Themen in diesem Artikel:
- Zwei Sicherungssysteme für dein Geld: Die gesetzliche Einlagensicherung schützt bis 100.000 Euro, die freiwillige Sicherung kann sogar höhere Beträge absichern.
- So funktioniert die Entschädigung im Ernstfall: Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken zahlt innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Feststellung der Bankeninsolvenz aus.
- Regelungen bei mehreren Girokonten: Die Einlagensicherung gilt pro Kunde und Bank, bei Gemeinschaftskonten erhält jede:r Kontoinhaber:in 100.000 Euro Schutz.
- Europäischer Sicherheitsstandard: Alle EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, nationale Sicherungsfonds einzurichten, eine Vereinheitlichung ist bis 2024 geplant.
- Zusätzlicher Schutz durch Banken: Der Einlagensicherungsfonds sichert mindestens 750.000 Euro pro Konto bei teilnehmenden Banken ab.

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Einlagensicherung beim Girokonto einfach erklärt
Dein Geld auf dem Girokonto ist durch zwei umfassende Sicherungssysteme geschützt: die gesetzliche Einlagensicherung sichert im Falle einer Bankeninsolvenz bis zu 100.000 Euro pro Person und Konto ab. Zusätzlich können Banken freiwillige Maßnahmen ergreifen, die sogar noch höhere Beträge schützen. Diese doppelte Absicherung gibt dir die Gewissheit, dass dein Erspartes auch im Ernstfall nicht verloren geht.
Die gesetzliche Grundlage basiert auf dem Einlagensicherungsgesetz und gilt seit 2009 für alle Geldinstitute in der Europäischen Union. Was ursprünglich mit 20.000 Euro Schutz begann, wurde im Zuge der Wirtschaftskrise auf den heutigen Standard von 100.000 Euro erhöht. Diese Regelung greift nicht nur bei Girokonten, sondern auch bei Tagesgeld- und Festgeldkonten sowie Spareinlagen und Geldwerten aus Depots auf Verrechnungskonten.
Absicherung fürs Girokonto: Das ist die Einlagensicherung
Auf Girokonten liegt üblicherweise weniger Geld als auf Sparkonten, dennoch ist maximale Sicherheit wichtig. In Deutschland schützen dich zwei Systeme: die gesetzliche und die freiwillige Einlagensicherung. Grundsätzlich haben alle Kontoinhaber:innen eines Girokontos bei einer Bankeninsolvenz das Recht auf die Sicherheit ihrer Einlagen.
Die gesetzliche Einlagensicherung basiert auf dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) und existiert seit 2009 in der Europäischen Union für alle Geldinstitute. Der Grundbetrag für die Sicherung lag 2009 zunächst bei 20.000 Euro und wurde noch im gleichen Jahr auf 50.000 Euro erhöht. Im Zuge der Wirtschaftskrise stockte der Gesetzgeber den Betrag 2011 ein weiteres Mal auf – auf die heutigen 100.000 Euro pro Person und Bankkonto.
📌 Gut zu wissen
Die gesetzliche Einlagensicherung ist nicht nur für Geldinstitute in Deutschland verpflichtend, sondern gilt auch innerhalb der gesamten Europäischen Union. Alle EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, nationale Sicherungsfonds einzurichten. Die entsprechenden Richtlinien sind 2009/14/EG und 2014/49/EU. Bis 2024 sollen die Sicherungssysteme innerhalb der EU vereinheitlicht werden.
Die gesetzliche Sicherung greift bei allen Girokonten, ebenso bei Tagesgeld- und Festgeldkonten. Spareinlagen und Geldwerte aus Depots auf Verrechnungskonten sind ebenfalls abgesichert. Einlagen, deren Beträge über den Grundwert hinausgehen, können unter bestimmten Umständen auch geschützt werden. Die freiwillige Einlagensicherung umfasst alle Maßnahmen, die Banken zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen selbst ergreifen, um die Einlagen ihrer Kund:innen zu schützen.
So funktioniert die Einlagensicherung
Im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung wurde der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) die Aufgabe übertragen, Einlagen und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu schützen. Bei einer Bankeninsolvenz werden im Entschädigungsfall pro Girokonto und Bank 100.000 Euro durch die Einlagensicherung geschützt.
Bei besonders schutzwürdigen Einlagen, beispielsweise durch den Verkauf einer Privatimmobilie, kann sogar ein Schutz bis zu 500.000 Euro greifen. Das Geld wird dann innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Feststellung des Entschädigungsfalls an die Kontoinhaber:innen durch die EdB ausgezahlt. Diese schnelle Auszahlung stellt sicher, dass du zeitnah wieder über dein Geld verfügen kannst und nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerätst.
💡 Tipp
Dokumentiere wichtige Transaktionen wie Immobilienverkäufe gut, damit du im Ernstfall den erhöhten Schutz von bis zu 500.000 Euro nachweisen kannst. Bewahre alle relevanten Unterlagen mindestens sechs Monate nach der Transaktion auf und informiere deine Bank über solche besonderen Einlagen.
Erweiterte Absicherung durch freiwillige Einlagensicherung
Bei der freiwilligen Einlagensicherung sind auch Beträge auf Girokonten von über 100.000 Euro abgesichert. Hier greift der Einlagensicherungsfonds (ESF), an dem sich viele Banken beteiligen. Bei dieser Sicherungsart sind bei einer Bankeninsolvenz mindestens 750.000 Euro pro Konto geschützt.
Wie die Entschädigung bei der freiwilligen Einlagensicherung im Ernstfall ausgezahlt wird, kann von Kreditinstitut zu Kreditinstitut abweichen. Öffentliche Banken, Privatbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen können in einer solchen Situation unterschiedlich handeln. Genossenschaftsbanken stützen sich dafür beispielsweise auf die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR), die einen umfassenden Schutz für ihre Mitglieder bietet.
📌 Gut zu wissen
Die Höhe der freiwilligen Einlagensicherung kann sich jährlich ändern und hängt vom Eigenkapital der jeweiligen Bank ab. Große Privatbanken sichern oft Millionenbeträge ab, während kleinere Institute möglicherweise nur den Mindestbetrag von 750.000 Euro garantieren. Prüfe die aktuellen Sicherungsgrenzen deiner Bank regelmäßig.
Was passiert bei mehreren Girokonten?
Grundsätzlich greift die Einlagensicherung pro Kunde und Bank. Hast du also mehrere Girokonten bei einer Bank, teilt sich die Summe unter diesen Konten auf und die Höchstsumme der Entschädigung im Insolvenzfall bleibt bei 100.000 Euro. Diese Regelung ist wichtig zu verstehen, wenn du deine Finanzen auf mehrere Konten bei derselben Bank verteilst.
Im Falle von Girokonten, die als Gemeinschaftskonto genutzt werden, wie beispielsweise bei Eheleuten, werden beide Kontoinhaber:innen jeweils mit einem Betrag von 100.000 Euro entschädigt. Verfügt eine oder beide Personen über ein weiteres Girokonto bei derselben Bank, wird dies in Höhe der Berechnung für die betroffenen Einleger:innen einbezogen. Dadurch ergibt sich bei Gemeinschaftskonten ein effektiver Schutz von bis zu 200.000 Euro.
💡 Tipp
Wenn du höhere Beträge absichern möchtest, verteile dein Geld strategisch auf verschiedene Banken. So profitierst du bei jeder Bank vom vollen Schutz der Einlagensicherung von 100.000 Euro. Achte dabei auf die Bonität der Banken und wähle Institute mit zusätzlicher freiwilliger Einlagensicherung für maximalen Schutz.
Ein Schutzschirm im Ernstfall
Laut gesetzlicher Grundlage sind alle Banken in Deutschland und der Europäischen Union verpflichtet, die Einlagen von Kontoinhaber:innen abzusichern. Die gesetzliche Einlagensicherung schützt das angesparte Geld auf deinem Girokonto im Falle einer Bankeninsolvenz. Pro Kunde und Bankeninstitut wird ein Betrag von 100.000 Euro entschädigt.
Durch die freiwillige Einlagensicherung können sogar noch höhere Beträge gesichert werden, wobei die Handhabung der Entschädigung von der Art des jeweiligen Kreditinstituts abhängt. Diese doppelte Absicherung durch gesetzliche Verpflichtung und freiwillige Maßnahmen gibt dir die Sicherheit, dass dein Geld auch in Krisenzeiten geschützt ist. Die schnelle Auszahlung innerhalb von sieben Arbeitstagen stellt zudem sicher, dass du im Ernstfall nicht lange auf dein Geld warten musst.
❔ Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland?
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt pro Person und Bank bis zu 100.000 Euro. Bei besonders schutzwürdigen Einlagen, etwa aus Immobilienverkäufen, kann der Schutz für einen Zeitraum von sechs Monaten sogar bis zu 500.000 Euro betragen.
Wie schnell wird im Entschädigungsfall ausgezahlt?
Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) zahlt das gesicherte Geld innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Feststellung des Entschädigungsfalls aus. So hast du schnell wieder Zugriff auf deine Einlagen und gerätst nicht in finanzielle Schwierigkeiten.
Was passiert bei mehreren Konten bei derselben Bank?
Die Einlagensicherung gilt pro Kunde und Bank, nicht pro Konto. Hast du mehrere Girokonten bei einer Bank, teilt sich die Höchstsumme von 100.000 Euro auf alle deine Konten bei dieser Bank auf. Bei Gemeinschaftskonten erhält jede:r Kontoinhaber:in einen eigenen Schutz von 100.000 Euro.
Gilt die Einlagensicherung auch für Online-Banken?
Ja, auch Online-Banken mit deutscher Banklizenz unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung. Entscheidend ist, dass die Bank eine Vollbanklizenz besitzt und Mitglied im Einlagensicherungsfonds ist. Dies gilt für alle in Deutschland zugelassenen Kreditinstitute, unabhängig davon, ob sie Filialen betreiben oder nicht.
Muss ich im Ernstfall selbst aktiv werden?
In der Regel nicht. Die Entschädigungseinrichtung kontaktiert dich automatisch, sobald ein Entschädigungsfall festgestellt wurde. Du erhältst dann ein Formular, das du ausfüllen und zurücksenden musst. Wichtig ist, dass deine Kontaktdaten bei der Bank aktuell sind, damit dich die Mitteilungen erreichen.
Sind auch Fremdwährungskonten durch die Einlagensicherung geschützt?
Ja, Fremdwährungskonten bei deutschen Banken sind ebenfalls durch die Einlagensicherung geschützt. Die Entschädigung erfolgt dann in Euro zum Umrechnungskurs des Tages, an dem der Entschädigungsfall festgestellt wurde. Der Schutz gilt für alle Währungen, solange das Konto bei einer deutschen Bank geführt wird.







