren für das Basiskonto erheben. Diese müssen jedoch angemessen sein und dürfen nicht als Abschreckung dienen. Gerichte haben bereits mehrfach überhöhte Gebühren zugunsten der Kund:innen untersagt.

Q

Kann ich mehrere Basiskonten bei verschiedenen Banken haben?

Nein, du darfst nur ein Basiskonto führen. Wenn du bereits bei einer Bank ein Basiskonto hast, kann eine andere Bank die Eröffnung eines weiteren Basiskontos ablehnen. Ein Konto reicht zur Grundversorgung aus.


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